Trauerfeier & Demozug. Gemeinsam ein Zeichen setzen. Bunt. Laut. Liebevoll.

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Ein erfundenes Fahndungsplakat ist nicht nur eine falsche Anschuldigung: Wer es als vermeintliches Polizeiplakat verbreitet, kann sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen, hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht klargestellt. Das Verbreiten eines gefälschten polizeilichen Fahndungsplakats kann eine Urkundenfälschung darstellen. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden (Beschl. v. 11.08.2026, 206 StRR 195/26). Es bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts (LG) Memmingen. Dieses hatte den angeklagten Mann wegen Amtsanmaßung, Körperverletzung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Vor dem BayObLG ging es nun insbesondere um die Frage, ob das gefälschte Fahndungsplakat als Urkunde zählt. Nur dann nämlich kommt eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung (§267 Strafgesetzbuch (StGB)) in Betracht. Der Angeklagte in diesem Fall hatte ein angebliches Fahndungsplakat des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West verbreitet. Auf dem Plakat waren zwei Bilder eines anderen Mannes angebracht. In großen roten Buchstaben war der Text “sexueller Übergriff auf einen 8-Jährigen” zu lesen. Dazu die Frage: “Wer kennt diesen Mann?” Darunter war der angebliche Tathergang genauer beschrieben. Es folgte eine Beschreibung der Größe, Statur, sowie Augen- und Haarfarbe des Abgebildeten. Auf dem Plakat waren zudem Aufrufe zur Mitwirkung der Bevölkerung sowie das Wappen der Bayerischen Polizei und des Bezirks Schwaben abgedruckt. Die Anschuldigungen auf dem Plakat waren dabei frei erfunden, wie der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts auch wusste. Warum das Plakat als unechte Urkunde gilt Bei dem “Fahndungsplakat” handle es sich um eine unechte Urkunde, hat das BayObLG jetzt klargestellt. Wie jeder weiß, der einmal fürs Examen gelernt hat: Eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB ist eine verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die den Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion) und dazu geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr einen Beweis zu erbringen (Beweisfunktion). Diese Definition wandte das Gericht nun auf den Fall an. Das Plakat lasse durch den Abdruck der Wappen den vermeintlichen Aussteller erkennen und habe entsprechend Garantiefunktion. Die darin verkörperte Gedankenerklärung habe zum Inhalt, dass nach der genannten Person wegen des Verdachts einer Straftat gefahndet werde. Damit ist nach Ansicht des BayObLG auch die Perpetuierungsfunktion gegeben.
via lto: BayObLG bestätigt Verurteilung Gefälschtes Fahndungsplakat ist eine unechte Urkunde
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Montag einen Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe abgewiesen. Damit hat das Gericht die Nicht-Zulassung zur Landratswahl in Lüneburg am 13. September bestätigt. Der AfD-Politiker hatte sich über formelle Fehler bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses beschwert. Dem folgte das Gericht nicht: Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren überprüft werden. (…) Im Fall Bothe hatte der Kreiswahlausschuss im Juli argumentiert: “Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen.” Grundlage war auch die Entscheidung, dass die AfD in Niedersachsen vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf
via ndr: Landratswahl: Eilantrag von AfD-Politiker Bothe abgewiesen
Niederlage vor dem Verwaltungsgericht: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert darf nicht bei der Landratswahl in Friesland antreten. Einen offensichtlichen Fehler des Wahlausschusses erkennen die Richter nicht. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert ist mit seinem Eilantrag gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom Montag ab. Sichert wollte erreichen, doch noch als Kandidat für die Landratswahl am 13. September zugelassen zu werden. Der zuständige Kreiswahlausschuss hatte zuvor mehrheitlich gegen Sicherts Zulassung gestimmt. Nach Auffassung des Gremiums bietet der AfD-Politiker nicht die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sichert zog dagegen am 4. August vor das Verwaltungsgericht. Für den Fall, dass das Gericht seine unmittelbare Zulassung ablehnt, wollte er zumindest erreichen, dass der Kreiswahlausschuss noch vor der Wahl erneut über seine Kandidatur entscheidet. Das Gericht wies nun beide Anträge zurück. Entscheidungen, die sich unmittelbar auf ein laufendes Wahlverfahren beziehen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs überprüft werden, erklärte die 6. Kammer. Angesichts der Vielzahl einzelner Entscheidungen von Wahlorganen und -behörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die gerichtliche Kontrolle während des laufenden Verfahrens begrenzt bleibe. Einen offensichtlichen Fehler, der ausnahmsweise ein Eingreifen des Gerichts noch vor der Wahl rechtfertigen könnte, erkannte die Kammer ebenfalls nicht. Vor der Entscheidung über Sicherts Zulassung hatte der Kreiswahlleiter das niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde eingeschaltet, weil er tatsächliche Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers sah. Das Ministerium holte daraufhin Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes ein und übermittelte dem Kreiswahlleiter ein Votum. Darin wurden Zweifel daran geäußert, dass Sichert „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“.
via welt: AfD-Mann Sichert scheitert mit Eilantrag gegen Nichtzulassung bei Landratswahl
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund braucht Fotos und Videos für seine Inszenierung als freundlicher Kumpel-Typ. Die Bilder liefern rechtsextreme Aktivisten, die so von der AfD Geld kassieren – aber auf Ceuta auch gerne mal „Remigration“-Banner ausrollen. Ulrich Siegmund rollt in dem Video mit seinem Moped über die Straße. Dem AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt folgen hunderte AfD-Fans auf ihren Simsons. Der Sound: Epischer Elektro und Zweitakter-Motoren. „Jetzt geht’s richtig los“, sagt Siegmund. Und: „Guckt euch diese Bilder an.“ Diese Bilder, das sind Teile von Siegmunds Wahlkampf-Inszenierung, die ihn ins rechte Licht rücken und ihn als freundlichen, volksnahen Politiker zeigen sollen. Die Strategie als freundliches Gesicht der AfD stellte er bereits beim Geheimtreffen in Potsdam vor. Produziert werden diese Bilder vom „Filmkunstkollektiv“. Hinter dem Verein stecken Aktivistinnen und Aktivisten aus dem rechtsextremen Vorfeld wie der „Identitären Bewegung“ (IB). Sie marschieren selbst bei Demonstrationen, inszenieren Partei und den rechtsextremen Kampf. Und über die Aufträge aus der AfD Sachsen-Anhalt kassieren sie Geld für diese Kämpfe – obwohl die AfD auf dem Papier die Zusammenarbeit mit der IB untersagt. Jahrelange Verbindung: Auch Ulrich Siegmund setzt auf identitäres Medien-Team „Filmkunstkollektiv“ Die Kamera-Leute aus dem „Filmkunstkollektiv“ begleiten Siegmund und die AfD seit Jahren. Sie sind dabei, wenn sich die AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner zum „Remigration“-Talk trifft, AfD-Chefin Alice Weidel und FPÖ-Chef Herbert Kickl Interviews geben oder Björn Höcke einen 100-minütigen Image-Film braucht. Auf den Accounts von AfD-Politikern wimmelt es von Verbindungen zum „Filmkunstkollektiv“. Kurz: Die Aktivisten haben sich etabliert. „Das ‚Filmkunstkollektiv‘ ist eine rechtsextreme Propagandafabrik“, sagt der Politik- und Kommunikationsberater Johannes Hillje, der die AfD und ihre Kommunikation seit Jahren beobachtet. „Der Verein steht beispielhaft für die Professionalisierung der PR- und Medienarbeit der rechtsextremen Szene.“
via correctiv: Marschieren, inszenieren, kassieren: Identitäre produzieren Bilder für Siegmunds Wahlkampf
Wegen einer Auseinandersetzung um ein Wahlplakat steht der AfD-Politiker Arno Bausemer im Fokus. Nun soll er betrunken Auto gefahren sein. Einen Tag nach einer Auseinandersetzung um ein Wahlplakat ist der AfD-Europaabgeordnete Arno Bausemer bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten worden. Ohne den Namen des Politikers zu nennen, teilte die Polizeiinspektion Stendal mit: “In diesem Zusammenhang wurde wegen des Verdachtes einer Verkehrsstraftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.” Die Polizei sprach von “einer der Immunität unterliegenden Person”. Aus Sicherheitskreisen hieß es, dass es sich dabei um Bausemer handelt. Demnach soll der Verdacht bestehen, dass er alkoholisiert war. Die Polizei machte dazu keine Angaben. Bausemer ließ entsprechende Anfragen unbeantwortet. Hat Bausemer einen Jugendlichen verletzt? Bereits zuvor hatte Bausemer für Aufsehen gesorgt: Er soll bei der Auseinandersetzung um ein Wahlplakat in Stendal einen Jugendlichen geschlagen haben.
via t-online: Trunkenheit am Steuer? Polizei stoppt AfD-Politiker – einen Tag nach Angriff auf 14-Jährigen
siehe auch: ARNO BAUSEMER Nach Streit um Wahlplakat – AfD-Politiker fuhr mutmaßlich auch betrunken Auto. Arno Bausemer griff einen Jugendlichen mit einem Baseballschläger an, nachdem dieser AfD-Plakate beschädigt hatte. Einen Tag später hielt die Polizei den AfD-Politiker an – mutmaßlich war er alkoholisiert. Einen Tag nach einer Auseinandersetzung um ein Wahlplakat ist der AfD-Europaabgeordnete Arno Bausemer bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten worden. Ohne den Namen des Politikers zu nennen, teilte die Polizeiinspektion Stendal auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „In diesem Zusammenhang wurde wegen des Verdachtes einer Verkehrsstraftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“ Die Polizei sprach von „einer der Immunität unterliegenden Person“. Aus Sicherheitskreisen hatte die dpa zuvor erfahren, dass es sich dabei um Bausemer handelt. Demnach soll der Verdacht bestehen, dass er alkoholisiert war; Nach mutmaßlicher Attacke auf 14-Jährigen: AfD-Politiker Bausemer offenbar bei Verkehrskontrolle gestoppt Am Samstag war bekannt geworden, dass der AfD-Politiker in Sachsen-Anhalt zwei Jugendliche attackiert haben soll, die ein Wahlplakat beschädigten. Nun gibt es neue Vorwürfe. Einen Tag nach einer Auseinandersetzung um ein Wahlplakat ist der AfD-Europaabgeordnete Arno Bausemer bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten worden. Ohne den Namen des Politikers zu nennen, teilte die Polizeiinspektion Stendal auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „In diesem Zusammenhang wurde wegen des Verdachtes einer Verkehrsstraftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“ Die Polizei sprach von „einer der Immunität unterliegenden Person“. Aus Sicherheitskreisen hatte die dpa zuvor erfahren, dass es sich dabei um Bausemer handelt. Demnach soll der Verdacht bestehen, dass er alkoholisiert war.
siehe dazu auch: Griff AfD-Abgeordneter zum Baseballschläger? Attacke auf Jugendlichen erschüttert Sachsen-Anhalt Eklat in Sachsen-Anhalt: Hat ein AfD-Politiker einen 14-Jährigen mit einem Baseballschläger gejagt? Das LKA ermittelt, Grüne und Linke sind empört. 43 Prozent in den Umfragen, Sachsen-Anhalt fest im Blick – die AfD scheint auf dem Weg zu einem historischen Wahlerfolg zu sein. Doch nun, wenige Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September, steht ein Europaabgeordneter der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei im Zentrum eines Gewaltvorwurfs: Er soll in Stendal einen 14-Jährigen mit einem Baseballschläger verfolgt und verletzt haben.

Karl Ess erlangte im Internet mit Fitnessvideos Berühmtheit und war einer der ersten Fitness-Influencer. Nun sitzt er aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft München WELT gegenüber bestätigt. Am 22. Juli versuchte Karl Ess mal wieder, Kundschaft zu ködern. In der gehobenen Abteilung eines Linienflugzeugs nimmt der Influencer ein Video für seine mehr als 500.000 Anhänger auf Instagram auf. Die Botschaft des Filmchens: Wer in Deutschland mehr als 4000 Euro netto verdiene, müsse in Immobilien investieren. Die Investitionen in Betongold würden sich durch Mieteinnahmen und Steuerersparnisse von selbst abzahlen, da ist sich Ess sicher. Bei Interesse solle man sich bei ihm melden. Gemeinsam würde man dann an dem Finanzplan mit Immobilien tüfteln. Karl Ess lockt: „Schreib mir das Wort ‚10-Jahres-Plan’. Ich setz mich mit dir in Verbindung.“ Eine Kontaktaufnahme von potenziellen Interessenten dürfte sich knapp drei Wochen nach Veröffentlichung dieses Videos eher schwierig gestalten. Karl Ess sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München 1 verdächtigt den Influencer des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Konkret soll Ess bei dubiosen Immobiliengeschäften mutmaßliche Opfer geprellt haben. Staatsanwalt Florian Lindemann erklärt auf Anfrage von Business Insider und WELT: „Der Beschuldigte Karl Christian E. wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts München festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.“
via welt: Wegen Verdacht auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug – Influencer Karl Ess sitzt in U-Haft
siehe dazu auch: Maskulin und libertär Wie Influencer Rechtspopulisten den Weg bereiten (2025). Echte Männer sind rechts“ – das auf Social Media viral gegangene Video des AfD-Politikers Maximilian Krah ist mehr als nur ein lapidares Bekenntnis zu traditionellen Familien- und Geschlechterrollen. Es ist vielmehr der strategische Versuch, junge Menschen niedrigschwellig an AfD-Positionen heranzuführen.[1] Im provokanten Politainmentstil bespielt die Partei auf den digitalen Plattformen unpolitisch anmutende Themen rund um die Probleme und persönlichen Unsicherheiten junger Männer und spricht diese damit direkt an. Aussagen wie „Du bist kein non-binäres Einhorn“[2] sollen die Identifikation mit dem eigenen Geschlecht bekräftigen und vermitteln darüber hinaus eine klare Vorstellung davon, wie soziale Realität und gesellschaftliche Ordnung auszusehen haben. (…) Ähnlich wie Tate beklagt auch Ess eine Verweichlichung vieler Männer, die sich zunehmend vom traditionellen Rollenbild des physischen Versorgers abwendeten. Und wie Tate führt auch Ess die behauptete Krise der Männlichkeit auf den Feminismus zurück, der die natürliche Unterordnung der Frau unter den Mann verkehre, sodass es „fast schon sozial völlig akzeptiert“ sei, „dass eine Frau sich scheidet und fremdgeht […], und dann ist es auch noch die Schuld vom Mann“.[15] Auch Ess nimmt in seiner Kritik das liberaldemokratische System ins Visier: Dieses sei mit seiner wohlfahrtsstaatlichen Ausrichtung darauf ausgelegt, Männer zu unterwürfigen Verlierern zu machen. Symptomatisch hierfür stehe das Bürgergeld, das dem Mann seinen natürlichen Antrieb nehme, die Frau zu versorgen. Die dadurch verstärkte Krise des männlichen Daseins bewirke gar einen wirtschaftlichen Einbruch der gesellschaftlichen Produktivität.[16] Die Verantwortung dafür trügen laut Ess die linksliberale Politik sowie Frauen als Wählerinnen dieser Parteien, während die AfD die einzige Partei sei, die sich gegen diesen „linken, grünen, kommunismusmäßigen Schwachsinn“[17] richte – ein indirekter Wahlaufruf.[18] Dabei behauptet er auch, dass die AfD eigentlich eine schweigende Mehrheit vertrete.[19] Indem er die eigene Position mit dem vermeintlichen „Willen des Volkes“ gleichsetzt, das angeblich gegen korrupte Eliten verteidigt werden müsse, bedient sich Ess einer typischen Erzählung des autoritären Populismus. Liberale Institutionen gelten in dieser als Hindernis für den Volkswillen. Und so kann es kaum verwundern, dass Ess in seinen Videos schließlich auch das demokratische System als solches infrage stellt – durch einen Vergleich mit Unternehmen, die auch nicht demokratisch organisiert seien.[20] Damit aber legitimiert Ess letztlich autokratische Herrschaft