NÄCHSTER #RASSISMUS-VORWURF IN #CHEMNITZ: FÜNF #POLIZISTEN MÜSSEN VOR GERICHT! – #polizeiproblem #strukturellerrassismus

Die Rassismus-Vorwürfe gegen Chemnitzer Polizeibeamte brechen nicht ab. Erst Anfang der Woche wandte sich eine kenianische Familie wegen eines brutalen Polizeieinsatzes an die Öffentlichkeit (TAG24 berichtete). Nun werden fünf Polizisten in einem ähnlichen Fall vor Gericht zitiert. Der Vorwurf lautet Medienberichten zufolge: fahrlässige Körperverletzung im Amt – zulasten einer aus Bulgarien stammenden Familie. Hintergrund ist ein mutmaßlich aus dem Ruder gelaufener Einsatz im Frühjahr vergangenen Jahres. Damals sollen mehrere Beamte brutal gegen das bulgarische Paar vorgegangen sein. Die schwangere Frau musste ins Krankenhaus, es gab zwei Verletzte. Dem Vorwurf zufolge geschah alles in der eigenen Wohnung und vor den Augen der Kinder. Haargenau wie im Fall der kenianischen Familie.

via tag24: NÄCHSTER RASSISMUS-VORWURF IN CHEMNITZ: FÜNF POLIZISTEN MÜSSEN VOR GERICHT!

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Von <a href=”https://de.wikipedia.org/wiki/DerMeininger” class=”extiw” title=”de:DerMeininger”>Hannes Landskron</a> – <a href=”https://de.wikipedia.org/wiki/DerMeininger” class=”extiw” title=”de:DerMeininger”>DerMeininger</a>, Gemeinfrei, Link

Ministerium: Rechtsextreme Inhalte in Chatgruppen der Polizei Mülheim

In Chatgruppen bei der Polizei Mülheim wurden rechtsextreme, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte geteilt.
Das bestätigte das nordrhein-westfälische Innenministerium in einem internen Sonderbericht. Das Ministerium hat Auszüge aus dem Bericht veröffentlicht. Das Düsseldorfer Innenministerium hat Auszüge eines noch internen Sonderberichts zu den umstrittenen Chatgruppen bei der Polizei in Mülheim an der Ruhr veröffentlicht. Wörtlich heißt es demnach in dem rund 30-seitigen Papier: „Das Handeln der Treiber und Unterstützer ging deutlich über das Posten rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher, rassistischer und antisemitischer Inhalte hinaus.“ Es sei um „Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamphobie, Sexismus, Homophobie etc.“ gegangen. (…) Tatsächlich lautet der Satz, auf den sich Richter bezieht, zunächst: „Es handelt sich bei den identifizierten Chatgruppen nicht um extremistische Chatgruppen, sondern um private Chatgruppen…“. Dann heißt es laut Ministerium in dem Bericht aber weiter: „…die durch deviantes Verhalten missbräuchlich genutzt wurden, unter anderem durch das Einstellen von rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Inhalten“.

via rnd: Ministerium: Rechtsextreme Inhalte in Chatgruppen der Polizei Mülheim

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Bubinator” title=”User:Bubinator”>Bubinator</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

#Rapper wegen Kritik an #König und #Polizei verhaftet – schwere #Ausschreitungen in #Spanien – #Hasel #PabloHasel #ALasBarricadas #polizeiproblem

Die Festnahme eines Rappers wegen Beleidigung des Königshauses und Kritik an der Polizei hat in Spanien die zweite Nacht in Folge Ausschreitungen verursacht – und Streit innerhalb der Regierung. Vize-Ministerpräsidentin Carmen Calvo warf dem Juniorpartner der Koalition, dem Bündnis Unidas Podemos (UP) vor, die gewalttätigen Proteste von Tausenden Menschen in verschiedenen Städten anzustacheln. Das Recht auf Meinungsfreiheit dürfe nicht mit Gewalt verteidigt werden, sagte die Sozialistin am Donnerstag in einem Radio-Interview. In der Nacht hatte UP-Sprecher Pablo Echenique auf Twitter gepostet: “All meine Unterstützung für die jungen Antifaschisten, die auf den Straßen Gerechtigkeit und Meinungsfreiheit fordern.” Dutzende Verletzte bei gewaltsamen Protesten Nachdem es bereits am Dienstagabend nach der Festnahme des Rappers Pablo Hasél erste Proteste gegeben hatte, kam es in der Nacht zu Donnerstag unter anderem in Madrid, Barcelona, Vigo, Girona, Lleida und Granada erneut zu schweren Ausschreitungen. Es habe Dutzende Verletzte gegeben, mindestens 42 Menschen seien festgenommen worden, berichtete die Nachrichtenagentur Europa Press unter Berufung auf die Behörden. Hasél war wegen des Vorwurfs der Terror-Verherrlichung sowie Beleidigung der spanischen Krone und staatlicher Institutionen verurteilt worden. Hintergrund ist eine Serie von Twitter-Beiträgen, in denen der 32-jährige Rapper die Monarchie und die Polizei angriff. Polizisten bezeichnete er unter anderem als “beschissene Söldner” und warf ihnen die Tötung von Demonstranten und Migranten vor. Alt-König Juan Carlos I., der sich nach Korruptionsvorwürfen und Ermittlungen gegen ihn nach Abu Dhabi abgesetzt hat, hatte er einen Dieb genannt. Er selbst sieht das durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

via watson: Rapper wegen Kritik an König und Polizei verhaftet – schwere Ausschreitungen in Spanien

FAHRRADGATE BEI DER POLIZEI: IMMER MEHR VERDÄCHTIGE, DOCH KEINE ANKLAGEN

Bei den Ermittlungen zum Korruptionsskandal bei der sächsischen Polizei um den illegalen Handel mit geklauten Fahrrädern ist noch immer kein Ende in Sicht. Die Zahl der Verdächtigen steigt nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft weiter an. Anklagen gibt es bislang keine, dafür Dutzende Verfahrenseinstellungen. Seit Juli 2019 laufen die Ermittlungen rund um die mittlerweile aufgelöste “Zentrale Bearbeitung Fahrradkriminalität” (ZentraB) der Leipziger Polizei. Allein in den letzten vier Monaten stieg die Zahl der ins Visier der Antikorruptionsermittler geratenen Verdächtigen um 20 auf 162 Personen an – 103 Polizeibeamte, 56 Angehörige und Freunde von Polizisten, zwei Justizangestellte und ein CDU-Bürgermeister, der früher Polizist war. Obwohl die Ermittlungen seit anderthalb Jahren laufen, wurde bislang in keinem einzigen Fall Anklage erhoben, wie die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigte. (…) Allerdings: Bei den Verfahrenseinstellungen agiert die Behörde weitaus schneller. Bislang wurden 33 Verfahren wieder eingestellt, darunter gegen 16 Polizisten und 15 Zivilisten, die Fahrräder erworben haben sollen und gegen zwei Dienstvorgesetzte der Polizei. Nach bisherigen Erkenntnissen habe sich kein hinreichender Tatverdacht gegen die Betreffenden ergeben, so Geisler.

via tag24: FAHRRADGATE BEI DER POLIZEI: IMMER MEHR VERDÄCHTIGE, DOCH KEINE ANKLAGEN

city road street building
Symbolbild; Photo by Hans on Pexels.com

Faktenfuchs: Ja, Polizeieinsätze dürfen gefilmt werden

Polizeikontrollen sind momentan ein gängiges Bild. Immer mehr Menschen halten mit dem Handy drauf, wenn sie selbst oder Umstehende in eine Kontrolle geraten. Manchmal fordert die Polizei, solche Aufnahmen zu löschen. Zu Unrecht. (…) “Dazu gibt es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: 2015 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass jedermann Polizeimaßnahmen zur Beweissicherung aufnehmen darf. Also eine Kritik an staatlichem Handeln muss auf diesem Wege ermöglicht werden, ohne dass der Einzelne Angst haben muss, dass die Aufnahmen gelöscht werden müssen.” Es spielt also keine Rolle, ob jemand einen Polizeieinsatz zufällig filmt, wie die eingangs erwähnte junge Frau in München, oder ob dies absichtlich geschieht. Persönlichkeitsrechte verlieren Beamte dennoch nicht bei ihren Einsätzen.
Das Kunsturheberrechtgesetz und dessen Einschränkungen Beim Aufnehmen der Bilder allein bleibt es oft nicht. Denn viele stellen ihre Aufnahmen und Videos ohne Einwilligung der Polizei ins Netz. Doch damit können sie sich strafbar machen. Geregelt ist das im sogenannten Kunsturheberrechtgesetz (§22 Abs.1, StGB) und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt. Die Aufnahme eines einzelnen Polizisten, erst recht, wenn er am Rande eines Einsatzes steht – also nicht in Aktion ist – darf nicht in einer Nahaufnahme erkennbar ins Netz gestellt werden. Es sei denn: Die Aufnahmen zeigen ein zeitgeschichtliches Ereignis, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke, der sich darauf spezialisiert hat, über rechtswirksames Verhalten im Internet aufzuklären. (…) Vertraulichkeit des Wortes versus Faktische Öffentlichkeit. Das Landgericht München 1 hatte allerdings wenig Verständnis für eine Studentin, die 2017 einen Polizeieinsatz filmte und dabei in unmittelbarer Nähe auch den Ton aufnahm. Dienstliche Gespräche zwischen Beamten oder Worte, die sie an einzelne Menschen richten, sind laut Gesetz nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Man spricht dann vom Straftatbestand einer Verletzung der “Vertraulichkeit des Wortes” (§201, StGB). Darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Der Studentin sprach das Gericht eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Allerdings gebe es auch hier wieder eine Ausnahme, wie der Jurist Ulrich Gassner deutlich macht. “Wir können den Straftatbestand nicht anwenden, wenn wir so etwas wie eine faktische Öffentlichkeit haben, wenn die Beamten so laut sprechen, dass die im Umkreis Stehenden das Gesprochene leicht mithören können.” Fazit: Das bloße Filmen von Polizeieinsätzen ist zur Beweissicherung erlaubt, um eine Kritik an staatlichem Handeln zu ermöglichen.

via br faktenfuchs: Faktenfuchs: Ja, Polizeieinsätze dürfen gefilmt werden

Eine Nazifamilie, #Waffen und ein #Todesfall in #Freital

Am 26. Januar kam es in Freital zu einem Polizeieinsatz. Als die Zwillingsbrüder Jason und Jean Neumann mit einer Waffe hantierten, löste sich mutmasslich ein Schuss und traf Jean am Oberkörper. Der 20-Jährige wurde schwerverletzt ins Krankenhaus eingeliefert und erlag kurz darauf seinen Verletzungen. Die Familie ist in der sächsischen Kleinstadt nicht unbekannt. Sie ist tief verankert in der Nazi- und Rockerszene. Die Polizei durchsuchte neben dem Tatort auf der Dresdner Straße in Freital auch eine weitere Wohnung in der Pestalozzistraße 7, die Wohnung des Vaters der Zwillinge, Sascha Neumann. Bei ihm wurden neben NS-Devotionalien auch ein Luftgewehr, Patronen und ein Schalldämpfer gefunden. Die Polizei ermittelt nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es ist nicht auszuschließen, dass die Tatwaffe vom Vater der beiden Söhne stammt. Der Rocker Sascha Neumann ist ein Altbekannter aus der sächsischen Nazi- und Rockerszene. Der 41-Jährige betreibt seit Anfang der 2010er Jahre das Tattoostudio „Schlachthaus“ in Freital. Er war Mitglied der verbotenen Rockervereinigung „Gremium MC“, mit der er mehrfach im Fokus der Ermittlungsbehörden stand (…) Neumann spielt in zwei bekannten Nazibands Gitarre: bei „Sachsenblut“ und „Stahlwerk“. Die beiden Bands aus dem Genre des „Rock against Communism“ veröffentlichten ihre Alben bei dem im Chemnitz ansässigen Label „PC-Records“ sowie bei dem ehemals in Dresden, inzwischen in Lindenau ansässigen Label „OPOS Records“. „Sachsenblut“ und „Stahlwerk“ traten, wie in der Szene üblich, vor allem bei klandestin organisierten Konzerten auf. Eines davon organisierte die rechtsterroristische Vereinigung „Combat 18“ (C18) am 9. September 2017 im südschwedischen Vallåkra. Unter den knapp 120 Teilnehmern waren C18-Mitglieder aus Skandinavien, Deutschland, Italien und der Schweiz. „Sachsenblut“ war auch als Band im Gespräch, als C18 zusammen mit „Brigade 8“ am 1. Dezember 2018 eine Veranstaltung mit Konzert in Mücka durchführte (…) Der erst kürzlich wegen des Mordes am Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verurteilte und der versuchten Tötung von Ahmed I. beschuldigte Stefan Ernst ist illegal an die Waffe gekommen. Und auch in Freital liegt nach dem Todesfall die Vermutung nahe, dass hier Nazis in Besitz von Schusswaffen sind. Denn die Tatwaffe scheint aus dem Hause Sascha Neumann zu stammen, nur so ist plausibel, dass bei der Durchsuchung seiner Wohnung noch am Tatabend zwar Schalldämpfer und Patronen, jedoch keine dazugehörige Waffe gefunden wurde. Gerade die zurück liegenden Jahre in Freital haben gezeigt, wie brisant diese Möglichkeit ist. 2015 hat die inzwischen als rechtsterroristische Vereinigung verurteilte „Gruppe Freital“ mehrere Sprengstoffanschläge mit manipulierter illegaler Pyrotechnik begangen, den letzten am 1. November 2015 auf eine Wohnung Geflüchteter, die die Explosion mit Glück überlebten

via art dresden: Eine Nazifamilie, Waffen und ein Todesfall in Freital

#Polizisten verschicken rassistische #GeorgeFloyd-“Valentinskarte” – #blm #lapd #valentine

Der Name George Floyd ist für immer mit rassistischer Polizeigewalt verbunden. Wie schwer sich die US-Polizei mit Rassismus in den eigenen Reihen tut, zeigt dieses aktuelle Beispiel aus LA. Im Los Angeles Police Department (LAPD) soll eine “Valentinskarte” zirkuliert sein, auf der ein Foto des ermordeten George Floyd zu sehen war mit dem Spruch: “You take my breath away” – “Du raubst mir den Atem.” Das ist besonders makaber, weil der Afroamerikaner Floyd im Mai des vergangenen Jahres in Minneapolis gestorben war, nachdem ein Polizist acht Minuten lang auf seinem Hals gekniet hatte. Floyds flehentliche Bitte “I can’t breath” (“Ich kann nicht atmen”) wurde danach in anhaltenden Protesten zum vielfach wiederholten Schlachtruf der “Black Lives Matter”-Bewegung. Wie das LAPD auf Twitter bestätigte, seien interne Untersuchungen wegen der verschickten Karte eingeleitet worden, man habe bisher aber noch keine Beweise finden können. Ein Beamter hatte eine interne Beschwerde eingereicht, nachdem das Foto zwischen LAPD-Polizisten herumgereicht worden sei. (…) Die Angehörigen Floyds waren über die “Valentinskarte”, die sich über den Ermordeten lustig machte, zutiefst entsetzt, sagte deren Anwalt Ben Crump in einem Statement am Montag: “Diese Art von Gefühllosigkeit und Grausamkeit, die es in der Seele einer Person braucht, um so etwas zu tun, entzieht sich jedem Verstand und ist ein Indikator für ein sehr viel größeres Problem in der Kultur des LAPD.” Crump forderte, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und sich bei der Familie entschuldigen sollten. Der rassistische Vorfall kommt zu einem besonders heiklen Zeitpunkt. Am 8. März beginnt der Prozess gegen den Polizisten Derek Chauvin, der sich auf George Floyds Nacken gekniet hatte. Chauvin ist wegen Mordes angeklagt

via yahoo: Polizisten verschicken rassistische George-Floyd-“Valentinskarte”