Vergewaltigernetzwerke bei Telegram – „Deliktstypisches Dunkelfeld“

Im Internet teilen Männer aus der ganzen Welt Videos, in denen Frauen betäubt und vergewaltigt werden. Warum ist es so schwer, das zu verhindern? (…) Eine Gruppe von acht Männern, denen in den vergangenen Monaten vor deutschen Gerichten der Prozess gemacht wurde und wird, hat rund ein Jahr lang in einem kleinen geschlossenen Chat Videos und Fotos ausgetauscht, die zeigen, wie die Männer sedierte Frauen zum Teil brutal vergewaltigen. Auf den Handys der Männer fanden die Ermittler mehrere solcher Chatgruppen. Teilweise hatten sie 4500 Mitglieder. Angesichts dieser Dimensionen ist es schwer nachzuvollziehen, wie solche Verbrechen so lange fast unbemerkt bleiben können. Das Bundeskriminalamt verweist auf taz-Anfrage auf das „deliktstypische Dunkelfeld“: Die meisten dieser Übergriffe fänden vor allem im familiären Umfeld oder im Bekanntenkreis statt. Weil die Opfer sediert sind, bekommen sie von den Straftaten häufig nichts mit – oder können mögliche Anzeichen nicht interpretieren. Die Polizei brauche aber Hinweise auf mögliche Straftaten, um reagieren zu können. Was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert, ist, dass die Chatgruppen häufig international organisiert sind. Das BKA arbeitet in diesen Fällen auch mit Europol zusammen. Telegram löscht täglich Der Plattformbetreiber Telegram ist gesetzlich verpflichtet, Gewaltdarstellungen zu löschen. Auf taz-Anfrage schreibt ein Sprecher, dass Telegram-Moderator:innen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz die öffentlichen Inhalte der App beobachten und jeden Tag „Millionen schädlicher Inhalte“ löschten – einschließlich solcher, die zu sexualisierter Gewalt aufriefen. Auch Nut­ze­r:in­nen können strafbare Inhalte bei Telegram melden. Nur dürften die zumeist männlichen Mitglieder solcher Vergewaltigerchats selten ein Interesse daran haben, dass sie auffliegen. Die Chatgruppe des Mannes, der nun in München verurteilt wurde, hat Telegram jedenfalls nicht aufgespürt. Sie ist aufgeflogen, weil sich einige Opfer an die Polizei gewandt hatten. Das Landeskriminalamt Hessen gründete daraufhin eine 40-köpfige Ermittlergruppe mit dem Namen „EG Inserat“, die die Chats ausgewertet und Kol­le­g:in­nen im Rest von Deutschland über die weiteren Verdächtigen informiert hat. Der Ermittlungsaufwand in diesem Fall war außergewöhnlich hoch

via taz: Vergewaltigernetzwerke bei Telegram „Deliktstypisches Dunkelfeld“

siehe auch: Schwere Vergewaltigung, versuchter Mord Elf Jahre Haft für frauenverachtende Taten Das Landgericht München hat einen Mann verurteilt, der Teil eines verbrecherischen Telegram-Netzwerks war. Es gibt Parallelen zum Fall Pelicot. Seine Taten habe der Angeklagte als egoistisch, ungehobelt und gefährlich beschrieben, sagt Richter Markus Koppenleitner, aber das sei noch verharmlosend. „Wir würden sie eher als hochkriminell, hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend betrachten.“ Er spricht von „monströsen“ Taten, um die es in dem Prozess vor dem Münchner Landgericht geht. Der Saal ist voll, als nach siebzehn Verhandlungstagen das Urteil gegen Zhongyi J. fällt: Elf Jahre und drei Monate Haft, weil er seine Nachbarin, mit der er ein sexuelles Verhältnis hatte, monatelang immer wieder betäubt und dann vergewaltigt hat. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung behält sich das Gericht vor. Dem 28-jährigen Studenten aus China muss seine Strafe erst übersetzt werden. Regungslos hört er dem Dolmetscher zu, der neben ihm auf der Anklagebank sitzt. Zhongyi J. hat seine Taten im Laufe des Prozesses gestanden – wohl auch deshalb, weil die Beweislast erdrückend war. Er war Teil einer Telegram-Gruppe, in der sich acht Männer – überwiegend Chinesen, die in Deutschland leben – darüber austauschten, wie sie Frauen betäuben und vergewaltigen können. Sie gaben sich Tipps, welche Medikamente man wie dosiert und verabreicht. Sie teilten Fotos und Videos ihrer Taten im Chat und feierten sich gegenseitig dafür. In der Gruppe kommunizierten die Männer mit einer Art Geheimsprache. Frauen waren für sie „Autos“, sich selbst nannten sie „Autofahrer“. Die Medikamente bezeichneten sie als „Öl“ oder „Sprit“. Wenn die Frauen betäubt vor ihnen lagen, nannten sie sie „tote Schweine“.

Tate brothers claim Romania victory but face mounting legal charges on three fronts

A Romanian court has lifted the remaining “judicial control” measures on Andrew and Tristan Tate, removing supervisory conditions in one of the cases against them. The brothers are celebrating it as a victory, but it does little to reduce the threat of legal actions facing them. The Romanian ruling, handed down in Bucharest on 6 April, removes requirements such as regular police reporting and travel notifications, and the court also ordered the Romanian state to cover the brothers’ legal costs. Trafficking and rape allegations The brothers have been subject to a succession of preventive measures since their arrest three years ago, including pre-trial detention, house arrest and, more recently, judicial control. However, the lifting of restrictions does not bring the Romanian proceedings to an end. Prosecutors at DIICOT, the country’s anti-organised crime directorate, continue to pursue allegations of human trafficking, rape and forming an organised criminal group to exploit women.

vi searchlight: Tate brothers claim Romania victory but face mounting legal charges on three fronts

Angriff auf AfD-nahe Gaststätte in Gevelsberg: Viele Fragen offen

In Gevelsberg wurde in dieser Woche eine Gaststätte mit Steinen und Farbe angegriffen. DieHintergründe sind völlig unklar. Die Scheiben der ehemaligen Gaststätte an der Hagener Straße wurden offenbar mit Steinen eingeschlagen, außerdem sind Fenster und Wände der früheren Wirtschaft mit lila Farbe beschmiert. Ein Teil der Farbe wurde auch ins Gebäude geworfen. Die Wirtin, die ihre Räume unter anderem regelmäßig an die AfD vermietet, vermutet einen Anschlag der Linken. (…) Auf einer Internetplattform ist kurz nach dem Angriff ein vermeintliches Bekennerschreiben der Antifa aufgetaucht, das der Staatsschutz jetzt auf Echtheit prüft. Mehr ist dazu vom Staatsschutz nicht zu erfahren. Von wem dieses Schreiben stammt, ist unklar. AfD und das Bündnis “Ennepe-Ruhr stellt sich quer” beschuldigen sich gegenseitig, es verfasst zu haben.

via wdr: Angriff auf AfD-nahe Gaststätte in Gevelsberg: Viele Fragen offen

49-Jähriger mit Machete in Görlitz festgenommen

Ein Mann mit einer Machete sorgt in der Landeskronstraße in Görlitz für einen Großeinsatz. Aufnahmen zeigen, wie er schließlich von der Polizei festgenommen wird. Die Ermittlungen dauern an. Bei einem Polizeieinsatz in Görlitz ist am Dienstagnachmittag ein Mann festgenommen werden. Der 49-jährige Deutsche war gegen 15.20 Uhr mit einer Machete über die Landeskronstraße gelaufen, wie die Polizei am Abend mitteilte. „Kräfte des örtlichen Reviers sowie Beamte des Einsatzzuges eilten zum Ort des Geschehens und stellten den Mann auf dem Brautwiesenplatz“, hieß es. Videoaufnahmen zeigen, wie der Mann mehrfach von der Polizei dazu aufgefordert wurde, die Waffe hinzulegen. Die Polizei rief zudem Passanten dazu auf, in ihre Häuser oder Autos zu gehen. Es seien aber keine anderen Personen gefährdet gewesen.

via sächsische: Einsatz in der Landeskronstraße – 49-Jähriger mit Machete in Görlitz festgenommen

siehe auch: TikTok-Video zeigt Polizeieinsatz Mann mit Machete in Görlitz – Polizei fährt hinterher. Ein 49-Jähriger ist am Dienstagnachmittag mit einer Machete durch die Görlitzer Innenstadt gelaufen und hat einen Polizeieinsatz ausgelöst. Ein auf TikTok verbreitetes Video zeigt Teile des Vorfalls. Der Mann läuft barfuß und trägt ein „Ostdeutschland“-T-Shirt. Er zeigt den Beamten den Mittelfinger und geht weiter. Die Polizei fährt hinterher und fordert ihn über Lautsprecher auf, die Machete fallen zu lassen. Festnahme am Brautwiesenplatz Am Brautwiesenplatz griff die Polizei ein und nahm den Mann fest; Polizeieinsatz in Görlitz. Am Dienstagnachmittag hat es in der Görlitzer Innenstadt einen Polizeieinsatz gegeben. Mehrere Zeugen meldeten einen Mann, der sich offenbar mit einem messerähnlichen Gegenstand in der Hand über die Landeskronstraße bewegte. Kräfte des örtlichen Reviers sowie Beamte des Einsatzzuges eilten zum Ort des Geschehens und stellten den Mann auf dem Brautwiesenplatz. Es handelte sich um einen 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Er hatte eine Machete dabei, welche die Beamten sicherstellten. Andere Personen waren nicht gefährdet.

#Staatsschutz ermittelt nach #Brandanschlägen auf Parteibüros in #Flensburg – #terror

Am Osterwochenende haben Unbekannte Fenster und Fassaden an Flensburger Parteibüros beschädigt. Betroffen sind Grüne, SPD, SSW, CDU und Linke. In Kiel wurde die Geschäftsstelle der SPD beschmiert. Großer Schock in der kommunalpolitischen Szene in Flensburg: Am Osterwochenende hat es laut Polizei im Bereich der Innenstadt mehrere Angriffe auf Parteibüros gegeben. Betroffen waren die Zentralen von SSW, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und CDU. An allen Büros wurden nach Angaben der Parteien mit Lackfarbe Deutschlandflaggen aufgesprüht. Dazu seien rechtsextreme Sticker an einigen der Bürofassaden angebracht worden. Außerdem haben die Behörden sogenannte Molotow-Cocktails an den Büros von den Grünen, Die Linke und der SPD gefunden. Laut Polizei wird derzeit noch der Inhalt der Gefäße analysiert. Mutmaßlich handelt es sich um Brandbeschleuniger. Es kam jedoch laut Polizei zu keinem vollständigen Brandausbruch. Lediglich Rußanhaftungen und oberflächliche Schäden an den Außenwänden seien die Folge gewesen. Außerdem wurden Fensterschäden an mehreren Parteibüros gemeldet

via ndr: Staatsschutz ermittelt nach Brandanschlägen auf Parteibüros in Flensburg

RASSISMUS IM DIENST? SÄCHSISCHER POLIZIST STEHT VORM KADI – #polizeiproblem

Sein Job ist es, Verbrechen aufzudecken und zu verhindern. Doch seit Dienstag steht der Chemnitzer Polizist F. (39) selbst vor Gericht. Bei einer Kontrolle soll der Beamte einen jungen Mann (22) geschlagen und rassistisch beleidigt haben. Beim Prozessauftakt stand Aussage gegen Aussage. F. war seit 2023 in der Operativen Einsatzgruppe der Polizei tätig. Er war regelmäßig mit weiteren Ordnungshütern unterwegs, um im Chemnitzer Zentrum für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Dabei war er nicht untätig: Ab 2019 hatte er über 3000 polizeiliche Feststellungen getroffen. Laut Staatsanwalt Benjamin Pröger (37) brannten F. bei einer Routine-Kontrolle in der ALDI-Filiale in der Theaterstraße im Januar 2024 die Sicherungen durch. Dort soll er das Mitglied einer Gruppe zunächst geschlagen haben – “mit der rechten Faust ins Gesicht”, so der Jurist. Damit nicht genug: Als der Mann ihn zur Rede stellen wollte, soll der Ordnungshüter ihn rassistisch beleidigt haben. Zudem soll F. gegen das Opfer unter Angabe einer falschen Tatsache – das Opfer habe ihn angegriffen – ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Für den Polizisten geht es um viel: Bei einer Verurteilung wäre F. seinen Job endgültig los, suspendiert ist er bereits.

via tag24: RASSISMUS IM DIENST? SÄCHSISCHER POLIZIST STEHT VORM KADI

Ein monströser Fall: Kündigung, Kokain und Neonazi mit Gewaltdelikten

In Wien stand ein 58-Jäh­ri­ger wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, bild­li­chen sexu­al­be­zo­ge­nen Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­als und Tier­quä­le­rei vor Gericht. Ver­han­delt wur­de auch über Dro­gen, psy­chi­sche Stö­run­gen, Reso­zia­li­sie­rung. Es sind Abgrün­de, die sich auf­ge­tan haben – schlicht­weg ein mons­trö­ser Fall. Was am 26. März am Lan­des­ge­richt Wien gegen Johan­nes R. ver­han­delt wur­de, lässt sich kaum in Wor­te fas­sen. Die Fak­ten, die dem Ange­klag­ten vor­ge­wor­fen wur­den – allei­ne nach dem Ver­bots­ge­setz rund 300 –, sind in vie­ler­lei Hin­sicht mons­trös, wider­wär­tig oder, wie es die Staats­an­wäl­tin ein­fa­cher for­mu­lier­te, „sehr graus­lich“. Es geht um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, um bild­li­ches sexu­al­be­zo­ge­nes Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al und um Tier­quä­le­rei, jeweils in Dut­zen­den Vari­an­ten. Es geht um Coro­na, Kün­di­gung, Koka­in, Tren­nung und mul­ti­ple psy­chi­sche Stö­run­gen. Schließ­lich steht auch die Bericht­erstat­tung dar­über zur Debatte. Die Anklage Ein Blick in die Ankla­ge­schrift zeigt, was hier mit „mons­trös“ gemeint ist. Allein die Auf­lis­tung der Delik­te unter Punkt 1 – NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Abs. 1 Ver­bots­ge­setz – umfasst zwölf Sei­ten. Das Foto, das zwei SS-Män­ner zeigt, von denen einer ein wei­nen­des Klein­kind hält, dem der ande­re eine Pis­to­le an den Kopf setzt, gehört dabei noch nicht ein­mal zu den wider­wär­tigs­ten. Vie­le der Vide­os, Bil­der und Text­nach­rich­ten, die der Ange­klag­te wei­ter­ge­lei­tet hat­te, zei­gen oder beschrei­ben Tötun­gen, Ver­ge­wal­ti­gun­gen und Fol­te­run­gen von Erwach­se­nen und Kin­dern durch Nazis in sexua­li­sier­tem Kon­text. Eini­ge zei­gen auch grau­en­haf­te Tier­quä­le­rei­en durch den als Nazi kos­tü­mier­ten Ange­klag­ten. Auf­fäl­lig ist zudem die ent­mensch­li­chen­de Spra­che: „Juden­sau“, „Unter­men­schen“ und „Roh­le­der­ge­win­nungs­vieh“. Dazu kommt eine gro­ße Zahl von Fotos – „Tau­sen­de“, wie die Staats­an­wäl­tin fest­hielt – mit por­no­gra­fi­schen Dar­stel­lun­gen Min­der­jäh­ri­ger bezie­hungs­wei­se mit bild­li­che sexu­al­be­zo­ge­nem Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al (§ 207a Abs. 3 StGB). Auf­fal­lend vie­le Klein­kin­der und Säug­lin­ge sei­en auf den Fotos zu sehen, beton­te die Staats­an­wäl­tin in ihrer Erläu­te­rung der Anklageschrift. Der Absturz Was ist das für ein Mensch, der so etwas macht? Johan­nes R. war über vie­le Jah­re in einem Wie­ner Nobel­ho­tel beschäf­tigt, nach außen hin offen­bar ohne Auf­fäl­lig­kei­ten. Dann kamen Coro­na und die Kün­di­gung. Der Ver­tei­di­ger stell­te die Delik­te in sei­ner Replik als Fol­ge die­ser ein­schnei­den­den Ereig­nis­se dar. Sein Man­dant sei kein Nazi, er habe sich kei­ner ein­schlä­gi­gen Grup­pie­rung ange­schlos­sen und habe im Hotel mit Aus­län­dern zusam­men­ge­ar­bei­tet, lau­te­te die in Ver­bots­ge­setz­pro­zes­sen oft­mals vor­ge­brach­te Verteidigungslinie. Auf die Kün­di­gung folg­te die Tren­nung vom lang­jäh­ri­gen Part­ner. Danach kam es zu einer kur­zen Lie­bes­be­zie­hung mit einem Mann, der als Nazi beschrie­ben wur­de, zur Ent­hem­mung durch Koka­in und eine sexu­ell sti­mu­lie­ren­de Sub­stanz – und zu den zahl­lo­sen „graus­li­chen“ Taten, die Ende 2024 durch Ver­haf­tung, kur­ze U‑Haft, den Beginn einer The­ra­pie, die Wie­der­auf­nah­me der lang­jäh­ri­gen Part­ner­schaft und ein neu­es Arbeits­ver­hält­nis gestoppt wurden (…) Nach nur 90 Minu­ten Ver­hand­lungs­zeit gin­gen die Geschwo­re­nen in die eben­falls rela­tiv kur­ze Bera­tung. Alle Fra­gen wur­den ein­stim­mig mit „Ja” beant­wor­tet. Ver­hängt wur­den 24 Mona­te bedingt auf drei Jah­re. Auch von der Ein­wei­sung in eine foren­sisch-the­ra­peu­ti­sche Anstalt wur­de bedingt auf fünf Jah­re Pro­be­zeit abge­se­hen; zugleich wur­de die Wei­sung erteilt, die Sexual‑, Psycho- und Dro­gen­the­ra­pie unter Kon­trol­le fort­zu­set­zen. Ver­tei­di­gung und Ange­klag­ter waren ein­ver­stan­den, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, daher war das Urteil zu Ver­hand­lungs­en­de nicht rechtskräftig. Offene Fragen Eini­ge Fra­gen blei­ben offen. So nach­voll­zieh­bar die Dar­stel­lung erschei­nen mag, dass Johan­nes R. durch Kün­di­gung, Koka­in und Tren­nung völ­lig abge­stürzt ist: Der Ange­klag­te selbst ver­wies dar­auf, dass er schon in sei­ner Kind­heit Tie­re gequält habe und die­se Taten ab 2015 offen­bar sys­te­ma­tisch gesetzt wor­den sei­en

via stopptdierechten: Ein monströser Fall: Kündigung, Kokain und Neonazi mit Gewaltdelikten