Sascha Krolzig beleidigte den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold, Matitjahu Kellig. Das Bundesverfassungsgericht wertet „frecher Juden-Funktionär“ als strafbare Volksverhetzung. Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Kleinpartei „Die Rechte”, Sascha Krolzig, muss wegen Volksverhetzung und Beleidigung für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Die Äußerung Krolzigs, dass ein jüdischer Gemeinde-Vorsitzender ein „frecher Juden-Funktionär” sei, wurde zu Recht als strafbare Volksverhetzung eingestuft, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. (AZ: 1 BvR 479/20) Die Karlsruher Richter billigten damit die vom Landgericht Bielefeld verhängte Haftstrafe.

via nw: “Strafbare Volksverhetzung”: Neonazi scheitert mit Beschwerde