Tägliche Telefonate, Besuche und Model-Partys: So eng war die Freundschaft zwischen Trump und Epstein

Was lange vermutet wurde, bestätigt jetzt eine Recherche der „New York Times“: Donald Trump und Jeffrey Epstein hatten über Jahre ein enges Verhältnis. Ihr gemeinsames Interesse: junge, hübsche Frauen. Während Millionen Bürger in den USA gespannt auf die unmittelbar bevorstehende Veröffentlichung der Epstein-Akten warten, hat die „New York Times“ in einer großen Recherche eine der wichtigsten Fragen im Fall Epstein schon beantwortet: Nämlich, wie eng die Freundschaft zwischen Donald Trump und dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein wirklich war. Die Antwort der „NYT“ und der meisten der rund 30 Frauen und Männer, die die Reporter Nicholas Confessore und Julie Tate für ihren Artikel befragt haben: sehr eng. „Viele Bekannte der beiden hatten den Eindruck, dass sie beste Freunde waren“, bilanzieren die Reporter. Das macht es wiederum höchst unwahrscheinlich, dass Trump nichts über den Missbrauch Minderjähriger durch Epstein wusste. Nachweisen können das allerdings auch Confessore und Tate nicht. Und, das betonen die „NYT“-Reporter: Auch ihre Recherche hat nichts zutage befördert, das darauf hinweist, dass sich Trump bei sexuellen Handlungen mit Minderjährigen strafbar gemacht hat. Dennoch wäre Trump nach ihrer Recherche unter in Europa politisch akzeptierten moralischen Maßstäben nicht mehr im Amt. Zu frauenverachtend war sein Verhalten, das häufig aus Sicht der Betroffenen die Grenze zur sexuellen Belästigung überschritt. In den USA gelten aktuell freilich andere Maßstäbe. Wettbewerb um das bekanntere Modell Zur Erinnerung: Im Fall Epstein soll es hunderte, vielfach minderjährige Opfer geben. Über Jahre missbrauchte Epstein Mädchen und stellte sie wohl auch seinen Freunden zur Verfügung. Mindestens sechs Mädchen und Frauen, die Epstein später Missbrauch vorwarfen, soll Epstein Trump vorgestellt haben. Mehr wurde daraus nach heutigem Kenntnisstand aber nicht. Berichte über Trumps grenzüberschreitendes Verhalten sind nicht neu. Bisher haben rund 20 Frauen Vorwürfe wegen sexueller Belästigung gegen ihn erhoben. Was der Artikel in der „New York Times“ aber zeigt, ist, wie systematisch Trump und Epstein vorgingen, um Sex zu haben, und dabei ihren Einfluss und ihr Geld nutzten. Die Recherche zeigt auch, wie normal grenzüberschreitendes sexuelles Verhalten in den Kreisen war, in denen sich Epstein und Trump in den späten 80ern, 90ern und frühen 2000ern bewegten.

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8 Jahre Haft für 24-jährigen Leiter eines rechtsradikalen Terrornetzwerks, das junge Menschen zu Anschlägen anstiftete – #terror

Ein 24-jähriger Mann aus Diepenbeek (Prov. Limburg)  ist im Antwerpener Justizpalast (Foto) als Anführer des neonazistischen Online-Terrornetzwerks „Sturmjäger Division“ zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er rechtsextreme Jugendliche aus aller Welt zu Anschlägen ermuntert. Dem Gericht zufolge hatte der Mann eine „Führungsposition“ in den Chatgruppen, in denen er andere zu Anschlägen ermutigte. „Er rief zum Umsturz der derzeitigen Demokratie auf“, so das Gericht. Im Jahr 2023 erhielt der belgische Staatsschutz die Handynummer des Angeklagten von den niederländischen Sicherheitsdiensten. Sie war bei den Ermittlungen gegen die Neonazi-Bewegung „The Base“ aufgetaucht, die der Amerikaner Rinaldo Nazzaro 2018 gegründet hatte. Ein Ermittlungsrichter wurde eingesetzt und der Datenverkehr des jungen Mannes  wurde untersucht. Er betrieb auf Telegram die öffentliche Chatgruppe „Sturmjäger Division“ mit rund 200 Anhängern auf der ganzen Welt. Darin wurden neonazistische Botschaften und weitgehende rassistische Äußerungen ausgetauscht. Er leitete auch eine Reihe privater Chatgruppen. Wer ihnen angehören wollte, musste zunächst ein Auswahlverfahren durchlaufen. In diesen Chatgruppen ermutigte er seine Anhänger zur Gewalt. Nachdem es einem verdeckten Ermittler gelungen war, die Gruppen zu infiltrieren, konnte er schließlich im November 2023 verhaftet werden. Bei den Durchsuchungen fanden die Ermittler unter anderem Nazi-Flaggen, Hakenkreuze und Material zur Herstellung von Rohrbomben und Molotow-Cocktails.  Terrorgruppe, die laut Gericht„Hass in großem und internationalem Maßstab verbreitete“ Dem Gericht zufolge war der 24-Jährige eindeutig von „The Base“ inspiriert. Beide Gruppen sind Anhänger einer Strömung innerhalb des Rechtsextremismus, die einen weißen Ethnostaat errichten will, indem durch Gewalttaten Spannungen und Chaos erzeugt werden. Sie betrachten Muslime, Juden, Farbige und Mitglieder der LGBTQ+-Gemeinschaft als Feinde. Der Richter sprach von einer Terrorgruppe, die Neonazi-Propaganda und -Hass im großen und internationalen Stil verbreite. „Auch junge, minderjährige Mitglieder wurden zum Handeln aufgefordert und das hat funktioniert“, sagte er. „Demokratische Werte müssen geschützt werden“, so der Richter in seinem Urteil

vi vrt: 8 Jahre Haft für 24-jährigen Leiter eines rechtsradikalen Terrornetzwerks, das junge Menschen zu Anschlägen anstiftete

Leader of Transnational Terrorist Group Sentenced to 30 Years in Prison for Soliciting Hate Crimes and Murder, and Conspiring to Provide Material Support to Terrorists – #terrorgram

Dallas Humber, 35, of Elk Grove, California, — leader of the Terrorgram Collective, a transnational terrorist group — was sentenced today by U.S. District Judge Dena Coggins to 360 months in prison for soliciting hate crimes, soliciting the murder of federal officials, and conspiring to provide material support to terrorists. “From the comfort of her suburban California home, Humber used online platforms to celebrate violence and solicit attacks that took the lives of innocent people and injured others around the world. Her incarceration makes the world a safer place,” said Assistant Attorney General for National Security John A. Eisenberg. “The Department of Justice has shown that it can and will find these criminals even in the darkest corners of the Internet.” “Today’s 30-year sentence sends an unmistakable message: if you plot acts of terror or use extremist networks to incite violence, you will be found, prosecuted, and incarcerated for decades,” said Assistant Attorney General Harmeet K. Dhillon of the Justice Department’s Civil Rights Division. “This case demonstrates that our prosecutors and law enforcement partners will disrupt these threats and will pursue the maximum penalties the law provides.” “Humber actively encouraged violence against, and the murder of, individuals based on their race, religion, sexual orientation, and gender identity,” said U.S. Attorney Eric Grant for the Eastern District of California. “Our office remains committed to working with our law enforcement partners and with other Department of Justice components to stop these hate-fueled crimes and to ensure the safety of all people and public officials.” “With today’s sentencing, Dallas Humber will pay the price for encouraging racially motivated violence, attacks on critical infrastructure, and the murder of federal officials,” said Assistant Director Donald Holstead of the FBI’s Counterterrorism Division. “Humber led the Terrorgram Collective which inspired and guided individuals to commit violent acts around the world. Keeping our communities safe is a top priority of the FBI. Let there be no doubt, we will remain steadfast in identifying and holding accountable those who commit or encourage terrorism and other heinous acts.” According to court documents, between July 2022 and September 2024, Humber served as a leader of the Terrorgram Collective, a white supremacist transnational terrorist group. To achieve their ends, she and other members of the Terrorgram Collective solicited individuals to commit hate crimes, terrorist attacks on critical infrastructure, and assassinations. They provided technical, inspirational, and operational guidance to equip those individuals to plan, prepare for, and successfully carry out those attacks.

via justice.gov: Leader of Transnational Terrorist Group Sentenced to 30 Years in Prison for Soliciting Hate Crimes and Murder, and Conspiring to Provide Material Support to Terrorists

Jugendliche Terrorverdächtige – Anklage gegen rechtsextreme “#LetzteVerteidigungswelle” – #terror

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppe “Letzte Verteidigungswelle” angeklagt – darunter ist ein 15-Jähriger aus Hessen. Die Vorwürfe reichen von Terror bis versuchtem Mord. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen Terrorgruppe erhoben. Der jüngste von ihnen ist aus der Nähe von Haiger (Lahn-Dill) und mittlerweile 15 Jahre alt. Bei der Festnahme war er 14 Jahre alt. Der Haftbefehl gegen ihn wurde ausgesetzt, er ist als einziger der Angeklagten seit Juli auf freiem Fuß. Bei mehreren Taten wird er der Beihilfe beschuldigt. Anklage wegen versuchten Mordes Die Karlsruher Behörde wirft sieben der Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor, dem achten die Unterstützung dieser Vereinigung. Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage, die vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg erhoben wurde. (…) Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Zum Zeitpunkt der Razzia im Mai waren die Beschuldigten zwischen 14 und 21 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen.

via hessenschau: Jugendliche Terrorverdächtige Anklage gegen rechtsextreme “Letzte Verteidigungswelle”

siehe auch: Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder rechtsextremer Terrorgruppe in Deutschland Sieben mutmaßliche Mitglieder und ein Unterstützer der “Letzten Verteidigungswelle” wurden angeklagt. Zudem gibt es Vorwürfe zu versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Die deutsche Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen deutschen Terrorgruppe erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft den zum Teil sehr jungen Beschuldigten großteils die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage, die vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg erhoben wurde. Zuvor hatten der Stern und der NDR berichtet. Die Bundesanwaltschaft war im Mai mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe vorgegangen, die sich selbst die “Letzte Verteidigungswelle” nennt. In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen wurden fünf Verdächtige festgenommen. Die Polizei durchsuchte dort ebenso wie in Sachsen und Thüringen 13 Objekte. Drei weitere Beschuldigte saßen damals schon in Untersuchungshaft; Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Dezember 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg gegen die deutschen Staatsangehörigen Benjamin H. Ben-Maxim H. Devin K. Jerome M.  Lenny M.  Jason R. Claudio S. und Justin W. erhoben.  Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in oder – im Falle von Jerome M. – der Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB), wobei Benjamin H., Lenny M. und Jason R. als Rädelsführer agiert haben sollen (§ 129a Abs. 4 StGB). Jerome M. und Lenny M. wird zudem in einem Fall versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), versuchte Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c, §§ 22, 23 StGB), schwere Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) vorgeworfen; zu dieser Tat sollen Benjamin H. und Ben Maxim H. Beihilfe geleistet haben (§ 27 StGB). In einem weiteren Fall sind Lenny M., Devin K. und Claudio S. wegen der Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 StGB) angeklagt; Devin K. werden in diesem Zusammenhang auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB) und eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sowie Verstöße gegen das Sprengstoffrecht (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SprengG) angelastet. Claudio S. und Justin W. wird daneben versuchter Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, Sachbeschädigung und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen; bei der Tat soll Lenny M. als Gehilfe (§ 27 StGB) agiert haben. Benjamin H., Devin K., Justin W. und Jason R. sind zudem der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) verdächtig, Jason R. außerdem des Raubes und Devin K. sowie Lenny M. zusätzlich der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB). Benjamin H., Ben-Maxim H., Lenny M. und Jerome M. handelten zum Tatzeitpunkt als Jugendliche mit Verantwortungsreife, Jason R. und Claudio S. zum Teil als Jugendliche sowie als Heranwachsende, Justin W. als Heranwachsender und Devin K. zum Teil als Heranwachsender (§§ 1, 3, 105 JGG).  In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:  Die Angeschuldigten gehörten zu einer im April 2024 gegründeten rechtsextremistischen, auch überregional agierenden terroristischen Vereinigung, die sich selbst „Letzte Verteidigungs Welle“ (L.V.W) nennt. Die Mitglieder dieser Gruppierung verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel ist es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu solchen Taten zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, dies gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang. Bei Benjamin H., Lenny M. und Jason R. handelte es sich um führende Mitglieder der Vereinigung.

Rassismus gegen Schwarze ist Alltag in Deutschland

Rassistische Beleidigungen, Drohungen, Hass im Netz: Für viele Schwarze und Afrodeutsche ist das in Deutschland Alltag. Eine IDZ-Studie zeigt, dass Übergriffe oft auch aus Behörden, Polizei oder dem Job kommen – mit schwerwiegenden Folgen bis in die Gesundheit. Rassismus gegenüber schwarzen Menschen ist laut einer Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) zu einem Alltagsphänomen in Deutschland geworden. Es handele sich um ein strukturelles Problem der gesamten Gesellschaft, sagte die Mitautorin der Studie, Laura Dellagiacoma, am Mittwoch in Jena. Die Folgen für die Betroffenen seien gravierend für deren Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und psychosoziale Gesundheit. Den Studienergebnissen zufolge sind drei von vier Befragten online schon mindestens einmal persönlich rassistisch beleidigt worden. 26 Prozent berichteten von häufigen Beleidigungen. Fast alle Befragten (88 Prozent) seien bereits mit rassistischen Hassbotschaften auf Social-Media-Kanälen konfrontiert gewesen. Dabei gehe dieser Rassismus keineswegs nur von Rechtsextremen, sondern häufig auch von Personen in Behörden, Polizei, Politik oder vom Arbeitsumfeld der Betroffenen aus. Drei von fünf Befragten berichteten über rassistische Drohungen, denen sie ausgesetzt gewesen seien.

via migazin: Rassismus gegen Schwarze ist Alltag in Deutschland

#OBERLANDESGERICHT #DRESDEN – Hauptverfahren gegen “#SächsischeSeparatisten” eröffnet – #terror

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat das Hauptverfahren gegen die rechtsextremistische Gruppe “Sächsische Separatisten” eröffnet. Alle acht Angeklagten bleiben weiterhin in Untersuchungshaft, wie das OLG am Montag mitteilte. Die Vorwürfe lauten: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und weiterer Straftaten. Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht bekannt. Die militante Gruppe wurde laut Bundesanwaltschaft Anfang Februar 2020 gegründet. Die zuletzt rund 20 Mitglieder lehnten die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD ab. Ihre Ideologie sei von “rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen” geprägt gewesen. So sollen die Mitglieder davon überzeugt gewesen sein, dass Deutschland “vor dem Kollaps” stehe. Auf diesen “Tag X” bereiteten sie sich laut Anklage mit Schießübungen und paramilitärischen Trainings vor, bei denen auch Häuserkampf, Nacht- und Gewaltmärsche geübt worden seien. Die Gruppe soll sich Messer, Macheten, Munition, Gefechtshelme und andere Ausrüstung beschafft haben. Die Angeklagten wollten nach dem erwarteten Zusammenbruch Gebiete in Sachsen erobern und einen eigenen, an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat aufbauen. Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung sollten liquidiert und unerwünschte Gruppen wie Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner durch “ethnische Säuberungen” aus der Region “entfernt” werden.

via mdr: OBERLANDESGERICHT DRESDEN Hauptverfahren gegen “Sächsische Separatisten” eröffnet

Russland stuft Pussy Riot als extremistisch ein

Ein russisches Gericht hat die feministische Punkband Pussy Riot für extremistisch erklärt. Ein Auftritt gegen Putin und Patriarch Kyrill in einer Moskauer Kirche hatte das Kollektiv weltweit bekannt gemacht. Russland hat das kremlkritische Kunstkollektiv Pussy Riot offiziell zur “extremistischen Organisation” erklärt. Ein Moskauer Gericht habe nach nicht öffentlicher Verhandlung einem entsprechenden Antrag des Generalstaatsanwalts stattgegeben, meldete die staatliche Nachrichtenagentur TASS unter Berufung auf den Anwalt der Gruppe, Leonid Solowjow.Eine Begründung des Gerichts wurde zunächst nicht bekannt. Durch die Entscheidung gilt Pussy Riot nach russischem Recht als kriminelle Vereinigung, mit allen Konsequenzen für ihre Mitglieder und ihr Umfeld. Jegliche Interaktion mit der Gruppe ist damit in Russland jetzt illegal. Das gilt auch für in der Vergangenheit getätigte “Gefällt-mir”-Angaben in den sozialen Medien. (…) Die Punkband reiht sich ein in die russische Liste von “Terroristen und Extremisten”. Ebenfalls vertreten sind dort die Anti-Korruptions-Stiftung des 2024 verstorbenen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny, das US-Unternehmen Meta sowie die internationale LGBT-Bewegung

via tagesschau: Russland stuft Pussy Riot als extremistisch ein