Gemeinde blockt: AfD zieht wegen Konzertabsage vor Gericht

Hohenlinden verweigerte einem parteinahen Liedermacher die Bühne im Bürgersaal. Nun zieht der AfD-Kreisverband Ebersberg gegen die Entscheidung vors Verwaltungsgericht. Hohenlinden – Weil die Gemeinde einem parteinahen Sänger keine Bühne bieten will, zieht der AfD-Kreisverband Ebersberg gegen das Rathaus Hohenlinden vors Münchner Verwaltungsgericht. Ein entsprechendes Eilverfahren bestätigt ein Gerichtssprecher auf EZ-Anfrage. AfD-Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Christoph Birghan verkündete den Gang vor Gericht am Montagmorgen in einer Pressemitteilung. Demnach wolle die Kreis-AfD „als Dank an ihre Wähler“ am 2. Mai im Wendlandhaus einen kostenlosen Liederabend mit einem Sänger veranstalten, der bundesweit unter dem Pseudonym „Estéban Cortez“ auftritt. Mit Verweis auf ihr Hausrecht habe die Gemeinde dies am 16. April per Bescheid verweigert, obwohl der Bürgersaal grundsätzlich buchbar gewesen sei. Birghan nennt die Ablehnung eine „willkürliche“ und „auch formal schlampig formulierte Entscheidung“, die etwa ohne Rechtsmittelbelehrung erfolgt sei und „jeder sachlichen Grundlage entbehrt“. Die Texte des Künstlers seien von der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit gedeckt. Bekanntheit hatte der Liedermacher, benannt offenbar nach einem Gesetzeshüter-mordenden Computerspiel-Banditen, mit verschwörungstheoretischen Narrativen während der Coronazeit erlangt. Seither bedient er auch andere rechte Erzählungen wie die von der „Klimascheiße“, islamfeindlichen Zuwanderungsklischees und des Untergangs von „Deutschland, peinlich Vaterland“.

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Nach Brandbrief gegen Frohnmaier – AfD leitet Verfahren gegen Abgeordneten Moosdorf ein

Wegen eines scharfen Angriffs auf seinen Parteifreund Frohnmaier droht AfD-Mann Moosdorf eine Strafe. Die Partei regelt damit auch einen Streit um den außenpolitischen Kurs der Partei: Moosdorf warf Frohnmaier Trump-Hörigkeit vor, Moosdorf steht wegen seiner Verbindungen nach Moskau in der Kritik. In der AfD-Bundestagsfraktion rumort es erneut wegen gegenseitiger persönlicher Angriffe und Meinungsverschiedenheiten über den politischen Kurs. Der Fraktionsvorstand beschloss, ein Ordnungsverfahren gegen den sächsischen Abgeordneten und früheren außenpolitischen Sprecher der Fraktion, Matthias Moosdorf, einzuleiten. Bevor über mögliche Maßnahmen entschieden wird – etwa eine Rüge oder ein Ordnungsgeld – kann der Abgeordnete laut Geschäftsordnung der Fraktion zunächst Stellung nehmen. Hintergrund ist ein öffentlich gewordener Brief Moosdorfs an seine Fraktionskollegen. Darin greift er Fraktionsvize Markus Frohnmaier, den aktuellen außenpolitischen Sprecher und Vorsitzenden des Arbeitskreises Außenpolitik, hart an und fordert indirekt dessen Ablösung. In dem Schreiben zweifelt Moosdorf offen an Frohnmaiers Eignung und außenpolitischer Kompetenz. Er kritisiert ihn zudem wegen Vetternwirtschaft. (…) In der vergangenen Legislaturperiode stand auch Moosdorf als außenpolitischer Sprecher fraktionsintern in der Kritik. Es ging etwa um eine Russland-Reise und Verbindungen nach Moskau. Der Cellist hatte eine Honorarprofessur an der international bekannten Moskauer Gnessin-Musikhochschule angenommen. Die Akademie wird vom russischen Kulturministerium finanziert.

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siehe auch: AfD-Abgeordneter Moosdorf muss wegen Attacke gegen Fraktionsvize mit Strafe rechnen In einem öffentlich gewordenen Brief hat der AfD-Abgeordnete Matthias Moosdorf harsche Kritik an Fraktionsvize Markus Frohnmaier geäußert. Der Vorgang hat jetzt Konsequenzen. In der AfD-Bundestagsfraktion rumort es erneut wegen gegenseitiger persönlicher Angriffe und Meinungsverschiedenheiten über den politischen Kurs. Der Fraktionsvorstand beschloss die Einleitung eines Ordnungsverfahrens gegen den sächsischen Abgeordneten und früheren außenpolitischen Sprecher der Fraktion, Matthias Moosdorf. Bevor über mögliche Maßnahmen entschieden wird – das könnte theoretisch etwa eine Rüge oder ein Ordnungsgeld sein – hat der Abgeordnete laut Geschäftsordnung der Fraktion zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme. Hintergrund ist ein öffentlich gewordener Brief Moosdorfs an seine Fraktionskollegen, in dem er Fraktionsvize Markus Frohnmaier, den aktuellen außenpolitischen Sprecher und Vorsitzenden des Arbeitskreises Außenpolitik der Fraktion, hart angreift und indirekt dessen Ablösung fordert.

Trump-Attentat: MAGA-Anhänger schüren neue Zweifel

Neue Zweifel aus Trumps Umfeld stellen das Attentat von 2024 erneut in den Fokus. Das Attentat auf Donald Trump im Sommer 2024 gilt als einer der prägendsten Momente des Wahlkampfs – doch ausgerechnet aus seinem eigenen politischen Lager kommen nun neue Zweifel an der offiziellen Darstellung. Führende Stimmen der sogenannten MAGA-Bewegung stellen öffentlich infrage, was damals bei einer Wahlkampfveranstaltung in Butler im Bundesstaat Pennsylvania geschah. Neue Zweifel aus Trumps Umfeld stellen das Attentat von 2024 erneut in den Fokus. Wie das US-Portal The Daily Beast berichtet, hat sich die republikanische Abgeordnete Marjorie Taylor Greene aus Georgia diesen Zweifeln angeschlossen. Sie forderte auf der Plattform X eine umfassende Aufklärung. „Präsident Trump sollte von allen Menschen an vorderster Front stehen, um alle Fakten herauszufinden. Warum tut er das nicht? Das ist die Frage“, schrieb Greene. Nach offiziellen Ermittlungen hatte der 20-jährige Schütze Thomas Matthew Crooks im Juli 2024 das Feuer eröffnet. Eine Kugel streifte Trump am Ohr, während er auf der Bühne sprach. Zwei weitere Menschen wurden verletzt, ein Feuerwehrmann, Corey Comperatore, kam ums Leben, als er seine Familie schützte. (…) Die unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen bei der Veranstaltung sowie fehlende öffentliche Informationen über den Attentäter haben früh Spekulationen befeuert. Laut mehreren Berichten entwickelten sich daraus verschiedene Verschwörungstheorien über mögliche Hintergründe der Tat. Meinungsumfragen, die etwa einen Monat nach dem Vorfall durchgeführt wurden, zeigten zudem, dass mehr als die Hälfte der US-Bevölkerung davon ausging, der Schütze habe nicht allein gehandelt.

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Nach Parteitag in Greding – AfD-Mitglieder sollen rechte Parolen gegrölt haben

Einer der Männer soll nach Überzeugung der Ermittler am späten Abend in einer Diskothek auch den Hitlergruß gezeigt haben. Jetzt stehen sie in Schwabach vor Gericht. Der Prozess gegen sechs junge Männer, die nach dem Besuch eines AfD-Parteitags 2024 in Greding rassistische Parolen gegrölt haben sollen, hat vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Schwabach stockend begonnen. Die Verteidiger der sechs Angeklagten überschütteten das Gericht mit Anträgen, deren Behandlung eine stundenlange Verzögerung des Verfahrens zur Folge hatte. Bei den Verteidigern handelt es sich vor allem um Juristen, die bereits in der Vergangenheit Mandanten aus der rechtsradikalen Szene verteidigt haben und zum Teil selbst in der rechten Szene aktiv gewesen sind. Das Verfahren gegen einen der Angeklagten wurde abgetrennt, weil dessen psychischer Zustand zunächst gutachterlich geklärt werden muss. Die Angeklagten stehen wegen rassistischer Vorfälle vor Gericht, die sich nach dem Besuch des AfD-Landesparteitags 2024 im mittelfränkischen Greding in eine Diskothek ereignet haben sollen. Einer der Männer hatte nach Überzeugung der Strafverfolgungsbehörden in einer Diskothek am späten Abend nach dem Parteitag den Hitlergruß gezeigt. Fünf weitere hätten das in rechtsradikalen Kreisen inzwischen beliebte Lied des Sängers Gigi D’Agostino, „L’Amour Toujours“ in umgedichteter Version mit dem Refrain „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen.

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siehe auch: Rechte Parolen nach AfD-Parteitag: Stockender Prozessbeginn Vor dem Amtsgericht Schwabach müssen sich sechs Angeklagte verantworten. Sie sollen rechte Parolen gegrölt und einer von ihnen den Hitlergruß gezeigt haben. Zum Prozessauftakt stellen ihre Verteidiger eine Reihe von Anträgen. Wegen zahlreicher Anträge der Verteidiger sowie einer Umstellung des Mobiliars im Gerichtssaal ist der Prozess wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Schwabach mit großen Verzögerungen gestartet. Bis zum Mittag konnten deswegen nur die Strafbefehle verlesen aber noch keine Zeugen gehört werden. Prozess wegen Volksverhetzung: Anwälte stellen Anträge Die Staatsanwaltschaft wirft den ursprünglich sechs Angeklagten vor, nach einem Landesparteitag der AfD am 13.01.2024 in einer Gredinger Bar rassistische Parolen gegrölt und Lieder gesungen zu haben. Unter anderem sollen sie zu dem Lied “L’Amour toujour” “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” gesungen haben. Einer von ihnen soll auch mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben. Mit Anträgen wollten die Anwälte, die bereits mehrfach Angeklagte aus der rechten Szene verteidigt haben, unter anderem den Ausschluss der Öffentlichkeit sowie die Einstellung des Prozesses gegen zwei Heranwachsende erreichen. Die beiden betreffenden Männer waren zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt. Das Gericht lehnte diese Anträge ab; Rassistische Parolen nach AfD-Parteitag: Gewählter Unterallgäuer Kreisrat vor Gericht AfD-Funktionär Michael Hörmann aus Babenhausen soll mit anderen in einer Disko in Greding „Ausländer raus“ gegrölt haben. Schon früher war der Mann wohl Mitglied in einer rechtsextremistischen Partei. Nach einem AfD-Parteitag im Jahr 2024 sollen mehrere Männer rassistische Parolen gegrölt haben. Auf dem Foto kommt ein Teil der Angeklagten, flankiert von Rechtsanwältin Ariane Meise (links) in den Gerichtssaal. Foto: Daniel Löb, dpa Kommentieren Merken Drucken Verschicken Feedback In den nächsten Wochen wird sich der Unterallgäuer Kreistag zur ersten Sitzung treffen. Unter den Kommunalpolitikern, die dann die Geschicke des Landkreises mitbestimmen, wird auch der stellvertretende AfD-Kreisvorsitzende Michael Hörmann sein. Doch nun steht der Mann, der wohl schon früh Mitglied einer rechtsextremistischen Partei war, erst einmal wegen Volksverhetzung vor Gericht. Zusammen mit fünf anderen Männern soll er nach einem AfD-Parteitag Anfang 2024 in einer Disko rassistische Parolen gegrölt haben.

Rechte Gewalt in Brandenburg – Pfarrer in Cottbus von Neonazis bedroht – #terror

Neonazis sind in Cottbus in ein Wohnhaus eingedrungen und haben dort randaliert. Im Visier: ein Pfarrer, der sich gegen Rechtsextremismus einsetzt. Bei dem Betroffenen handelt es sich nach taz-Informationen um den Pfarrer Lukas Pellio, der als Studierendenseelsorger in Cottbus tätig ist. Pellio setzt sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus in der Lausitz ein und ist unter anderem einer der Sprecher der Initiative Sichere Orte Südbrandenburg. Auf taz-Anfrage wollte sich Pellio am Montag nicht äußern. Der Vorfall hatte sich bereits am Donnerstag ereignet. Nach Angaben der Beratungsstelle Opferperspektive waren zwei Neonazis am späten Nachmittag in das Wohnhaus des Pfarrers eingedrungen. Demnach traten die Angreifer die Haustür ein, drangen über mehrere Stockwerke zur Wohnung vor und randalierten vor der Tür. Zudem hätten sie rechte Aufkleber am Briefkasten hinterlassen. Darunter war auch ein Sticker mit der Aufschrift „Piss dich nach Berlin“, der bereits im Zusammenhang mit einer rechtsextremen Hetzkampagne gegen zwei Leh­re­r*in­nen in Burg im Spreewald verwendet worden war. (…) Für Aufsehen sorgt zudem ein zweiter rechter Angriff, der sich beinahe gleichzeitig mit dem Einbruch in das Wohnhaus des Pfarrers – und in derselben Straße – ereignete. Laut Opferperspektive wurde dabei eine antifaschistisch aktive Person, die mit dem Fahrrad unterwegs war, von einem ebenfalls Fahrrad fahrenden jugendlichen Neonazi bedrängt. Dieser habe die Betroffene aufgefordert, die Tasche herauszugeben, an der unter anderem ein Antifa-Button befestigt war. Anschließend habe er sie ausgebremst, verhöhnt und den Button abgerissen. Zeugen berichten, am Bein des Angreifers sei ein Reichsadler-Tattoo sichtbar gewesen. Die Polizei Brandenburg bestätigte am Montag gegenüber der taz, dass der für politische Motive zuständige Staatsschutz mittlerweile in beiden Fällen die Ermittlungen übernommen hat. Ermittelt werde wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch und illegales Plakatieren sowie Nötigung und Diebstahl.

via taz: Rechte Gewalt in Brandenburg Pfarrer in Cottbus von Neonazis bedroht

Junge Mitglieder von rechtem Turnverein fliegen nach Rassismusvorwürfen aus Dachverband

Der Wiener Akademische Turnverein besteht auf “Zugehörigkeit zum deutschen Volk” als Aufnahmekriterium, was an den historischen “Arierparagrafen” erinnert. Der Ausschluss von Personen aus Organisationen oder Vereinen aufgrund ihrer Ethnie wird in der Regel unmittelbar als rassistische Praxis eingeordnet. Wird dabei das sogenannte “deutsche Volk” oder “das Deutschtum”, wie es Rechtsextreme gerne beschwören, als Kriterium herangezogen, gibt es noch einen Begriff dafür, der nicht umsonst historisch belastet ist: Arierparagraf. Unter diesem Begriff wurde in der NS-Zeit die Ausgrenzung von sogenannten “Nicht-Ariern”, meist waren Jüdinnen und Juden gemeint, aus dem gesellschaftlichen, beruflichen und politischen Leben bezeichnet. “Volkstum” Noch heute findet sich das “deutsche Volkstum” als Aufnahmekriterium in der Hausordnung eines Vereins in Wien. Der 1887 gegründete Wiener Akademische Turnverein (WATV), eine der größten deutschnationalen Verbindungen in Österreich, scheint einen De-Facto-Arierparagrafen zu haben. Wer dem nicht farbentragenden studentischen Turnverein beitreten will, muss nicht nur ein Mann sein. “Als deutsch-nationale Studentenverbindung ist uns die Zugehörigkeit zum deutschen Volk, sowie die Verteidigung des entsprechenden Volkstums Grundvoraussetzung und innere Pflicht”, heißt es auf der Homepage des WATV. Die “Zugehörigkeit” ist dabei ein Problem. Und zwar für den Dachverband der deutschnationalen Turnvereine. Der WATV ist nämlich Mitglied des deutschnationalen Wiener Korporationsringes (WKR), des ehemaligen Namensgeber des “Akademikerballs”, aber auch im liberaleren Dachverband Akademische Turnbund (ATB) – gewesen. Aus diesem wurde die “Aktivitas” (ATV), also der Verband jungen WATV-Mitglieder, im Juli des Vorjahrs ausgeschlossen. Weil man dort unter anderem genau mit diesem Teil der Statuten des WATV nicht konnte.

via standard: Junge Mitglieder von rechtem Turnverein fliegen nach Rassismusvorwürfen aus Dachverband

Opferschutzstelle Zara verliert Finanzierung und muss Arbeit einstellen

Die Beratungsstelle gegen Hass im Netz war in den letzten Jahren vom Familienministerium gefördert worden – nun droht bis Juni das endgültige Aus. Die Zara-Beratungsstellen gegen Hass im Netz und Rassismus müssen ihre Arbeit ab sofort massiv einschränken: Für neue Fälle werden keine Beratungen mehr angeboten. Ende Juni droht dem Verein ohne eine kurzfristige Finanzierung das endgültige Aus. Der Grund: Das Bundeskanzleramt streicht sämtliche Fördergelder für den Kampf gegen Hass im Netz. Seit 2018 wurde der Verein vom Bund mitfinanziert, in den vergangenen Jahren durch das Familienministerium. Die Entscheidung unter Ministerin Claudia Bauer (ÖVP) kam für den Verein überraschend. Das Ministerium nennt auf STANDARD-Anfrage “budgetäre Gründe” und betont, dass “Gewaltschutz und Gewaltprävention gesamtgesellschaftliche Aufgaben” seien, “zu deren Erfüllung mehrere Ministerien Verantwortung tragen”. Bisher deckte der Bund etwa die Hälfte des Zara-Budgets in Sachen Hass im Netz. Der Betrag variierte, zuletzt waren es 330.000 Euro, wie es aus dem Ministerium heißt. Damit finanzierte der Verein kostenlose rechtliche und psychosoziale Beratungen für Opfer von digitaler Gewalt. Der Rest seiner Ausgaben, darunter auch für die Beratung bei rassistischen Übergriffen, wird durch Förderungen der Stadt Wien, private Spenden und Eigenmittel gedeckt. Verein musste Geld vorstrecken Da der Förderstopp den Verein erst im April erreichte, der Förderzeitraum aber im Jänner begann, musste “Zara in Vorleistung gehen”, sagt eine Sprecherin zum STANDARD. Das Defizit ist für die NGO nicht abzufedern; vorsorglich wurden alle Arbeitsverhältnisse gekündigt. “Wir hatten keinen Grund anzunehmen, dass uns die Förderungen gestrichen werden”, so die Sprecherin. Schließlich werde der Verein seit acht Jahren vom Bund mitfinanziert, und auch die politischen Bekundungen in den letzten Monaten hätten keinen Paradigmenwechsel suggeriert. So erfolgt die Streichung unmittelbar nach Ankündigungen der Regierung, digitale Gewalt konsequenter bekämpfen zu wollen: Erst kürzlich verlautbarte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) im Zuge eines Regierungsgipfels, den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP) rasch umsetzen zu wollen. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der Gewalt im digitalen Raum. Auch Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) betonte dort, dass digitale Gewalt “echte Gewalt” sei, die verfolgt werden müsse. Zara galt bisher als ein zentraler Bestandteil des öffentlichen Unterstützungssystems in diesem Bereich: Während es zwar Hilfsangebote für spezifische Zielgruppen wie Kinder oder Jugendliche gibt, betreibt Zara die einzige bundesweite Beratungsstelle in Österreich, die allen von Hass im Netz, aber auch von Rassismus Betroffenen offensteht. Ihre Klienten seien meistens Menschen, “die bereits mehrfach belastet sind und schwer Zugang zu Unterstützung finden”, sagt die Sprecherin.

via standard: Opferschutzstelle Zara verliert Finanzierung und muss Arbeit einstellen

https://zara.or.at