Der AfD-Büroleiter habe in seinem Tweet gegen Künast einen Sachverhalt „bewusst unvollständig“ dargestellt. Das entschied das Landgericht Frankfurt. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat vor Gericht einen Teilerfolg im Kampf gegen Hass im Netz errungen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) unter Berufung auf die Urteilsbegründung des Landgerichts in Frankfurt am Main. Der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm muss demnach 3000 Euro Strafe für einen Tweet bezahlen, in dem er Künast angegriffen hatte. In dem Tweet, der mehr als zweitausendmal geteilt wurde, hatte der Büroleiter geschrieben: „Renate Künast 1986 zum Thema Sex mit Kindern: ‘Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.’“ Der Tweet ist von 2015, damals arbeitete der Verfasser noch als Journalist für die rechte Wochenzeitung „Junge Freiheit“. Vor Gericht habe er sich damit verteidigt, dass er in dem Tweet auch einen Artikel aus der Zeitung „Die Welt“ verlinkt hatte. Dieser hätte die Aussage zu Renate Künast in einen weiteren Kontext gestellt. Aufgrund der geringen Zeichenanzahl, die in einem Tweet verwendet werden darf, hätte er die Stellungnahme von Renate Künast aus dem Welt-Artikel nicht in den Tweet mit aufnehmen können.

via tagesspiegel: Wegen Tweet über Renate Künast AfD-Büroleiter muss 3000 Euro Strafe zahlen

siehe auch: AfD-Büroleiter nach irreführendem Tweet verurteilt. Renate Künast hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen Hetz-Posts und Desinformation errungen. Das Landgericht in Frankfurt am Main verurteilte den Büroleiter eines hochrangigen AfD- Bundestagsabgeordneten zur Zahlung von 3000 Euro. Die Richter urteilten, dass seine Aussage “bewusst unvollständig” sei, der AfD-Mitarbeiter prüft, ob er Berufung einlegt. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen Hetz-Posts und irreführende Informationen in sozialen Netzwerken errungen. Vor dem Landgericht in Frankfurt am Main ging es um einen mehr als zweitausendmal geteilten Tweet, den der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm geschrieben hatte. Holm ist auch stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion. Der Büroleiter muss Künast 3000 Euro zahlen. (…) In ihrer Urteilsbegründung beriefen sich die Richter auch auf ein BGH-Urteil von 2006 und ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts. In beiden Fällen wurden ebenfalls Aussagen als rechtswidrig verurteilt, weil wichtige Informationen verschwiegen worden seien und sich für den Leser eine verzerrte Beurteilung des Gesamtzusammenhangs ergeben habe.