#Verfassungsschutz beobachtet #AfD nun bundesweit – #verdachtsfall

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD nach SPIEGEL-Informationen zum Rechtsextremismus-»Verdachtsfall« erklärt. Die Behörde kann die Partei nun geheim beobachten – mit Einschränkungen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach SPIEGEL-Informationen die gesamte AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt. Damit kann die Behörde die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Allerdings hat sich der Verfassungsschutz in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu verpflichtet, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten. Dasselbe gilt für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021.(…) Grundlage für die Beobachtung der gesamten AfD ist ein rund 1000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür haben die Juristen und Rechtsextremismus-Experten des Amts seit Anfang 2019 etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen. (…) Das Gutachten soll nach SPIEGEL-Informationen Anhaltspunkte liefern, dass die AfD gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip im Grundgesetz verstoße. Als Belege sollen mehrere Hundert Reden und Äußerungen von Funktionären auf allen Parteiebenen dienen. Ein gewichtiger Grund für die Einstufung ist aus Sicht des Verfassungsschutzes offenbar der Einfluss des völkischen »Flügels« auf die Partei. Behördenchef Thomas Haldenwang hatte bereits auf der Innenministerkonferenz im Dezember berichtet, dass die formal inzwischen aufgelöste rechtsextreme Strömung um Björn Höcke an Bedeutung gewonnen habe. Dies habe sich auch beim letzten AfD-Bundesparteitag gezeigt, wo das Rechtsaußenlager fast die Hälfte der Delegierten hinter sich hatte.

via spiegel: Verfassungsschutz beobachtet AfD nun bundesweit

siehe auch: tagesschau: AfD zum Verdachtsfall erklärt. Unter Beobachtung – was heißt das? Als “Beobachtungsobjekt” wird die AfD nun beim Verfassungsschutz geführt. Welche Voraussetzungen gibt es dafür und welche rechtlichen Folgen hat diese Entscheidung? Antworten auf die wichtigsten Fragen. (…) Der Verfassungsschutz darf bei den Beobachtungsobjekten der zweiten und dritten Stufe (nun also auch bei der AfD) nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. So kann die Behörde etwa V-Leute anwerben, also Informanten aus dem Umfeld der Partei. Außerdem kann sie Personen observieren oder auch, sofern noch weitere Voraussetzungen erfüllt sind, die Telekommunikation überwachen. Eine Beobachtung greift in die Grundrechte der Beobachteten ein. Darum muss das BfV immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten: Jede Maßnahme muss erforderlich und angemessen sein. Es darf also kein milderes Mittel geben, das genauso effektiv wäre. Bei einer gesicherten extremistischen Bestrebung sind dabei tendenziell mehr Maßnahmen zulässig als bei einem Verdachtsfall.Und: Wenn sich die Beobachtung auch auf gewählte Parlamentarier erstrecken soll, gelten besonders hohe Hürden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2013 entschieden, dass die Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden einen besonders schweren Eingriff in das freie Mandat darstellt. Das sei nur in Ausnahmefällen zulässig; Verfassungsschutz beobachtet die gesamte AfD. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Das wurde dem RND am Mittwoch aus Sicherheitskreisen bestätigt. Die Partei kann nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.