Die Cloud-Daten des wegen des Brandanschlags in Solingen Angeklagten wurden untersucht. Laut Anwältin Başay-Yıldız finden sich „ziemlich viele NS-Suchergebnisse“. Im Prozess um den Brandanschlag vom März 2024 in Solingen, bei dem vier Mitglieder einer bulgarisch-türkischen Familie ums Leben kamen und 21 Menschen teils schwer verletzt wurden, treten immer wieder neue Beweise zutage, die auf ein mögliches rechtsextremes Motiv des Täters hindeuten. Zuletzt hatte die Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız in den Cloud-Daten des Täters extrem rechte Inhalte entdeckt, unter anderem Videos des rechtsextremen Medienkanals „Compact TV“. Darunter ist eines mit dem Titel „Dorfdisko Ausländer raus“, in dem ausländerfeindliche Parolen gegrölt werden. Aufgrund dieser Funde hatte Başay-Yıldız ein IT-Gutachten zur Auswertung der Cloud-Daten beantragt. Die Polizei hat diese inzwischen analysiert. Laut Başay-Yıldız finden sich darin „ziemlich viele NS-Suchergebnisse“. Sie betont: „Hier sieht man schon, dass da lange Interesse bestand.“ Auch der Nebenklageanwalt Fatih Zingal verwies auf wiederholte Suchanfragen des Täters zum „Dritten Reich“. Brisant ist zudem eine weitere Internetsuche, auf die Anwältin Başay-Yıldız am Montag aufmerksam machte: Es geht um einen Brand in einem Wohngebäude in der Wuppertaler Normannenstraße im Jahr 2022. Damals war im Keller des Hauses ein Feuer ausgebrochen, zwei Personen mussten über eine Drehleiter aus dem dritten Obergeschoss gerettet werden. Auffällig dabei: Die damalige Freundin des Angeklagten, Jessica B., hatte bis kurz vor dem Brand in diesem Haus gewohnt. Zuvor war es im September 2021 zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und einem marokkanischen Nachbarn gekommen – beide hatten sich gegenseitig angezeigt. Laut Informationen der taz handelt es sich auch bei diesem Gebäude um ein Wohnhaus mit überwiegend migrantischer Bewohnerschaft. Başay-Yıldız erklärte: „Welche Brandsätze dort gelegt wurden und wie damals ermittelt wurde, das wäre auch hier von Interesse.“ Auch Anwalt Zingal sprach von einem „wichtigen Komplex“ und betonte, man müsse klären, ob ein Zusammenhang zum Angeklagten besteht. Rechte Bilder Für den Verhandlungstag am Montag war ein 39-jähriger Mechaniker aus Köln geladen. Auf Druck von Başay-Yıldız waren Festplatten ausgewertet worden, die in der Wohnung des Angeklagten gefunden worden waren. Darauf befanden sich 166 NS-verharmlosende und Hitler-Bilder, die zunächst der Lebensgefährtin des Angeklagten zugeordnet wurden. Später untersuchte die Anwältin die Festplatten selbst erneut und entdeckte weitere Bilder. Im Verlauf des Gerichtsverfahrens erfolgte schließlich eine umfassende Datenauswertung: Demnach sollen die Bilder dem 39-jährigen Kölner Mechaniker zuzuordnen sein, da sich auf den Festplatten auch andere eindeutig ihm zugehörige Dateien befanden.
via taz: Rassistische Brandstiftung in Solingen Neue Hinweise auf rechtsextremes Motiv des Täters
siehe auch: MUTMASSLICH RASSISTISCH Prozess um Solinger Vierfachmord: Weitere Brandstiftung? Im Prozess um den – inzwischen mutmaßlich rassistisch motivierten – Vierfachmord von Solingen bringt die Nebenklage den Angeklagten mit einem vierten Feuer in Verbindung. Er habe Bezüge zu dem betroffenen Wohnhaus in Wuppertal. Im Prozess um den Vierfachmord von Solingen ist der Angeklagte mit einem weiteren, vierten Feuer in Verbindung gebracht worden. Es habe im Keller eines Wohnhauses in Wuppertal am 5. Januar 2022 gebrannt, sagte Nebenklage-Vertreterin Seda Başay-Yıldız. Bewohner hätten mit einer Drehleiter gerettet werden müssen. In diesem Haus habe nicht nur die Freundin des Angeklagten früher gewohnt, sondern auch ein Mann, mit dem der Angeklagte Streit gehabt und sich sogar einmal geprügelt habe. Die Auswertung von Festplatten habe ergeben, dass der Angeklagte noch in der Brandnacht versucht habe, über die Suchmaschine Google etwas zum Feuer in Erfahrung zu bringen. Die Anwältin beantragte, den damaligen Kontrahenten des Angeklagten, einen Marokkaner, als Zeugen zu hören zum Hintergrund des Streits. Zudem sollten die Ermittler prüfen, ob es Parallelen bei der Brandlegung zu den bereits gestandenen Taten gebe.
