Die Regierung plant eine Gesundheitsreform, auch bei den gesetzlichen Krankenkassen. AfD-Politiker Bernd Schattner nimmt das zum Anlass, um Stimmung gegen Asylbewerber zu machen. Der Staat zahle sofort nach ihrer Ankunft alle Leistungen der Gesundheitsversorgung, behauptet er. Das stimmt nicht. BEHAUPTUNG Während die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern abgeschafft werde, finanziere der Staat für Asylbewerber sofort nach ihrer Ankunft alle Gesundheitsleistungen. Aufgestellt von: AfD-Politiker Bernd Schattner Datum: 27.03.2026 BEWERTUNG GRÖSSTENTEILS FALSCH Über diese Bewertung Größtenteils falsch. Für Ehepartner sollen ab 2028 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten gezahlt werden. Es gibt mehrere Ausnahmen, etwa für Eltern von Kindern unter 7 Jahren. Für Asylbewerber ändert sich nichts: Sie erhalten erst nach 36 Monaten regulären Zugang zu medizinischer Versorgung, davor werden sie nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen behandelt. Das Gesundheitsministerium plant aufgrund von Milliarden-Defiziten Reformen für die gesetzliche Krankenversicherung. Bereits im März hatte eine Expertenkommission dazu Sparvorschläge vorgelegt, durch Medienberichte wurde bekannt: Änderungen könnte es im Zuge der Gesundheitsreform auch bei der Familienversicherung geben, so soll die bislang kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Bernd Schattner nahm die Pläne der Regierung Ende März 2026 zum Anlass, um mit Videos auf Facebook und Tiktok Stimmung gegen Asylbewerber zu machen. Während die Familienversicherung abgeschafft werde, schreibt er im Text zu den Videos, gebe es eine „Gratis-Kasse für Asylbewerber“. Sie bekämen sofort nach ihrer Ankunft alle Leistungen vom Staat finanziert, heißt es in den Beiträgen, für die Schattner zehntausende Likes bekam. Doch seine Behauptungen stimmen nicht. Die Familienversicherung wird nicht abgeschafft, sondern soll angepasst werden. Mitte April konkretisierte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Pläne. Demnach soll der Hauptversicherte für den bisher beitragsfrei versicherten Ehepartner ab 2028 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen.
Sonnwendfeiern, Fahnenrituale, NS-Literatur: Über Jahre hat sich im Geheimen ein rechtsextremer Jugendbund formiert – mit gutem Kontakt in den Bundestag. An einem Julitag 2019 bricht eine merkwürdige Reisegruppe in den Südwesten Polens auf. Sechs junge Frauen, die jüngste ist 16 Jahre alt. Sie haben Gitarre und Fahne im Gepäck, tragen lange, dunkelblaue Röcke und geflochtene Zöpfe. Etwas altmodisch angezogene Pfadfinderinnen, könnte man denken. Von Görlitz aus trampen und wandern die jungen Frauen übers Riesengebirge bis nach Breslau. Ihre auf den ersten Blick harmlosen Abenteuer halten sie in einem Reisebericht fest. (,,,( Die jungen Frauen sind keine Pfadfinderinnen. »Schlesiengroßfahrt 2019« steht, in Frakturschrift hingeschnörkelt, auf dem 28 Seiten langen Reisebericht, der der ZEIT abfotografiert vorliegt. Eine der jungen Frauen schreibt darin, sie habe sich gefragt, »wie sich die Polen und Tschechen wohl fühlten, wenn sie unser Schlesien bewohnten?! Ob es ihnen egal war, wem sie die Heimat weggenommen hatten? Ob es ihnen egal war, dass sie nicht in ihrer RICHTIGEN Heimat wohnten? Freuten sie sich, weil sie uns dieses Land weggenommen hatten?« Die jungen Frauen sprechen auch über ihre künftige Rolle als Mütter, die für sie noch wichtig sei – anders als für andere Mädchen. In den Bericht eingeklebte Bilder zeigen nicht nur die Teilnehmerinnen beim Feuerholzsammeln, Kochen und Trampen, sondern auch eine schwarze Fahne mit einem Sonnenrad darauf. Es ist das Logo einer geheimen Organisation. Ihr Name: Jungadler. Wohl mindestens ein Jahrzehnt lang blieb der Jungadler im Verborgenen, agierte in ganz Deutschland, veranstaltete Lager und Fahrten wie die »Schlesiengroßfahrt«. Erst Anfang 2025 wurden die Sicherheitsbehörden auf den Jungadler aufmerksam. Seitdem steht die Frage im Raum: Ist in Deutschlands Wäldern und Wohnzimmern etwas sehr Altes zu neuem Leben erwacht, eine Organisation, die junge Menschen im Geist der Hitlerjugend indoktriniert?
764 actively targets children and teenagers online, says RCMP. A Quebec City resident is facing terrorism charges and is accused of promoting the ideology of the 764 network that promotes violent extremism. Jeffrey Roussel, 26, from Quebec City, allegedly promoted and published graphic, violent and highly disturbing content, with the aim of inspiring and recruiting others, through a group on Telegram, according to the RCMP. He is accused of participating in activity of a terrorist group, facilitating terrorist activity and the commission of offence for a terrorist group. His victims, who have not yet been identified, are mainly teenagers, according to the RCMP’s news release issued Wednesday. The investigation was conducted by the Integrated National Security Enforcement Team. The RCMP says 764 actively targets children and teenagers on online gaming or social media platforms and popular mobile apps such as Discord, Telegram, Roblox and Minecraft with an objective to manipulate, recruit and radicalize youth to commit violent acts.
Nach der Attacke auf Touristen an der Unesco-Weltkulturerbestätte in Teotihuacan laufen die Ermittlungen. Ersten Erkenntnissen zufolge soll sich der Täter am Amoklauf an der Columbine High School vor 27 Jahren orientiert haben. Artikel anhören -3:47 1.0x Der bewaffnete Angriff auf Touristen an den Pyramiden von Teotihuacan in Mexiko ist laut Ermittlern von einem Einzeltäter verübt worden, der mutmaßlich nach dem Vorbild eines Massakers in den USA handelte. Bei der Tat in der bekannten Ruinenstadt nahe Mexiko-Stadt wurden eine Kanadierin getötet und 13 weitere Menschen verletzt. Die Tat geschah am 27. Jahrestag des Schulmassakers vom 20. April 1999 an der Columbine High School im US-Bundesstaat Colorado. Am Tag nach der Gewalttat präsentierten Sicherheitsbehörden erste Erkenntnisse aus den Ermittlungen auf einer Pressekonferenz von Präsidentin Claudia Sheinbaum. Der Täter, ein 27 Jahre alter Mexikaner, habe in einem Rucksack Schriften und Bilder bei sich getragen, die vermutlich „mit einer Gewalttat vom April 1999 in den USA in Bezug stehen“, wie der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates México, José Luis Cervantes, sagte. Er erwähnte Columbine zwar nicht ausdrücklich, die Tat im Jahr 1999 soll jedoch laut Medienberichten das Vorbild gewesen sein. Damals wurden 13 Menschen getötet. Cervantes sprach von einem „psychopathischen Profil des Täters, das durch die Neigung gekennzeichnet ist, Ereignisse aus anderen Ländern nachzuahmen“.
Informationen über Homosexualität und Transidentität sind in Ungarn für Minderjährige verboten. Für den EuGH ist das eine Verletzung von Grundwerten der EU. Ob sich unter der neuen Regierung etwas ändert, bleibt offen. Wer in Ungarn eine Buchhandlung betritt, trifft auch auf Bücher in Folien. Betroffen sind etwa Bücher, die gleichgeschlechtliche Paare darstellen. Diese dürfen nur eingeschweißt an Erwachsene verkauft werden. Die Folien sollen verhindern, dass Kinder und Jugendliche in den Büchern blättern. Auch im Schulunterricht werden Themen wie Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit von den Kindern ferngehalten. Deshalb kommen spezielle staatliche konservative Organisationen an die Schulen, um Aufklärungsunterricht im Sinne der Orban-Regierung zu halten. Seit 2021 regelt ein ungarisches Gesetz “über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern”, dass Kinder keine Informationen über Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsumwandlungen erhalten sollen. Das wirkt sich aber nicht nur auf Kinder und Jugendliche aus. Auch gleichgeschlechtliche Paare mussten auf Grund des Gesetzes aufpassen, dass Kinder sie nicht irgendwo sehen. Die EU-Kommission hält diese Regelungen für diskriminierend und erhob eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn. Die dortige Regierung verteidigte das Informationsverbot und sagte, es diene dem Jugendschutz. Ob Kindern potenziell schädliche “LGBTQ-Inhalte” gezeigt werden, sollen die Eltern entscheiden, so die Orban-Regierung. In der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof konnte Ungarn aber nicht beweisen, dass solche Informationen schädlich für Kinder sind. Nun hat der EuGH entschieden: Ungarns Gesetz verstößt nicht nur gegen europäische Grundrechte. Es verstößt gegen die Grundwerte der EU schlechthin. Das Gesetz enthalte ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen. Es stehe im Widerspruch “zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet”, so die Luxemburger Richterinnen und Richter. Es ist das erste Mal, dass der EuGH einen solchen Verstoß feststellt.
siehe auch: Grundsatzurteil des EuGH zum LGBTI+-Gesetz Ungarn verstößt gegen die Werte der EU. Die Regierung hatte 2025 versucht, die Pride-Parade zu verhindern. Es nahmen dann mehr Menschen teil als zuvor. Foto: picture alliance / Photoshot Ungarn verstößt mit einem Gesetz, das LGBTI+-Personen stigmatisiert und marginalisiert, gegen Unionsrecht, urteilt der EuGH. Erstmals stützt der Gerichtshof damit ein Urteil auch auf einen Verstoß gegen die Werte der EU. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erstmals in einem Klageverfahren gegen einen Mitgliedstaat einen Verstoß gegen Art. 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) festgestellt. Diese Norm führt die Werte auf, auf die sich die Europäische Union gründet. Das sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Mit dem LGBTI+-Gesetz hat Ungarn gegen einige dieser Werte verstoßen, urteilte der EuGH (Urt. v. 21.04.2026, Az. C-769/22). Ungarn hatte unter dem jüngst abgewählten Präsidenten Viktor Orban im Jahr 2021 ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte von nicht-heterosexuellen Menschen erheblich einschränkte. Die Regierung gab vor, damit Minderjährige schützen zu wollen. Das Gesetz untersagte und beschränkte den Zugang zu Inhalten, die homosexuelle oder trans Menschen als Teil einer Normalität erscheinen lassen. Die EU-Kommission bezeichnete das Gesetz schon damals als “Schande” und erhob eine Vertragsverletzungsklage. Der EuGH urteilte jetzt, dass Ungarn mit dem Gesetz unter anderem gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GR-Charta), gegen Art. 2 EUV, die Dienstleistungsfreiheit sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Die Entscheidung ergeht damit genau, wie von der Kommission beantragt; Ungarn verstößt mit LGBTQI+-feindlichem Gesetz gegen EU-Recht Mit einem queerfeindlichen Gesetz verstößt Ungarn gegen die Grundrechte der EU, urteilt der Europäische Gerichtshof. Viktor Orbán hatte das Gesetz 2021 eingeführt. Mit einem umstrittenen und LGBTQI+-feindlichen Gesetz aus dem Jahr 2021 verstößt Ungarn gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das urteilte der Europäische Gerichtshof. Das Gesetz verbietet unter anderem die Darstellung von queeren Themen in Medien oder Werbung. Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt. Das EU-Parlament und zahlreiche EU-Mitgliedstaaten hatten sich dem Vertragsverletzungsverfahren angeschlossen, auch die Bundesregierung. Ungarn habe in mehrfacher Hinsicht gegen Unionsrecht verstoßen, teilte das Gericht mit: »Gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).« Ungarn ist nun verpflichtet, dem Urteil nachzukommen. Weigert sich die Regierung des Landes, kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat einen Jugendlichen angeklagt, dem in 37 Fällen unter anderem schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. Die mutmaßlichen Taten ähneln denen des pädokriminellen Netzwerks »746«. In Hamburg hat ein Jugendlicher mutmaßlich die Taten des internationalen Sadisten-Netzwerks »764« nachgeahmt: Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Jugendlichen erhoben, der sieben Mädchen in sozialen Medien zu sexuellen Handlungen und Selbstverletzungen vor der Kamera genötigt haben soll. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Teils soll er Mittäter gehabt haben. Der Angeschuldigte soll Onlinegruppen nach dem Vorbild des Sadisten-Netzwerks »764« gegründet haben, teilte die Behörde der dpa zufolge mit. Verbindungen zum angeklagten Shahriar J., der das Pseudonym »White Tiger« benutzte, bestünden aber nicht, hieß es. Unter diesem Foren-Namen soll der 21 Jahre alte Deutsch-Iraner aus Hamburg zwischen 2021 und 2023 insgesamt 204 Straftaten begangen haben (…) Der jetzt angeklagte Jugendliche habe 12- bis 15-jährige Mädchen emotional manipuliert und zu immer gravierenden Verhaltensweisen gezwungen, teilte die Staatsanwaltschaft laut dpa mit. Eines der Mädchen habe er überredet, sich die Namen des Angeschuldigten und von ihm gegründeter Gruppen in die Haut zu ritzen. In der Anklage geht es um 37 Fälle, die Taten sollen zwischen Mai 2023 und März 2024 verübt worden sein. Vorgeworfen werden ihm schwere sexuelle Missbräuche von Kindern, sexuelle Nötigungen und gefährliche Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft. Laut Anklage auch homophobe Attacken Zwischen Sommer 2024 und Frühjahr 2025 soll der Jugendliche zudem Straftaten gegen Homosexuelle begangen haben. In elf Fällen vereinbarte er der Anklage zufolge über Dating-Portale Treffen mit Männern, um sie dann aus vermutlich homophoben Motiven unvermittelt anzugreifen und zu verletzen.
siehe auch: Mutmaßliches „Com“-Mitglied soll Mädchen zu Selbstverletzungen gezwungen haben Dem Beschuldigten werden schwere Sexualdelikte gegen Kinder, sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Fall spielt im Umfeld des sogenannten „Com“-Netzwerks. Artikel anhören -4:20 1.0x Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat eine weitere Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied des weltweiten sogenannten „Com“-Netzwerks zum Landgericht Hamburg erhoben. Inhalt der Anklage sind nach Angaben der Behörde insbesondere schwere sexuelle Missbräuche von Kindern, sexuelle Nötigungen und gefährliche Körperverletzungen in mittelbarer Täterschaft. Der Beschuldigte war während der vorgeworfenen Taten den Angaben zufolge noch jugendlich. Nach der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte zwischen Mai 2023 und März 2024 in 37 Fällen auf sieben Mädchen eingewirkt haben. Die Taten soll er teils allein, teils gemeinsam mit weiteren Tätern begangen haben. Über soziale Medien soll er die Geschädigten zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Kamera genötigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm weiter vor, nach dem Vorbild der Gruppierung „764“ eigene Gruppen gegründet zu haben. Den Ermittlern zufolge soll er Mädchen im Alter von zwölf bis fünfzehn Jahren emotional manipuliert und bereits erlangte persönliche Informationen sowie kompromittierende Aufnahmen genutzt haben, um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen. Einer Geschädigten soll er eingeredet haben, sich seinen Namen beziehungsweise die Namen von ihm gegründeter Gruppen – „the espada“ und „A.L.I.C.I.A“ – in die Haut zu ritzen. Bei weiteren Geschädigten soll er Ähnliches versucht haben. Hinzu kommt ein weiterer Tatkomplex. Zwischen Sommer 2024 und Frühjahr 2025 soll der Beschuldigte in elf Fällen über Dating-Portale für homosexuelle Männer Treffen in Hamburg vereinbart haben, um die Geschädigten anschließend unvermittelt anzugreifen und körperlich zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft nennt dafür mutmaßlich homophobe Motive.
Sieben Personen sind mit einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag gescheitert. Sie hatten dem SWR vorgeworfen, unausgewogen und einseitig zu berichten. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ihre Klage abgewiesen. Von Max Bauer Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim fest und wies die Klagen von sieben Personen ab.Kläger hielten Angebot für zu “links” und “progressiv”Die Klägerinnen und Kläger hatten argumentiert: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seinen Programmauftrag nicht erfüllen. Für den Rundfunkbeitrag gebe es für den Einzelnen keine adäquate Gegenleistung. Insgesamt werde zu einseitig “links” und “progessiv” berichtet, es mangele an Meinungsvielfalt im Programmangebot. Und deshalb sei der Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.Diese vermeintlichen Defizite rechtfertigten für sich genommen aber nicht, die ÖRR-Berichterstattung in ihrer Gesamtheit als unausgewogen zu bewerten, so der VGH. Dem SWR sei es stets ein großes Anliegen, unterschiedliche Perspektiven abzubilden, sie mit fundierten Informationen zu verbinden und kritisch einzuordnen, sagte eine SWR-Sprecherin nach der Entscheidung. Die Klägeranwälte wollten sich zu der Entscheidung im Laufe des Tages noch äußern. Die Klagen gegen den SWR wurden von den Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen, also von allen Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg, abgewiesen. Der VGH hat die Entscheidungen nun bestätigt und sagt, es gebe aus Sicht des Gerichtshofs keine “evidenten und regelmäßigen Defizite” im Gesamtprogramm. Die Öffentlich-Rechtlichen würden “durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport” in voller Breite abbilden. Dass die Kläger Defizite im Bereich politische Meinungsbildung rügen würden, rechtfertige “keine abweichende Einschätzung”.