Ein rechtsextremer Jura-Student kann trotz seiner Gesinnung eine Ausbildung als Referendar im Land Brandenburg antreten. Das entschied das Verwaltungsgericht Cottbus nach einem Eilantrag. Der Jurist, der das erste Staatsexamen bestanden hatte und nicht vorbestraft ist, muss demnach in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Es sind aber bestimmte Auflagen denkbar, etwa dass er beispielsweise nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. (…) Verfassungstreue sei bei einem Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst unbedingt notwendig, das habe auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht. Der klagende Jura-Student sei umfangreich und andauernd für eine rechtsextreme verfassungsfeindliche Partei aktiv. Deswegen sei es zweifelhaft, ob er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehe. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte dagegen erklärt, eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst könne nach derzeit geltender Rechtslage nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei. Dies sei in der Regel bei vorsätzlich begangenen Straftaten der Fall, die mit einer noch nicht getilgten Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet worden seien, hieß es. Der Student sei jedoch nicht vorbestraft. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst könne ihm deswegen nicht versagt werden.

via zeit: Gericht: Rechtsextremer Jura-Student darf ins Referendariat


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