Im Netz verbreitet sich die Falschbehauptung, die Polizei dürfe unter Gebrauch einer Schusswaffe gegen Quarantäne-Verweigerer vorgehen. Im Internet verbreitet sich ein Ausschnitt eines SWR-Artikels. Darin wurde suggeriert, Polizisten dürften Gebrauch von einer Schusswaffe machen, wenn eine SARS-CoV-2-infizierte Person das Haus verlasse. Das ist falsch. Der SWR hat den Text inzwischen überarbeitet. (…) Obwohl der SWR-Artikel bereits mehrere Monate alt ist, verbreitet sich sein Inhalt aktuell in Sozialen Netzwerken und wird in zahlreichen Blog-Artikeln, zum Beispiel bei Reitschuster.de oder 1984 Magazin. Die Seite Wochenblick aus Österreich schreibt im Titel: „Wenn ein Infizierter das Haus verlässt – Deutscher SWR: Quarantänebrecher erschießen, unschädlich machen“. Die Aussage, wenn sich jemand nicht an die Quarantäne halte, dürfe die Polizei Schusswaffen gebrauchen, ist jedoch nach Recherchen von CORRECTIV falsch. Es stimmt nicht, dass Polizeibeamte schießen dürften, nur weil eine infizierte Person das Haus verlässt. Das wäre nur erlaubt, wenn die Person zum Beispiel Polizisten mit einer Waffe angreift. Der SWR hat den Artikel inzwischen aktualisiert. Die Passage wurde komplett umformuliert. Dort steht nun, dass der Schusswaffengebrauch nur in „absoluten Ausnahmefällen“ vorstellbar sei. Zum Beispiel, wenn die Person selbst „mit Waffengewalt gegen die Polizisten vorginge“.

via correctiv: Nein, die Polizei darf nicht auf Corona-Infizierte schießen, weil sie sich nicht an die Quarantäne halten