Der ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner ist mit einer Klage zur Sicherheitsprüfung von Mitarbeitern durch den baden-württembergischen Landtag gescheitert. Der Stuttgarter Verfassungsgerichtshof lehnte dessen Antrag als unzulässig ab. Der ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner ist mit einer Klage zur Sicherheitsprüfung von Mitarbeitern durch den baden-württembergischen Landtag gescheitert. Der Stuttgarter Verfassungsgerichtshof lehnte nach Angaben vom Dienstag einen Antrag des Politikers ab, mit dem dieser eine früher in der Hausordnung des Parlaments enthaltene Regelung zur polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfung von Mitarbeitern von Abgeordneten anfocht. Der Antrag sei unzulässig. (Az. 1 GR 58/19) Laut baden-württembergischen Verfassungsgericht war die Klage unter anderem bereits deshalb hinfällig, weil sie sich gegen den falschen Adressaten richtete. Der Erlass der Hausordnung sei von der Landtagspräsidentin ausgegangen und werde daher auch von ihr allein rechtlich verantwortet. Der Landtag sei hingegen “nicht der richtige Antragsgegner”. Außerdem gelte die von Fiechtner in einem Organstreitverfahren angefochtene Regelung nicht mehr. Es fehle “mittlerweile das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis”.

via tah: Ex-AfD-Abgeordneter Fiechtner scheitert mit Klage gegen Stuttgarter Landtag