Die rechtsextreme Gruppierung ist auch unter dem Namen “Wolfsbrigade 44” bekannt. Die Namen spielen auf einen SS-Kriegsverbrecher an, das Logo erinnert an SS-Symbolik. Vorausgegangen sind dem Verbot Razzien in mehreren Bundesländern. Mit der “Wolfsbrigade 44” hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erneut eine Neonazi-Vereinigung verboten und aufgelöst. Das teilte sein Sprecher Steve Alter am Dienstagmorgen über Twitter mit. Die rechtsextreme Gruppierung oder ein Teil von ihr ist auch unter dem Namen “Sturmbrigade 44” bekannt (…) Vorausgegangen waren Medienberichten zufolge Razzien gegen 13 Gruppenmitglieder in drei Bundesländern: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Ziel der Razzien war nach Angaben des Innenministeriums unter anderem die Beschlagnahmung von Vereinsvermögen sowie möglicher rechtsextremistisches Propagandamittel. Auch die Bundesanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten. Das Logo der Gruppierung: ein Totenkopf mit gekreuzten Messern Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden schreckt die Gruppe, die Mitglieder in vier Bundesländern haben soll, zur Durchsetzung ihres Ziels der Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates vor Gewalt nicht zurück. Die Zahl 44 im Namen der Neonazi-Gruppe steht als Code für den vierten Buchstaben im Alphabet – DD als Abkürzung für “Division Dirlewanger” und bezieht sich auf einen als besonders sadistisch berüchtigten Kriegsverbrecher und Kommandeur einer Sondereinheit der Waffen-SS, Oskar Dirlewanger. Das Logo der Gruppierung – ein Totenkopf mit gekreuzten Messern – erinnert an SS-Symbolik. Es darf nach dem Verbot nicht mehr gezeigt werden. Ziel der Gruppierung sei ein “Wiedererstarken eines freien Vaterlandes” nach dem “germanischen Sittengesetz”, hatte die Bundesregierung in einer früheren Auskunft auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ausgeführt. Die Gruppe, die seit 2016 existiert, verfügt nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden über eine feste Struktur. In diesem Jahr hat Seehofer bereits zwei rechtsextremistische Gruppen verboten Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte es im Juli 2019 Durchsuchungen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gegeben.

via sz: Innenminister Seehofer verbietet Neonazi-Gruppe “Sturmbrigade 44”

siehe auch: Innenministerium löst “Sturmbrigade 44” auf. Das Innenministerium hat die rechtsextremistische Gruppierung “Sturmbrigade 44” aufgelöst. Zuvor gab es gegen 13 Gruppenmitglieder Razzien in drei Bundesländern. Das Bundesinnenministerium hat die rechtsextremistische Gruppierung “Sturmbrigade 44” verboten und aufgelöst. Die Gruppierung tritt auch unter “Wolfsbrigade 44” und ähnlichen Namen auf. Ihre Symbole dürfen nicht mehr gezeigt werden. Das Ziel von Bundesinnenminister Horst Seehofer ist es, Beweismittel für die Aufklärung von rechtsextremistischen Strukturen zu sammeln, Vermögen zu beschlagnahmen und Propagandamittel sicherzustellen. Vorausgegangen waren Razzien gegen 13 Gruppenmitglieder in drei Bundesländern: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Eigentlich hatte das Bundesinnenministerium vier Bundesländer im Blick: Eine Durchsuchung in Sachsen-Anhalt war allerdings nicht möglich, da das Verwaltungsgericht in Halle (Saale) keine ausreichende Grundlage für den Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen erkannte. Auch eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg blieb ohne Erfolg.