Ein Brandenburger Unternehmen lehnt einen Bewerber ab. In der Antwort steht, die Mitarbeit als praktizierender Muslim sei unerwünscht. Der Geschäftsführer bestreitet die diskriminierenden Aussagen nicht, behauptet aber, diese hätten nichts mit der Absage zu tun. (…) In dem Schreiben wird die Religionszugehörigkeit des Bewerbers zum Islam als eine Begründung für die Absage aufgeführt. Die Asphalt Straßenbau Gesellschaft mbH verweist in ihrer Antwort darauf, dass “besser geeignete Kandidaten” für die Position gefunden worden seien. Gleich danach heißt es allerdings: “Desweiteren ist die Mitarbeit in unserem Unternehmen als praktizierender Moslem unerwünscht. Der Islam ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen”, schreibt das Unternehmen an den Bewerber. Der Geschäftsführer der ASG, Frank Pilzecker, der erst 2019 den Ausbildungspreis des Brandenburgischen Ausbildungskonsens für sein Unternehmen erhalten hat, bestreitet die Aussagen gegenüber rbb|24 nicht. “Ich kann praktizierende Moslems nicht beschäftigen, weil es Unruhe geben würde”, sagte er am Montag dem rbb. Welche Unruhen er meine, könne man in jeder Zeitung nachschlagen. Die Arbeit im Straßenbau sei außerdem körperlich anspruchsvoll. Aus Erfahrung vertrage sich diese Arbeit nicht mit dem Ramadan. “Die Kollegen kippen dann einfach um”, erklärt Pilzecker.

via rbb24: Rassismus auf Arbeitsmarkt “Mitarbeit als Moslem unerwünscht”: Kolkwitzer Unternehmen lehnt Azubi ab

siehe auch: „Mitarbeit als Moslem unerwünscht“ – #Brandenburger #Straßenbaufirma lehnt Bewerber wegen #rassistischer Motive ab – #kaltland #ASG #Kolkwitz. Eine Brandenburger Firma lehnt einen Azubi ab, weil dieser praktizierender Muslim sei. Auf Twitter solidarisierten sich zahlreiche Menschen mit dem Bewerber. Der Beitrag, der derzeit hundertfach auf Twitter geteilt wird, ist mit dem Satz überschrieben „Wie soll man sich jemals zu Hause fühlen, wenn man nicht so akzeptiert wird, wie man ist?“ Den Kontext dazu liefern zwei angefügte Screenshots einer E-Mail, die eine Absage für einen Ausbildungsplatz in einer Brandenburger Straßenbaufirma zeigen sollen. An sich nichts Ungewöhnliches, würde die Begründung der Absage für den Ausbildungsplatz nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen.

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Von <a href=”https://en.wikipedia.org/wiki/de:Benutzer:Wendebaum” class=”extiw” title=”w:de:Benutzer:Wendebaum”>Wendebaum</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link – Symbolbild