NPD scheitert mit Klage gegen Tweets von Weil

Vor einer NPD-Demo in Hannover rief Ministerpräsident Stephan Weil in Tweets zu Gegenprotesten auf. Der niedersächsische Staatsgerichtshof wies eine Klage der Rechtsextremen dagegen jetzt ab. Stephan Weil (SPD) hat mit kritischen Tweets zu einer Demonstration der rechtsextremen NPD nicht gegen seine Neutralitätspflichten verstoßen. Der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg wies eine entsprechende Klage der rechtsextremen Partei am Dienstag ab (Az.: StGH 6/19). »Es gehört zu den Amtspflichten des Ministerpräsidenten, sich schützend vor die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre Institutionen zu stellen«, erklärten die Landesverfassungsrichter. (…) Der Ministerpräsident habe mit den von der NPD angegriffenen Tweets »als Teil des Verfassungsorgans Landesregierung« lediglich ihm zustehende Befugnisse der Öffentlichkeitsarbeit genutzt, befand der Gerichtshof. »Er setzte sich im Zusammenhang mit einem konkreten Angriff einer als verfassungsfeindlich festgestellten Partei für einen unverzichtbaren Grundpfeiler der Demokratie – nämlich der Institution ›Freie Presse‹, der Pressefreiheit und dem Schutz von Journalistinnen und Journalisten – ein«, hieß es im Urteil.

via spiegel: NPD scheitert mit Klage gegen Tweets von Weil

siehe auch: Kritische Tweets von Ministerpräsident Weil gegen NPD mit Grundgesetz vereinbar. Der StGH Bückeburg hat entschieden, dass Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil mit mehreren kritischen Tweets über die Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen hat. Der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen hatte eine gegen Journalisten gerichtete NPD-Demonstration in Hannover in mehreren Twitter-Nachrichten kritisiert. So hatte Weil auf seinem Twitter-Account am 20. und am 23.11.2019 aus Anlass der Versammlung am 23.11.2019 zu dem Thema “Schluss mit steuerfinanzierter Hetze – Feldmann in die Schranken weisen!” insgesamt neun Tweets gepostet. “Viel perfider geht es nicht mehr: Die rechtsextreme NPD will am kommenden Wochenende in #Hannover unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit gegen die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte #Pressefreiheit demonstrieren… #Demokratie #gegenrechts”, schrieb Stephan Weil zum Beispiel am 20.11.2019. Der NPD-Landesverband sah sich durch sechs dieser Tweets in seinem Recht auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt. Der StGH Bückeburg hat den Antrag zurückgewiesen. Nach Auffassung des Staatsgerichtshofs waren die Äußerungen des Ministerpräsidenten gerechtfertigt. Der auch in Niedersachsen als unmittelbares Verfassungsrecht geltende und damit zu den Prüfungsmaßstäben des Staatsgerichtshofs zählende Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG schütze das Recht aller auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen wirkenden Regierungs- und Oppositionsparteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb in seiner Gesamtheit. Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung gelten daher ihnen gegenüber grundsätzlich das Neutralitäts- und das Sachlichkeitsgebot. Dass das BVerfG als Ergebnis des zweiten NPD-Verbotsverfahrens die NPD zwar nicht verboten, aber festgestellt habe, dass sie mit ihren Zielen die Grundprinzipien missachte, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar seien, hinder sie nicht daran, sich auf den Gewährleistungsbereich des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG berufen zu können. Der verfassungsändernde Gesetzgeber von 2017 habe sich darauf beschränkt, die Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien zu begrenzen. Im Übrigen gelte daher der Grundsatz fort, dass die verfassungsfeindliche Partei zwar politisch bekämpft werden dürfe, aber auch sie in ihrer politischen Aktivität von jeder Behinderung frei sein soll. Die Äußerungen des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsens in den streitgegenständlichen Tweets über seine Nutzeradresse @MpStephanWeil erfolgten in Ausübung seines Amtes. Amtsautorität werde auch bei Aktivitäten von Regierungsmitgliedern in sozialen Netzwerken oder beim Einsatz von Mikrobloggingdiensten in Anspruch genommen, wenn diese Aktivitäten unter Nutzeradressen stattfänden, die auf das Amt hinweisen. Außerdem stellen die Tweets einen Eingriff in das Recht auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb dar. Sie bezweckten nämlich, dass Leserinnen und Leser entweder der Demonstration der NPD fernblieben oder sich der Gegendemonstration anschlossen.

#Bundesverfassungsgericht – #Rassismus ist keine Meinung

Ein Mann beleidigt einen schwarzen Kollegen als Affen – und wird entlassen. Der Ausfall sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, findet er und klagt. Nun ist er in allen drei Instanzen gescheitert. Rassistische Äußerungen im Betrieb sind nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Einen schwarzen Kollegen mit »Ugah, ugah« anzusprechen, rechtfertigt daher die fristlose Kündigung auch eines Betriebsrats, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied (Aktenzeichen: 1 BvR 2727/19). Während einer Betriebsratssitzung eines Unternehmens war es zu einer Auseinandersetzung über den Umgang mit einem EDV-System gekommen. Der Streit war offenbar heftig, der Beschwerdeführer sprach einen schwarzen Betriebsratskollegen mit »Ugah, ugah« an. Er selbst wurde als »Stricher« beleidigt. Wie später die Arbeitsgerichte klärten, war »Ugah, ugah« aber keine direkte Reaktion darauf. Dem Mann wurde gekündigt – was gerade bei einem Betriebsrat durchaus heikel ist. Er zog damit vors Arbeitsgericht und verlor. Später bestätigte die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht, diese Entscheidung. Weil er sich in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt sah, wandte er sich ans Bundesverfassungsgericht. Auch die Verfassungsbeschwerde blieb nun ohne Erfolg. Der Betriebsrat könne sich hier nicht auf seine Meinungsfreiheit berufen. Einen schwarzen Menschen mit Affenlauten anzusprechen, sei nicht einfach eine derbe Beleidigung, sondern »fundamental herabwürdigend«. Das Grundgesetz schütze nicht nur die Meinungsfreiheit, es wende sich auch gegen rassistische Diskriminierung, betonten die Karlsruher Richter. Die Arbeitsgerichte hätten beides zutreffend abgewogen. »Danach wird die Menschenwürde angetastet, wenn eine Person nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert wird.«

via spiegel: Bundesverfassungsgericht Rassismus ist keine Meinung

siehe auch: Rassistische Affenlaute fallen nicht unter Meinungsfreiheit. Ein Mann sagt zu seinem Kollegen mit dunkler Hautfarbe “Ugah, ugah” und wird fristlos entlassen. Zu Recht, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die rassistische Diskriminierung eines Kollegen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen – daran ändert auch eine Berufung auf die Meinungsfreiheit nichts. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Angestellten, der einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe mit den Worten “Ugah, ugah” tituliert hatte, nicht zur Entscheidung angenommen. Wenn eine Person mit dunkler Hautfarbe nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert werde, dann sei dies “fundamental herabwürdigend”, befand eine Kammer des Ersten Senats. (…) Laut Gericht sind die Grenzen der Meinungsfreiheit dann überschritten, wenn nicht die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Der Beschluss aus Karlsruhe bekräftigt die Lesart der Arbeitsgerichte, die herausgearbeitet hatten, wo die Grenzlinie zwischen einer bloßen Grobheit und einer rassistischen Diskriminierung verläuft. Nämlich dort, wo eine Beleidigung an eines der Merkmale anknüpft, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausdrücklich genannt sind – in diesem Fall die rassistische Diskriminierung. Die Äußerung sei “regelmäßig als grobe, wegen der ethnischen Herkunft diskriminierende Beleidigung aufzufassen”, so formulierte es das Arbeitsgericht Köln.

#Sonderermittlungen wegen #Rassismus in Bremer #Berufsfeuerwehr

Jahrelang sollen sich Beamte in einem Chat rassistische und sexistische Sprüche geschickt haben. Laut Medien kursierten auch Fotos von Kindern vor Hakenkreuzfahnen. Die Bremer Innenbehörde prüft eigenen Angaben zufolge schwere Vorwürfe gegen Beamte der Berufsfeuerwehr wegen rassistischer und sexistischer Vorfälle. Für die strafrechtlichen und disziplinarischen Ermittlungen sei eine Sonderermittlerin eingesetzt worden. Zuvor hatten NDR, Radio Bremen und Süddeutsche Zeitung über die Ermittlungen berichtet. Demnach sollen sich Feuerwehrbeamte in einem Chat rassistisch geäußert und rechtsradikale Bilder verschickt haben. Die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigte Ermittlungen gegen einen 52 Jahre alten Berufsfeuerwehrmann wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eine Kollegin habe die Behörden auf den Mann aufmerksam gemacht. Die Vorwürfe sollen sich zumindest auf das Jahr 2015 beziehen. NDR, Radio Bremen und Süddeutsche Zeitung berichten von Zeugenaussagen, wonach der Mann unter anderem auf der Dienststelle ein Foto seiner Kinder vor Hakenkreuzfahnen herumzeigte. Auf der Arbeit habe er sich Zeugenaussagen zufolge häufig – auch über Funk oder von Vorgesetzten – mit seinem Spitznamen ansprechen lassen, orientiert an einer Nazi-Größe aus der NS-Zeit. Mehrere Feuerwehrleute sollen sich diesen Recherchen zufolge außerdem in menschenverachtender Weise über Kolleginnen, Kollegen und hilfebedürftige Menschen geäußert haben, zum Teil in deren Anwesenheit. Das gehe aus Chatprotokollen und Audioaufnahmen hervor, die NDR, Radio Bremen und Süddeutscher Zeitung vorlägen. Zeugen berichteten, dass die Vorgänge trotz Beschwerden in der Leitungsebene der Bremer Feuerwehr jahrelang ignoriert worden seien.

via zeit: Sonderermittlungen wegen Rassismus in Bremer Berufsfeuerwehr

Bericht der #Geheimdienstkontrolleure – #Militärgeheimdienst versagt im Kampf gegen Rechtsextremisten

Zwei Jahre lang hat ein Sonderermittler für den Bundestag untersucht, ob deutsche Behörden energisch genug gegen rechtsextreme Soldaten und Polizisten vorgehen. Das Ergebnis ist nach SPIEGEL-Informationen besorgniserregend. Die Geheimdienstkontrolleure des Bundestags attestieren den zuständigen Behörden nach zweijährigen Recherchen eines Sonderermittlers grobe Mängel bei der Verfolgung rechtsextremer Verdachtsfälle in der Bundeswehr und der Polizei. Dieses harsche Urteil geht nach SPIEGEL-Informationen aus einem Berichtsentwurf des Parlamentarischen Kontrollgremiums hervor, der dort am Mittwoch in geheimer Sitzung beraten werden soll. Das Dokument liest sich gleich zu Beginn alarmierend. Die intensiven Untersuchungen hätten demnach gezeigt, dass »in unterschiedlichen Sicherheitsbehörden« von Bund und Ländern trotz Sicherheitsüberprüfungen »einzelne Beschäftigte mit rechtsextremistischem – auch gewaltorientiertem – Gedankengut tätig sind«. Teils hätten sich diese virtuell über Chatgruppen vernetzt, teils aber auch bei Waffenbörsen oder Schießtrainings getroffen. Auch wenn es kein festes Netzwerk oder eine bedrohliche Schattenarmee bei Bundeswehr oder Polizei gebe, so das Papier, gebe es eine »besorgniserregende digitale Vernetzung« zwischen den Verdächtigen.
Verbindungen zum völkischen AfD-»Flügel«. Sowohl der Bundeswehrgeheimdienst MAD als auch der Verfassungsschutz hätten deswegen ihr anfängliches Urteil, dass es sich bei entdeckten Rechtsextremisten lediglich um Einzelfälle handelt, korrigieren müssen. Laut dem Gremium seien hier dringend weitere Ermittlungen der Geheimdienste nötig. Die Zusammenfassung des Berichts liest sich düster. Viele der mutmaßlich rechtsextremen Soldaten und Polizisten, so das Fazit, haben »eine ausgeprägte Waffenaffinität, verfügen über Spezialwissen aus ihrer beruflichen Erfahrung bei Spezialkräften der Bundeswehr, der Polizei und weiterer Behörden«. In einigen Fällen hätten sie konspirativ versucht, »den Stand der gegen sie laufenden Ermittlungen der Sicherheitsbehörden bzw. nachrichtendienstliche Operationen in Erfahrung zu bringen«. Etliche der Verdächtigen haben dem Bericht zufolge Verbindungen zur rechtsextremen »Identitären Bewegung«, dem völkischen »Flügel« der AfD und deren Jugendorganisation JA, teils aber auch zu rechten Burschenschaften und der »Reichsbürger«-Bewegung. »Antisemitische Gesinnungen treten bei den handelnden Personen an vielen Stellen zutage«, heißt es in dem Papier.

via spiegel: Bericht der Geheimdienstkontrolleure Militärgeheimdienst versagt im Kampf gegen Rechtsextremisten

Nordrhein-Westfalen – Neue #Razzien wegen rechtsextremer #Polizei-Chats – #polizeiproblem #copculture

Es gab wieder Razzien gegen Polizisten, die Teil von rechtsextremen Chats sein sollen. Bei den Verdächtigen handelt es sich um eine Gruppe von Polizisten aus Mülheim und Essen, die zusammen gekegelt haben. Am Dienstag hat es neue Razzien gegen Polizisten gegeben, die Teil von rechtsextremen Chats sein sollen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat bestätigt, dass es am Morgen entsprechende Polizeieinsätze unter anderem in Essen, Mülheim und Velbert, außerdem im Emsland gegeben hat. Die Razzien seien um sechs Uhr früh gestartet, bestätigte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstagmittag. Neben den Privatwohnungen der verdächtigten Beamten seien auch Räume im Polizeipräsidium Essen durchsucht worden. Insgesamt würden 15 Beamte verdächtigt. 13 davon waren im aktiven Dienst, unter ihnen 12 im Polizeipräsidium Essen. Davon wiederum gehörten acht zur Polizeiinspektion in Mülheim an der Ruhr, wo im September die ersten Fälle rechtsextremer Chats entdeckt wurden. Zwei Beamte sind bereits pensioniert. Die 15 Polizisten hätten einer Kegelgruppe angehört, die seit 2015 eine gemeinsame Chat-Gruppe auf Whatsapp betrieben habe, sagte Reul. In den Chats fanden sich nach Aussage des Innenministers rechtsextremistische Texte, Fotos und Videos. “Hochgradig fremdenfeindliche, menschenverachtende, antisemitische Inhalte, Verherrlichung von Adolf Hitler – alles das steckt in diesem Chat.” (…) Reul, sichtlich angewidert, beschrieb exemplarisch einige Funde. Auf einem Bild sei beispielsweise der Blick durch ein Zielfernrohr dargestellt, im Visier ein arabisch aussehender Mann. Darunter die Zeile: “Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt”. Zehn der Verdächtigten seien vom Dienst suspendiert worden, sagte Reul. Fest stehe bis jetzt, dass neun von ihnen “abscheuliche Inhalte aktiv gepostet” hätten. Diese Inhalte seien “mutmaßlich strafrechtlich relevant”. Zwei weitere sind bereits pensioniert, einer sei in ein anderes Land “gewechselt”. Zwei der 15 Chatteilnehmer waren bereits im September im Zusammenhang mit einem anderen rechtsextremen Chat aufgedeckt worden. Die Ermittler hätten 606 Datenträger sichergestellt, unter anderem mit allein 8.000 Nachrichten in der neuen Chatgruppe, die noch weiter ausgewertet werden müssten

via tagesschau: Nordrhein-Westfalen Neue Razzien wegen rechtsextremer Polizei-Chats

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Von A. Schubert – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://www.polizei-nrw.de/media/Dokumente/Streife_6_2013.pdf”>Streife – Das Magazin der Polizei des Landes NRW</a>, Logo, Link

#Lübcke-Prozess: Diener seines Herrn – #terror

Ein Justizbeamter aus Dresden tauchte überraschend vor dem Haus des Mordopfers Walter Lübcke auf. Der Verteidigers des mutmaßlichen Täters hatte ihn geschickt. Vor zwei Jahren hatte der Justizbeamte für Aufregung gesorgt. Daniel Z., Justizsekretär aus Dresden, hatte einen vertraulichen Haftbefehl gegen einen Verdächtigen im Fall des Mordes an einem Deutschen in Chemnitz kopiert und an die rechte Partei “Pro Chemnitz” weitergegeben. Die stellte Name und Adresse des Verdächtigen ins Netz. Der Justizbeamte hatte damit gegen das Gesetz verstoßen und den Verdächtigen in Gefahr gebracht. Später stellte sich heraus, dass der Mann gar nichts mit dem Mord in Chemnitz zu tun hatte. Der Justizbeamte brüstete sich damals, dass er nur dafür sorgen wollte, dass nichts vertuscht werde. Er kandidierte dann erfolglos in Dresden für die AfD und ließ sich als Whistleblower loben. Im Herbst 2019 wurde er zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richterin bescheinigte ihm eine rassistische Motivation für seine Durchstecherei. Z. hatte die Krawalle von Chemnitz als “Kanaken-Klatschen” bezeichnet. Sein Anwalt war der Dresdner Frank Hannig. Dieser Daniel Z. ist nun plötzlich zum Thema im Prozess um die Ermordung Walter Lübckes geworden. Denn wie nun bekannt wurde, ist Daniel Z. am 30. Juli 2019 vor dem Wohnhaus der Familie Lübcke in Wolfhagen-Istha aufgetaucht, wo zwei Monate zuvor der Neonazi Stephan Ernst den Kasseler Regierungspräsidenten auf dessen Terrasse erschossen hatte. Um 12.20 Uhr stand Daniel Z. plötzlich vor dem Haus, die Polizeistreife, die dort aufpasste, war ganz perplex. Man hatte ihn nicht kommen sehen. Z. wollte mit seinem Handy Fotos von dem Grundstück machen. Da stiegen die Beamten aus und fragten, was los sei. Z. sagte, der Anwalt des Angeklagten Ernst schicke ihn, und er sei den Weg gegangen, den der Täter gegangen sei. Der Anwalt von Ernst war damals ebenfalls Frank Hannig. Hannig ist für seine Hemdsärmeligkeit bekannt, ganz offensichtlich hat er den einen Mandanten losgeschickt, um in der Sache des anderen was für ihn zu klären. Inzwischen hat sich der Angeklagte Ernst von Hannig getrennt. Gegen den Anwalt läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung. .

via sz: Lübcke-Prozess:Diener seines Herrn

Rassistische #Gewalt in Brasilien: Im Parkhaus totgeprügelt – #blm #JoãoAlbertoSilveiraFreitas

Am Donnerstag kam João Beto in Porto Alegre durch Wachmänner eines Supermarktes ums Leben. Die Tat hat eine hitzige Rassismus-Debatte ausgelöst. Mit voller Wucht schlagen die zwei Männer immer wieder auf den Kopf von João Alberto Silveira Freitas. Auch als er schon am Boden liegt, prügeln sie weiter auf ihn ein. Einer der Männer kniet sich auf seinen Hals. Wenige Minuten später ist der 40-Jährige Schwarze, von allen nur João Beto genannt, tot. Ein Handyvideo zeigt die Tat, die sich am Donnerstag in der südbrasilianischen Hafenstadt Porto Alegre ereignete. Das Video sorgt in Brasilien für Empörung und hat eine hitzige Debatte über Rassismus ausgelöst. Die zwei weißen Sicherheitsmänner der französischen Supermarktkette Carrefour wurden nach einem Streit zwischen João Beto und einer Kassiererin gerufen. Beto war mit seiner Frau im Supermarkt, um für das Abendessen einzukaufen. Die Wachmänner führten João Beto in ein Parkhaus, wo sie die Prügelorgie starteten. Als João Betos Frau ihrem Mann helfen wollte, wurde sie ebenfalls attackiert, wie sie in einem Fernsehinterview berichtete. Einer der Täter ist ein Militärpolizist außer Dienst, der nebenbei als Wachmann im Supermarkt arbeitete. Die beiden Männer wurden verhaftet, die Mordkommission ermittelt. Die leitende Polizistin in dem Fall erklärte jedoch, dass es keine Anzeichen für eine rassistische Motivation gebe. Der Vater des Opfers widerspricht in einem Interview mit der Tageszeitung Folha de São Paulo: Sein Sohn sei Opfer von Rassismus geworden. Auch in sozialen Medien sprachen viele Brasilianer*innen von einem „rassistischen Mord“ und verglichen den Fall mit dem Mord an George Floyd. Der schwarze US-Amerikaner wurde im Mai von Polizisten in Minneapolis getötet.

via taz: Rassistische Gewalt in Brasilien: Im Parkhaus totgeprügelt