UK teenager who killed herself was ‘highly affected’ by terrorism arrest, inquest finds

Rhianan Rudd died of ‘self-inflicted act’ after facing charges but coroner says failures in her case were ‘not systemic’ A vulnerable teenage girl who died five months after terrorism charges against her were dropped was “highly affected” by her arrest but failures in her case were “not systemic”, a coroner has concluded. Rhianan Rudd died at a children’s home aged 16 in May 2022, as the result of a self-inflicted act, said the chief coroner of England and Wales, Alexia Durran. (…) It was not known what Rhianan was told by her legal team when the charges were dropped but this may have had a “psychological impact” on her, the coroner said. When Rhianan was arrested in October 2020, she was so small that no handcuffs would fit on her wrists. Aged 15, she became the youngest girl ever to be charged with terror offences in the UK after being groomed online by an American “neo-Nazi”. Less than 18 months later, she was found dead at the Bluebell House residential home in Nottinghamshire. Once a “bubbly, kind and loving” teenager, who loved animals and liked to bake, Rhianan had gradually become quiet and withdrawn. At first she told her mother that it was the coronavirus lockdown that had led to her change in behaviour, but in reality the teenager was being exploited. Rhianan remained under police investigation for more than two years before the charges were dropped, in light of evidence that she had been groomed and sexually exploited. Five months later, she took her own life in a children’s home. She had remained under investigation by MI5 until the day she died. Rhianan had been speaking online to Chris Cook, an Ohio-based 28-year-old far-right extremist. Cook, who was later convicted of being part of a terrorist plot, had messaged the then 14-year-old on WhatsApp, sending her links to “racially motivated, violent extremist books”. Evidence also showed she had been influenced by Dax Mallaburn, her mother Emily Carter’s former boyfriend, and a member of the Arizona Aryan Brotherhood, a neo-Nazi group. Carter knew her daughter had been radicalised; she had even referred her to the government’s de-radicalisation programme, Prevent, in September 2020, after Rhianan came downstairs and told her she had downloaded a bomb-making manual. “It was really scary. I knew it had to be done, but it doesn’t stop it being scary,” Carter said. “I was hoping that it was just going to take her two or three times a week to work on her mind, unpick her head, and turn her back into Rhianan, not end up with all these police officers turning up arresting her and pulling my house apart. You don’t expect that at all.” At the time of her arrest, Rhianan had a shrine to Adolf Hitler in her bedroom, and described herself as a fascist. She had sent messages on WhatsApp saying she “wants to kill someone in the school or blow up a Jewish place of worship” and she “does not care who she kills and nothing matters any more”. The inquest heard police had initially refrained from arresting the teenager as they thought to do so may “risk some impact on her mental health” and “could possibly lead to further self-harm and suicide attempts”. But in October 2020, a day after she had been treated in hospital after carving an image of a swastika into her forehead, 19 police officers and three detectives turned up at the family home in Bolsover, Derbyshire, to take her into custody.

via guardian: UK teenager who killed herself was ‘highly affected’ by terrorism arrest, inquest finds

Rechtsextremes Magazin vor dem Aus?: Gericht entscheidet über „Compact“-Verbot

Nach 15 Jahren könnte das Sprachrohr der rechtsextremen Szene verstummen. Chefredakteur Jürgen Elsässer, Verfechter der „Querfrontstrategie“, warnt seine Leser vor dem Ende des Magazins. Eine juristische Niederlage lasse sich „nicht vollkommen ausschließen“, hat Jürgen Elsässer auf X verkündet. Deshalb rief er seine Anhänger vergangene Woche dazu auf, noch schnell Tatsachen zu schaffen und möglichst viele Silbermedaillen zu ordern, die sein Verlag zum Verkauf anbietet. Zum Beispiel den „Höcke-Taler“ mit dem Konterfei von Thüringens AfD-Chef (Werbeslogan: „patriotisch und wertbeständig“). Im Verbotsfall, warnt „Compact“, würden alle verbliebenen Höcke-Taler vom Staat konfisziert und „vermutlich eingeschmolzen“. Am Dienstag beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Prozess, der über die Zukunft des rechtsextremen Magazins „Compact“ entscheiden wird. Im Juli 2024 hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Verbot erlassen, Ermittler überraschten Chefredakteur Jürgen Elsässer morgens im Bademantel, als sie Beweismittel und Vermögen sicherstellen wollten. Doch in einem Eilverfahren erreichte die Compact-Magazin GmbH, dass ihr Magazin unter Auflagen zunächst weiter erscheinen durfte – bis zur Entscheidung im nun anstehenden Hauptsacheverfahren. Laut Verfassungsschutz verbreitet „Compact“ regelmäßig antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Hauptmerkmal sei „die Agitation gegen die parlamentarische Demokratie im Allgemeinen und gegen die Bundesregierung im Besonderen.“ Nancy Faeser verbot die Compact-Magazin GmbH nach Vereinsrecht. Dass die Anwendung dieses Rechts grundsätzlich legitim ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Rahmen des Eilverfahrens festgestellt.

via tagesspiegel: Rechtsextremes Magazin vor dem Aus?: Gericht entscheidet über „Compact“-Verbot

Schockmoment an der Haustür – Mann gefesselt und Rücken mit Hakenkreuz beschmiert – #pirmasens

Eine Frau öffnet die Tür – vor ihr steht ein gefesselter Mann. Jetzt ermittelt die Polizei wegen schwerer Vorwürfe gegen einen Bekannten des Opfers. Ein 50-jähriger Mann stand am Sonntagnachmittag plötzlich gefesselt und mit einem Hakenkreuz beschmiert vor der Haustür einer Frau. Die Polizei geht von einem Gewaltverbrechen aus – gegen einen Tatverdächtigen läuft ein Verfahren. (…) Laut Polizei ist der mutmaßliche Täter bereits bekannt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet – wegen Freiheitsberaubung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die beiden Männer sollen sich gekannt haben.

via t-online: Schockmoment an der Haustür Mann gefesselt und Rücken mit Hakenkreuz beschmiert

siehe auch: Mit Kabelbinder gefesselt: Mann malt 50-Jährigem in Pirmasens Hakenkreuz auf den Rücken Ein gefesselter Mann mit Hakenkreuz auf dem Rücken suchte in Pirmasens Hilfe. Die Polizei ermittelt und hat bereits einen Tatverdächtigen im Visier. Ein 50-Jähriger ist in der Westpfalz von einem anderen Mann gefesselt und am Rücken mit einem Hakenkreuz beschmiert worden. Wie die Polizei mitteilte, hat das Opfer nach der Tat am Nachmittag bei einer Frau an der Haustür geklingelt – oberkörperfrei und mit einem Kabelbinder gefesselt. Die Frau informierte die Polizei. Der Täter stehe bereits fest und gegen ihn werde ein Strafverfahren eingeleitet

Mali: Söldnergruppe Wagner wird durch russisches Afrikakorps ersetzt

Die paramilitärische Gruppe zieht sich offiziell aus Mali zurück, doch viele Söldner bleiben. Die Junta setzt bei Militäreinsätzen weiter auf Russland als Partner. Die russische Söldnergruppe Wagner hat das westafrikanische Mali offiziell verlassen. Ihre Einheiten sollen nach Angaben aus Diplomaten- und Sicherheitskreisen allerdings in die russische Nachfolgeorganisation integriert werden: das sogenannte Afrikakorps, das dem russischen Verteidigungsministerium unterstellt ist. “Wagner beendet offiziell seine Präsenz in Mali. Aber das Afrikakorps übernimmt”, hieß es aus Diplomatenkreisen in der Sahelregion. Die meisten russischen Wagner-Söldner würden in den Provinzhauptstädten im Norden und in Bamako bleiben, hieß es weiter. Auf einem der Wagner-Gruppe nahestehenden Telegram-Kanal hieß es: “Mission erfüllt. PMC Wagner geht nach Hause.” Die paramilitärische Gruppe Wagner war seit vier Jahren in Mali präsent. Dort regiert seit zwei Putschen in den Jahren 2020 und 2021 eine Militärjunta unter Führung von General Assimi Goïta, die mit der Ex-Kolonialmacht Frankreich gebrochen und sich militärisch und politisch Russland zugewandt hat. In ihrem Kampf gegen dschihadistische Gruppen setzte die Junta auf die Unterstützung durch die Gruppe Wagner. Sie war für Einsätze am Ort verantwortlich, sorgte für den Schutz der Machthaber, bot militärische Ausbildung an und gab juristische Ratschläge, etwa um die Verfassung umzuschreiben. Offiziell bestätigt hat Mali die Anwesenheit von Wagner-Söldnern bisher allerdings nicht – die Rede war stets nur von russischen Ausbildern

via zeit: Mali: Söldnergruppe Wagner wird durch russisches Afrikakorps ersetzt

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By Wagner Group – Original publication: N/A, appeared in 2013 in use by Wagner GroupImmediate source: https://sun6-21.userapi.com/impg/bx0lCQIHBpC9FtWyvUMHuSvCE30lFGPu677kTQ/0wAvalpPP8I.jpg?size=2158×2160&quality=95&sign=13b7fec69af2cecfa93600df543aa522&type=album, Fair use, Link

Duell Trump gegen Musk – An Schamlosigkeit nicht zu überbieten

Der Präsident möchte am liebsten den Tech-Oligarchen ruinieren, der wiederum den Präsidenten am liebsten stürzen würde. Wer gewinnt? Keiner von beiden, weil sie aufeinander angewiesen sind. (…) Natürlich ist Voyeurismus verständlich, wenn zwei Ausnahmemenschen entfesselt aufeinander losgehen und sich mit wüsten Drohungen belegen. Vernichtungsfantasien brechen offenbar immer durch, wenn Elon Musk und Donald Trump Feinde identifizieren. Und zu Feinden sind sie blitzschnell geworden, auch wenn sie gerade noch Zwillinge im Geiste waren im Kampf gegen Staat und Demokratie, um daraus mindestens eine Autokratie zu formen. Kulturell ist dieser Kampf der Giganten eine Katastrophe. An Schamlosigkeit, an Bösartigkeit, an Unanständigkeit sind sie nicht zu überbieten. Trump will Musk am liebsten finanziell ruinieren, während Musk den Präsidenten nur zu gern stürzen würde. Trump redet über Musks Drogenkonsum, Musk redet über Trumps Nähe zum Päderasten Jeffrey Epstein. So kann sich Narzissmus auf menschlich niedrigster Stufe austoben. Der Grund für den Machtkampf ist fast vergessen. Musk findet Trumps Steuerreform, die Reiche entlastet und Arme benachteiligt, völlig falsch, weil sie das Horrordefizit des Staates, 36,5 Billionen Dollar, noch höher treibt.

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ChatGPT: Euer Löschen-Button ist jetzt wirkungslos – KI-Chats werden zu Beweismitteln

Was passiert eigentlich mit den Daten, die ihr bei ChatGPT löscht? Die Antwort auf diese Frage hat sich für Millionen Nutzer:innen gerade grundlegend geändert – ganz und gar unfreiwillig. Das KI-Unternehmen OpenAI aus San Francisco im US-Bundesstaat Kalifornien wird ab sofort Konversationen, die Nutzer:innen in ChatGPT löschen, nicht mehr wie bisher nach 30 Tagen endgültig von seinen Systemen entfernen. Stattdessen werden diese Daten auf unbestimmte Zeit aufbewahrt. Grund dafür ist eine gerichtliche Anordnung, die im Rahmen einer weitreichenden Urheberrechtsklage ergangen ist. Die Kläger, darunter die New York Times, werfen OpenAI nicht nur vor, ihre Artikel unerlaubt zum Training genutzt zu haben. Ein zentraler Vorwurf lautet zudem, dass ChatGPT auf Anfrage in der Lage ist, geschützte Inhalte fast wortgleich auszugeben. Damit würde der KI-Bot zur direkten Konkurrenz für die Bezahlangebote der Verlage. Aus der Sorge heraus, dass Nutzer:innen Beweise für einen solchen Missbrauch – etwa die Umgehung einer Paywall – durch das Löschen ihrer Chats vernichten könnten, ordnete das Gericht die Datenspeicherung an. (…) Allein die Speicherung der Daten für diesen Zweck und die potenzielle Möglichkeit eines Zugriffs werfen jedoch kritische Fragen auf – insbesondere für Nutzer:innen in Europa. Denn die erzwungene, unbegrenzte Speicherung von Daten steht im direkten Widerspruch zu fundamentalen Prinzipien der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dazu zählen vorrangig das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) und der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO). Ein US-Gerichtsbeschluss hebelt hier also de facto zentrale Datenschutzrechte für europäische Bürger:innen aus. OpenAI selbst räumt diesen Konflikt indirekt ein. In einem Blogbeitrag zur neuen Regelung schreibt der OpenAI-COO Brad Lightcap, die Forderung der Kläger stehe nicht im Einklang mit den eigenen Datenschutzstandards des Unternehmens.

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Eilantrag gescheitert – Langjähriger AfD-Mitarbeiter darf nicht Volljurist werden – #KickHimOut

Der Staat muss niemanden zum Volljuristen machen, der die Verfassung bekämpft: Einem Aktivisten aus dem Umfeld des AfD-Fraktionsvizes Sebastian Münzenmaier darf das Referendariat verweigert werden, so ein Gericht. Ein langjähriger Mitarbeiter der AfD darf nicht Richter, Staatsanwalt oder Anwalt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das Ansinnen des Mannes zurückgewiesen. Er wollte sich in die Ausbildung zum Volljuristen einklagen. Daraus wird nichts wegen diverser Texte, die die Menschenwürde verletzen, und wegen seiner Rolle beim gesichert rechtsextremistischen Verein “Ein Prozent” und in der “Jungen Alternative”. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist deutlich: Nach dem Prinzip der “wehrhaften” Demokratie sei es “nicht (…) dem Staat zuzumuten, verfassungsuntreue Bewerber in den Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen”. Rechtsreferendare müssten sich durch “ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen”. Der Mann hatte sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz beginnen wollen – die notwendige Voraussetzung, um Anwalt oder Richter werden zu können. Der Bewerber ist der 38-Jährige John Hoewer, der seit mindestens 2017 für die AfD arbeitet. Zuerst hatte das Portal “Endstation rechts” berichtet, dass es um ihn gehe. Für Abgeordneten “Neue Rechte” in den Bundestag geholt Hoewer war zunächst als Referent in der 2016 gewählten Landtagsfraktion der AfD in Sachsen-Anhalt beschäftigt und dann bei dem damaligen Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann (65) tätig. 2018 half er auch Pasemann, Köpfe der Neuen Rechte zu einer Veranstaltung in den Bundestag zu holen. Darunter war Philip Stein, Vorsitzender des Vereins “Ein Prozent”. In diesem Verein wurde Hoewer später stellvertretender Vorsitzender. Er publiziert auch im Verlag von Stein. Die beiden kannten sich spätestens seit 2017, als sie gemeinsam an einem Kongress der rechtsextremen italienischen Bewegung Casa Pound teilnahmen. (…) Während Münzenmaier bereits wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung bei einem Angriff von Kaiserslauterer Hooligans verurteilt ist, wurde Hoewer zwar laut SWR beim Kampfsporttraining mit Neonazis der früheren NPD fotografiert. Strafrechtlich hat er aber eine weiße Weste. Er hat auch die freiheitliche demokratische Grundordnung “nicht in strafbarer Weise bekämpft”. So steht es im Beschluss. Darauf kommt es aber nicht an, so die Richter: Auch wer die freiheitliche demokratische Grundordnung “in bislang nicht strafrechtlich geahndeter Weise” beeinträchtigen oder beseitigen wolle, könne vom Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden. Für eine funktionierende Rechtspflege sei es unerlässlich, derartige Bewerber nicht zuzulassen. Gesellschaftliches Vertrauen in die Justiz insgesamt sei nicht gewährleistet, wenn in Rechtsstreitigkeiten jemand mitwirke, der möglicherweise verfassungsfeindliche Ziele verfolge oder aktiv unterstütze.

via t-online: Eilantrag gescheitert Langjähriger AfD-Mitarbeiter darf nicht Volljurist werden

siehe auch: VG Koblenz verneint Verfassungstreue Dip­lom­ju­rist nicht zum Refe­ren­da­riat zuge­lassen. Das VG hat bestätigt, dass einem Nachwuchsjuristen die Einstellung als Referendar zu Recht verwehrt wurde. Dem ehemaligen Mitglied der “Jungen Alternative für Deutschland” fehle die Verfassungstreue, auch wegen seiner verfassten Bücher. Einem Diplomjuristen bleibt in Rheinland-Pfalz der Weg zum Volljuristen vorerst versperrt. Dem Mann, der Texte mit menschenverachtenden Inhalten veröffentlichte und zeitweise Mitglied bei der Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) war, fehle es an der notwendigen Verfassungstreue. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden (Beschl. v. 09.05.2025, Az. 5 L 416/25.KO). Damit hat das VG den Eilantrag des Mannes gerichtet auf Einstellung als Rechtsreferendar im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgelehnt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Absolventen des ersten Staatsexamens den Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt. Das VG entschied nun: Der Mann habe keinen Anspruch aus § 6 Abs. 4 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung (LAG) auf Einstellung in das Rechtsreferendariat. Denn aus den §§ 1 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 4 S. 1 sowie Abs. 5 S. 2 LAG und § 49 des Landesbeamtengesetzes ergebe sich, dass sich Rechtsreferendare durch “ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen”. Diesem Erfordernis werde der Bewerber aber nicht gerecht.