„Blackfacing“ in Musikvideo : Let’s-Dance-Star Motsi Mabuse wirft Karnevalsband „Die Räuber“ Rassismus vor

Neuss Die Räuber haben in einem Video die Show Lets-Dance parodiert und sich als Motsi Mabuse ausgegeben. Die warf der Band daraufhin „Blackfacing“ vor. Auf ihrer Facebook-Seite haben sich die Musiker entschuldigt. Mitten in der Karnevalszeit haben die Räuber mit ihrem neusten Musikvideo eine Rassismus-Debatte ausgelöst. Der Clip zu „Kumm los jonn“ ist eine Persiflage auf die Tanzshow „Let’s Dance“. Zu sehen sind unter anderem einige Bandmitglieder als Juroren Joachim Llambi, Jorge Gonzalez und Motsi Mabuse verkleidet. Letztere kritisierte das Video scharf. Der Grund: Sie wird von einem weißen Mann dargestellt, dessen Gesicht schwarz angemalt ist. „Blackfacing ist rassistisch“, schrieb die Profitänzerin auf der Social-Media-Plattform Instagram. Auch auf Twitter meldete sie sich zu Wort: „Es ist nicht lustig, es ist keine Comedy. Es ist ein Problem, das die Menschen in Deutschland sich weigern, zu verstehen.“
So wird Motsi Mabuse im Video der Band dargestellt. „Blackfacing“ ist ein Anglizismus, der den Vorgang beschreibt, wenn sich weiße Menschen schwarz schminken, um Personen mit dunkler Hautfarbe zu imitieren, die Praxis geht bis ins 18. Jahrhundert zurück. Sie steht in der Kritik, weil sich die Maskerade bestimmter Stereotype von Schwarzen bedient und Vorurteile weiterträgt.

via rp online: „Blackfacing“ in Musikvideo : Let’s-Dance-Star Motsi Mabuse wirft Karnevalsband „Die Räuber“ Rassismus vor

#AfD-Abgeordneter kämpft weiter um Beamtenstatus – #hetzer

Der baden-württembergische AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz kämpft weiter gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Er sei „entschlossen, den Rechtsstreit fortzuführen“, teilte der frühere Freiburger Staatsanwalt am Donnerstag in Berlin mit. Am Vorabend hatte der Bundestag einstimmig seine Immunität aufgehoben, um die Fortsetzung des gegen ihn gerichteten Disziplinarverfahrens zu ermöglichen. Während des Wahlkampfs hatte Seitz im Internet Begriffe wie „Quotenneger“ und „Gesinnungsjustiz“ gepostet, womit er nach Einschätzung des baden-württembergischen Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus verletzte. Das Richterdienstgericht in Karlsruhe entfernte ihn deshalb im September 2018 aus dem Beamtenverhältnis, wogegen Seitz Berufung einlegte.

via schwäbische: AfD-Abgeordneter kämpft weiter um Beamtenstatus

Erweiterung der Spruchpraxis bei der Bewertung von "online-Prangern" – #schauhin #bpjm #judaswatch

Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat in seiner Sitzung vom 9. Januar 2020 über die Jugendgefährdung von Angeboten entschieden, die als „online-Pranger“ fungieren. Den konkreten Internetangeboten ist gemein, dass eine durch das Angebot definierte Gruppe von Menschen oder Institutionen öffentlich gemacht wird und die Kriterien, die die Gruppenzugehörigkeit begründen, Grundlage für eine Ab- und Ausgrenzung sind. Eines der Angebote führt eine Liste, die Menschen jüdischen Glaubens und Menschen bzw. Institutionen aufführt, die sich für eine tolerante Gesellschaft einsetzen. Das weitere Telemedium umfasst eine mit personenbezogenen Daten ergänzte Auflistung zur Erfassung und Dokumentation einer sogenannten „systematischen und rechtswidrigen Islamisierung“. Die Inhalte dieser Angebote zielen darauf ab, Menschen allein auf der Grundlage ihrer Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft als verachtenswert darzustellen und politisch Andersdenkende zu diffamieren. (…) Die Inhalte der Angebote wurden zudem auf der Grundlage gefestigter Spruchpraxis als den Nationalsozialismus verharmlosend sowie Menschengruppen diskriminierend bewertet.

via bundesprüfstelle: Erweiterung der Spruchpraxis bei der Bewertung von “online-Prangern”

siehe auch: Update 15.01.2020 Hass-Seite Judas-Watch vom BPjM indiziert. Unser Follower-Power hat dazu geführt, dass die antisemitische Hass Seite indiziert wurde. Das sollte eine Blaupause für andere, ähnliche Fälle sein. Wie wir am Nachmittag von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfahren haben, wurde die antisemitische Hass-Website judaswatch nun endlich indiziert. Das Verfahren könnte richtungsweisend sein. So kam es zu einer sog. „Erweiterung der Spruchpraxis bei der Bewertung von „online-Prangern““. Das 12er-Gremium der BPjM hat sog. „online-Prangern“ zugesprochen, dass diese „als Mittel der (gewaltsamen) Auseinandersetzung und Konfliktbewältigung eine eigene jugendgefährdende Wirkung“ haben. Somit wurde nicht nur JudasWatch indiziert. Aktuell scheint der Weg frei, auch ähnliche Websites indizieren zu lassen. Das BPjM schreibt: „Mit der Indizierung erfolgt die Aufnahme in die nicht-öffentlichen Teile der Liste jugendgefährdender Medien, womit gesetzliche Verbreitungs- und Werbeverbote und -beschränkungen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verbunden sind. Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind.

siehe dazu auch: Die antisemitische Website #JudasWatch stammt wohl aus #Österreich – #schauhin #hetze. Seit 2016 listet eine anonyme Website Namen aus aller Welt auf, die “Verräter” sein sollen. Die antisemitische Seite will “jüdischen Einfluss” dokumentieren. Der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer, die Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek und der Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky haben etwas gemeinsam: Sie alle werden auf einer antisemitischen Hetzseite im Internet als “Traitors”, also als Verräter, gelistet. Gemeint ist damit: als Verräter an der “weißen Rasse”. Meist sind die Einträge mit Links zu ihren Social-Media-Kanälen versehen, immer mit Fotos. Gemeinsam haben die Genannten auch, dass sich neben ihren Namen auf der Website Judas Watch ein sechszackiger Stern befindet, der Davidstern. In Gelb, wie ihn auch die Nationalsozialisten nutzten, um die Juden zu markieren.

"Bitte keine Araber" – Architekturbüro verschickt rassistische Absage an Bewerber – #kaltland

Ein Mann bewirbt sich bei einem Architekturbüro, dann erhält er eine Mail. Sie besteht nur aus drei Wörtern, die er wohl nie hätte sehen sollen. Ein Versehen, sagen die Absender. Die E-Mail enthält nur eine Zeile, doch die hat es in sich. “Bitte keine Araber”, heißt es darin. Versendet hat sie die Chefin eines Berliner Architekturbüros. Der Betreff: Es geht um die Absage an einen Bewerber. Er hatte sich für ein Praktikum beworben, so bestätigt es das Unternehmen in einer Stellungnahme, die dem SPIEGEL vorliegt. Dass die Mail im Postfach des Bewerbers landete, ist wohl ein Versehen. Eigentlich war sie für den internen Gebrauch bestimmt, doch statt sie an einen Kollegen zu schicken, kam sie beim Bewerber selbst an. Der veröffentlichte sie nun bei Facebook mit den Worten: “Die schlimmste Absage, die du je bekommen kannst.” Auf eine Anfrage für ein Interview antwortete er dem SPIEGEL bisher nicht. (…) Das Architekturbüro stellt den Fall als Missverständnis dar und versuchte, sich mit einer Stellungnahme gegen den Vorwurf des Rassismus zu wehren. “Selbstverständlich respektieren wir nicht nur Menschen, sondern auch Gesetze wie das AGG.” Die Bewerbung sei versehentlich einer laufenden Stellenausschreibung für den Standort China zugeordnet worden. Für diese Stelle habe der Bewerber nicht über die nötigen Qualifikationen verfügt. Die Bewerbung sei dann “mit verkürztem Kommentar” vermeintlich an das Sekretariat zurückgeschickt worden.

via spiegel: “Bitte keine Araber” Architekturbüro verschickt rassistische Absage an Bewerber

https://www.facebook.com/verdi.migration/posts/1489167757874268

#Gericht stärkt #Faktenchecks von #CORRECTIV – #tichyseimnblick #schauhin

Der rechtsgerichtete Blog „Tichys Einblick“ hatte CORRECTIV verklagt, weil es Faktenchecks seiner Artikel auf Facebook unterbinden wollte. Das Landgericht Mannheim wies die Klage auf eine einstweilige Verfügung im November ab. Nun folgte eine ausführliche Begründung des Urteils, das die Praxis der Faktenchecks stärkt. Das Landgericht betont in seiner Entscheidung, dass es legitim sei, „Filterblasen“ durch Information entgegenzutreten, Medienkritik zuzulassen und dadurch den „Meinungspluralismus zu fördern.“ Es sei eine Aufgabe der Medien, die Gefahren von Echokammern zu vermeiden. Das Gericht sieht Faktenchecks bei Facebook dafür als ein „legitimes Ziel“ an. Im konkreten Fall der Faktenchecks von CORRECTIV seien die Bedingungen erfüllt, das sie „sachlich gehalten“ seien und die Leser angeleitet würden, sich „eine eigenständige Auffassung über den Inhalt des Artikels zu bilden“. Die Hintergründe der Zusammenarbeit mit Facebook hat CORRECTIV auf seiner Webseite erklärt. Die häufigsten Fragen werden hier beantwortet. Die Standards der Faktenchecks werden ebenso offengelegt, wie die Bewertungsskala.
Das Gericht widerspricht mit seinem Urteil der Argumentation des Blogs „Tichys Einblick“, das behauptet hatte, CORRECTIV versuche, „die Verbreitung konträrer publizistischer Inhalte zu unterbinden oder zumindest zu behindern.“ Der rechtsgerichtete Blog richtete seine Klage vor allem aus Wettbewerbsgründen gegen die Praxis von Faktenchecks bei Facebook. Die Überprüfung der Berichte und gleichzeitige Verknüpfung der Beiträge sei wettbewerbsschädlich, da sowohl CORRECTIV als auch „Tichys Einblick“ um „finanzielle Zuwendungen“ werben würden. CORRECTIV würde durch die Faktenchecks die Reichweiten des Blogs auf Facebook reduzieren und sich so einen Vorteil verschaffen. In dem Streit ging es um die Praxis von Faktenchecks bei Facebook. „‪Tichys Einblick“ bezog sich auf einen Faktencheck, in dem CORRECTIV die Aussagen eines Artikels aus „Tichys Einblick“ unter dem Titel „500 Wissenschaftler erklären: ‘Es gibt keinen Klimanotfall’“ überprüft hat – und zu dem Schluss kam, das die Aussagen in dem Bericht teilweise falsch sind. Mit der Klage will „Tichys Einblick“ verhindern, dass Leser des Artikels die Überprüfung durch Faktenchecker angezeigt bekommen. Bei Facebook wird ein Faktencheck an den geprüften Beitrag angehängt. Mit dieser Praxis reagiert Facebook auf die weltweite Zunahme von Falschmeldungen.

via correctiv: Gericht stärkt Faktenchecks von CORRECTIV

https://twitter.com/David_Schraven/status/1217068869845684225

This Conspiracy Theory Is Firing Up Pro-Gun Activists Right Before Their Huge Rally

Conspiracy theorists are claiming the United Nations is about to send troops to Virginia. That’s obviously not true — but it’s gained steam online. An OG conspiracy theory about the United Nations’ supposed effort to establish a dystopian “New World Order” has gained steam online and is now galvanizing some pro-gun activists who plan to rally at the Virginia Capitol next week. An image dating back to at least 2016 showing U.N. vehicles being transported on flatbed trucks has been making the rounds on the internet again in recent weeks. People are sharing the photo, saying it was taken late last month on a highway in Virginia. They claim its more evidence that the U.N. is in cahoots with the newly-Democrat Virginia legislature, on a covert mission to disarm Americans and overthrow the United States with the end goal of establishing a New World Order run by global elites. The New World Order theory has been around for decades, but it’s most recent iteration is rooted in a fake document that started circulating online seven years ago, purporting to be a notice from the U.N. announcing the creation of a “Civilian Weapons Confiscation Study Group,” which would facilitate gun control laws in order to disarm civilians. It plays into simmering paranoia among right-wing militia types, who believe that a second civil war is on the horizon, and that Democrats are seeking a mass gun-grabbing campaign to render conservatives defenseless.

via vice: This Conspiracy Theory Is Firing Up Pro-Gun Activists Right Before Their Huge Rally

Ex-#AfD-Mann #Arppe beschäftigt hochrangigen #Identitären #Fiß – #noIB

Nächster Skandal um einen Ex-AfD-Vorsitzenden in MV: Der Ex-Vizechef der Identitären Bewegung, Daniel Fiß, arbeitet im Landtagsbüro von Holger Arppe. Besonders pikant: Fiß kommt aus der Neonazi-Szene. Der ehemalige AfD-Landeschef Holger Arppe hat den Ex-Vizechef der Identitären Bewegung, Daniel Fiß, in seinem Landtagsbüro angestellt. Entsprechende Informationen des Nordkurier bestätigten Arppe und Fiß unabhängig voneinander am Dienstag. Auf die Frage, ob er bestätigen könne, bei Holger Arppe zu arbeiten oder gearbeitet zu haben, antwortete Daniel Fiß mit einem schlichten „Ja”. Zu Umfang, Dauer und Inhalt seiner Arbeit wolle er keine Angaben machen, sagte aber, dass er in Rostock eine Grafikdesignagentur führe und verschiedene Auftraggeber habe. In diesem Zusammenhang sei er auch für Arppe tätig. (…) Daniel Fiß war bis 2016 Landeschef der Identitären in Mecklenburg-Vorpommern und bis Ende 2019 stellvertretender Bundesvorsitzender der Organisation. Dem Nordkurier sagte er, dass er derzeit keine Funktionärsrolle übernehme, aber immer noch aktives Mitglied sei. Die Gruppe wird in Bund und Ländern als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet, Fiß selbst wird namentlich im Verfassungsschutzbericht des Schweriner Innenministerium genannt. In seiner Vergangenheit war Fiß in der Neonaziszene in MV aktiv, unter anderem beim NPD-Parteinachwuchs „Junge Nationalisten” (JN). Auch bei Demonstrationen der „Nationalen Sozialisten Rostock” wirkte Fiß mehrfach mit. Nach eigenen Angaben hat er sich von der Szene losgesagt.

via nordkurier: Ex-AfD-Mann Arppe beschäftigt hochrangigen Identitären Fiß