#AtomwaffenDivision: el grupo neonazi que pretendía instalarse y ‘pasar a la acción’ en España – #terror #awd

Una investigación destapa el intento de crear una célula en España de un grupo neonazi aceleracionista de origen norteamericano considerado terrorista en varios países. Compartían en sus chats instrucciones para fabricar explosivos y armas caseras — Aceleracionismo, separatismo blanco y fascinación por Al Qaeda: así son los nuevos grupos terroristas de extrema derecha. “Quizás vaya con mis amigos y devuelva Barcelona a los 90 y vaya a cortar gente con cuchillos… Hago un vídeo… Pero necesitamos aclarar… Es una de las ciudades más protegidas por los negratas, árabes, antifascistas, rojos e independentistas… Protegen esa escoria… Pero necesitamos acción”. Así se expresaba un usuario de un foro privado neonazi en 2021, llamando la atención de los investigadores que habían logrado infiltrarse en dicha red. Quien escribió esto, al igual que el resto de participantes en el foro, se escondía tras un seudónimo, pero aseguraba vivir en Barcelona y estar tratando de crear la sección española de una organización neonazi conocida como Atomwaffen Division (AWD). La detención el pasado noviembre de una célula del grupo neonazi The Base en Onda, Castelló, puso el foco sobre la amenaza en España del extremismo violento de ultraderecha de ámbito internacional, detectado, según dijeron, por primera vez en nuestro país. De acuerdo a fuentes policiales, la célula desarticulada estaba ya “en disposición de realizar atentados”, y por eso actuó rápido. The Base, que se identifica con el supremacismo blanco aceleracionista, una corriente ideológica que pretende desencadenar la guerra racial mediante la violencia armada, no era la primera organización internacional de estas características que tuvo franquicia en España. (…) AWD, igual que The Base y otros grupos similares, promueven la creación de células autónomas o “lobos solitarios” que operen por su cuenta, contra las infraestructuras del Estado y contra personas a las que consideran enemigas. Ambas son consideradas organizaciones terroristas en Canadá, Alemania o Reino Unido. (…) Bajo el pseudónimo “B.M. COMANDO Never Surrender” se esconde el individuo que llegó a fantasear en el grupo de Telegram de la delegación europea del colectivo aceleracionista (AWDE) con asesinar a cuchilladas a personas por la calle. Presume ante el resto de camaradas del chat europeo de que tiene “guerreros jóvenes y buenos”, y envía un vídeo asegurando que la célula está en marcha. Reside en Catalunya y se mueve por los entornos neonazis de la zona. Es cantante en dos bandas de Black Metal con letras abiertamente antisemitas. La imagen de presentación de una de estas bandas muestra a dos individuos armados con machetes y subfusiles, con la máscara de calavera característica de AWD.

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Strafbare Beleidigungen gegen den Bundeskanzler: Merz muss offenlegen, welche Staatsanwaltschaften ermitteln – #FF

Seit Langem versucht Regierungschef Friedrich Merz, Recherchen über Fälle zu verhindern, bei denen er betroffen ist. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht das Kanzleramt zur Auskunft verpflichtet. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) darf nicht länger geheim halten, welche Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen einer sogenannten Politikerbeleidigung führen, die gegen ihn selbst gerichtet sind. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren auf Antrag des Tagesspiegels entschieden. Das Bundeskanzleramt muss nun öffentlich Auskunft darüber geben, welche Strafverfolgungsbehörden im Bundesgebiet wegen eines Delikts nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) Kontakt zur Regierung aufgenommen haben und unter welchen Aktenzeichen jeweils ermittelt wird (Az.: VG 27 L 254/25). Damit würden erstmals systematische Recherchen zu den Merz-Fällen ermöglicht. (…) Der umstrittene Paragraf stellt „Personen des politischen Lebens“ gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede unter einen besonderen Schutz. Allein wegen einer Beleidigung drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Die Strafvorschrift war Ende vergangenen Jahres in die politische Diskussion geraten, da wegen der Bezeichnung des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf Professional“ eine Hausdurchsuchung stattfand. Kritiker beanstanden, dies führe zu Einschüchterungseffekten und schränke die Meinungsfreiheit ein. Es sei zudem nicht gerechtfertigt, Beleidigungen gegen Politiker härter zu verfolgen und schärfer zu bestrafen als solche gegen andere Bürger. Strafanzeigen nach Paragraf 188 gibt es massenhaft in Deutschland, da insbesondere Nutzer von sozialen Medien ermuntert werden, verdächtige Äußerungen im Netz über Portale wie „Hessen gegen Hetze“ zu melden. Das geht auch anonym. Die Meldungen werden zentral vom Bundeskriminalamt geprüft und nach Feststellung von Personendaten der Verdächtigen an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

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#Polizei nahm Unschuldigen fest, nachdem #KI ihn falsch identifizierte

System eines Casinos hatte ihn verwechselt. Es folgten 11 Stunden in Gewahrsam, trotz Vorlage des Führerscheins. Der Betroffene zog vor Gericht. Seinen Besuch im Casino des Peppermill Resort wird Jason Killinger so schnell nicht vergessen. Das Glücksspielhaus in Reno, im US-Bundesstaat Nevada, hätte eigentlich nur ein Zwischenstopp während einer Dienstreise sein sollen. Doch statt am einarmigen Banditen und Roulettetisch sein Glück herauszufordern, machte Killinger Mitte September ausführlich Bekanntschaft mit der örtlichen Polizei, berichtet Dexerto. Als er das Casino betrat, wurde er automatisch von Kameras erfasst. Eine KI glich sein Gesicht mit einer Datenbank ab und schlug Alarm. Sie identifizierte den Reisenden als Michael E., einen Besucher, der vor Monaten Hausverbot erhalten hatte, weil er versucht hatte, am Casinogelände zu übernachten. Die Software gab für ihre Feststellung eine Sicherheit von 99,9 Prozent an, lag dabei aber 100 Prozent falsch. Zunächst nahm das Sicherheitspersonal des Casinos Killinger in Gewahrsam. Als man ihn dort damit konfrontierte, dass er ja Hausverbot erhalten habe und als Michael E. ansprach, wies er dies zurück und legte seinen Führerschein vor. Dieser wurde von den Verantwortlichen allerdings nicht als Identitätsbeweis akzeptiert und stattdessen die Polizei auf den Plan gerufen. Auch der vor Ort geschickte Beamte, der in Gerichtsunterlagen als “R. Jager” identifiziert wird, zweifelte die Echtheit des Führerscheins an. Wie in einer am Youtube-Kanal “Explore With Us Bodycam” veröffentlichten Aufnahme einer Körperkamera des Polizisten zu sehen ist, war er überzeugt davon, dass die “fortschrittliche Software” des Casinos sich nicht geirrt habe. Auch nicht, als Killinger ihm neben dem Führerschein auch noch einen Gehaltszettel seines Arbeitsgebers UPS sowie die Papiere seines Fahrzeugs vorlegte. Stattdessen vermerkte er in seinem Bericht, Killinger habe “keine zufriedenstellenden Nachweise für seine Identität” erbracht. “Ich habe das Gefühl, er hat seine Identifikation gefälscht oder so”, ist der Beamte im Video zu hören. Er stellte die Vermutung an, der Casinobesucher habe über Kontakte zur Zulassungsstelle seine Dokumente manipulieren lassen. Fingerabdruck brachte Gewissheit Letztlich brachte Jager, der laut Gerichtsdokumenten noch nicht lange im Polizeidienst ist, den UPS-Mitarbeiter in Gewahrsam und transportierte ihn zum örtlichen Gefängnis. Erst später begann er, dem Gefangenen Glauben zu schenken. Freigelassen wurde Killinger aber erst, nachdem ein Abgleich der Fingerabdrücke bewiesen hatte, dass er nicht Michael E. ist. Bis dahin war Killinger insgesamt 11 Stunden lang festgehalten worden, vier Stunden davon in Handschellen und unter zunehmenden Schmerzen.

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Razzia bei Zwölfjährigem in Marienfelde: Polizei entdeckt zahlreiche Waffen in Kinderzimmer

Da staunt selbst die Polizei: In Marienfelde werden bei einer Durchsuchung zahlreiche Waffen im Zimmer eines Zwölfjährigen entdeckt. Das Internet brachte die Polizei auf die Spur. Die Polizei hat im Kinderzimmer eines Zwölfjährigen in Berlin-Marienfelde mehrere Waffen und verbotenes Feuerwerk sichergestellt. Die Einsatzkräfte fanden bei der Durchsuchung unter anderem ein Messer, zwei Schlagringe und eine Schreckschusswaffe mit Zubehör, wie die Behörde in einem Post auf Facebook mitteilte. Den Angaben zufolge gab der Junge an, dass die Gegenstände ihm gehörten. (…) Der Vater soll sich von der Durchsuchung unbeeindruckt gezeigt haben. Die Polizei wurde laut eigenen Angaben über die sozialen Medien auf das Arsenal aufmerksam, wo dieses angeboten wurde.

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Einsatz in Eschweiler Rechtsextreme Parolen und Schüsse: Polizei greift ein

Nächtlicher Einsatz für die Polizei in Eschweiler. Die Beamten trafen auf drei Personen und fanden brisantes Material. Die Aachener Polizei hat in der vergangenen Nacht Waffen und Drogen sichergestellt. Eine Anwohnerin hatte drei verdächtige Personen auf der Antoniusstraße in Eschweiler gemeldet, ein Mann soll verfassungswidrige, rechtsextremistische Parolen gerufen und mit einer Pistole in die Luft geschossen haben. Die Einsatzkräfte trafen gegen 1.45 Uhr auf die zwei 28-jährigen Männer und eine 27-jährige Frau. Bei einem der Männer fanden die Beamten eine Schreckschusspistole, beim anderen einen Schlagring und Betäubungsmittel. Beide Männer sollen alkoholisiert gewesen sein.

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Rassistisch beleidigt und Gewalt angewendet: Polizist verurteilt – #polizeiproblem #polizeigewalt

Wegen Nötigung im Amt ist ein Polizist zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Beamte aus Gifhorn hat bei einer Abschiebung einen Mann rassistisch beleidigt und unverhältnismäßige Gewalt angewendet. Zu der neunmonatigen Bewährungsstrafe kommt noch eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro hinzu. Das Amtsgericht in Gifhorn sah es als strafmildernd an, dass der 41-Jährige größtenteils die Vorwürfe der Nötigung im Amt eingeräumt hatte. Strafverschärfend wurde dem Angeklagten den Angaben nach hingegen ausgelegt, dass er sich nicht mehr an Details habe erinnern können, die er gesagt hatte. Stress im Einsatz soll Auslöser gewesen sein Seine Ausfälle konnte sich der Beamte vor Gericht nicht erklären. Er sei einfach unter dem Stress des Einsatzes in einer Art und Weise ausgerastet, die er aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehen könne, so der Angeklagte in seiner Aussage am Dienstag. In seinen 20 Dienstjahren soll der Mann immer korrekt gehandelt haben, sagten seine Kolleginnen und Kollegen vor Gericht aus. Mann soll vor Abschiebung geflüchtet sein Laut Anklage hat sich der Vorfall am 13. Februar 2025 bei einer versuchten Abschiebung ereignet. Der Beamte und eine Kollegin aus der Ausländerbehörde wollten demnach einen Asylbewerber zur Abschiebung einem Richter vorführen. Der Mann sei kurz vor dem Einsteigen in den Streifenwagen geflüchtet. Nachdem er die Flucht selbst abgebrochen hatte, wurde er von einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde festgehalten und wenig später von weiteren Polizisten gesichert, so die Anklage. Rassistische Beleidigungen bei Abschiebung Dabei hatte sich der angeklagte Polizist auf ihn gestürzt. Der Beamte rief dem Mann laut Anklage unter anderem zu: “Jetzt haben wir dich, scheiß Ausländer”, und fixierte ihn mit dem Knie auf dem Rücken, sodass dieser kurzzeitig keine Luft bekam. Auch Sätze wie “Raus mit dir, du Ausländer” und “Geh zurück in dein Takatukaland” wurden dem Beamten in der Anklage zugeschrieben.

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Nach Anti-AfD-Demo in #Gießen – #Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeigen – auch gegen Polizisten

Die Gießener Staatsanwaltschaft prüft mehrere Strafanzeigen nach den Anti-AfD-Protesten – darunter zwei gegen Polizisten. Ein virales Video des Einsatzes hatte eine Debatte über die Verhältnismäßigkeit ausgelöst. Der Polizei-Großeinsatz bei den Anti-AfD-Protesten in Gießen beschäftigt nun auch die dortige Staatsanwaltschaft. Es seien Strafanzeigen “im unteren einstelligen Bereich” eingegangen, wie ein Sprecher der Behörde mitteilte. Darunter seien zwei gegen Polizeibeamte wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt. Die Staatsanwaltschaft wolle nunmehr sämtliche Vorgänge einer “objektiven Prüfung” unterziehen. Weitere Details könnten derzeit noch nicht genannt werden. Viele Abläufe müssten aufgearbeitet, umfangreiches Videomaterial ausgewertet sowie Zeugen identifiziert und gegebenenfalls vernommen werden. Am 29. November hatten in Gießen Zehntausende Menschen gegen die Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation demonstriert. Meist blieb der Protest friedlich, allerdings es kam auch zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei. Ein virales Video eines Polizeinsatzes während der AfD-Proteste sorgte vor wenigen Tagen für Debatten über die Verhältnismäßigkeit einzelner Einsätze der Polizei in Gießen. Aufnahmen zeigen Polizisten, die auf einen singenden Demonstrationszug zustürmen und zuschlagen.

via hessenschau: Nach Anti-AfD-Demo in Gießen Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeigen – auch gegen Polizisten