Gelsenkirchener (18) sitzt in U-Haft, weil er seine Mutter getötet haben soll. Im Netz fällt er mit Beitrag über „Schlächter von Prag“ auf. (…) Mittlerweile sitzt der dringend tatverdächtige 18-jährige in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Essen die 46-jährige alleinerziehende Frau durch „mehrfache Gewalteinwirkung gegen den Kopf und Oberkörper“ getötet haben. Die Bild-Zeitung nennt als angebliche Tatwaffe eine Axt. Der 18-jährige Teenager soll sich in der Vergangenheit psychisch auffällig verhalten haben. Das Facebook-Profil des festgenommenen Sohnes ist mit mehreren befremdlichen Einträgen und Postings versehen, darunter sind auch rechtsextreme Inhalte. Die Bilder zeigen meist einen großen, kräftigen, mit einem schwarzen Mantel bekleideten jungen Mann mit langen Haaren im Gesicht. Auf einem Bild posiert der Gelsenkirchener ist, mit einem Buch des rechten Historikers und Publizisten Günther Deschner über Reinhard Heydrich. Deschner schrieb zuletzt für die „Junge Freiheit“ – die Zeitung gilt als das Sprachrohr der Neuen Rechten. Heydrichs war einer der gefürchtetsten und radikalsten Gefolgsmänner Hitlers. Sein offener Terror gegen die Bevölkerung brachte ihm im Volksmund den Spitznamen „Der Schlächter von Prag“ ein. (…) Außerdem bezeichnet sich der Gelsenkirchener als „Geschäftsführender Gesellschafter bei Vril-Gesellschaft“. Ihr wird in verschwörungstheoretischen und pseudohistorischen Texten eine maßgebliche Rolle am Aufstieg des Nationalsozialismus in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts zugeschriebe
Der Verwaltungsgerichtshof München hat geurteilt, dass Beamte sich im privaten Rahmen verfassungsfeindlich äußern dürfen, ohne deswegen mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Steht es einem zum Schutz einer jüdischen Persönlichkeit abgestellten Polizisten frei, im privaten Rahmen eineutig antisemitische und rassistische Bemerkungen zu machen und sogar die NS-Zeit zu bagatellisieren, ohne dass seine Eignung für den Staatsdienst verneint werden kann? Der Verwaltungsgerichtshof München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet. Ein Personenschützer der bayrischen Polizei, der zeitweise auch für die Bewachung der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, und des früheren israelischen Generalkonsuls in München, Dan Shaham, eingesetzt worden war, hatte in WhatsApp-Chats mit einem befreundeten Kollegen Frust über seine Arbeit geäußert und dabei auch immer wieder judenfeindliche und rassistische Bemerkungen gemacht. Über die heute 92-jährige Knobloch, die den Holocaust als Mädchen auf einem Bauernhof versteckt überlebt hatte, schrieb der Beamte Sätze wie »Ich scheiß ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen«. Er wünschte ihr, dass sie in ein Konzentrationslager eingewiesen würde. Als der Mann den israelischen Generalkonsul zu begleiten hatte, schrieb er seinem Freund, er bevorzuge Dachau als Fahrziel gegenüber Ausschwitz oder Flossenbürg, denn da käme man dann »früher heim«. Als er 2018 in einem Zug fuhr und dort auf ausländisch aussehende Menschen traf, schrieb der Mann in den Chat: »Nur Kanacken im Zug«. Auf menschenverachtende Aussagen und Memes, die ihm sein Freund zukommen ließ, reagierte er zustimmend bis wohlwollend.
siehe auch: VGH Bayern zu Knobloch-Personenschützer Nur schwer vermittelbar oder ein Fehlurteil? Die Polizei München wollte einen Polizisten wegen antisemitischer Chatnachrichten aus dem Dienst entfernen. Doch die Gerichte sehen es anders, der Mann sei kein Verfassungsfeind. Wie bewerten Beamtenrechtler die Entscheidung? Es ist ein Urteil, das irritiert: Ein Polizist darf im Dienst bleiben, obwohl er sich in privaten Chatnachrichten jahrelang antisemitisch und rassistisch geäußert, mit Nazi-Codes unterschrieben und die Wiedererrichtung von Konzentrationslagern befürwortet hat. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 19. Februar (Az. 16a D 23.1023). Die Polizei München scheiterte mit dem Versuch, Michael R. per Disziplinarklage aus dem Beamtendienst zu entlassen. R. wurde nur um eine Besoldungsstufe zurückgestuft, damit milderte der VGH sogar die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München um einen Dienstgrad ab. Über das nunmehr rechtskräftige Berufungsurteil hatte Beck-aktuell zuerst berichtet. Insgesamt geht es um einen Zeitraum von 2014 bis 2020 und mehrere Chats. Nachrichten an seinen damals einzigen Freund Philipp D. unterschrieb R. mit “SH” (für Sieg Heil) und “HH” (für Heil Hitler). In dieser Zeit war R. als Bodyguard für die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, Charlotte Knobloch, tätig. Er hatte laut Gericht angedeutet, dass Knobloch “vergast bzw. in ein Konzentrationslager verbracht” werden solle. Die Entgleisungen basierten auf einer Wut gegen die heute 92-jährige Jüdin. R. hatte im Prozess angegeben, genervt von Knoblochs Verhalten ihm gegenüber gewesen zu sein. Dass es zeitweise zu seinen Aufgaben gezählt hatte, ihren von Durchfall geplagten Hund auszuführen, nahm er der Holocaust-Überlebenden besonders übel. Dass R. mit dieser Argumentation vor Gericht erfolgreich war, stößt weitgehend auf Unverständnis. Die Süddeutsche Zeitung titelte: “Dieses Urteil erschüttert das Vertrauen in die Justiz.” Knobloch selbst fragte gegenüber der taz, wie man Personenschützern vertrauen können solle, “wenn eine solche Gesinnung als privates Entertainment abgetan wird”. (…) Maßgeblich sind die §§ 33 und 34 des für Landesbeamte geltenden Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Nach § 33 Abs. 1 S. 3 müssen Beamte sich zur “freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten”; das gilt auch außerdienstlich. Ist ein Verstoß gegen diese Treuepflicht nicht zu erkennen, kommt noch ein Verstoß gegen die sogenannte Wohlverhaltenspflicht aus § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG in Betracht. Danach muss das Verhalten der Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes “der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern”. Am Ende bejahte der VGH nur einen Verstoß gegen § 34 BeamtStG, bei der milden Sanktion berücksichtigte er u.a. die Reue von Michael R. im Prozess. Hätte das Gericht einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht angenommen, wäre das Urteil anders ausgefallen. Denn die Unterscheidung ist bereits für die Vorfrage relevant, welche Nachrichten überhaupt disziplinarrechtlich verwertet werden dürfen. Die private Kommunikation wird nämlich rechtlich geschützt, wobei sich der Grad des Schutzes danach richtet, wie privat oder intim sie ist. Diesen Schutz leitet die Rechtsprechung sowohl aus der Meinungsfreiheit als auch aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht her, wie auch der VGH ausführt. Er soll laut VGH aber nicht oder jedenfalls nicht automatisch für Äußerungen in vertraulichen Chats gelten, die einen Bruch der Verfassungstreuepflicht aus § 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG begründen, da das Grundgesetz es nicht erlaube, “Verfassungsfeinde mit der Ausübung staatlicher Aufgaben zu betrauen”. Hier beginnt der Fall von Michael R. komplex zu werden: Die inkriminierten Aussagen tätigte R. in unterschiedlichen Chats, teils in Chatgruppen, teils bilateral. Einige der problematischsten Aussagen berücksichtigte der VGH gar nicht. Das betraf die Aussage, Charlotte Knobloch “schön braun vor die Tür scheißen” zu wollen, die Codes “SH” und “HH” sowie anderer antisemitischer Äußerungen – allesamt gegenüber dem damals einzigen Freund D. Auch der Chat mit einer Freundin, die R. Jahre zuvor über eine Dating-App kennen gelernt hatte und die er nach eigener Aussage beeindrucken wollte, blieb unberücksichtigt. Insofern spricht das Urteil von “ausländerfeindlichem Gedankengut”. Schließlich blieben die Nachrichten aus einem Gruppenchat mit sechs anderen Beamten aus der Zeit 2018/19 außer Betracht, weil R. mit fünf davon eng befreundet war.
Idaho firefighter sniper Wess Roley was working as an arborist and living in his van when he killed two emergency service personnel. Roley, 20, ambushed crews that had responded to a bush fire he set off with a flint fire starter while on Canfield Mountain, outside of Coeur d’Alene, Idaho, on Sunday. At the time of the incident he was living out of his van, which was recovered at the scene, while working for a tree service in the area. Officials say Roley, who was 5-foot-8, took his own life after killing firefighters Frank Harwood, 42, and John Morrison, 52, and critically injuring Dave Tysdal, 47, during the rampage. His grandfather Dale Roley said his grandson came from a family of arborists, describing him as ‘nervous’, ‘high strung’ and ‘kind of a loner’ on Monday. According to local records, Roley’s father Jason runs his own tree service business in nearby Priest River. It is unclear if he was working with him at the time of the killings. Former classmates have since revealed that Roley would graffiti his notebooks with drawings of swastikas and guns. Harry Standley had attended middle and high school with Roley, telling USA Today he would play the video game Call of Duty with him. According to Standley, fellow students recalled seeing the drawings and told the outlet: ‘We were all pretty scared of him.’ (…) ‘Everybody just thought he was weird. He was also obsessed with guns’, he added. The Daily Mail had published images of Roley wearing a t-shirt of a death metal band on Monday, that have links with a known neo-Nazi. Officials said preliminary information indicates the suspect acted alone in the shooting, and detectives have not yet identified a motive.
Ab Dienstag steht Alexander H. vor Gericht. Die Anklage: terroristische Aktivitäten, Waffenbesitz und Umgang mit hochexplosiven Chemikalien, Auf den Fotos, die ihn in SS-Uniform zeigen, wirkt Alexander H. beinahe kindlich – ein Eindruck, der täuscht. Ermittler sehen in dem 23-jährigen Schweden, der bei seiner Festnahme bei seinem Vater in Strassen lebte, ein aktives Mitglied eines global vernetzten rechtsextremen Terrornetzwerks. Die Ideologie: Rassismus, Gewalt, die Vision eines weißen Ethnostaates. Ermittlungen nach verehrte H. den Attentäter von Christchurch, der 2019 in Neuseeland 51 Menschen ermordete. Am 22. Februar 2020, einem Samstagabend, spitzt sich die Situation um H. zu. Die Polizei – unter dringendem Handlungsbedarf – durchsucht das Einfamilienhaus in Strassen. Im Werkzeugkeller stößt sie auf eine mutmaßliche Bombenwerkstatt. Alexander H. wird festgenommen, einem Untersuchungsrichter vorgeführt und für acht Monate in U-Haft genommen. (…) Der Fall zieht weite Kreise. Bereits im Januar 2020 hatte das Magazin Vice über den jungen Mann berichtet – daraufhin gerät er ins Visier schwedischer Behörden. Alexander H. wird als Mitglied der rechtsextremen Terrororganisation „The Base“ eingestuft, die in den USA gegründet wurde. Der Name der Gruppe ist bewusst an das arabische Wort „Al-Qaida“ angelehnt – übersetzt: „Die Basis“. (…) Außerdem ordnen Ermittler H. der sogenannten „Green Brigade“ zu – einer kurzlebigen Gruppierung, die eine Mischung aus ökofaschistischem Gedankengut und akzelerationistischer Ideologie propagiert. Ökofaschismus ist eine Ideologie, die rassistische Weltbilder mit radikalem Umweltschutz verknüpft. Dabei wird etwa die These Überbevölkerung verbreitet. Ländern des Globalen Südens wird die Schuld an ökologischen Krisen gegeben. Antisemitische Verschwörungstheorien ergänzen das Konstrukt.
Rassistischer Angriff in Bremen: Ein Mann droht einer Frau, ihre kleine Tochter umzubringen, sollte sie ihr Kopftuch nicht abnehmen. Die Polizei sucht Zeugen. Ein unbekannter Mann hat am Montagabend eine 31 Jahre alte Frau und ihre einjährige Tochter bedroht. Zu dem rassistischen Angriff kam es gegen 19.45 Uhr an der Haltestelle Horner Mühle. Dort wartete die 31-Jährige mit ihrem Kind auf die Bahn, als der Unbekannte auf sie zukam. Er habe ihr gesagt, dass sie ihr Kopftuch abnehmen solle, da er es nicht mag und er sie ansonsten umbringen würde. Das teilt die Polizei am Dienstag mit. Anschließend ging der Mann auf das gegenüberliegende Gleis. Polizei sucht älteren Mann mit Seitenscheitel Als die 31-Jährige ein Foto von dem Unbekannten machte, sagte er ihr, dass sie das Foto löschen solle und drohte, ihre Tochter umzubringen. Als mehrere Personen darauf aufmerksam wurden, stieg der Mann in die Straßenbahnlinie 4 in Fahrtrichtung Lilienthal. Die Frau meldete sich dann bei der Polizei.
Der Abgeordnete Miguel Klauß aus Calw soll im Internet volksverhetzende Inhalte gepostet haben. Nun hat der Landtag seine Immunität aufgehoben. Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Miguel Klauß aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft in Tübingen hatte diesen Antrag gestellt und bestätigte nun gegenüber dieser Zeitung, dass dem Ansinnen entsprochen worden ist. Damit ist der Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den Abgeordneten, der mit seinen Auftritten bei Tik Tok weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt geworden ist, frei. (…) Die „Südwestpresse“ hatte berichtet, dass gegen den Abgeordneten aus dem Kreis Calw wegen Volksverhetzung im Internet ermittelt werden soll
siehe auch:Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Miguel Klauß Immunität des AfD-Landtagsabgeordneten Klauß aus Calw aufgehoben. Der Landtag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Miguel Klauß aus dem Kreis Calw aufgehoben. Das hat die Staatsanwaltschaft Tübingen dem SWR bestätigt. Was bedeutet das? Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt gegen den Calwer AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß. Sie hat beim Landtag die Aufhebung seiner Immunität beantragt – die schützt einen Landtagsabgeordneten vor Strafverfolgung. Der Landtag hat die Immunität von Klauß aufgehoben (…) Die Südwestpresse hat kürzlich berichtet, dass der AfD-Abgeordnete volksverhetzende Inhalte im Internet veröffentlicht haben soll. Klauß‘ Äußerungen im Internet haben bereits mehrfach für Ärger gesorgt: Vor allem in den sozialen Medien verbreitet der AfD-Mann immer wieder provozierende Inhalte. Das hat schon mehrfach für Kritik und Ärger gesorgt.
Im indischen Restaurant Maharaja in Aachen hat es einen Brand gegeben. Die Innenwände wurden mit rassistischen Sprüchen beschmiert. Am Sonntag hat es eine Solidaritätskundgebung gegeben. Von Ingo Wagner In dem Restaurant hat es bereits am vergangenen Donnerstag gebrannt. Auf die Wände in den Innenräumen sind mit roter Farbe an mehreren Stellen Hakenkreuze und Nazi-Parolen geschmiert worden sowie rassistische Beschimpfungen wie “Drecks Ausländer”. Außerdem wurde das Büro des Restaurants verwüstet. Wer für all das verantwortlich ist, ist noch unklar. Oberbürgermeisterin reagiert bestürzt Eine von mehreren Hakenkreuz-Schmierereien im indischen Restaurant Aachens Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen hat sich zu dem Fall inzwischen öffentlich geäußert und schrieb am Wochenende auf Instagram, mit großer Bestürzung habe sie vom Anschlag auf ein indisches Restaurant erfahren. “Das ist ein Angriff, der sich gegen Menschen richtet, gegen Vielfalt, gegen alles, wofür unsere Stadt steht. Ich verurteile diese Tat aufs Schärfste.” In Aachen, so Keupen weiter, sei kein Platz für Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Hass. Staatsanwaltschaft ermittelt in alle Richtungen Zurückhaltender in der Bewertung äußerte sich die ermittelnde Staatsanwaltschaft. Sie schließt einen rassistisch motivierten Anschlag derzeit nicht aus, machte aber gleichzeitig klar, dass sie in alle Richtungen ermittele.