#Mannheim – Mann stirbt nach Fixierung durch #Polizei – #Polizeigewalt #polizeiproblem

In Mannheim ist ein Polizeieinsatz tödlich geendet: Die Beamten wollten einen Mann fixieren, der sich offenbar wehrte. Die Beamten wandten »Zwang« an. Der Mann kollabierte und starb später. Während eines Polizeieinsatzes in Mannheim ist ein 47 Jahre alter Mann kollabiert und kurz darauf gestorben. Wie das baden-württembergische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft in Stuttgart und Mannheim mitteilten, wurde die Polizei am Montag von einem Arzt über einen Patienten informiert, der Hilfe brauche. Dieser sei von Beamten daraufhin gemeinsam mit dem Arzt an einer Straßenkreuzung in der Mannheimer Innenstadt ausfindig gemacht worden. Da der Mann Widerstand geleistet habe, sei »unmittelbarer Zwang angewandt« worden. (…) Auf Twitter kursiert ein Video von einem Teil des Einsatzes, bevor der Mann kollabiert ist. Dort ist ein Mann zu sehen, der bäuchlings auf dem Boden liegt. Über ihm knien zwei Polizisten, sie haben die Arme des Mannes auf dem Rücken verschränkt, offenbar um ihm Handschellen anzulegen. Der Mann windet sich und schreit. Als er mit dem Oberkörper nach oben kommt, schlägt ihm einer der Beamten mit der Faust zweimal gegen den Kopf. Danach windet sich der Mann noch und ächzt, der Beamte kann ihm aber anschließend offenbar Handschellen anlegen.

via spiegel: Mannheim – Mann stirbt nach Fixierung durch Polizei

siehe auch: LANDESKRIMINALAMT UND STAATSANWALTSCHAFT ERMITTELN. Ein 47-jähriger Mann ist am Montag am Marktplatz in der Mannheimer Innenstadt nach einer Polizeikontrolle gestorben. Die Todesumstände sind noch unklar. Laut einem Sprecher des Landeskriminalamts (LKA) in Stuttgart, das die Ermittlungen übernommen hat, ist der Mann gegen Montagmittag von zwei Beamten überprüft worden. Ein Arzt des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) hatte demnach zuvor die Polizei alarmiert, weil ein Patient möglicherweise Hilfe brauche. Dabei handelte es sich um den 47-Jährigen. Zwei Beamte und der Arzt machten sich auf die Suche nach dem Mann, bis sie ihn in der Innenstadt entdeckten. Als die Polizisten den Mann kontrollieren wollte, habe er Widerstand geleistet, sei von den Beamten überwältigt worden und plötzlich leblos zusammengebrochen. (…) Nach dem Vorfall kamen nach Angaben eines Polizeisprechers am Abend rund 100 bis 150 Menschen auf dem Marktplatz in der Mannheimer Innenstadt zusammen. Linke Gruppen forderten in sozialen Medien Aufklärung. In den Netzwerken kursiert ein Video, das den Vorfall zeigen soll. Dort wird nun auch heftig über Polizeigewalt debattiert.

https://twitter.com/uA_emirhanMA/status/1521167120461180931

Selbsternannter »#Cophunter« angeklagt – Mutmaßlicher #Reichsbürger rief zur Jagd auf #Polizisten auf – #terror

Nach der Tötung zweier Polizisten bei Kusel rief ein Mann bei Facebook per Video dazu auf, weitere Beamte umzubringen. Er selbst behauptet, seine Äußerungen seien Satire. Er erkor das Töten von Polizisten bei Facebook zum »neuen Sport«: Nach der Tötung von zwei jungen Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle Ende Januar soll ein 55-Jähriger zur Tötung weiterer Polizeibeamter aufgerufen haben. Die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat den Mann nun angeklagt, wie sie am Montag mitteilte. Bei ihm handelt es sich nicht um den mutmaßlichen Mörder der beiden Polizisten bei Kusel. Dieser – der 38 Jahre alte Andreas S. – sitzt bereits seit Ende Januar in Untersuchungshaft.
Der nun Beschuldigte soll in zwei selbst gedrehten Videos auf Facebook den Doppelmord gebilligt und zur Tötung weiterer Polizeibeamte aufgerufen haben. Im ersten Video soll der mutmaßlich den sogenannten Reichsbürgern nahe stehende 55-Jährige die Gründung eines »Cophunter-Vereins« (Polizistenjäger-Vereins) angekündigt haben. Gegen eine Gebühr von 500 Euro, soll er in den Videos angekündigt haben, würde er Polizisten auf einen Feldweg locken. Anschließend hieße es für die Teilnehmer »Schuss frei!« – und: der »Spaß« könne beginnen. In dem zweiten Video soll der Mann zur »Ermutigung« von »Anfängern« die Tötung an der Polizistin und dem Polizisten bei Kusel angeführt haben, um zu zeigen, dass es leicht sei, solche unerfahrenen Beamten zu töten.

via spiegel: Selbsternannter »Cophunter« angeklagt – Mutmaßlicher Reichsbürger rief zur Jagd auf Polizisten auf

“NSU 2.0”-Prozess in Frankfurt – Rassistische Chats und mangelnder Datenschutz – #terror #polizeiproblem

Im Prozess um die Drohschreiben des “NSU 2.0” sind Beamte des 1. Frankfurter Polizeireviers als Zeugen vernommen worden. Im Dienst haben die Polizisten anscheinend ein recht merkwürdiges Verständnis von Datenschutz gepflegt. Und in Chats einen sehr eigenen Humor. Der eine oder andere Witz sei “dezent drüber” gewesen, muss Tim W. zugeben. Man habe in der Chatgruppe eben einen “ganz, ganz schwarzen Humor” gepflegt. Schließlich konnten er und seine Kolleginnen und Kollegen vom 1. Polizeirevier in Frankfurt damals davon ausgehen, dass alles unter ihnen bleibe. Auch antisemitische Anspielungen beispielsweise, oder Bildmontagen mit Hitler-Konterfei. Rassismus oder Antisemitismus aber will der 37-Jährige in seiner Zeit auf dem Revier nicht wahrgenommen haben, wie er am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht sagte. Anwältin: Drohserie begann auf Polizeirevier Was der Zeuge Tim W. als schwarzen Humor beschreibt, findet Antonia von der Behrens alles andere als witzig. Die Anwältin vertritt im Prozess um die Drohschreiben-Serie des sogenannten “NSU 2.0” die als Nebenklägerin auftretende Frankfurter Juristin Seda Basay-Yildiz. Ihre Mandantin und ihre nächsten Verwandten waren eine der Hauptzielscheiben von Todesdrohungen und übelsten Beleidigungen. Von der Behrens ist überzeugt, dass die Serie in eben jenem 1. Frankfurter Polizeirevier ihren Anfang nahm. Deshalb ist ihr angesichts der Inhalte der Polizei-Chatgruppe nicht zum Lachen zumute. “Entweder es gibt so etwas wie ein mangelndes Bewusstsein für Rassismus bei der Polizei. Oder aber der Zeuge weiß genau was es ist, benennt es aber nicht.”
Zitate aus weiterer Chatgruppe Der eigentliche Angeklagte im “NSU 2.0”-Prozess ist an diesem Donnerstag kaum mehr als ein interessierter Zuschauer. Alexander M. wird zur Last gelegt, hinter der Serie von 116 Drohnachrichten zu stecken, die zwischen August 2018 und März 2021 verschiedene Personen des öffentlichen Lebens erreichten: Darunter Politikerinnen, Journalistinnen und Journalisten und Kabarettistinnen. M. bestreitet die Vorwürfe. Gekennzeichnet waren sie mit dem Kürzel “NSU 2.0” – in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund”. Da die mutmaßlich von M. verfassten Nachrichten häufig nicht öffentlich abrufbare Daten der Adressaten und ihrer Verwandten enthielten, richteten sich die Ermittlungen relativ schnell auf Behördenkreise. Im Zuge der Nachforschungen wurde bekannt, dass etwa die Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Basay-Yildiz an einem Polizeicomputer abgerufen wurden – in eben jenem 1. Polizeirevier, in dem im August 2018 auch die am Donnerstag geladenen Zeugen ihren Dienst taten. (…) Fest steht, dass am 2. August 2018 zwischen 14.09 Uhr und 14.15 Uhr eine umfangreiche Datenabfrage zu Basay-Yildiz im 1. Frankfurter Polizeirevier erfolgte. Wer sich im Revier derart für die Frankfurter Anwältin interessierte und warum, ist bis heute nicht geklärt. Und nach diesem Prozesstag darf bezweifelt werden, dass es jemals aufgeklärt wird. Denn in den Schilderungen des Arbeitsalltags auf dem Frankfurter Polizeirevier taucht beunruhigend oft das Wort “eigentlich” auf. Eigentlich verfügt jeder Polizist und jede Polizistin über ein eigenes Passwort für die Dienstcomputer, so dass theoretisch jede Datenabfrage einem konkreten Beamten zugeordnet werden kann. Allerdings sei 2018 der Anmeldevorgang so zeitaufwendig gewesen, dass die meisten Beamten sich einfach nicht abmeldeten. So lässt sich nicht genau sagen, wer wann welchen Computer benutzte. Überhaupt, erklärt Zeuge Tim W., hätten die Kolleginnen und Kollegen die Passwörter untereinander weitergegeben. Manchmal standen sie auf Zetteln neben den Computern. Eigentlich sollten auch telefonische Anfragen nach Daten in einer eigenen Excel-Tabelle dokumentiert werden. Wie gut diese tatsächlich gepflegt worden sei, kann indes nicht einmal der ehemalige Dienstgruppenleiter Michael F. genau sagen

via hessenschau: “NSU 2.0”-Prozess in Frankfurt – Rassistische Chats und mangelnder Datenschutz

Nähe zu #Reichsbürgern: #Hauptkommissar aus #Niedersachsen droht #Entlassung – #polizeiproblem

Ein Hauptkommissar der Polizei Hannover soll Verbindungen in die rechtsextremistische Reichsbürgerszene in Niedersachsen pflegen. Jetzt droht im die Entlassung. Hannover – Ein Kriminalhauptkommissar muss sich am kommenden Donnerstag, 28. April 2022, wegen möglicher Verbindungen zu „Reichsbürgern“ vor der 18. Kammer des Verwaltungsgerichts in Hannover verantworten. Er soll aus dem Dienst entfernt werden, teilte das Gericht am Montag in einer Pressemitteilung mit. Polizist aus Niedersachsen droht Entlassung wegen Nähe zu Reichsbürgern
Von Donnerstagvormittag an ab 9:30 Uhr wird in Hannover gegen den 58-jährigen Beamten verhandelt. Zur Verhandlung kommt es aufgrund einer Disziplinarklage, die die Polizeidirektion Hannover gegen den mutmaßlichen rechtsextremistischen Kriminalhauptkommissar eingereicht hatte. Die Polizei wirft dem Kriminalhauptkommissar unter anderem vor, der sogenannten Reichsbürgerbewegung anzugehören sowie staatliche Institutionen verunglimpft und auf Veranstaltungen der Querdenker-Szene Verschwörungserzählungen verbreitet zu haben. Auch soll er so gegen dienstliche Anweisungen verstoßen haben.

via kreiszeitung: Nähe zu Reichsbürgern: Hauptkommissar aus Niedersachsen droht Entlassung

#Attentäter von #Hanau bedrohte #Sexarbeiterin: #Polizeieinsatz wirft Fragen auf – #terror #polizeiproblem #strukturellerRassismus

Eine Sexarbeiterin wurde 2018 in Bayern vom späteren Hanauer Terroristen bedroht. Ermittlungsunterlagen werfen Fragen zum Umgang mit der Frau auf. Als der Attentäter von Hanau 2018 einer Sexarbeiterin in einer Ferienwohnung in Bayern Todesangst bereitete, soll die dortige Polizei ihren Hinweisen nicht richtig nachgegangen sein. Auch der Umgang mit der Frau wirft Fragen auf, wie aus Ermittlungsakten, die die FR ausgewertet hat, hervorgeht. Demnach kritisierte die Frau in einer Vernehmung durch das Bundeskriminalamt (BKA) im September 2021, einer der damals verständigten Polizeibeamten habe sinngemäß gesagt: „Ja, sollen wir denn das ganze Haus nach Waffen absuchen“ – nachdem sie von der Bedrohung sowie einem Gewehr und einem Messer, die der spätere Terrorist ihr gezeigt haben soll, berichtet habe. Insgesamt sei es vor allem darum gegangen, ob sie rechtmäßig der Prostitution nachgehe, und kaum um ihre Schilderungen. Zudem sei mehrfach erwähnt worden, dass bestimmte sexuelle Vorlieben nicht verboten seien. Sie habe den Eindruck gehabt, dass ihr niemand glaube, so die Zeugin. Der Vorfall ist kürzlich im Untersuchungsausschuss des Landtags öffentlich geworden, als ein BKA-Hauptkommissar aussagte: Der Hanauer Attentäter soll der Sexarbeiterin auch BDSM-Utensilien und ein Drehbuch präsentiert haben, an dessen Ende eine Frau tot war. Sie bat einen Bekannten daraufhin per Handy, die Polizei zu alarmieren. Diese sorgte dafür, dass die Beschäftigte eines Escort-Services gehen konnte, fand aber lediglich einen Jointrest des Hanauers. Gegen ihn wurde danach nur wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt, nicht wegen Bedrohung. Die Unterlagen offenbaren weitere Einzelheiten. Der Mann soll sich in jener Nacht nicht wie ein Nazi verhalten, sich aber flüchtlingsfeindlich geäußert haben. Laut der Frau sei er der Meinung gewesen, man solle ein sinkendes Boot sinken lassen, dürfe niemanden aufnehmen. Das Messer und die Waffe wären für die Jagd, habe er behauptet. Die von ihm ausgebreiteten Sexspielzeuge hätten nach enormer Gewaltanwendung ausgesehen

via fr: Attentäter von Hanau bedrohte Sexarbeiterin: Polizeieinsatz wirft Fragen auf

Mutmaßlich rassistischer Vorfall – #Chipstüte geklaut? Weißer US-#Polizist nimmt #schwarzen #Achtjährigen fest – #polizeigewalt #strukturellerRassismus #Polizeiproblem

Ein Video des Vorfalls zeigt einen weinenden afroamerikanischen Jungen. Im Netz wird der Polizei Rassismus vorgeworfen, die Behörden kündigten eine Untersuchung an. Polizisten haben im US-Bundesstaat New York offenbar einen Achtjährigen wegen des Diebstahls einer Chipstüte festgenommen. Die Polizei von Syracuse im Norden des Bundesstaats leitete eine interne Untersuchung ein, nachdem ein Video des Vorfalls auf Internetplattformen für scharfe Kritik gesorgt hatte. Auf der Aufnahme ist ein weinender afroamerikanischer Junge zu sehen, der von einem weißen Polizisten festgehalten wird. Die Gouverneurin des Bundesstaates, Kathy Hochul, bezeichnete das Video am Mittwoch als “herzzerreißend”.
Der Mann, der den Vorfall am Wochenende filmte, sagt in der Aufnahme: “Was macht ihr da?” Der Polizist, der den Jungen festhält, antwortet: “Raten Sie mal, was ich mache.” Ein anderer Beamter sagt, dass das Kind “Sachen klaut”. Der Urheber des Videos bietet an, für die Chips zu zahlen. Lokale Medien berichteten, dass der Junge erst acht Jahre alt war. Er wurde demnach später ohne Anklage freigelassen. Auf Internetplattformen wurde den Beamten Rassismus vorgeworfen. Hochul sagte Berichten zufolge, dass schwarze Gemeinschaften in New York über das Video nicht überrascht seien, “weil sie ihr ganzes Leben lang auf eine andere Art der Behandlung durch die Polizei und andere konditioniert wurden”.

via tagesspiegel: Mutmaßlich rassistischer Vorfall – Chipstüte geklaut? Weißer US-Polizist nimmt schwarzen Achtjährigen fest

siehe auch: Video shows Syracuse police detaining crying 8-year-old boy. The child was never handcuffed or charged during the incident, which was sparked by a larceny investigation, officials said. A bystander video that shows Syracuse, New York, police detaining a sobbing 8-year-old boy has prompted an internal investigation, officials said. The video, which had garnered 5.5 million views Wednesday evening, shows an officer restraining the boy by both arms from behind while the child is crying. NBC News does not know what occurred before a bystander began recording. The one-minute clip begins with a man off-camera asking the officer holding the boy what police are doing before he comments that the child “looks like a baby to me.” Another officer appears and tells the man: “He’s stealing stuff. If he breaks into your house and steals something —” His voice then becomes inaudible. “Y’all treat him like a hard-core, blooded f—— killer,” the man replies. The officer says: “Keep walking, dude. You don’t even know what you’re talking about.” The camera then pans to a police vehicle where the boy was placed

#Polizist wegen versuchten #Mordes vor #Gericht – Bewusstlos #geschlagen, dann #angezündet – #polizeigewalt #polizeiproblem

Hat der Polizist Torsten B. seine Sexpartnerin wirklich mit Spiritus übergossen und angezündet? Er hat eine andere Erklärung, doch der Brandsachverständige glaubt nicht daran. Die Geschichte des Angeklagten passt nicht zu dem Spurenbild. Sie passt auch nicht zu den Verletzungen des Opfers. Der Brandsachverständige vom Landeskriminalamt (LKA) Brandenburg sagt am Mittwoch vor dem Landgericht Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern, er habe alle Varianten durchgespielt. Sein Ergebnis ist eindeutig: »Für meine Begriffe war Frau E. bewusstlos, als sie mit Brennspiritus überschüttet und angezündet worden ist.« Ein Polizist hatte Mitte März – am zweiten Verhandlungstag – berichtet, wie er Stefanie E. am Nachmittag des 11. Oktober 2021 in Neubrandenburg in ihrer verqualmten Wohnung fand. Die 33-Jährige lag stöhnend im Flur auf dem Boden. »Sie war verbrannt, offensichtlich«, sagte er damals. »Die gesamte Kleidung war vom Körper gebrannt. Ihr Unterleib war komplett verbrannt.« Die Frau lag in einer Blutlache. »Aus ihrem Kopf floss Blut.« Einmal, zweimal, noch einmal Der Polizist schilderte es so: Der Flur war nass, ihr Haar auch. Ihre Mutter hatte das Feuer offenbar mit Wasser gelöscht. Die 69-Jährige kniete neben ihrer Tochter. Sie stand unter Schock. Auch sie war am Kopf verletzt. Er habe die Mutter ins Freie geschickt, so der Polizist, sie habe nicht reagiert. Er habe sie angeschrien. Einmal, zweimal, noch einmal. Erst dann habe die Mutter die Wohnung verlassen.
Mit einer Kollegin trug der Polizist ihre Tochter ins Treppenhaus, raus aus dem Rauch. Derartige Verbrennungen habe sie noch nie gesehen, sagte die Polizistin später im Prozess. Und auch der Brandsachverständige des LKA sagt an diesem Mittwoch: »Solche intensiven Brandverletzungen sind mir noch nicht untergekommen.« Stefanie E. erlitt großflächige Verbrennungen zweiten und dritten Grades vor allem im Genital- und Oberschenkelbereich. Der Brandsachverständige erstattet sein Gutachten frei. Er liest nichts vor und erklärt detailliert und eindringlich, wieso sich das Geschehen nicht so zugetragen haben könne, wie es der Angeklagte Torsten B. behauptet. (…) Torsten B. ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Stefanie E. mit Brennspiritus übergossen und angezündet zu haben, um sie »qualvoll« zu töten, seine Vaterschaft zu verschleiern und keinen Unterhalt zu zahlen. Er habe versucht, sie heimtückisch und grausam zu töten. Das sind zwei Mordmerkmale. Möglicherweise kommt noch ein drittes Mordmerkmal hinzu: Verdeckung einer Straftat. Darauf hat Richterin Daniela Lieschke, Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, gleich zu Prozessbeginn hingewiesen. Torsten B. hat gestanden, am Tattag bei Stefanie E. in der Wohnung gewesen zu sein; er habe nur reden wollen. Doch Stefanie E. habe »völlig unvermittelt« angefangen, um Hilfe zu schreien. Auch ihre Mutter habe geschrien. Er habe den Lärm nicht ertragen und zugeschlagen. »Ich wollte, dass es aufhört.« Torsten B. spricht vor Gericht selbstsicher und im Polizeijargon. Er sagt »Tätlichkeiten«, wenn er Schläge meint. (…) Stefanie E. trug eine Leggins, die Hose aus Polyester war nahezu gänzlich verbrannt. »Polyester ist Kunststoff, der schmilzt. Der brennt sich sofort in die Haut ein. Ein ganz, ganz schmerzhafter Prozess.« Der Gutachter sagt: »Ich gehe davon aus, dass sie komplett bewusstlos war und es nicht mitgekriegt hat.« Denn kein Mensch könne derartige Schmerzen ertragen, ohne reflexhaft zu versuchen, das Feuer zu löschen, »egal wie«. Stefanie E. aber trug an ihren Fingerkuppen nur vereinzelt Brandblasen davon. Hätte sie sich mit ihren Händen versucht zu löschen, hätte sich das Polyester auch in ihre Finger eingebrannt. Nach Auffassung des Gutachters hat die Frau ausgestreckt und ohne Bewusstsein auf dem Boden gelegen, als von oben Spiritus auf sie geschüttet und sie angezündet wurde.

via spiegel: Polizist wegen versuchten Mordes vor Gericht – Bewusstlos geschlagen, dann angezündet