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Der Brandenburger Landtagsabgeordnete Kalbitz ist mit einem Eilantrag gegen die Annullierung seiner AfD-Mitgliedschaft gescheitert. Das Berliner Landgericht wies den Antrag ab. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass ein Eilbeschluss nur Sinn ergebe, wenn im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht der Parteiausschluss Kalbitz‘ mit hoher Wahrscheinlichkeit für unwirksam erklärt würde. Das sei aber nicht der Fall. Kalbitz wollte erreichen, dass er bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung Parteimitglied sein und seine Ämter ausüben darf. Der AfD-Kovorsitzende Meuthen sagte in Berlin, die Entscheidung des Landgerichts bestätige die Rechtsauffassung seiner Partei. Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens seien damit endgültig jede Basis entzogen.

via deutschlandfunk: Kalbitz scheitert mit Eilantrag gegen Annullierung der AfD-Mitgliedschaft

siehe auch: Kalbitz scheitert mit Eilantrag und bleibt bis auf Weiteres aus AfD ausgeschlossen. Es war die nächste Etappe im Tauziehen um den Rauswurf von Andreas Kalbitz aus der AfD. Dieser hatte beim Landgericht Berlin im Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz beantragt mit dem Ziel, seine Rechte als Parteimitglied bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Hauptsacheverfahren wieder ausüben zu können. Das Landgericht entschied nun: Kalbitz bleibt bis auf Weiteres draußen. Nach der Niederlage vor dem Berliner Landgericht will der Brandenburger Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz weiter um seine Parteimitgliedschaft in der AfD kämpfen. “Die nächsten Schritte werden die Berufung gegen diese Eil-Entscheidung und das Hauptsacheverfahren sein”, sagte Kalbitz am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. (…) Stattdessen müsse bei dem jetzigen Eilantrag eine “sehr hohe Wahrscheinlichkeit” bestehen, dass Kalbitz in einem möglichen Hauptsacheverfahren Recht bekäme und ob ihm bis dahin entscheidende und “nicht wieder gut zu machende” Nachteile entstünden.Diese sah der Vorsitzende Richter nicht. Die Begründung des AfD-Schiedsgerichtes, das die Annullierung der Mitgliedschaft bestätigt hatte, sei mit 43 Seiten “sehr umfangreich”, sagte Luhm-Schier. Dazu kommt, dass Kalbitz Anwalt Andreas Schoemaker ein tatsächliches Verfahren gegen den Ausschluss bislang noch gar nicht eingereicht hat. Dies wolle er in der kommenden Woche nachholen, sagte Schoemaker. Kurz vor Beginn der Verhandlung war auch Kalbitz ehemaliger Ziehvater und langjähriger politischer Förderer Alexander Gauland am Gericht erschienen. Er bot sich als Zeuge für Kalbitz an – im Eilverfahren werden allerdings gar keine Zeugen gehört. Stattdessen saß AfD-Bundesvorstand Alexander Wolf aus Hamburg neben Parteianwalt Joachim Steinhöfel. “Das Kapitel Andreas Kalbitz ist beendet”, sagte Wolf nach der Verhandlung. Auch Gauland habe sich durch sein Angebot, für Kalbitz auszusagen, “schwer beschädigt”. “Herr Gauland hat in den vergangenen Wochen mehrfach unglücklich agiert”, kommentierte Wolf. Er bezog sich damit unter anderem auf Gaulands Attacke auf das Bundesschiedsgericht der AfD, das gegen Kalbitz geurteilt hatte. Gauland hatte den Parteirichtern vorgeworfen, sie hätten sich politisch instrumentalisieren lassen. Gauland nannte Wolfs Vorwürfe “dummes Zeug”.