Das Landgericht Duisburg hat eine Verurteilung Henry Hafenmayers durch das Amtsgericht Oberhausen aufgehoben. Dem Rechtsextremisten stehen weitere Prozesse bevor. Das Amtsgericht Oberhausen hatte im November 2019 sechs Vorwürfe – begangen zwischen Juli 2017 und September 2018 – verhandelt, Hafenmayer jedoch nur wegen zweier antijüdischer und den Holocaust bestreitender Aussagen zu einer mehrmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. (bnr.de berichtete) Dagegen waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte in Berufung gegangen. Nach ausführlicher Erörterungen hob das Landgericht Duisburg am Dienstag die Verurteilung Hafenmayers zu der Haftstrafe wegen zweier Taten auf. Hintergrund war eine weniger sichere Beweislage gegen den Holocaust-Leugner, als vom Amtsgericht zuvor gesehen. In einem Fall, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber bnr.de, seien verschachtelte Aussagen, wegen der Hafenmayer zuvor verurteilt worden war, in einem anderen Kontext gefallen als zuvor vom Amtsgericht angenommen. Somit waren diese nicht strafbar.
Bilder von Hakenkreuzen vom Ausland aus eingestellt In einem anderen Fall blieb laut der Sprecherin offen, ob der Oberhausener ein eindeutig den Holocaust leugnendes Posting selbst via Facebook verbreitet hatte. Hafenmayer hatte im Prozess am Dienstag dieser Woche angedeutet, dass auch ein anderer als er den Text veröffentlicht haben könnte. In dem Posting waren der Holocaust als „Fabel“ und „Schwindel“ bezeichnet worden. Facebook hatte eine Anfrage der Polizei zur Identität des Nutzers und dessen IP-Adresse nicht beantwortet. Letztlich kamen der Kammer, anders als dem Amtsgericht, Zweifel daran, ob die Tat Hafenmayer nach dessen indirektem Bestreiten überhaupt nachzuweisen wäre ohne die Informationen von Facebook. In den vier anderen Punkten wollte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung erreichen, dass Hafenmayer unter anderem auch wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt werden sollte. Das Amtsgericht Oberhausen hatte den Rechtsextremisten deswegen zuerst freigesprochen. Die beanstandeten Bilder von unter anderem Hakenkreuzen will der Oberhausener nämlich im benachbarten Ausland in das Internet eingestellt haben. Diese Angaben zum Tatort hielt die Kammer in Duisburg ebenso wie die erste Instanz für nicht widerlegbar, ein Freispruch in der Sache sei möglich.

via bnr: Gerichtsbekannter Holocaust-Leugner