Wie weit sind Facebook-Posts von der Meinungsfreiheit gedeckt? Das OLG München entschied jetzt, dass Beiträge mit volksverhetzenden Inhalten entfernt werden dürfen. Facebook durfte einen Hass-Post über Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Flüchtlinge löschen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München und kippte damit ein Urteil des Landgerichts München I, gegen das Facebook Berufung eingelegt hatte. Das OLG führte vor allem “prozessuale Gründe” für sein Urteil an, betonte aber, dass der gelöschte Post nicht nur “Hassbotschaften” enthalte, sondern “einzelne Äußerungen sogar den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung verwirklichten”. In dem Post war Merkel attackiert und Flüchtlinge angefeindet worden. Sie wurden dort als kriminell, mordend und vergewaltigend dargestellt, was nach Ansicht des OLG volksverhetzend ist. Facebook löschte den Beitrag.

via zeit: Facebook darf volksverhetzenden Beitrag löschen