Das rechtsextreme Unternehmen Druck18 hat am Oberlandesgericht Hamburg eine juristische Niederlage erlitten. Es wollte dem Verein »Laut gegen Nazis« den gleichnamigen Onlineshop verbieten. Der Verein »Laut gegen Nazis« darf seinen Onlineshop »Druck18« , der sich gegen Rechtsextremismus richtet, weiterhin unter diesem Namen betreiben. Ein gleichnamiges rechtsextremes Unternehmen hatte Beschwerde eingelegt, doch das Oberlandesgericht Hamburg hat diese abgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Der Verein betreibt einen Onlineshop unter der Adresse www.druck18.com, in dem Artikel gegen Rechtsextremismus verkauft werden. Hintergrund ist, dass der rechtsextreme Webshop mit dem gleichen Namen, jedoch unter der deutschen Domain, nach Ansicht des Vereins ein bedeutender Vertriebskanal der rechtsextremen Szene ist. Deshalb habe er diesen Kanal übernommen, um dessen gewerbliche Nutzung für die Szene zu unterbinden, heißt es vonseiten des Vereins. (…) Geschäftsführer des rechten Webshops ist laut Impressum Tommy Frenck. Der Rechtsextremist hatte 2024 in Thüringen als Landrat kandidiert. Er wurde bundesweit bekannt, weil er eine Reihe großer Neonazi-Konzerte organisiert hatte, zu denen auch Rechtsextremisten aus anderen europäischen Ländern anreisten. Laut dem Verein »Laut gegen Nazis« hat Frencks Unternehmen ihn abgemahnt und aufgefordert, die Bezeichnung »Druck18« nicht mehr zu nutzen. Schließlich zog das Unternehmen vor das Landgericht Hamburg und stellte einen Antrag auf Erlass des Verbots wegen Rechtsmissbrauchs. Dieser wurde jedoch zurückgewiesen, da er aus formellen Gründen nicht zulässig war, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Druck18 GmbH legte sofort Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Auch diese wurde abgewiesen, diesmal jedoch aus inhaltlichen statt aus formellen Gründen. Konkret konnte das Unternehmen den Angaben zufolge nicht glaubhaft machen, dass der Name »Druck18« ein eindeutiges Unternehmenskennzeichen beim Vertrieb von Textilien ist.
via spiegel: Anti-Nazi-Merchandising Rechtsextreme scheitern mit Onlineshop-Beschwerde vor Gericht