Im zweiten Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke hat das Gericht Anträge der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Es gebe keine Fehler im bisherigen Verfahren und auch keine Verfahrenshindernisse, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel im Landgericht Halle. Die zwei Anwälte von Höcke hatten zum Auftakt beantragt, das Verfahren einzustellen. Sie bezweifelten in Anträgen die Zuständigkeit des Landgerichts Halle. Zudem beklagten sie eine öffentliche Vorverurteilung ihres Mandanten, die das Strafverfahren erheblich störe. Höcke werde “völlig einhellig öffentlich vorverurteilt” und dadurch in seinen Rechten verletzt. Höcke soll laut Anklage am 12. Dezember 2023 bei einem Stammtisch der AfD im thüringischen Gera die Parole “Alles für Deutschland” angestimmt haben. (…) Zudem soll er in seiner Rede auf das inzwischen abgeschlossene Verfahren Bezug genommen haben, das gegen ihn lief, weil er dieselbe Parole auch bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Mai 2021 verwendet hatte.

via zeit: Verfahren gegen Björn Höcke wird nicht eingestellt

siehe auch Zweiter Prozess gestartet :Höcke will keine Fotos. AfD-Politiker Björn Höcke ist erneut wegen Verwendung einer verbotenen SA-Parole angeklagt. Zu Prozessbeginn schloss der Richter Fo­to­gra­f*in­nen aus. Opferrolle kann er: Als am Montagmorgen im Justizzentrum Halle im Sitzungssaal X.0.1 der nächste Prozess gegen Björn Höcke wegen der Verwendung der verbotenen SA-Parole „Alles für Deutschland“ starten sollte, warteten Fo­to­gra­fin­nen und Kamerateams vergeblich auf den Rechtsextremisten und Thüringer AfD-Chef. Zwar erschienen seine beiden Anwälte pünktlich an der Anklagebank, packten ihre Sachen aus – nur Höcke fehlte. Richter Jan Stengel ordnete vor Prozessbeginn offenbar an, dass die Pres­se­fo­to­gra­fin­nen und Kamerateams den Saal verlassen müssten. Eine Justizbeamtin in Sicherheitsweste teilte den ungläubigen Video- und Fo­to­jour­na­lis­t*in­nen mit, dass diese unverzüglich den Saal verlassen müssten, „weil Höcke das nicht möchte“, wie sie formulierte. (…) Es ist bereits zweite Strafprozess gegen Höcke innerhalb kurzer Zeit. Verurteilt hatte ihn das Landgericht Halle bereits vor gut einem Monat für die Verwendung der verbotenen SA-Parole „Alles für Deutschland“ bei einem Wahlkampfauftritt in Merseburg im Mai 2021. Im zweiten Prozess geht es nun um einen Auftritt Höckes in Gera. Auch dort soll der AfD-Politiker die Parole bei einem Parteistammtisch benutzt haben. Am Montagmorgen ging es Höcke nun offensichtlich auch um die Bildhoheit: Sein Büroleiter Robert Teske twitterte in schwarz-weiß gehaltenen inszenierten Fotos, und schrieb dazu, dass in Halle der zweite „Schauprozess“ gegen Höcke beginne: „Während Deutschland zu einem gescheiterten Staat verkommt, werden Politiker die alles für ihre Heimat geben wollen, nun schon zum zweiten Mal vor Gericht gezerrt.“ Retweetet wurde der Post interessanterweise von einem Aktivisten der Identitären Bewegung, Simon Kaupert, der als Fotograf ebenfalls im Gericht war. Auch der Opferrolle tat der zunächst geglückte Ausschluss der Foto-Journalist*innen auf Bitte des Angeklagten allerdings keinen Abbruch: Noch vor Verlesen der Anklage stellten seine Anwälte vier längliche Befangenheitsanträge gegen das Gericht – die Prozessstrategie der maximalen Konfrontation setzte sich fort; AFD-LANDESCHEF VOR GERICHT „Ich möchte Sie bitten, Ihre Worte besser zu wägen“, sagt Höcke zum Staatsanwalt. Dem Thüringer AfD-Chef wird erneut die vorsätzliche Verwendung der NS-Parole „Alles für Deutschland“ vorgeworfen. Er selbst erklärt sich für unschuldig. Für das Verfahren hatte er nach WELT-Informationen zwischenzeitlich einen wegen Volksverhetzung verurteilten Szeneanwalt beauftragt. Montagnachmittag im Landgericht Halle, der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke stellt sein vor ihm stehendes Mikrofon an und beugt sich nach vorn. „Herr Staatsanwalt, versuchen Sie bitte, begriffsscharf zu argumentieren“, sagt er. „Ich möchte Sie bitten, Ihre Worte besser zu wägen und semantisch einwandfrei zu sprechen.“ Staatsanwalt Benedikt Bernzen hatte zuvor ausgeführt, dass ein Video eines AfD-nahen YouTubers noch immer online sei. Auf diesem Video ist die vorgeworfene Tat zu sehen, die an diesem Tag verhandelt wird. Bernzen wirft Höcke vor, trotz mehrerer „persönlicher Treffen“ mit dem YouTuber nach der Anklage nicht auf eine Löschung hingewirkt zu haben. (…) Der Staatsanwalt lächelt. Schließlich wirft er Höcke mit der Anklage ein Delikt vor, bei dem es gewissermaßen um das Wägen von Worten geht, das nun der AfD-Politiker einfordert. Es geht erneut um die Parole „Alles für Deutschland“ der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA). Vor dem Nationalsozialismus hatten etwa auch der deutschnationale Wehrverband Stahlhelm sowie die sozialdemokratischen Organisationen Reichsbanner und Eiserne Front die Losung verwendet. Höcke wurde bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Das Gericht war zur Überzeugung gelangt, dass Höcke vom NS-Hintergrund der Parole gewusst und diese vorsätzlich zum Abschluss einer Wahlkampfrede in Merseburg verwendet hatte. „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“, sagte Höcke damals. „Gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen, um vermeintliche Denk- und Sprechverbote anzugreifen“, warf ihm der Staatsanwalt Bernzen beim vorherigen Verfahren vor.


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