Bundesinnenministerium – AfD-Jugend hat sich nicht gemä­ßigt

Vor wenigen Monaten hat die AfD mit der “Generation Deutschland” eine neue Jugendorganisation gegründet. Das Innenministerium erkennt weder eine personelle noch eine inhaltliche Abgrenzung vom extremistischen Vorgänger “Junge Alternative”. Bei der neuen AfD-Jugendorganisation ist aus Sicht der Bundesregierung keine Mäßigung gegenüber ihrer aufgelösten Vorgängerorganisation zu erkennen. Das geht aus einer sogenannten Kleinen Anfrage im Bundestag hervor. Die Generation Deutschland (GD) wurde Ende November 2025 unter Protest aus der Zivilbevölkerung gegründet und trat die Nachfolge der vorherigen AfD-Jugendorganisation “Junge Alternative” (JA) an. Die JA hatte sich im März desselben Jahres aufgelöst, da ihr ein Vereinsverbot gedroht hatte. Zuvor hatte der Verfassungsschutz sie als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte diese Einstufung bestätigt und festgestellt, dass die JA Stimmung gegen das Demokratieprinzip mache und gegen die Menschenwürde verstoße. Infolge der Einstufung distanzierte sich auch die AfD von ihrer damaligen Jugendorganisation. Die JA war als eigenständiger Verein nur lose an die AfD angebunden, sodass die AfD wenig Einfluss auf das Verhalten der JA hatte. Immer noch die gleichen Funktionäre Auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Marlene Schönberger schreibt das zuständige Innenministerium, die Zusammensetzung des Bundesvorstands der GD zeige besonders auf Funktionärsebene eine hohe personelle Kontinuität zur ehemaligen JA. Der ganz überwiegende Teil sei bereits Mitglied oder Funktionär bei der vorherigen Organisation gewesen, heißt es in dem Schreiben, über das zuvor der Spiegel berichtete. “Es sind Verbindungen von Mitgliedern der Generation Deutschland zu anderen extremistischen Organisationen bekannt”, heißt es weiter. Neben inhaltlichen Aussagen gebe es im Kontext der Gründungsveranstaltung Aussagen von Vorstandsmitgliedern, “die hervorheben, dass sich die GD im Vergleich zur JA nicht inhaltlich mäßigen, sondern an den bisherigen Inhalten festhalten” wolle.

via lto: Bundesinnenministerium – AfD-Jugend hat sich nicht gemä­ßigt

siehe auch: »Generation Deutschland« Neue Jugendorganisation liefert Belege für Verfassungsfeindlichkeit der AfD Radikal wie bisher und Verbindungen zu Extremisten: Die Bundesregierung sieht bei der neuen AfD-Jugend keine Mäßigung. Eine entsprechende Einschätzung liegt dem SPIEGEL vor. Die rechtsextreme AfD hatte ihre Nachwuchsorganisation umgebaut, um gleich mehrere Probleme zu lösen: Die »Generation Deutschland« sollte nicht nur leichter gemanagt werden können, sondern auch weniger radikal daherkommen als die »Junge Alternative« (JA), zumindest nach außen. Dadurch sollte sie besser geschützt sein vor staatlichen Maßnahmen, man sorgte sich etwa vor einem Verbot. Doch das Vorgehen war offenkundig zu durchsichtig und könnte der AfD noch schaden. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünenabgeordneten Marlene Schönberger erklärt das zuständige Bundesinnenministerium nun, dass es keine Mäßigung erkennen kann.

Verhandlung über „Artgemeinschaft“ – Wie der Vater, so der Sohn

Die Polizei findet sprengfähiges Material auf einem Hof mit Verbindung zur rechtsextremen „Artgemeinschaft“. Über deren Verbot wird vor Gericht gestritten. Ob Marcel W. etwas ahnt, ist schwer zu sagen. Ob er weiß, was in jenen Minuten auf dem Hof bei seinem ältesten Sohn und seiner Ex-Frau los ist, lässt sich ihm nicht ansehen. Am vergangenen Mittwochvormittag um kurz nach 10 Uhr sitzt der Anfang 40-Jährige im Zuschauerraum des altehrwürdigen Sitzungssaals IV des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Verhandelt wird hier über die Verbotsverfügung gegen die völkisch-rassistische „Artgemeinschaft“, die das Bundesinnenministerium 2023 erlassen hat. W. war einer derjenigen, an die die Verbotsverfügung damals adressiert war. Die Verteidiger der Artgemeinschaft, selbst mit langer Geschichte in der extrem rechten Szene, tragen hier lang und breit ihre Argumente vor: Die Artgemeinschaft sei eine rein heidnische Religionsgemeinschaft, kein völkisch-rassistisches Indoktrinationsnetzwerk. Sie sei nur einem exklusiven Kreis an Leuten vorbehalten gewesen und könne daher gar nicht „kämpferisch-aggressiv“ sein, wie das Innenministerium behauptet. Zeitgleich zu der Verhandlung in Leipzig gibt es neben dem Anwesen der W.s in Weißenborn im Burgenlandkreis einen lauten Knall. So laut, dass An­woh­ne­rin­nen von wackelnden Fenstern und Rissen in Kacheln berichten. Grund war eine kontrollierte Sprengung durch Spezialkräfte der Polizei. Die Beamten waren zuvor vermummt und mit Maschinenpistolen angerückt, um auf den Hof der W.s zu stürmen. So berichten es Zeu­gin­nen der Mitteldeutschen Zeitung. Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt laut offiziellen Angaben gegen einen 25 Jahre alten Mann wegen Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Sie hatten Hinweise darauf, dass dieser sich über das Internet Chemikalien bestellt haben könnte, mit denen man Sprengstoff mischen kann. Sprengfähiges Material in zweistelligen Kilobereich Tatsächlich wurden die Einsatzkräfte fündig. Sie stellten Munition und Waffen sicher, darunter Armbrüste, zudem Festplatten und Laborausrüstung – sowie nach Einschätzung der Er­mitt­le­r*in­nen jede Menge „sprengfähiges Material“ – und zwar im zweistelligen Kilobereich. Die Fachleute hielten das Material für so gefährlich, dass sie es nicht transportierten, sondern vor Ort sprengten (…) Denn bei dem Verdächtigen handelt es sich nach taz-Informationen um einen Sohn von Marcel W., Mitglied der Artgemeinschaft. Auf dem Hof, wo die Durchsuchung stattfand, wohnt dessen Mutter, W.s Ex-Frau Janine. Das Familienleben scheint von den langjährigen Verbindungen in die militante Neonazi- und Holocautleugner-Szene geprägt zu sein. Einschlägig rechte Familie Mutter Janine war selbst im November 2018 auf einem Treffen der „Artgemeinschaft“ dabei. Im selben Jahr besuchte sie mit ihrem Sohn ein völkisches Szene-Event in Bischofswerda. 2023 nahm sie am Bundesparteitag der NPD im sächsischen Riesa teil. Vom Hof in Weißenborn aus betrieb sie den „Kyffhäuser-Faksimile-Verlag“. Der gab unter anderem Bücher des Rechtsextremisten Jürgen Schwab heraus, der am Deutschen Kolleg gemeinsam mit Horst Mahler eine „Reichsbürgerbewegung“ erfand, sowie Werke des Nationalmarxisten Reinhold Oberlercher, ebenso Vordenker der Reichsbürgerbewegung. Ihr neuer Partner ist einer der bekanntesten Neonazis aus Thüringen und war dort ehemaliger Gebietsleiter der „Europäischen Aktion“, einem Netzwerk für Holocaust-Leugner und Rechtsextremisten. Der 25-jährige Sohn Thore, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz ermittelt, kam auch schon in der Szene rum. 2016 war er mit seiner Mutter auf einem Sommerfest der NPD, 2017 bei einem Treffen des neuheidnischen rechten „Orphischen Kreis“. Im Dezember 2022 nahm er in Herboldshausen bei einem Lager des „Sturmvogel“ in einer Uniform des völkisch-bündischen Verbands teil. Der Sturmvogel ging aus der verbotenen Wiking-Jugend hervor und betreibt eine Indoktrination von Jugendlichen und Kindern. Genau das wirft das Bundesinnenministerium auch der noch verbotenen Artgemeinschaft vor. Vater Marcel W. lebt mittlerweile in einem Nachbardorf. Er war bis 2008 Landesvorsitzender der hessischen NPD und zählte dort Mitte der 2000er Jahre zu den Schlüsselfiguren der gewaltbereiten neonazistischen Szene. Er wurde 2007 wegen Holocaustleugnung zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt

vi taz: Verhandlung über „Artgemeinschaft“ Wie der Vater, so der Sohn

Rassismus bei Letschin :„Ausländer raus“-Gesänge in Zechin, Staatsschutz ermittelt

Auf einer privaten Feier in Zechin, unweit von Letschin, sollen die Gäste einen bekannten 2000er-Hit eines italienischen DJs mit ausländerfeindlichen Gesängen unterlegt haben. Mit Folgen. Am frühen Sonntagmorgen (1. Februar) dröhnte nach Angaben der Polizeidirektion Ost durch die Zechiner Hauptstraße lautstark Musik. Das Ganze schien von einer Feier zu kommen, zu der sich mehrere Personen in einer Wohnung versammelt hatten. Dabei sei ein bekannter Charthit eines italienischen Produzenten und DJs aus dem Jahr 2001 abgespielt und mit ausländerfeindlichen Gesängen unterlegt worden. Verdacht auf Volksverhetzung nach Gesängen bei Letschin Polizisten nahmen sich der Sache an und übergaben das Ganze anschließend den Beamten des Polizeilichen Staatsschutzes der Direktion Ost. Die Kriminalisten ermitteln nun, ob sich die Partygäste strafbar gemacht haben. Lied von Gigi D’Agostino : 30 Vorfälle mit L’amour toujours in Brandenburg erfasst 2024 und 2025 wurden mehrere Videoaufnahmen bekannt, bei denen zumeist alkoholisierte Personen auf die Melodie von „Lamour toujours“ von Gigi D’Agostino die Zeilen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gesungen hatten.

via moz: Rassismus bei Letschin :„Ausländer raus“-Gesänge in Zechin, Staatsschutz ermittelt

Schon zweimal verurteilt AfD-Oberbürgermeister-Kandidat vor Gericht – #TimKrause #Unterhaltspflicht #LockHimUp

Tim Krause (55, AfD) muss schon wieder auf die Anklagebank. Er wurde bereits wegen Steuerhinterziehung und Bedrohung verurteilt. Jetzt muss der Potsdamer AfD-Politiker Tim Krause (55) zum dritten Mal vor Gericht. Während er in Bayern als Oberbürgermeister kandidiert. Am 8. März will Krause das Rathaus der Stadt Hof (Oberfranken) für die Rechtsextremen gewinnen. Doch zwei Wochen vorher steht der AfD-Politiker am 20. Februar in Potsdam (Brandenburg) vor Gericht. Die Anklage: „Verletzung der Unterhaltspflicht zum Nachteil seiner zwei bei der Kindesmutter lebenden Kinder im Alter von 10 und 7 Jahren“. Sechs Monate lang soll Krause keine Alimente gezahlt haben. Darauf stehen bis zu drei Jahre Haft. Schon mehrere Prozesse gegen AfD-Politiker Krause Nicht der erste Prozess für Krause am Potsdamer Amtsgericht. Im Juli 2023 wurde der AfD-Politiker wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Jahr später kassierte der Rechtsextremist eine Geldstrafe wegen Bedrohung. Noch nicht rechtskräftig, denn Krause legte Berufung ein. Er nannte das Urteil „politisch motivierte Rechtsbeugung“, schimpfte über „DDR-Justiz“. Anfang 2024 wurde der AfD-Mann bundesweit bekannt. Krause hatte an dem berüchtigten Potsdamer „Remigrations“-Treffen mit Rechtsextremist Martin Sellner teilgenommen. Es führte zu Massenprotesten im ganzen Land. Danach trat Krause als Sprecher der Brandenburger AfD-Fraktion zurück.

via bz berlin: Schon zweimal verurteilt AfD-Oberbürgermeister-Kandidat vor Gericht

Rechtes Treffen in Schnellroda Video zeigt Angriffe auf Journalisten bei Kubitschek-Treffen

Bei Götz Kubitschek in Schnellroda traf AfD-Jugend auf Rechtsextreme von „Identitärer Bewegung“ und „Junger Tat“. Dabei wurden Journalisten attackiert. Am Rande eines Treffens bei dem neurechten Verleger Götz Kubitschek in Schnellroda Ende Januar sind Jour­na­lis­tin­nen attackiert worden. Das Medienkollektiv „Recherche Nord“, das mit verschiedenen Medien wie auch mit der taz zusammenarbeitet, hat dazu nun ein Video veröffentlicht. Die Journalisten waren am 24. Januar mit einem dreiköpfigen Team vor Ort und wurden von professionellen Security-Mitarbeiterinnen begleitet. Als sie die Anreise zu einem Netzwerktreffen dokumentieren wollten, seien einige Teilnehmende gewalttätig geworden, sagte der Fotograf André Aden der taz. „Wir wurden aus einer Gruppe von bis zu 30 Personen bedrängt, beleidigt, geschlagen und bestohlen.“ Laut Aden wurden Funkgeräte zerstört und private Gegenstände geklaut. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahl ein. Die Vorfälle ereigneten sich am Rande der sogenannten „Winterakademie“, zu der Kubitscheks Antaios-Verlag nach Schnellroda geladen hatte. Unter den Gästen befanden sich Martin Sellner, bekannter Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung aus Österreich, Ak­ti­vis­t*in­nen der rechtsextremen Organisation „Junge Tat“ aus der Schweiz, von der rechten Frauenorganisation „Lukreta“ sowie zahlreiche Vertreter des neuen AfD-Jugendverbands „Generation Deutschland“. Die taz hat mit mehreren Zeugen vom vergangenen Samstag gesprochen. Ihr liegen auch Videos und Fotos von einigen der Situationen vor. Darauf ist zu sehen, wie unter anderem Götz Kubitschek sich vor einer Kamerafrau aufbaut und ihr bis auf wenige Zentimeter nahekommt, was von den Jour­na­lis­tin­nen als bedrängend wahrgenommen wurde. Auch Sellner mischt mit. Er ist wie Kubitschek inmitten der Gruppe und greift in einer Szene einem Sicherheitsmann, der die Jour­na­lis­tin­nen begleitete, an den Ohrhörer seines Funkgeräts. Andere Szenen zeigen Tobias Lingg, einen der führenden Köpfe der „Jungen Tat“, wie er zusammen mit anderen teils vermummten Männern die Kameraleute und ihre Be­glei­te­r*in­nen bei Minusgraden gezielt mit Wasser bespritzt. Auf einer weiteren Aufnahme ist Manuel Corchia zu sehen, ebenfalls Aktivist der „Jungen Tat“, der einem Fotografen an die Kameralinse haut – während Polizisten direkt daneben stehen.

via taz: Rechtes Treffen in Schnellroda Video zeigt Angriffe auf Journalisten bei Kubitschek-Treffen

Geldwäsche und Nötigung: AfD-Politiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Würzburg verhängte eine Geldstrafe gegen den 24-jährigen AfD-Politiker. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde Daniel Halemba freigesprochen. Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht entschied auf 160 Tagessätze von je 190 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. Halembas Anwälte hatten in der Vorwoche auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft auf 240 Tagessätze zu je 215 Euro. Ankläger Tobias Kostuch hatte die Vorwürfe der Volksverhetzung, Geldwäsche, der Nötigung und versuchten Nötigung als erwiesen angesehen. Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde der 24-Jährige freigesprochen.

via tagesspiegel: Geldwäsche und Nötigung: AfD-Politiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt

siehe auch: Prozess in Würzburg AfD-Politiker Halemba wegen Nötigung zu Geldstrafe verurteilt. Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung, Sachbeschädigung: Die Vorwürfe gegen AfD-Politiker Daniel Halemba waren schwerwiegend. Das Amtsgericht Würzburg hat nun zum Teil gegen ihn entschieden. Daniel Halemba war einmal der jüngste Abgeordnete im bayerischen Landtag, in der Partei gilt er als rechts außen, durch einen Gerichtsprozess rückte er zuletzt in den Fokus der Justiz. Nun hat das Amtsgericht Würzburg den AfD-Landtagsabgeordneten wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht entschied auf 160 Tagessätze von je 190 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Halemba hatte angekündigt, im Falle einer Verurteilung Rechtsmittel einzulegen. Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen sprach sie den 24-Jährigen frei; AG Würzburg nimmt Geldwäsche und Nötigung an AfD-Poli­­tiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geld­strafe ver­ur­teilt Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er freigesprochen. Das Amtsgericht (AG) Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche (§ 261 Strafgesetzbuch, StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro (30.400 Euro) verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige damit als vorbestraft gelten. Die Verurteilung wäre im Führungszeugnis einzutragen (§§ 4, 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG, Bundeszentralregistergesetz). Nach Auffassung des Jugendschöffengerichts ist es erwiesen, dass Halemba im Juli 2022 Gelder aus von Dritten begangenen Betrugstaten von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben soll. Hierfür soll er eine geringfügige Provision erhalten haben. Die in drei Fällen transferierten Gelder summieren sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf einen mittleren vierstelligen Betrag.

AfD-Vorstand verdient an Wahlkampf gegen eigenen Kandidaten

Tobias Rausch sitzt im Landesvorstand der AfD Sachsen-Anhalt. Im Bundestagswahlkampf 2025 organisierte er über seine Firma die Plakatierungskampagne für den Einzelbewerber Robert Farle und berechnete dafür mehr als 40.000 Euro. Das Ex-AfD-Mitglied Farle trat im Wahlkreis 73 Mansfeld gegen den offiziellen AfD-Kandidaten Kay-Uwe Ziegler an. Zur selben Zeit verweigerte der Landesvorstand Ziegler die Unterschrift für seine Kandidatur. Erst vor Gericht setzte sich Ziegler durch. Tobias Rausch gehört zur Führungsebene der AfD in Sachsen-Anhalt: Er ist Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion und Mitglied des Landesvorstandes. Über seine Firma “Rausch Immobilien Service GmbH” bietet er auch Plakatierungsleistungen an. Am 7. November 2024 schickte Rausch zwei Angebote an Robert Farle, zu einem Zeitpunkt, als in der Partei noch über die Kandidatur im Wahlkreis 73 Mansfeld gestritten wurde. “Hallo Robert”, beginnt die E-Mail. Rausch bot 50 Großplakate für knapp 37.500 Euro und 2.000 A1-Plakate für rund 21.000 Euro an. MDR SACHSEN-ANHALT liegen Rechnungen über mehr als 40.000 Euro vor. Farle saß bis 2021 für die AfD im Bundestag. Er verließ die Partei im November 2023, und kam damit einem drohenden Parteiausschluss zuvor. Im Bundestagswahlkampf 2025 trat er als Einzelbewerber an, im selben Wahlkreis wie der offizielle AfD-Kandidat Kay-Uwe Ziegler.

via mdr: AfD-Vorstand verdient an Wahlkampf gegen eigenen Kandidaten