„Correctiv“ siegt vor Gericht – Klagen von Vosgerau und Mörig wegen Potsdamer Treffen abgewiesen – #InYourFace

Der Jurist Ulrich Vosgerau und der Aktivist Gernot Mörig sind mit Klagen gegen das Recherchenetzwerk Correctiv im Zusammenhang mit dem Treffen rechter Kräfte in Potsdam 2023 gescheitert. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied, ihnen stehe „hinsichtlich keiner der angegriffenen Äußerungen ein Unterlassungsanspruch zu“. Aussagen im Correctiv-Bericht, wonach etwa die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Inhalt eines „Masterplans“ gewesen sei, seien zulässig. Zudem bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse an Informationen über Inhalte des nicht öffentlichen Treffens, an dem auch Politiker beteiligt gewesen seien. Correctiv begrüßte die Entscheidungen. Es hatte am 10. Januar 2024 unter der Überschrift “Geheimplan gegen Deutschland” über das von Mörig initiierte Treffen von Rechtsextremen, AfD-Politikern und Unternehmern in Potsdam vom 25. November 2023 berichtet. Dabei hatte das Recherchenetzwerk Überlegungen zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund öffentlich gemacht. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (AZ.: 324 O 6/25 und 324 O 7/25). Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels wertete die Urteile als starkes Signal. Der Schutz der Pressefreiheit greife auch dann, wenn Klagen als Mittel genutzt würden, um gezielt Zweifel an der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu säen, erklärte er. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wertete die Entscheidungen als Sieg für die Pressefreiheit. Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster erklärte, kritische Recherchen über die Neue Rechte würden von Anwaltskanzleien „immer wieder mit Einschüchterungsversuchen und Unterlassungsforderungen beantwortet“. Jede Redaktion könne betroffen sein. Es gehe daher „um den Schutz unserer Pressefreiheit, die Verteidigung einer freien und ungehinderten öffentlichen Debatte – und damit um die Grundpfeiler unserer Demokratie“. Das Landgericht Hamburg führte aus, ein Leser könne dem Artikel aufgrund der detaillierten Darstellung, zahlreicher wörtlicher Zitate und klar gekennzeichneter indirekter Rede entnehmen, was tatsächlich gesagt worden sei und wo es sich um wertende Zusammenfassungen handele. Dadurch entstehe kein falscher Eindruck, etwa dass Teilnehmer wörtlich von der „Vertreibung“ oder „Ausweisung“ deutscher Staatsbürger gesprochen hätten.

via dlf: „Correctiv“ siegt vor Gericht – Klagen von Vosgerau und Mörig wegen Potsdamer Treffen abgewiesen

siehe auch: Rechtsanwälte und Rechtsextreme: CORRECTIV siegt vor Gericht Das Landgericht Hamburg hat zwei Klagen wegen der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ abgeschmettert. Einer der Kläger versucht seit fast zwei Jahren eine „Gegenerzählung“ zu setzen. Nun hat das Gericht sehr klar geurteilt. Es ist ein klares Urteil in einem entscheidenden Verfahren: Das Landgericht Hamburg hat die Klagen zweier Teilnehmer des Potsdam-Treffens gegen CORRECTIV vollständig abgewiesen. Vor allem bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit dessen, wie CORRECTIV in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ das Konzept der „Remigration“ des Rechtsextremen Martin Sellner eingeordnet hat: als Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger. In den fast zwei Jahren seit Veröffentlichung der Recherche versuchten Teilnehmer immer wieder den Eindruck zu erwecken, als sei es bei dem Treffen nicht auch darum gegangen, wie deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte aus dem Land gedrängt werden sollen. Das verfing teilweise auch in der Öffentlichkeit. Dies weist das Landgericht Hamburg nun ganz klar zurück. Insgesamt hatten die beiden Kläger, der Anwalt Ulrich Vosgerau sowie der Zahnarzt und Organisator des Treffens, Gernot Mörig, gegen drei Formulierungen im Text geklagt. Das Gericht hat alle Formulierungen von CORRECTIV als zulässig erachtet. Auf Grundlage der zitierten Äußerungen der Teilnehmer kann CORRECTIV am Schluss des Textes die Einordnung vornehmen, es sei auch um einen „Plan zur Ausweisung von Staatsbürgern“ gegangen.

Vorgang in Sachsen-Anhalt – Landtag überprüft Dienstreisen von AfD-Politikern

Per Dienstreise nach Disneyland: Der Landtag Sachsen-Anhalt prüft möglichen Reisekostenbetrug von AfD-Politikern. Parteifreund Jan Wenzel Schmidt erhebt diese Vorwürfe und soll selbst in dubiose Geschäfte verwickelt sein. Der AfD-Politiker Jan Wenzel Schmidt wirft seinen eigenen Parteifreunden Abrechnungsbetrug und Vetternwirtschaft vor. Über Jahre sollen die Abgeordneten private Vergnügungsreisen mit Steuergeldern finanziert haben. Nun geht Sachsen-Anhalts Landtagsverwaltung unter Gunnar Schellenberger (CDU) den Vorwürfen nach. Zuerst hatte die »Mitteldeutsche Zeitung « berichtet. Schmidt hatte in einer Mail von Trips nach New York, Griechenland und nach Disneyland geschrieben – und von »Dienstreisen nach Berlin, deren Ziel die dortige Spielbank war« (mehr dazu lesen Sie hier). Wie die »Mitteldeutsche Zeitung« schreibt, habe sich die Landtagsverwaltung »unverzüglich« schriftlich an Schmidt gewandt, um eine Prüfung zu ermöglichen. Schmidt sei demnach zur »Konkretisierung der von ihm erhobenen Vorwürfe« aufgefordert worden. »Eine Reaktion hierauf steht aus«, sagte die Parlamentssprecherin der Zeitung. Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt tobt innerhalb der AfD eine Schlammschlacht: Neben Schmidt überziehen sich auch andere Abgeordnete mit Vorwürfen. So soll der Landtagsabgeordnete Matthias Lieschke ein Kreisspitzentreffen heimlich aufgenommen und die Audiodatei an Schmidt weitergeleitet haben. Deshalb will die AfD über Parteiordnungsmaßnahmen beraten. Bei einer Sitzung am Montag will der Landesvorstand zudem über Parteiordnungsmaßnahmen gegen Diana Lorenz entscheiden. Lorenz sitzt im Landesvorstand, ihr wird vorgeworfen, Finanzunterlagen nicht herausgegeben zu haben.

via spiegel: Vorgang in Sachsen-Anhalt Landtag überprüft Dienstreisen von AfD-Politikern

Delitzsch in Sachsen DJ spielt erste Strophe des Deutschlandlieds auf Bundeswehr-Weihnachtsfeier

Die Nationalsozialisten haben die erste Strophe des Deutschlandlieds missbraucht, heute ist sie unter Rechtsextremen beliebt. Jetzt war sie auf einer Weihnachtsfeier der Bundeswehr zu hören, aufgelegt von einem zivilen DJ. Ein ziviler DJ hat auf einer Weihnachtsfeier der Bundeswehr am Standort im sächsischen Delitzsch die erste Strophe des Deutschlandlieds abgespielt. Nun läuft eine Untersuchung des Vorfalls. Es seien »umfangreiche disziplinäre Ermittlungen« eingeleitet worden, sagte ein Sprecher des Heeres. Die Überprüfungen bezögen auch den zivilen Dienstleister ein. »Das Abspielen des Textes der ersten Strophe des Deutschlandlieds ist in keiner Weise mit unseren Werten vereinbar«, fügte der Sprecher hinzu. (…) »Am 11. Dezember 2025 kam es bei der Weihnachtsfeier in der Kaserne der Unteroffizierschule des Heeres in Delitzsch – entgegen der Beauftragung zum Abspielen der Nationalhymne zum Abschluss der Veranstaltung – zur Wiedergabe der ersten Strophe des Liedes der Deutschen durch einen zivilen DJ«, erläuterte der Heeressprecher. Der Kommandeur der Unteroffizierschule habe unmittelbar nach dem Vorfall angeordnet, die Nationalhymne abzuspielen. Er habe während der Veranstaltung »das fehlerhafte Abspielen unmissverständlich eingeordnet« und den Vorfall am selben Abend an seine Vorgesetzten gemeldet. Bei der Veranstaltung in der sächsischen Kreisstadt waren laut Nachrichtenagentur dpa deutlich mehr als tausend Gäste

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„Disco, Sauna, Bikinifotos – was darf ich tun?“ : So reden Christfluencer von ihrem Glauben

Auf Social Media boomt die Branche der Christfluencer. Sie sind meist jung und weiblich und reden über sich selbst, die Welt – und Gott. Eine neue KI könnte ihnen nun Konkurrenz machen.(…) Ende 2024 überstieg die Zahl der Konfessionslosen erstmals die der Katholiken und Protestanten. Durch Austritte und Todesfälle verloren beide großen christlichen Kirchen im vergangenen Jahr mehr als eine Million Mitglieder. Außerhalb der Kirchen indes boomt die Branche der Christfluencer. So werden Christen genannt – zumeist sind sie jung und weiblich –, die online über ihren Glauben sprechen. Sie präsentieren sich auf YouTube, TikTok und Instagram und erreichen Hunderttausende. Ihr Ton ist ruhig und fröhlich. Ein Video-Rundgang durch die eigene Wohnung erzeugt Nähe. Einige geben Schminktipps, bei anderen wird ein Banner eingeblendet, das Gebete anbietet. „Schreibe uns, für wen wir beten sollen.“ Im Hintergrund spielt meditative Musik. „Disco, Sauna, Bikinifotos – was darf ich als Christ tun?“ Darüber spricht Jana Highholder, die bis 2020 auf einem YouTube-Kanal der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aktiv war. Der hieß „Jana glaubt“. Dann machte sie sich selbstständig. Ihre Themen kreisen um Gott, Bibeltreue, traditionelle Familienwerte. (…) Die meisten Christfluencer sind konservativ, einige rechts. „Such dir einen Mann aus, der deiner Unterordnung würdig ist“, heißt es in einem gemeinsamen Podcast von Jana Highholder und Jasmin Friesen. Deren Account heißt „Liebe zur Bibel“. In einem anderen Podcast sagt eine junge Influencerin mit mehreren Millionen Followern: „Wenn du einen Mann Gottes willst, musst du halt auch eine Frau Gottes sein.“ Die Rhetorik erinnert an Charlie Kirk Aussagen der Bibel – zur Familie, den Geschlechtern, der Homosexualität – werden von Christfluencern wörtlich ausgelegt, eine historisch-kritische Exegese entfällt. Die Rhetorik erinnert an Charlie Kirk, den US-amerikanischen politischen und religiösen Aktivisten, Podcaster und Autor, der im September ermordet worden war. Auch Kirk ging unter Menschen, diskutierte mit ihnen, versuchte zu bekehren und zu missionieren. Ebenso Jasmin Friesen. Sie führt Straßengespräche mit Musliminnen („was junge Musliminnen über Jesus denken“), geht zur Pride Parade und spricht über Homosexualität, trifft Satanisten, um sie vom Teufel abzubringen. Scheu kennt sie keine. Leonard Jäger hat auf TikTok, Instagram und YouTube zusammen rund eine Million Follower. Auf Social Media nennt er sich „Ketzer der Neuzeit“. Auch er ist ein Teil jener „Purity Culture“-Bewegung, die in den USA entstand und Abtreibung ablehnt, klare Geschlechterrollen propagiert sowie Keuschheit vor der Ehe.

via tagesspiegel: „Disco, Sauna, Bikinifotos – was darf ich tun?“ : So reden Christfluencer von ihrem Glauben

Vorsitz der Konrad-Adenauer-Stiftung Kramp-Karrenbauer wird Stiftungs-Chefin – #FF

Schlappe für Friedrich Merz: Sein Kandidat für den Vorsitz fällt überraschend deutlich durch. An der Spitze steht jetzt erstmals eine Frau. Friedrich Merz geht angeschlagen in die Weihnachtspause. Nach einer Schlappe in Brüssel hat der Kanzler und CDU-Chef am Freitagnachmittag in Berlin gleich die nächste Niederlage eingefahren. Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat die ehemalige CDU-Chefin und Ex-Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer an ihre Spitze gewählt. Damit ist der Bundestagsabgeordnete Günter Krings, den Merz dort platzieren wollte, durchgefallen. Und das nicht einmal knapp. Für AKK, wie Kramp-Karrenbauer in der Partei meist genannt wird, stimmten 28 der KAS-Mitglieder, für Krings 21. Es gab eine Enthaltung. Damit ist Merz’ Autorität erneut angeschlagen. Dass es in der CDU-nahen Stiftung zum ersten Mal überhaupt zu einer Kampfabstimmung um den Vorsitz gekommen ist, hat viel mit Merz’ schlechter Kommunikation und dem miesen Prozessmanagement zu tun. Der Kanzler hatte Krings den Job versprochen, sich dann aber nicht darum gekümmert, die Mehrheiten für den eigenen Kandidaten zu organisieren. Und er trug auch niemand anderem auf, dies zu tun. Lange war es, wie zu hören ist, sogar unbekannt, dass Merz überhaupt einen Kandidaten hat. Als AKK sich entschied, ihren Hut in den Ring zu werfen, soll sie von Krings’ Kandidatur nichts gewusst haben. Mit Kramp-Karrenbauer wird die CDU-nahe Stiftung erstmals von einer Frau geführt. Die 63-jährige Saarländerin ist prominent und erfahren: Sie war Ministerpräsidentin des Saarlands, Generalsekretärin und Bundesvorsitzende der CDU und Verteidigungsministerin unter Angela Merkel. Von einer Richtungsentscheidung sprechen allerdings auch ihre Un­ter­stüt­ze­r*in­nen nicht. Krings ist zwar ein dezidiert konservativer Innen- und Rechtspolitiker, aber auch AKK, gläubige Katholikin, gilt als gesellschaftspolitisch konservativ. Zudem hatte sie sich als Parteivorsitzende von Merkels Migrationspolitik abgesetzt. Mit Krings unterlag ein einflussreicher Bundestagsabgeordneter. Der 56-jährige Jurist ist derzeit stellvertretender Fraktionschef und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe der CDU, der größten der Union im Bundestag. Schon einmal konnte sich Krings erst Hoffnungen auf einen weiteren Karrieresprung machen, die dann platzten. 2018 galt er als Kandidat für einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht, doch daraus wurde nicht. Innerhalb der Union wird Krings geschätzt, außerhalb allerdings ist er weitgehend unbekannt.

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Tägliche Telefonate, Besuche und Model-Partys: So eng war die Freundschaft zwischen Trump und Epstein

Was lange vermutet wurde, bestätigt jetzt eine Recherche der „New York Times“: Donald Trump und Jeffrey Epstein hatten über Jahre ein enges Verhältnis. Ihr gemeinsames Interesse: junge, hübsche Frauen. Während Millionen Bürger in den USA gespannt auf die unmittelbar bevorstehende Veröffentlichung der Epstein-Akten warten, hat die „New York Times“ in einer großen Recherche eine der wichtigsten Fragen im Fall Epstein schon beantwortet: Nämlich, wie eng die Freundschaft zwischen Donald Trump und dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein wirklich war. Die Antwort der „NYT“ und der meisten der rund 30 Frauen und Männer, die die Reporter Nicholas Confessore und Julie Tate für ihren Artikel befragt haben: sehr eng. „Viele Bekannte der beiden hatten den Eindruck, dass sie beste Freunde waren“, bilanzieren die Reporter. Das macht es wiederum höchst unwahrscheinlich, dass Trump nichts über den Missbrauch Minderjähriger durch Epstein wusste. Nachweisen können das allerdings auch Confessore und Tate nicht. Und, das betonen die „NYT“-Reporter: Auch ihre Recherche hat nichts zutage befördert, das darauf hinweist, dass sich Trump bei sexuellen Handlungen mit Minderjährigen strafbar gemacht hat. Dennoch wäre Trump nach ihrer Recherche unter in Europa politisch akzeptierten moralischen Maßstäben nicht mehr im Amt. Zu frauenverachtend war sein Verhalten, das häufig aus Sicht der Betroffenen die Grenze zur sexuellen Belästigung überschritt. In den USA gelten aktuell freilich andere Maßstäbe. Wettbewerb um das bekanntere Modell Zur Erinnerung: Im Fall Epstein soll es hunderte, vielfach minderjährige Opfer geben. Über Jahre missbrauchte Epstein Mädchen und stellte sie wohl auch seinen Freunden zur Verfügung. Mindestens sechs Mädchen und Frauen, die Epstein später Missbrauch vorwarfen, soll Epstein Trump vorgestellt haben. Mehr wurde daraus nach heutigem Kenntnisstand aber nicht. Berichte über Trumps grenzüberschreitendes Verhalten sind nicht neu. Bisher haben rund 20 Frauen Vorwürfe wegen sexueller Belästigung gegen ihn erhoben. Was der Artikel in der „New York Times“ aber zeigt, ist, wie systematisch Trump und Epstein vorgingen, um Sex zu haben, und dabei ihren Einfluss und ihr Geld nutzten. Die Recherche zeigt auch, wie normal grenzüberschreitendes sexuelles Verhalten in den Kreisen war, in denen sich Epstein und Trump in den späten 80ern, 90ern und frühen 2000ern bewegten.

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8 Jahre Haft für 24-jährigen Leiter eines rechtsradikalen Terrornetzwerks, das junge Menschen zu Anschlägen anstiftete – #terror

Ein 24-jähriger Mann aus Diepenbeek (Prov. Limburg)  ist im Antwerpener Justizpalast (Foto) als Anführer des neonazistischen Online-Terrornetzwerks „Sturmjäger Division“ zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er rechtsextreme Jugendliche aus aller Welt zu Anschlägen ermuntert. Dem Gericht zufolge hatte der Mann eine „Führungsposition“ in den Chatgruppen, in denen er andere zu Anschlägen ermutigte. „Er rief zum Umsturz der derzeitigen Demokratie auf“, so das Gericht. Im Jahr 2023 erhielt der belgische Staatsschutz die Handynummer des Angeklagten von den niederländischen Sicherheitsdiensten. Sie war bei den Ermittlungen gegen die Neonazi-Bewegung „The Base“ aufgetaucht, die der Amerikaner Rinaldo Nazzaro 2018 gegründet hatte. Ein Ermittlungsrichter wurde eingesetzt und der Datenverkehr des jungen Mannes  wurde untersucht. Er betrieb auf Telegram die öffentliche Chatgruppe „Sturmjäger Division“ mit rund 200 Anhängern auf der ganzen Welt. Darin wurden neonazistische Botschaften und weitgehende rassistische Äußerungen ausgetauscht. Er leitete auch eine Reihe privater Chatgruppen. Wer ihnen angehören wollte, musste zunächst ein Auswahlverfahren durchlaufen. In diesen Chatgruppen ermutigte er seine Anhänger zur Gewalt. Nachdem es einem verdeckten Ermittler gelungen war, die Gruppen zu infiltrieren, konnte er schließlich im November 2023 verhaftet werden. Bei den Durchsuchungen fanden die Ermittler unter anderem Nazi-Flaggen, Hakenkreuze und Material zur Herstellung von Rohrbomben und Molotow-Cocktails.  Terrorgruppe, die laut Gericht„Hass in großem und internationalem Maßstab verbreitete“ Dem Gericht zufolge war der 24-Jährige eindeutig von „The Base“ inspiriert. Beide Gruppen sind Anhänger einer Strömung innerhalb des Rechtsextremismus, die einen weißen Ethnostaat errichten will, indem durch Gewalttaten Spannungen und Chaos erzeugt werden. Sie betrachten Muslime, Juden, Farbige und Mitglieder der LGBTQ+-Gemeinschaft als Feinde. Der Richter sprach von einer Terrorgruppe, die Neonazi-Propaganda und -Hass im großen und internationalen Stil verbreite. „Auch junge, minderjährige Mitglieder wurden zum Handeln aufgefordert und das hat funktioniert“, sagte er. „Demokratische Werte müssen geschützt werden“, so der Richter in seinem Urteil

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