A 22-year-old man arrested in Milan for plotting attacks against a synagogue and a mosque

A 22-year-old man arrested in Milan accused of preparing terrorist attacks against a synagogue and a mosque with white supremacist ideology. The Italian security forces have arrested this Thursday in the city of Milan, in the north of the country, a 22-year-old whom is accused of having prepared attacks against a synagogue and a mosque. (…) According to the investigation, the young man —whose identity has not been revealed— would have been gathering information with “terrorist purposes”, in addition to having acquired chemical products intended for the manufacture of bombs. He would also have distributed and shared propaganda to incite hatred. The authorities have indicated that among his material were found manifestos and texts by Anders Breivik, the terrorist responsible for the massacres in Oslo and Utoya in 2011. Likewise, among his belongings content of white supremacist, Holocaust-denying and xenophobic nature was found.

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Korneuburg: Brauner „Polterabend“ auf WhatsApp

Christian wirkt während der Verhandlung am 21.10. sichtlich angespannt. Kein Wunder, denn die Anklage wirft dem 35-jährigen Angestellten aus Korneuburg einiges vor: das Verbrechen der NS-Wiederbetätigung, aber auch den Besitz von bildlichem sexualbezogene Kindesmissbrauchsmaterial und Darstellungen unmündiger Personen. Während der Verhandlung am Landesgericht Korneuburg wippt Christian fast ununterbrochen abwechselnd mit seinen Füßen. Wenn ihm die Situation bzw. die Fragen besonders unangenehm werden, verkrallt er seine Hände in seinem Sakko – fast so, als möchte er seinen ganzen Körper darin verstecken. Auch in den kurzen Verhandlungspausen zieht sich Christian mit gesenktem Blick in sich zurück. Er hat auch kaum Kontakt mit seinem Verteidiger, der sich abmüht, die Anklagepunkte zu § 207 a (3) und § 207a (3b), 2. Fall, StGB wegzureden. Mit Erfolg, denn nach einer Verhandlungspause erklärt der vorsitzende Richter, der den Prozess souverän und ruhig führt, dass diese Punkte der Anklage ausgeschieden und von einem Einzelrichter verhandelt würden. Trotz einer intensiven Befragung und umfangreichen Auskunft des dazu einvernommenen Beamten des Landesverfassungsschutzes waren noch Unklarheiten geblieben. Hatte der Angeklagte, wie sein Verteidiger zu argumentieren versuchte, das kinderpornographische Material wirklich nur als unbeabsichtigten Beifang zu anderem pornographischen Material erhalten? Hat er die ihm angeblich untergeschobenen Fotos von unmündigen Kindern – darauf bezieht sich der 2.Fall beim § 207a (3b) – nie angesehen? Der Verfassungsschützer hält das zwar für ziemlich unwahrscheinlich, will es aber nicht völlig ausschließen. Christian bekennt sich in diesem Punkt der Anklage weder schuldig noch tatsachengeständig. Bei der ihm vorgeworfenen NS-Wiederbetätigung bestreitet er die Fakten nicht, sieht sich aber als unschuldig. Unschuldig? Bei einer Hausdurchsuchung waren bei ihm über 2.400 Dateien mit NS-Inhalten gefunden worden, in jedem Raum seiner Wohnung Nazi-Devotionalien, selbst in seinem Auto fand man einschlägiges Material. Der Staatsanwalt fasst das so zusammen: „Diesen Umfang haben wir normalerweise nicht.“ Zu den Nazi-Devotionalien in seiner Wohnung – in seinem Schlafzimmer hatte er zum Beispiel eine Glasvitrine mit NS-Devotionalien neben dem Bett – verantwortete sich der Niederösterreicher mit der eher lebensfremden Ansage, dass niemand außer ihm über die Jahre hinweg seine Wohnung betreten habe. Das Sammeln sei eine Leidenschaft von ihm, der Rest eine Erinnerung an seinen Onkel. Das spielte keine besondere Rolle beim Urteil über ihn, denn Christian war auch noch fleißig und sehr einschlägig auf WhatsApp unterwegs. So waren die Behörden auch auf ihn gekommen: als Beifang zu Ermittlungen gegen einen anderen, der Wiederbetätigung Verdächtigten. Auf WhatsApp war Christian auch in einer Gruppe unterwegs, die sich „Polterabend“ nannte. Christian hat dort eifrig abgehitlert und sich über den Holocaust „lustig“ gemacht: „Was soll das überhaupt sein?“

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„Remigration“ als Selbstversuch: „Verzupf di“ auf Französisch – #eingesellnert

Martin Sellner wollte in Paris für „Remigration“ werben und an einer einschlägigen Demo teilnehmen. Frankreich stoppte ihn schon am Flughafen. Der Vordenker von Massendeportationen erlebt damit selbst, wie schnell eine Grenze zum unüberwindbaren Hindernis werden kann. Noch nach Bekanntwerden der Verbote kündigte Sellner an, trotzdem nach Paris zu reisen: „Mir ist das egal. Ich komme“, schrieb er noch großspurig auf X. Weit kam er nicht. Am Donnerstag wurde ihm am Flughafen Beauvais die Einreise verweigert. Sellner erklärte anschließend, er werde am Freitag abgeschoben. Frankreich hatte bereits eine administrative Einreisesperre gegen ihn vorbereitet. Eigentlich sollte Sellners Wochenende am Freitag mit einer Buchpräsentation in Paris beginnen. Am Samstag war der internationale Kongress „Remigration – Ouvrons le débat!“ mit 800 Teilnehmenden vorgesehen, am Sonntag eine Demonstration von „Objectif Remigration“ („Ziel Remigration“). Die französischen Behörden untersagten beide Veranstaltungen. Die Ironie liefert Sellners politische Forderung selbst: Sein „Remigrations“-Konzept umfasst auch Menschen mit legalem Aufenthalt und Eingebürgerte, die er als unzureichend assimiliert definiert. Nun scheiterte Sellner an einer staatlichen Entscheidung, die ihm die Einreise verweigert. Behörden sehen Angriff auf Menschenwürde Der Kongress sollte in der Maison des Arts im Pariser Vorort Le Plessis-Robinson stattfinden. Die Präfekturen begründeten die Verbote unter anderem mit möglichen Störungen der öffentlichen Ordnung nach dem rassistischen Anschlag von Trappes. Der Präfekt verwies zudem auf die „xenophobe und rassistische Ideologie“ der Veranstaltung und erklärte, das propagierte Remigrationskonzept verletze durch seinen Gegenstand selbst schwer die Menschenwürde. Der Veranstalter Polémia kündigte Rechtsmittel gegen das Verbot an. Von der AfD über Dewinter bis Zemmour und eine erzwungene Absage Die Rednerliste reichte tief in die extreme Rechte. Angekündigt waren unter anderem der „Großer Austausch“-Ideologe Renaud Camus, Sellners enge Verbündete Eva Vlaardingerbroek, Filip Dewinter vom Vlaams Belang sowie die AfD-Politiker:innen Lena Kotré, Kay Gottschalk und Torben Braga. Auch der Szene-Althistoriker David Engels sollte auftreten. Der französische Rechtsaußen-Politiker Éric Zemmour war für eine Videobotschaft vorgesehen. Balázs Orbán aus dem Fidesz-Umfeld war zunächst ebenfalls angekündigt. Kurz vor dem Treffen änderte sich das. „Le Monde“ (29.10.26) berichtet, die Führung des Rassemblement National habe angewiesen, Abstand von der Veranstaltung zu halten. Das habe bis zur Absage der ursprünglich erwarteten Fidesz-Vertreter geführt. Deportationskonferenzen als Kommerzspektakel Aus den internationalen „Remigration Summits“ ist inzwischen auch ein wiederkehrendes Geschäftsmodell geworden. Beim Treffen 2026 in Portugal kosteten Tickets 45 Euro, VIP-Karten 250 Euro und Premium-Pakete inklusive Hotel 325 Euro. Parallel sammelten die Organisatoren Spenden. Paris setzte dieses Modell fort. Tickets für Studierende kosteten 15 Euro, VIP-Pässe mindestens 500 Euro. Die kommunale Halle war für 4.500 Euro gemietet worden. Noch deutlich höher griff der parallel von Jean-Yves Le Gallou (Betreiber von „Polémia) eingerichtete GiveSendGo-Fundraiser. Für 500 Euro wurden VIP-Platz, Buffet und Abendessen angeboten. 2.500 Euro brachten zwei Plätze sowie private Mahlzeiten mit den Vortragenden. Ab 5.000 Euro versprach die Kampagne bis zu sechs Plätze in der ersten Reihe, Essen am Speaker-Tisch und ein privates Treffen mit einem Vortragenden

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Grölte Nazi-Lied Nazi-Postings und Hitlergruß – Unternehmer verurteilt

Ein Unternehmer (50) verschickte jahrelang Nazi-Bilder an 75 WhatsApp-Mitglieder. Auch seine Tätowierungen sorgten vor Gericht für Aufsehen. Hakenkreuze, Hitlergruß und Nazi-Tätowierungen: Ein Unternehmer (50) aus der Südweststeiermark musste sich nun  vor dem Straflandesgericht Graz verantworten. Wie die “Kleine Zeitung” berichtet, wurde er wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz schuldig gesprochen. Der Mann hatte eine WhatsApp-Gruppe mit 75 Mitgliedern gegründet und dort über Jahre unzählige Nazi-Bilder verschickt. Darunter war auch ein Hakenkreuz aus Gewehrpatronen. In seiner Firma soll der 50-Jährige zudem den Hitlergruß gezeigt und eine Nazi-Parole gerufen haben. Auf einem weiteren Video war er mit nacktem Oberkörper zu sehen, während er ein NS-Lied grölte. Auf seinem Rücken trug er die Tätowierungen “Ehre” und “Treue”, eine Anspielung auf eine bekannte SS-Parole. Auf seinem Unterschenkel ist der Schriftzug “Eighty-Eight” unter der Haut sichtbar – die Zahl 88 gilt in rechtsextremen Kreisen als Code. “Ihr ganzer Körper ist eine einzige Propagandafläche”, stellte einer der Richter bei der Geschworenenverhandung fest. Nazi-Sammlung bei Hausdurchsuchung entdeckt Wie die “Kleine Zeitung” schreibt, soll der Unternehmer auch zahlreiche NS-Gegenstände, darunter einen Dolch mit Hakenkreuz, Weinflaschen mit Hitler-Abbildungen und eine Ausgabe von “Mein Kampf” gehortet haben. Bei einer Hausdurchsuchung Ende 2024 wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. (…) Der 50-Jährige wurde schließlich wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz schuldig gesprochen. Vom zusätzlichen Vorwurf der Verhetzung, bei dem es um verbreitete Cartoons ging, wurde er freigesprochen. Als Zusatzstrafe zu zwei früheren Verurteilungen – insgesamt neun Monate bedingt, unter anderem wegen eines Suchtgiftdelikts – erhielt er weitere sieben Monate bedingt sowie eine Geldstrafe

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Hitlergruß auf Parkplatz an der Schnorrstraße: 59-Jähriger angezeigt

In Dresden muss sich ein 59-Jähriger wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten. Er soll auf einem Parkplatz an der Schnorrstraße den Hitlergruß skandiert haben. Am Dienstagmorgen muss sich in Dresden ein Mann (59) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten. Der 59-Jährige skandierte auf einem Parkplatz an der Schnorrstraße den Hitlergruß. Zeugen riefen die Polizei herbei, die den Deutschen noch vor Ort stellten.

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Prozess gegen „Sächsische Separatisten“ – Gericht entlässt mehrere mutmaßliche Rechtsterroristen

Im Terrorprozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ kommt die Hälfte der Angeklagten frei. Zwei von ihnen könnten bald im Stadtrat von Grimma sitzen. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Haftbefehle gegen drei von acht mutmaßlichen Mitgliedern der „Sächsischen Separatisten“ am Donnerstag aufgehoben. Einen weiteren Haftbefehl setzt das Gericht aus, sobald eine „Sicherheitsleistung“ hinterlegt ist. Vier weitere Männer bleiben in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung die Errichtung eines „ethnisch gesäuberten“ NS-Staates vorzubereiten. Laut Bundesanwaltschaft hätten die acht Angeklagten ein „hochverräterisches Unternehmen“ gegen die Bundesrepublik vorbereitet und paramilitärische Übungen betrieben. Die ethnischen Säuberungen sollten Gebiete in Ostdeutschland betreffen. Rassismus und Antisemitismus seien treibend für die insgesamt etwa 20 Mitglieder gewesen. Unter anderem nahmen sie an einem Häuserkampftraining teil. Nun hob das Gericht die Haftbefehle gegen Kevin R., Norman T. und Hans-Georg P. auf. Man sehe bei zweien von ihnen den Tatverdacht „nicht mehr in vollem Umfang des Tatvorwurfs als gegeben“, heißt es in einer Mittelung des Gerichts vom Donnerstagnachmittag. Beim dritten Angeklagten sei „die Haftfortdauer als unverhältnismäßig“ anzusehen. Dann ist da noch der Angeklagte, der gegen eine Sicherheitsleistung freikommen kann: Kurt Hättasch. Vor der Haft war er Fraktionschef der AfD im Stadtrat von Grimma und Schatzmeister der ehemaligen Parteinachwuchsorganisation Junge Alternative in Sachsen. Stadtrat ist er noch immer. Sollte er wieder auf freiem Fuß sein, dürfte er – trotz Anklage – wieder an dessen Sitzungen in Grimma teilnehmen. Spätestens dort könnte er ab nächster Woche wieder auf Kevin R. treffen. Da eine Stadträtin der AfD-Fraktion in Grimma angekündigt hat, ihr Amt an diesem Donnerstag niederzulegen, könnte der frisch entlassene R. nachrücken. Auf Anfrage der taz weist das Oberlandesgericht einen Zusammenhang zurück; es handle sich um einen Zufall.

via taz: Prozess gegen „Sächsische Separatisten“ Gericht entlässt mehrere mutmaßliche Rechtsterroristen

siehe auch: TERROR-PROZESS IN DRESDEN Drei “Sächsische Separatisten” kommen aus U-Haft frei von MDR SACHSEN Im Verfahren gegen die sogenannten “Sächsischen Separatisten” sind drei der Angeklagten auf freiem Fuß. Wie das Oberlandesgericht Dresden mitteilte, wurden die Haftbefehle gegen sie nach fast zwei Jahren Untersuchungshaft aufgehoben. Bei zwei der Angeklagten bestehe nicht mehr der dringende Tatverdacht und es bestehe keine Fluchtgefahr, hieß es zur Begründung. Bei dem dritten Mann sah das Gericht die Fortdauer der Haft als unverhältnismäßig an. Der Vollzug des Haftbefehls gegen einen vierten Angeklagten ist ausgesetzt, aber von der Zahlung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht worden. Diese sei aber noch nicht hinterlegt worden. Nach MDR-Informationen geht es um 20.000 Euro. Bei dem Angeklagten handelt es sich um den früheren AfD-Politiker Kurt Hättasch aus Grimma, der auch wegen versuchten Mordes angeklagt ist

Acquittal of alleged neo-Nazi sparks outrage in Austria; court said to wish him happy birthday

The acquittal of an alleged neo-Nazi accused of displaying Nazi-inspired symbols and possessing Nazi propaganda has caused an uproar in Austria, with critics denouncing a “scandal of the highest order.” A court in Vienna on Friday convicted the 42-year-old, an alleged member of the far-right Unsterblich (Immortal) group, of carrying a knife and handed him a three-month suspended sentence. But the defendant, who was not named, was cleared on charges of repeatedly wearing clothing bearing illegal Nazi symbols at sporting events and possessing Nazi propaganda material. The Mauthausen Committee of Austria, a Holocaust remembrance organization, criticizes the verdict and reports that the court has been overly cordial with the defendant, wishing him happy birthday during the proceedings. “The conduct of the proceedings and the acquittal are a scandal of the highest order,” says Willi Mernyi, chair of the association. Prosecutors in Vienna confirm to AFP that they launched an appeal against the verdict. According to Austrian news agency APA, the defendant had previously been convicted in 2022 over banned Nazi symbols and even his lawyer was expecting another conviction.

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