Sie sollen auf einer Onlineplattform »extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge« veröffentlicht haben. Nun kommen drei Männer aus Deutschland wohl vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft will dem mutmaßlichen Betreiber eines weltweit agierenden antisemitischen Internetnetzwerks sowie zwei Mitstreitern den Prozess machen. Die Karlsruher Behörde hat laut einer Mitteilung drei Männer wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung, der sogenannten Goyim Partei, angeklagt. Einer der Beschuldigten soll seit 2014 im Internet ein länderübergreifendes Netzwerk aufgebaut haben, um weltweit antisemitische Hetze zu verbreiten. Von einer allgemeinen und mindestens 29 Ländergruppen ist die Rede. Ein zweiter Angeklagter habe beim Aufbau des Netzwerks geholfen und die deutsche Ländergruppe mitbetreut, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Er soll demnach als Administrator tätig gewesen sein. Beide sind seit Juli vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Der dritte Beschuldigte habe zwar nicht zur Führungsgruppe gehört, aber »in erheblichem Umfang antisemitische Inhalte« verbreitet. (…) Den in den Niederlanden gefassten Mann, der inzwischen nach Deutschland überstellt wurde, halten die Ermittler für die zentrale Figur des Netzwerks. Nachdem die Betreiber mehrerer Internetplattformen die eingerichteten Kanäle wegen der antisemitischen Inhalte gesperrt oder gelöscht hatten, sei er zum russischen sozialen Netzwerk VKontakte (VK) gewechselt
via spiegel: Rechtsextreme Hetze – Mutmaßliche Mitglieder eines judenfeindlichen Internetnetzwerks angeklagt
siehe auch: Anklage wegen Volksverhetzung – Das Netzwerk der Judenhasser. Der Generalbundesanwalt hat mehrere Antisemiten angeklagt. Die Männer sollen Teil des “Goyim-Netzwerkes” sein und im Internet zur Gewalt gegen Juden aufgerufen haben. Der Hass schien grenzenlos. “Auge um Auge, Zahn um Zahn, schlachtet die Juden ab wie im Wahn!”, war auf der Webseite zu lesen. Und Sprüche wie: “Wir Goyim müssen die Juden ausrotten!” Der Generalbundesanwalt hat nun Anklage gegen drei Männer aus dem “Goyim”-Netzwerk vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben, darunter auch gegen zwei mutmaßliche Rädelsführer. Deutschlands Chefankläger wirft den Angeklagten die Gründung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke der Volksverhetzung vor.Sie sollen in mehreren hundert Fällen antisemitische Inhalte verbreitet haben, in denen unter anderem der Holocaust geleugnet und Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes verharmlost oder gebilligt wurden. Es geht um “zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda” bis hin zum “Aufruf zur Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger”. Als Rädelsführer des Netzwerkes gelten der 37-jährige Fadi J., der zuletzt in den Niederlanden lebte, und der 60-jährige Marcus B. aus Berlin. Einem dritten Angeklagten aus Duisburg wird die Mitgliedschaft in der Gruppierung und Verbreitung der strafbaren Inhalte vorgeworfen.Im Juli 2020 hatte der Generalbundesanwalt Fadi J. und Marcus B. durch das Bundeskriminalamt (BKA) festnehmen lassen, sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Ermittelt wird zudem gegen weitere Beschuldigte aus Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, deren Wohnungen im vergangenen Jahr durchsucht wurden. Dabei wurden insgesamt 198 Computer, Festplatten, USB-Sticks und Mobiltelefone beschlagnahmt. (…) Zumindest virtuell soll Fadi J. eng mit Marcus B. vernetzt gewesen sein, einem Neonazi aus Berlin, der früher in der NPD aktiv war und sich selbst gegenüber den Ermittlern als “Nationalsozialist” bezeichnet haben soll. B. ist den Behörden auch im Zusammenhang mit dem rechtsextremen Internetforum “Altermedia” bekannt, das 2016 verboten und dessen Betreiber später zu einer Haftstrafe verurteilt worden war.Gegen Marcus B. ist noch ein weiteres Verfahren wegen Volksverhetzung vor einem Berliner Gericht anhängig. Die Staatsanwälte gehen davon aus, dass er über eine Vielzahl von Kontakten in die rechtsextreme Szene im In- und Ausland verfügt und daher Fluchtgefahr besteht.