Nach jahrelangen Ermittlungen wurde Anfang Mai ein 53-Jähriger verhaftet, der hinter den Morddrohungen des „NSU 2.0“ stecken soll. Nun ist der Verdächtige mit einer Haftbeschwerde gescheitert. Der Verdächtige im Fall der Morddrohungen des „NSU 2.0“ muss in Untersuchungshaft bleiben. Wie eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft der Frankfurter Rundschau auf Anfrage bestätigte, wurde eine Haftbeschwerde des 53-Jährigen abgelehnt. Der arbeitslose Mann aus Berlin, der hinter einer bundesweiten Serie rassistischer und neonazistischer Drohschreiben stecken soll und Anfang Mai festgenommen worden war, bleibt damit zunächst im Gefängnis. Weitere Details wollte die Sprecherin unter Berufung auf die laufenden Ermittlungen nicht nennen. Die Festnahme des Mannes, der derzeit in Frankfurt einsitzt, hatte Anfang Mai bundesweit für Aufsehen gesorgt. Seit Sommer 2018 hatten Personen des öffentlichen Lebens Morddrohungen mit dem Zusatz „NSU 2.0“ erhalten – eine Bezugnahme auf die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Besondere Brisanz erhielten die Drohungen dadurch, dass sie teils private Informationen enthielten, die zuvor an Polizeicomputern unter anderem in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden waren.
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