Rechter Szenetreff – Kloster Veßra hat Vorkaufsrecht für Goldenen Löwen

Im Streit um einen rechtsextremen Szenetreff in Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen) hat das Verwaltungsgericht in Meiningen das Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt. Die Verwaltungsrichter wiesen damit die Klage eines Südthüringer Neonazis ab, der die Gaststätte gepachtet hatte und diese betreibt. Wie das Gericht am Donnerstag weiter mitteilte, sei das einzige Gasthaus im Ort aufgrund seiner historischen Bedeutung als Denkmal zu bewerten. Die Gaststätte habe nicht nur für den Ort eine besondere Bedeutung, sondern unterscheide sich von anderen Gasthäusern der Region in seiner Bauausführung und Nutzung. Insofern bestehe auch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung, begründeten die Richter. Gegen ihre Entscheidung kann der Kläger noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Der Betreiber der Gaststätte Tommy Frenck ist in der Szene unter anderem für rechtsextreme Liederabende und Konzerte bekannt. Frenck hatte mit dem Besitzer des Gasthofs im Dezember 2014 in Höhe von 80.000 Euro einen Kaufvertrag geschlossen. Dieser wurde aber nicht wirksam, weil die Gemeinde im Februar 2015 ihr Vorkaufsrecht geltend machte. Frenck schloss daher mit dem Eigentümer einen Nutzungsvertrag ab, um den Gasthof bewirtschaften zu können. Seit November 2015 wurde daher vor Gericht gestritten. Kläger war Tommy Frenck, Beklagte die Gemeinde Kloster Veßra. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach von einem Erfolg für den Rechtsstaat. «Damit könnte dem Führerschnitzel zu 8,88€ und der Reichsbräu der Stuhl vor die Tür gestellt werden», twitterte Ramelow. Staatskanzleichef und Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) wertete das Urteil als eine richtige und wichtige Entscheidung. Künftig stehe in Kloster Veßra wieder das Museum im Rampenlicht statt Nazi-Musiker, hieß es in einem Tweet von Hoff.

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siehe auch: Neonazi verliert vor Verwaltungsgericht Streit um Immobilie. Der Thüringer Gastronom und Rechtsrock-Veranstalter Tommy Frenck hat im Streit um den von ihm gepachteten historischen Gasthof in Kloster Veßra eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Meiningen sprach der Gemeinde am Donnerstag ein Vorkaufsrecht für die Immobilie zu. Frenck, der auch einen Versandhandel mit Neonazi-Devotionalien betreibt, kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar einlegen (Az 5 K 462/15 Me). (…) Frenck reagierte bereits auf seiner Webseite. Sein Anwalt werden bei Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung sofort Berufung gegen das Urteil einlegen. “Aber selbst wenn das OVG in ein paar Jahren dieses Fehlurteil bestätigen sollte, kaufe ich einfach das nächste Gasthaus im Landkreis”, kündigte er an.