Rechter Thinktank: Ein Fall von Vandalismus – #KickThemOut

Ein Gericht hat entschieden: Die Bibliothek des Konservatismus ist zu Recht aus einem wichtigen Bibliotheksverbund geflogen. Das lag offenbar an ihren Mitarbeitenden. Das Landgericht Göttingen hat an diesem Freitag entschieden, dass die Kündigung der privaten Bibliothek des Konservativismus (BdK) durch den Gemeinsamen Bibliotheksverbund der norddeutschen Bundesländer (GBV) rechtens war. Die Titel der Bibliothek tauchen seit Ende 2025 nicht mehr im Katalog des GBV auf, wogegen die BdK geklagt hatte. Die Auflösung des Vertrags mit der neurechten Denkfabrik stellt jedoch laut Gerichtsurteil keine Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit dar. Das hatte der Leiter der BdK dem GBV vorgeworfen. In mehr als 50 Artikeln bei Medien wie Tichys Einblick, Apollo News, Nius und Russia Today (RT) wurden dem GBV in den letzten Monaten »Cancel Culture« und »Zensur« gegen die Bibliothek des Konservatismus vorgeworfen. Die Wochenzeitung Junge Freiheit veröffentlichte ein Video zum Thema mit dem Titel »Digitale Bücherverbrennung«. Auch die AfD versuchte, den Rechtsstreit politisch zu instrumentalisieren. (…) Die Bibliothek des Konservatismus ist eine Denkfabrik, die in Charlottenburg, nahe dem Berliner Zoo, residiert. Sie hat einen großen Bestand konservativer und neurechter Autoren zusammengetragen, den sie über den Katalog des GBV zugänglich machen wollte. Die BdK ist eng mit der Wochenzeitung Junge Freiheit verbunden und gilt als zentraler Strategiestandort der Neuen Rechten. Die Trägerstiftung der Bibliothek wird seit 2007 von Dieter Stein geleitet. Er ist auch Gründer und Herausgeber der Jungen Freiheit. Die BdK durfte seit ihrer Eröffnung 2012 ungefähr 35.000 Bücher ihres Bestands auch über den staatlichen Verbundkatalog zur Ausleihe anbieten. Für die Katalogisierung und die Nutzung des Ausleihsystems hatte sie einen Dienstleistungsvertrag mit dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund abgeschlossen und eine jährliche Gebühr bezahlt. Berufung? »Selbstverständich« Zum Jahresende 2025 hatte der GBV den Vertrag mit der BdK ohne Angabe von Gründen gekündigt. (…) Die ZEIT hat nun die Gründe dafür erfahren, dass der neurechten Bibliothek gekündigt wurde: Mitarbeiter der BdK haben seit März 2025 in dem Bücherkatalog 143 Löschungen und Datenmanipulationen vorgenommen – teilweise an Werken, die gar nicht aus ihrem eigenen Bestand stammen. Ein klarer Verstoß gegen die Regularien des Verbunds. Mal machten BdK-Bedienstete aus der Spiegel-Journalistin Lisa Duhm eine »Lisa Dumm«. Damit versuchten sie, Duhms Sachbuch Sie sind überall: Gegen Faschismus in deinem Feed zu diffamieren. Bei anderen Werken löschten die rechten Bibliothekare Schlagwörter, die Bücher waren damit schwerer auffindbar. Oder sie fügten stark wertende rechte Kampfbegriffe und Verschwörungserzählungen wie »Gender-Gaga«, »Verdummung«, »Klimaschwindel« oder »Bevölkerungsaustausch« als Schlagworte hinzu. Bei bisher neutralen Einträgen ergänzten BdK-Mitarbeitende zudem politische Kommentare, wie beispielsweise bei einem Aufsatz des Correctiv-Chefredakteurs Justus von Daniels über die Nachwirkungen seiner Recherche zum »rechten Geheimtreffen in Potsdam« in den Frankfurter Heften. Den Zeitschriftenbeitrag ergänzten sie mit den Schlagworten »Verschwörungstheorie«, »Falschmeldung«, »Propaganda« oder »Zeitungsente« und einer Verlinkung zum Thema auf den rechten Blog Tichys Einblick. Ein Bildband der renommierten Fotografin Regina Schmeken über die Tatorte des NSU-Terrors wurde in der Inhaltsangabe mit Zweifeln an den rechtsextremen Tätern kommentiert. Auch den Katalogstandard »Autor:in« änderten BdK-Mitarbeiter bei einigen Einträgen zu »Autor«. Mit diesem Vandalismus hätten sie Verknüpfungen zerstört und für eine insgesamt schlechtere Datenqualität der gesamten Bibliotheksdatenbank gesorgt, heißt es aus verschiedenen Bibliotheken des GBV-Verbunds. Die politische Motivation hinter den Veränderungen lässt sich auch am Umgang mit einem Titel erkennen, der sich wissenschaftlich kritisch mit der BdK selbst auseinandersetzt: Wenn Rechte reden. Die Bibliothek des Konservatismus als (extrem) rechter Thinktank von Lilian Hümmler. Mitarbeiter der BdK änderten die Inhaltsangabe des Verlags und ergänzten zum Beispiel »Text in ideologischem Neudeutsch«.

via zeit: Rechter Thinktank: Ein Fall von Vandalismus

Tag der Befreiung – Mindestens 1200 Demonstranten stellen sich gegen rechten Aufmarsch in Demmin

Teilnehmer des rechtsextremen sogenannten Trauermarschs in Demmin sind deutlich in der Unterzahl geblieben. Mindestens viermal so viele Menschen versammelten sich zum Gegenprotest. Das zweite Jahr in Folge war der Gegenprotest deutlich größer als der sogenannte Trauermarsch: Bei ihrem alljährlichen Aufmarsch in Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) sind Rechtsextreme deutlich in der Unterzahl geblieben. Die Polizei schätzte die Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Aufzugs der rechtsextremen Partei »Die Heimat« (vormals NPD) am Abend auf etwa 300. Die Teilnehmerzahl einer Gegendemonstration schätzte die Polizei auf etwa 1200. Das »Aktionsbündnis 8. Mai Demmin«, das den Gegenprotest organisiert, sprach von etwa 1500. Unter anderem mit Dutzenden Bussen waren die Teilnehmer der Gegendemo angereist, nicht nur aus Mecklenburg-Vorpommern. Eine derartige Mobilisierung hatte es nach Angaben des Aktionsbündnisses erstmals im vergangenen Jahr gegeben. Damals hatte die Zahl der Demonstranten ein Rekordniveau erreicht, die Polizei sprach von rund 290 Menschen auf der Seite der Rechtsextremen und etwa 2000 Gegendemonstranten. Das Aktionsbündnis hatte die Teilnehmerzahl deutlich höher angegeben.

via spiegel: Tag der Befreiung Mindestens 1200 Demonstranten stellen sich gegen rechten Aufmarsch in Demmin

Kathy Griffin calls Charlie Kirk a ‘straight-up Nazi’

Comedian Kathy Griffin called the late Charlie Kirk “a straight-up Nazi” on her podcast this week, reigniting controversy over public figures’ rhetoric about the conservative activist who was assassinated at Utah Valley University last September. “I knew Charlie Kirk. I did a panel with him one time,” Ms. Griffin said on the Tuesday episode of her “Talk Your Head Off” podcast. “And, yeah, I said that, because that dude was a straight-up Nazi. And that is my opinion. But, you know, the way we’ve deified him is bizarre. I’ve never seen anything like it.” Ms. Griffin, 65, also directed comments at Kirk’s widow, Erika Kirk, mocking a recent video the grieving widow had posted. “Wasn’t that Erika Kirk video weird? Her being not girly and looking like — I don’t even know what, like a sniper?” she said. “She looks like she’s going to an anti-ICE protest, which is something she would not do.” Kirk, the Turning Point USA co-founder and close Trump ally, was shot and killed on Sept. 10, 2025, while speaking at an outdoor campus debate at Utah Valley University in Orem, Utah. He was 31. A suspect, Tyler James Robinson, surrendered to authorities the following day. Prosecutors charged Mr. Robinson with aggravated murder and announced they would seek the death penalty, alleging a politically motivated attack.  Bullet casings recovered near the scene had phrases engraved on them, including a reference to an Italian anti-fascist song.  Ms. Griffin’s comments drew swift condemnation from conservative media outlets and came amid a broader national debate over speech and consequences that followed Kirk’s killing

via washington times: Kathy Griffin calls Charlie Kirk a ‘straight-up Nazi’

Heino siegt gegen AfD – Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

Die AfD Uckermark darf nicht mehr mit Heinos Namen werben. Dem Sänger reicht das aber nicht, er fordert nun Schadensersatz. In der Auseinandersetzung über eine Wahlkampagne mit dem Musiker Heino hat der AfD-Kreisverband Uckermark eine Verpflichtung zur Unterlassung mit Strafandrohung unterzeichnet. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin bestätigte diesen Sachverhalt auf Anfrage. Der Verband ist somit gebunden, derartige Werbemaßnahmen zukünftig nicht mehr durchzuführen. Sollte gegen die Abmachung verstoßen werden, wäre eine Vertragsstrafe zu entrichten. Die Causa ist für Heinos Management damit allerdings noch nicht beendet. Laut eigenen Aussagen wird zudem ein Recht auf Kompensation für den ideellen Schaden geltend gemacht, welcher der Marke des Künstlers zugefügt worden sei. Wahlkampf mit Heinos Namen durch AfD-Politiker Rechtliche Schritte wurden von Heino gegen die Wahlkampagne eingeleitet, nachdem Felix Teichner von der AfD im Vorfeld der Landratswahl in der Uckermark im April auf Social Media postete: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Die Publikation, auf der der Politiker mit dunkler Sonnenbrille zu sehen war, ist infolge der juristischen Intervention von Heino entfernt worden. (…) Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Künstler und der AfD in der Uckermark könnte ungeachtet der Erklärung eine Fortsetzung finden. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Manager Werner, dass man aktuell untersuche, welcher ideelle Schaden für Heino sowie seine Marke durch die Wahlparole verursacht wurde

via ksta: Heino siegt gegen AfD Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

siehe auch: Nach AfD-Post: Heino lässt Schaden prüfen Nach Wahlwerbung mit Heino gibt die AfD Uckermark eine Unterlassungserklärung ab. Doch der Rechtsstreit mit dem Schlagerstar könnte weitergehen. Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark nach Gerichtsangaben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen. Doch das Heino-Management sieht nach eigenen Angaben auch Anspruch auf einen Ersatz des immateriellen Schadens an der Marke des Volksmusikstars. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin teilte auf Nachfrage mit, der AfD-Kreisverband habe außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet, dass bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung eine Strafzahlung fällig wird. (…) Heino-Manager Werner sagte der Deutschen Presse-Agentur, es werde nun geprüft, welcher immaterielle Schaden Heino und der international anerkannten Marke durch den Wahlslogan entstanden sei. Ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sei beauftragt, die Höhe des Schadens zu bewerten. Dann werde bei einem Gericht voraussichtlich in Österreich geklagt, sagte Werner. „Wir wollen damit ein Zeichen setzen: So geht’s nicht.“

OLG Frankfurt – Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht

“Nius” hat es laut dem Frankfurter Oberlandesgericht mit seiner herabwürdigenden Berichterstattung über eine trans Frau zu weit getrieben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem am 30. April verkündeten Urteil die Berufung des rechtspopulistischen Onlinemediums “Nius” gegen eine Verurteilung wegen einer transfeindlichen Äußerung zurückgewiesen. Das teilte die TIN-Rechtshilfe, die Klägerin Monica Weiß (Pseudonym) unterstützt, am Mittwoch mit. Hintergrund ist ein Urteil vom August 2025, als das Landgericht Frankfurt der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen hatte (queer.de berichtete). Das Gericht untersagte damals dem Onlineportal, die trans Klägerin als Mann zu bezeichnen sowie ihren Namen und Fotos zu veröffentlichen. “Nius” verletzte Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Klägerin Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts steht noch aus. Das Berufungsgericht führte laut der TIN-Rechtshilfe in der mündlichen Verhandlung als Beispiel für viele Äußerungen an, dass es sich bei der Aussage, “der Mann, der behauptet eine Frau zu sein”, um eine Tatsachenbehauptung handelt, die unverhältnismäßig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingreife, weil es dieser ihre rechtlich anerkannte geschlechtliche Identität als Frau abspricht. Die Meinungs- sowie Pressefreiheit der Beklagten müsse hier auch aufgrund des herabwürdigenden Kontextes der zahlreichen Artikel zurücktreten. Im Rahmen der Abwägung hielt es auch die identifizierende Berichterstattung durch die Veröffentlichung des Klarnamens sowie von verpixelten Bildern von der Klägerin in sieben Artikeln für unzulässig. “Ich freue mich sehr, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Rechtsprechung des Landgerichts folgt. Insbesondere, weil es anerkennt, dass meine (Persönlichkeits-)Rechte durch diese Berichterstattung massiv verletzt wurden”, erklärte die Klägerin. Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt auf meinem langen Weg, mich für meine Rechte als trans* Frau einzusetzen.” Ihre Anwältin Katrin Giere begrüßte das Urteil ebenfalls – und erklärte mit Blick auf “Nius”: “Das Portal hat sich offensichtlich nicht an journalistische Sorgfaltspflichten gehalten und der Klägerin ihr Geschlecht bewusst und vielfach abgesprochen. Besonders erfreulich ist, dass das Oberlandesgericht dem Landgericht folgt und der Klägerin im Sinne der Genugtuungs- und Präventionsfunktion eine Geldentschädigung zuspricht.” “Ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen” René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe bezeichnete das neue Urteil als “ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen in Deutschland”. “Wer über uns Bericht erstatten will, muss unsere Geschlechtsidentitäten respektieren und darf keine Hetze über uns verbreiten”, so Hornstein weiter

via queer: OLG Frankfurt Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht

Widerspruch bereits eingelegt – Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

AfD-Politiker Julian Adrat muss es unterlassen, eine homophobe Äußerung über Bill Kaulitz zu verbreiten. Das hat das LG Hamburg entschieden, doch Adrat hat nun Widerspruch eingelegt. Ein Rechtsstreit zwischen Tokio-Hotel-Sänger und Moderator Bill Kaulitz und dem AfD-Politiker Julian Adrat geht weiter. Nachdem das Landgericht (LG) Hamburg Adrat untersagte, eine homophobe Äußerung zu verbreiten, legte dieser nun Widerspruch gegen die Eilentscheidung ein (Beschl. v. 28.04.2026, Az. 324 O 157/26). Der Spiegel berichtete ohne Nennung der konkret untersagten Äußerung zuerst über die einstweilige Verfügung. Es geht um die Äußerung “Es ist schon eine besondere Form des Widerwärtigen. Welche Frau kauft Shampoo, weil ein Popo-selfie-süchtiger, gepiercter Schwuler dafür wirbt? Ernsthaft – wie weit müsste die Gehirnwäsche fortgeschritten sein, dass sich ein Mann Rasierzeug kaufen würde, weil eine Undercut-geschorene Lesbe dafür wirbt?”. Das postete Adrat nämlich auf Instagram und Facebook und setzte ein Foto von einem Werbeplakat mit Bill Kaulitz für die Haarpflegeprodukte der Marke Syoss darunter. “Massive Abwertung” Bill Kaulitz steht laut Beschluss, der LTO vorliegt, ein Unterlassungsanspruch gegen Adrat aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu. Die Beiträge Adrats auf Facebook und Instagram verletzten Kaulitz in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Äußerung “beinhaltet eine massive Abwertung des Antragstellers, die sich an dessen sexueller Orientierung ausrichtet und den Antragsteller gezielt diffamiert”, heißt es im Beschluss. Laut LG beziehen die Leser der Postings die Einleitung mit “widerwärtig” nicht allein auf die im Bild dargestellte Werbung, sondern auch auf die im weiteren Verlauf geschilderte Sexualität von Kaulitz.  Dieser Eingriff sei auch rechtswidrig. Die Meinungsfreiheit Adrats aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sei betroffen, diese müsse aber hinter dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Kaulitz zurückstehen (…) “Je weiter sich der Gehalt einer Äußerung von dem Gegenstand der Kritik entfernt und sich ohne Bezug auf diesen auf die bloße Herabsetzung der Person des Kritisierten fokussiert”, desto geringer wiege die Meinungsfreiheit im Vergleich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht

via lto: Widerspruch bereits eingelegt Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

siehe auch: Bill Kaulitz legt sich mit der AfD an. »Wenn ihr so was postet, dann bekommt ihr öfters Post von mir«: Wegen eines homophoben Posts ging Popstar Bill Kaulitz juristisch gegen einen Berliner AfD-Politiker vor. Und hatte Erfolg. Das Thema ist den Kaulitz-Brüdern kaum drei Minuten wert. Fast beiläufig erzählen sie in ihrem Podcast »Kaulitz Hills« , wie Bill Kaulitz wegen eines diffamierenden Posts auf der Plattform X gegen einen Berliner AfD-Politiker vorging. »Wenn ihr so was postet, dann bekommt ihr öfters Post von mir«, sagt der Popstar Kaulitz noch. Dann geht es weiter im Programm. Weit weniger gelassen blieb der Mann, der die Post von Kaulitz’ Anwälten bekommen hatte: der Berliner AfD-Politiker Julian Adrat. Die Meinungsfreiheit sei in »großer Gefahr! Inakzeptabel!«, schrieb er auf X. Rechte Blogs sprangen Adrat bei.

AfD und die Neonazis: Abgeordnete finanzieren rechtsextremes Treffen

NSU-Unterstützerumfeld, „Hammerskins“ oder gewaltbereite Kampfsportler: Beim „Jungeuropa“-Verlagstreffen zeigt sich die AfD so offen wie selten mit rechtsextremen und militanten Aktivisten. „Ehrenmänner“ steht in Großbuchstaben auf der Dankestafel. Gedankt wird fünf Personen der AfD und der Rechtsaußen-ESN-Fraktion, die offenbar das „Jungeuropa-Verlagstreffen 2026“ finanziell unterstützt haben. Anfang Mai haben sich dort AfD-Abgeordnete aus Bund, Ländern und Europaparlament mit Personen aus dem rechtsextremen und teilweise militanten Vorfeld getroffen. Was manche Teilnehmer als „Klassentreffen“ bei Aperol und Bier beschreiben, ist ein bemerkenswert offener Schulterschluss zwischen Partei und extremistischem Vorfeld. Organisiert hat das Treffen der „Jungeuropa“-Verlag, der der Neuen Rechten zuzuordnen ist. Was dort gedacht und gesagt wird, macht „Jungeuropa“-Leiter und Rechtsextremist Philipp Stein in einem Interview klar: „Das Problem in Deutschland sind nicht die Moslems, sondern es ist eine Frage der Herkunft, also nicht der Religion“, sagt Stein beiläufig, als er ein neues Buch seines Verlags bewirbt. Mit seinem Kampagnen-Netzwerk „EinProzent“ finanziert Stein seit einem Jahrzehnt Projekte im rechtsextremen Vorfeld – so beschreibt es etwa der Verfassungsschutz. „Wir sind der große Geldgeber der Szene“, sagt Stein selbst stolz. Der Verein sei eine „Nicht-Regierungsorganisation“ für alle „ethnisch Deutschen“. Stein unterscheidet Staatsbürger also nach ethnischen Kategorien und verbreitet die rechtsextreme Verschwörungserzählung eines angeblichen Bevölkerungsaustauschs. So wolle der Islam das deutsche Volk „durch eine mehr oder minder gezielte Strategie“ ersetzen.

via correctiv: AfD und die Neonazis: Abgeordnete finanzieren rechtsextremes Treffen

siehe dazu auch: Von Wörtern und Waffen: Jungeuropa-Vernetzungstreffen in Altenburg mit AfD, Vorfeld und Terrorhelfern Am Samstag, dem 02. Mai 2026, fand im Dorf Kosma, einem Ortsteil von Altenburg in Thüringen, das überregionale Verlagstreffen des extrem rechten Verlags „Jungeuropa“ statt. Die Veranstaltung diente als Vernetzungstreffen für extrem Rechte aller Couleur. Von AfD-Abgeordneten bis zu NSU-Unterstützern wie André Kapke gaben sich hier VertreterInnen aller Spektren die Klinke in die Hand. Finanziert wurde das Ganze durch die ESN-Fraktion (Europaparlamentsfraktion, die von der AfD dominiert wird) und fünf AfD-Abgeordneten. Tomasz Froelich (MdE), Torben Braga (MdB), Robert Teske (MdB), Fabian Jank (MdL Brandenburg) und Jean-Pascal Hohm (MdL Brandenburg, „Generation Deutschland“-Bundesvorsitzender) sowie die ESN-Fraktion werden als Förderer der Veranstaltung benannt (Bild: Pixelarchiv) Es handelte sich bei diesem Zusammenkommen um kein Versehen oder Zufall, sondern die logische Fortsetzung des letzten Jungeuropa-Treffens im vergangenen September im sächsischen Freital, über das das Antifa Recherche Team Dresden bereits berichtete. Auch der Jungeuropa-Verlag selbst machte bereits im Vorfeld in der Bewerbung der Veranstaltung klar, wer hier zusammenkommen sollte: „Hier trifft sich der Fußball-Hooligan mit dem Künstler, der flexible Realpolitiker mit dem Vorfeld-Ideologen“. Die ESN und Abgeordnete wie die Thüringer Bundestagsabgeordneten Robert Teske und Torben Braga finanzierten hier also ganz bewusst die Vernetzung zwischen der AfD als parlamentarischem Arm und den militanten bis rechtsterroristischen Neonazistrukturen. Dieses Zusammengehen unterstrich Teske auf seinen Social Media Profilen und präsentierte sich dort in einer Schlange hinter dem NSU-Unterstützer André Kapke mit sichtbarem Schwarze-Sonne-Tattoo.