Terrorismusverfahren in Niedersachsen: LKA durchsucht Wohnung in Berumbur

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle ermittelt gegen einen Mann aus Berumbur im beschaulichen Ostfriesland. Er soll eine extremistische „Kaiserreichsgruppe“ unterstützt haben. Berumbur Am frühen Mittwochmorgen haben Ermittler des Landeskriminalamts Niedersachsen und der Zentralen Polizeidirektion eine Wohnung in Berumbur durchsucht. Hintergrund ist ein Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Celle, das bei der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung geführt wird. Wie der leitende Oberstaatsanwalt Martin Appelbaum bestätigte, steht der Beschuldigte, dessen Wohnung durchsucht wurde, im Verdacht, die „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ unterstützt zu haben. Bei dem Einsatz wurden elektronische Datenträger, darunter Festplatten und Computerkomponenten, sichergestellt. Diese werden nun vom Landeskriminalamt ausgewertet. Weitere Angaben zum Inhalt der Daten oder zur Person des Beschuldigten machte die Staatsanwaltschaft bislang nicht. Die Person wurde nicht festgenommen. „Kaiserreichsgruppe“ Wie Oberstaatsanwalt Martin Appelbaum mitteilt, steht das Verfahren in Zusammenhang mit der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“, einer extremistischen Vereinigung aus dem Reichsbürger-Milieu.

via ostfriesischer kurier: Terrorismusverfahren in Niedersachsen: LKA durchsucht Wohnung in Berumbur

Pläne zu Lauterbach-Entführung: Razzia bei AfD-Kommunalpolitiker in Ilmenau – #terror

Das LKA und die Bereitschaftspolizei haben in Ilmenau die Wohnung und Geschäftsräume eines AfD-Kommunalpolitikers durchsucht. Laut der Generalstaatsanwaltschaft steht die Razzia im Zusammenhang mit der geplanten Entführung des SPD-Politikers Karl Lauterbach. In Ilmenau haben am Donnerstag das LKA und die Bereitschaftspolizei mehrere Gebäude durchsucht. Wie ein Sprecher der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft sagte, handelte es sich um eine Razzia bei einem Stadtratsmitglied der AfD. Er gehört auch der AfD-Fraktion im Kreistag des Ilmkreises an. Demnach wurden die Wohnung und Geschäftsräume des Politikers sowie ein Gebäude am Flugplatz Osthausen-Wülfershausen im Ilm-Kreis durchsucht. Eine Festnahme sei nicht geplant gewesen, so der Sprecher. Die Razzia stehe im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einer geplanten Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Gegen den Kommunalpolitiker laufe ein Ermittlungsverfahren der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, da er in Verdacht stehe, die sogenannte “Kaiserreichsgruppe” unterstützt zu haben, sagte der Sprecher. Die Ermittlungen liefen unter anderem auch wegen des Verdachts der Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund. MDR THÜRINGEN hat den Verdächtigen um eine Stellungnahme gebeten.

via mdr: Pläne zu Lauterbach-Entführung: Razzia bei AfD-Kommunalpolitiker in Ilmenau

“Wochenend-Scharfschützen” in Sarajevo – Sie zahlten, um auf Zivilisten und Kinder zu schießen – #terror

Während der Belagerung Sarajevos sollen wohlhabende Ausländer hohe Summen gezahlt haben, um als “Wochenend-Scharfschützen” auf Zivilisten zu feuern. Die italienische Justiz ermittelt. Der Vorwurf klingt so unfassbar wie erschütternd: Wohlhabende Ausländer sollen während des Bosnienkriegs gezielt dafür bezahlt haben, auf Zivilisten in Sarajevo schießen zu dürfen – aus Vergnügen. Inmitten der Belagerung der bosnischen Hauptstadt zwischen 1992 und 1995 sollen sogenannte “Wochenend-Scharfschützen” aus westeuropäischen Ländern, darunter Italien, aber auch Deutschland, angereist sein, um an der Front Seite an Seite mit der bosnisch-serbischen Armee zu “jagen”. Wie italienische und internationale Medien übereinstimmend berichten, hat die italienische Justiz Ermittlungen dazu aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Mailand untersucht aktuell mehrere Fälle von Mord aus besonders grausamen und niederträchtigen Motiven. Drei italienische Staatsbürger stehen im Fokus der Untersuchungen. Sie sollen während der Belagerung Sarajevos hohe Summen gezahlt haben, um sich dem bosnisch-serbischen Militär anzuschließen – nicht als Soldaten, sondern als Hobby-Scharfschützen. Die Beschuldigten sollen zwischen 1993 und 1995 von Mailand, Turin und Triest aus über Belgrad nach Bosnien gereist sein, unterstützt von Teilen der serbischen Armee. Laut Ermittlern wurden sie mit Hubschraubern oder Fahrzeugen in die Hügel rund um Sarajevo gebracht – also dorthin, von wo aus die Stadt von Scharfschützen terrorisiert wurde. “Es waren viele – nicht nur ein paar Dutzend” Die Ermittlungen wurden im Sommer 2025 aufgenommen, nachdem der Journalist Ezio Gavazzeni gemeinsam mit dem früheren Richter Guido Salvini und dem Anwalt Nicola Brigida eine umfangreiche Strafanzeige eingereicht hatte. Gavazzeni hatte über Jahre hinweg Material gesammelt, darunter Zeugenaussagen, Dokumente und Hinweise auf logistische Abläufe hinter den Reisen der mutmaßlichen Täter. Die aktuelle Berichterstattung beruht derzeit größtenteils auf diesen Erkenntnissen. Laut Gavazzeni handelte es sich nicht um Einzelfälle. “Es waren viele – nicht nur ein paar Dutzend”, so der Autor. Weiter behauptete er, “sehr, sehr viele Italiener” seien beteiligt gewesen, ohne jedoch eine konkrete Zahl zu nennen. “Es waren Deutsche, Franzosen, Engländer … Menschen aus allen westlichen Ländern, die hohe Summen zahlten, um dorthin gebracht zu werden und Zivilisten zu erschießen.” (…) Der ehemalige Analyst des bosnischen Militärgeheimdienstes Edin Subašić bestätigte die zentralen Vorwürfe sowohl dem Journalisten Ezio Gavazzeni als auch im Dokumentarfilm “Sarajevo Safari”. Nach seinen Angaben erhielt der bosnische Geheimdienst bereits Ende 1993 erste Hinweise auf eine sogenannte “Scharfschützen-Safari”. Subašić zufolge wurde der italienische Auslandsgeheimdienst SISMI Anfang 1994 informiert.

via t-online: “Wochenend-Scharfschützen” in Sarajevo Sie zahlten, um auf Zivilisten und Kinder zu schießen

Epstein-Mails veröffentlicht – “Natürlich wusste Trump über die Mädchen Bescheid”

Epstein-Mails veröffentlicht “Natürlich wusste Trump über die Mädchen Bescheid” Stand: 13.11.2025 05:26 Uhr Größtmögliche Distanz zwischen dem Sexualstraftäter Epstein und dem US-Präsidenten: Das will das Weiße Haus. Doch neu veröffentlichte E-Mail-Auszüge scheinen Trump zu belasten. Und nun rückt auch die Freigabe weiterer Akten näher.Neu bekannt gewordene Auszüge aus E-Mails des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein erhöhen den Druck auf US-Präsident Donald Trump. Die von den Demokraten veröffentlichten Schreiben legen nahe, dass Trump über die Straftaten und das von Epstein und seiner einstigen Vertrauten Ghislaine Maxwell aufgebauten Missbrauchsstrukturen Bescheid wusste. Dies streitet Trump ab.Die E-Mails gehören zu 23.000 Dokumenten, die aus Epsteins Nachlass an den Kontrollausschuss im US-Repräsentantenhaus übergeben wurden.In einer Mail vom 2. April 2011 schrieb Epstein an Maxwell, die ihm immer wieder minderjährige Mädchen gebracht haben soll und deshalb im Gefängnis sitzt: “Ich möchte, dass dir klar wird, dass der Hund, der noch nicht gebellt hat, Trump ist. (Geschwärzter Name) hat Stunden in meinem Haus mit ihm verbracht, er ist kein einziges Mal erwähnt worden.”In einer zweiten Mail aus dem Jahr 2019 schrieb Epstein vor seinem Tod in einer Gefängniszelle dem Journalisten Michael Wolff: “Natürlich wusste Trump über die Mädchen Bescheid, da er Ghislaine gebeten hat aufzuhören.”

via tagesschau: Epstein-Mails veröffentlicht “Natürlich wusste Trump über die Mädchen Bescheid”

BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit: Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Eine Sitzblockade als geschützte Versammlung? Ja – aber nicht, wenn sie eine andere Versammlung komplett lahmlegt. Das BVerfG hält die Verurteilung eines Gegendemonstranten zu einer Geldstrafe für verfassungsgemäß. Gegendemonstrationen gehören zur Demokratie wie Trillerpfeifen zur Protestkultur. Unterschiedliche Positionen dürfen – ja sollen – aufeinandertreffen. Was jedoch nicht geht: wenn eine Gegendemonstration die ursprüngliche Versammlung so blockiert, dass dort gar nichts mehr weitergeht. Genau an dieser Stelle zieht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun eine klare Linie: Wer an einer Gegendemonstration teilnimmt, steht zwar unter dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Doch dieser Schutz endet dort, wo die eigene Versammlung nicht mehr Teil des Meinungskampfs ist, sondern zur faktischen Stilllegung der anderen wird. So lag es im Fall eines Mannes, der 2015 in Freiburg an einer Sitzblockade teilnahm – und damit den Aufzug einer angemeldeten religiösen Versammlung vollständig zum Erliegen brachte. Wegen einer “groben Störung” nach § 21 Versammlungsgesetz (VersG) wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Verfassungsbeschwerde dagegen hat das BVerfG nun zurückgewiesen (Beschl. v. 01.10.2025, Az. 1 BvR 2428/20). (…) Karlsruhe beginnt mit einem klarstellenden Schritt: Die Gegendemonstration war tatsächlich eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes. Entscheidend sei dafür, dass eine Zusammenkunft ein “kommunikatives Anliegen” verfolgt – also einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leistet. Dass sie daneben auch Elemente der Störung enthält, nehme ihr den Versammlungscharakter nicht automatisch. Die Gegendemo-Gruppe am Martinstor äußerte ihre politischen Ansichten lautstark und sichtbar. Das reicht, so das BVerfG. Reine Störaktionen ohne eigenes politisches Anliegen wären hingegen gar nicht vom Schutz erfasst – doch so lag der Fall nicht. Zugleich betont der Senat grundsätzlich, dass Versammlungen in physischer Präsenz auch in Zeiten von Social Media ein unverzichtbares Instrument der kollektiven Meinungskundgabe bleiben – gerade weil sie unabhängig von Algorithmen direkt im öffentlichen Raum wirken. Der Schutzbereich des Art. 8 GG war also eröffnet. Trotzdem hält Karlsruhe fest, dass die spätere Bestrafung einen gerechtfertigten Grundrechtseingriff darstellt.

via lto: BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Symbolbild: Sitzblockade

Proteste gegen AfD-Jugend Berliner Unis verhindern Treffen der Studis gegen Rechts

Mobi-Veranstaltungen gegen die Neugründung der AfD-Jugend werden an zwei Berliner Unis kurzfristig abgesagt. Zuvor gab es Druck durch die AfD. Für die „Studis gegen Rechts“ sollte es der große Tag der Mobilisierung werden. An allen drei Berliner Universitäten hatten sie am Mittwochnachmittag zu Aktionskonferenzen eingeladen. Ihr Ziel: Mit möglichst vielen Menschen nach Gießen zu fahren, um am letzten Novemberwochenende zusammen mit dem Bündnis Widersetzen die Gründung eines neuen AfD-Jugendverbandes zu stören. Dutzende Busse sind allein aus Berlin organisiert, um mehrere tausend Menschen zu dem Protest zu bringen. Insgesamt erwartet die Stadt bis zu 60.000 De­mons­tran­t:in­nen. Doch den Ak­ti­vis­t:in­nen zufolge haben Freie Universität (FU) und die Humboldt-Universität (HU) die Konferenzen kurzfristig abgesagt – „auf Bestreben der AfD“, wie ein Sprecher der Gruppe zur taz sagte. Die HU bestätigte das der taz auf Anfrage: „Die AfD hat sich in einem Schreiben bei der HU über die geplante Aktionskonferenz beschwert.“ Rechtliche Schritte seien „in dem Schreiben nicht angedrot worden“. Die Universität weist darauf hin, dass sie für die Veranstaltung „nie Räume zugesagt“ habe. Die Freie Universität bestätigte auf taz-Anfrage die Raumabsage. Grund dafür sei, dass die studentische Gruppe „nicht angegeben“ habe, „dass es sich um eine Veranstaltung handelt, die sich explizit gegen eine politische Partei richtet“. Dies verstoße gegen die „parteipolitische Neutralität einer Hochschule“. Bei der Anmeldung hätte die Gruppe falsche Angaben gemacht. Dass die Universität von der AfD juristisch unter Druck gesetzt worden sei, bestätigte die FU nicht.

via taz: Proteste gegen AfD-Jugend Berliner Unis verhindern Treffen der Studis gegen Rechts

Thurn und Taxis Jagdschloss-Brand war kein Brandanschlag

Ein früheres Jagdschloss der Familie Thurn und Taxis im Thiergarten nahe Regensburg ist Anfang Oktober in Flammen aufgegangen. Schnell wurde Brandstiftung vermutet. Doch die Polizei kommt zu anderen Ermittlungsergebnissen. Der Brand des historischen Jagdschlosses Thiergarten der Familie Thurn und Taxis bei Donaustauf im Landkreis Regensburg Anfang Oktober war kein Brandanschlag. Das hat die Polizei heute mitgeteilt. Demnach seien keinerlei Spuren auf Brandbeschleuniger gefunden worden. Alle am Brandort genommenen Proben hätten sich im Labor als negativ herausgestellt, so die Polizei. Dennoch ist die genaue Brandursache immer noch unklar. Ermittelt werde jetzt in Richtung technischer Defekt oder auch fahrlässiger Brandstiftung, so eine Polizeisprecherin. Seit dem Brand im Oktober wurde vor allem in rechtsgerichteten Kreisen im Internet spekuliert, dass ein Anschlag von Linksextremisten dahinterstecken würde. Sogar der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hatte sich via “X” eingeschaltet.  Fake-Bekennerschreiben im Internet Befeuert wurden die Spekulationen durch ein angebliches Antifa-Bekennerschreiben auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite. Auch hier hätten die Ermittlungen der Kripo ergeben, dass zwischen dem Schreiben und dem Brand kein Zusammenhang besteht, so die Polizeisprecherin. Auf der betreffenden Internetseite sind schon früher angebliche Bekennerschreiben erschienen, die sich als Fake herausstellten, wie etwa bei den Brandanschlägen am 1. Oktober im Münchner Norden während des Oktoberfestes.

via br: Thurn und Taxis Jagdschloss-Brand war kein Brandanschlag

siehe auch: Brand im Jagdschloss Thiergarten Ermittler halten Bekennerschreiben für Fake. Im Internet ist ein Schreiben aufgetaucht, in dem der Brand im Schloss Thiergarten als Warnung an die „Großkapitalistin“ Gloria von Thurn und Taxis bezeichnet wurde. Doch die Polizei kommt zu einem anderen Ermittlungsergebnis. Der Brand in einem früheren Jagdschloss der Familie Thurn und Taxis ist nicht absichtlich gelegt worden. Es gebe nach aktuellem Stand der Ermittlungen keine Hinweise auf eine vorsätzliche Brandstiftung, teilte die Polizei mit. Mögliche Ursachen würden weiter untersucht. Denkbar sind demnach eine fahrlässige Brandstiftung oder ein technischer Defekt. Zunächst hatte die Mittelbayerische Zeitung berichtet. Das Jagdschloss in Altenthann im Landkreis Regensburg, das von einem Golfclub genutzt wurde, brannte Anfang Oktober nachts nieder und wurde vollständig zerstört. Die Kripo übernahm die Ermittlungen; Großbrand bei Fürstin Gloria: Es war nicht die Antifa. Nach dem verheerenden Brand des früheren Jagdschlosses von Gloria von Thurn und Taxis zeigte sich selbst Ungarns Präsident Orbán empört über die angebliche Brandstiftung durch “die Antifa”. Doch ein Bekennerschreiben ist Fake, das Feuer wurde nicht gelegt. (…) Doch bald drängte eine Frage in den Vordergrund und sie brachte den Brand mit einem Schaden in Höhe von geschätzten vier Millionen Euro bundesweit ins Gespräch: Steckt ein Anschlag auf Fürstin Gloria von Thurn und Taxis dahinter, deren Familie das frühere Jagdschloss gehört? Waren linksextreme Aktivisten die Täter, “die Antifa”, die es als feste Organisation so eigentlich gar nicht gibt? Genau diese Spekulation war drei Tage nach dem Feuer aufgekommen. Mit einem “Kommando Georg Elser” als Absender hatten sich Unbekannte selbst bezichtigt: “Angriff auf Thurn und Taxis – Jagdschloss niedergebrannt” war die Überschrift des Beitrags auf der Seite “Indymedia”, von dem jetzt klar ist: Er ist frei erfunden und die Behauptung gelogen. Seit Jahren veröffentlichen auf “Indymedia” Linke und Linksextreme Aufrufe zu Protesten, Informationen über Rechte, aber eben auch Bekennerschreiben. Dort kann aber jeder etwas posten. Es gibt auch regelmäßig falsche Schreiben von Trittbrettfahrern, die Empörung schüren wollen. Und Empörung lieferte das Selbstbekenntnis im Fall Thurn und Taxis sofort – es war Stoff für diejenigen, die über Donald Trumps Einstufung der Antifa als “inländische terroristische Organisation” frohlocken oder Ähnliches wollen. (…) Seit Donnerstag ist das widerlegt: Die Behauptungen über ein an mehreren Stellen gelegtes Feuer stimmen nicht. Die Ermittler gehen nach einem Brandgutachten des LKA entweder von fahrlässiger Brandstiftung oder einem technischen Defekt aus. In Proben und Spurenmaterial fanden sich keine Hinweise auf Brandbeschleuniger, nichts deutet aktuell auf eine vorsätzliche Brandstiftung. Im Beitrag auf “Indymedia” war behauptet worden, das Feuer sei eine deutliche Warnung: “Wenn du nicht aufhörst mit deiner menschenverachtenden Hetze, brennt das nächste Mal nicht nur dein Golfclub.” In dem Bekennerschreiben, das ungewöhnlich spät einging, hatte es keine eigenen Fotos und nur wenig mögliches Täterwissen gegeben. Es fehlte also alles, was die Echtheit des Beitrags hätte belegen können