Tschechisches Gericht muss entscheiden – Marla Svenja Lie­bich will Aus­lie­fe­rung ver­hin­dern

Liebich hält die Behörden weiter auf Trab: Bevor die sächsische Justiz die Zuständigkeit für den Strafvollzug wieder übernehmen kann, muss Liebich erst einmal ausgeliefert werden. Nach dessen Widerspruch muss nun ein Gericht entscheiden. Der in Tschechien festgenommene verurteilte deutsche Rechtsextremist Marla Svenja Liebich lehnt seine Auslieferung nach Deutschland ab. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle. (Saale). Zuvor hatte der MDR berichtet. Die Staatsanwaltschaft Halle habe die Information von den tschechischen Behörden erhalten, sagte Cernota weiter. Im nächsten Schritt müsse nun ein tschechisches Gericht darüber entscheiden, ob Liebich nach Deutschland ausgeliefert wird. Wie lange dies dauert, sei derzeit nicht absehbar. Liebich war nach monatelanger Fahndung in Europa vor einigen Tagen in Schönbach bei Asch (Tschechien) festgenommen und in Polizeigewahrsam genommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin angekündigt, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen. Bei einer Auslieferung soll Liebich nach Chemnitz gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt wäre die sächsische Justiz zuständig.  Das weitere Prozedere hat LTO bereits am Freitag dargestellt: Liebich würde auf Grundlage einer noch gültigen Ladung der Staatsanwaltschaft Halle von 2025 zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbracht werden, ein reines Frauengefängnis. Über den weiteren Verbleib würde die Gefängnisleitung erst nach Durchführung eines ersten persönlichen Gesprächs mit Liebich entscheiden. Denkbar wäre auch eine Verlegung in ein anderes Gefängnis.

via lto: Tschechisches Gericht muss entscheiden – Marla Svenja Lie­bich will Aus­lie­fe­rung ver­hin­dern

Schwere Gewaltvorwürfe – Polizeieinsatz auf Jahrmarkt eskaliert – war Rassismus das Motiv? – #polizeigewalt

Vor Gericht prallen zwei widersprüchliche Geschichten aufeinander. Was geschah im Oktober 2023 tatsächlich im Streifenwagen? Am Amtsgericht Schwarzenbek geht es um eine Herbstnacht mit Folgen, die für alle Beteiligten unterschiedlich verlaufen sein soll. Auf der Anklagebank sitzt der 33-jährige Alexander P. (alle Namen geändert), Polizeibeamter aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg. Er soll im Oktober 2023 bei einem Einsatz in Geesthacht einen Zeugen fünfmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn zusätzlich am Hals verletzt haben. Die angeklagte Tat soll bei einer Festnahme auf dem Geesthachter Herbstmarkt geschehen sein. Der genaue Ablauf wird nun vor Gericht geklärt. Und es stellt sich die Frage, ob Rassismus eine Rolle spielte. Für den 38-jährigen, dunkelhäutigen Pierre T., der später mit erheblichen Gesichtsverletzungen auf dem Polizeirevier landete, endete der Abend schmerzhaft. Für den angeklagten Beamten war es ein Einsatz, bei dem er nach eigener Darstellung eingreifen musste, um eine angespannte Situation unter Kontrolle zu bringen. (…) Schließlich entschieden die Beamten, ihn nach mehrfacher Warnung in Gewahrsam zu nehmen. Dabei sei es bereits beim Versuch, ihn in den Streifenwagen zu bringen, zu erheblichem Widerstand gekommen. Der Mann habe die Tür blockiert und mit den Füßen nach den Beamten getreten. Erst mit Unterstützung mehrerer Polizisten sei es gelungen, ihn in das Fahrzeug zu setzen. Was geschah wirklich im Streifenwagen? Aussagen gehen weit auseinander Die Versionen könnten gegensätzlicher kaum sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten vor, dem Opfer mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Außerdem soll er seinen Unterarm mehrere Sekunden lang gegen den Hals des Zeugen gedrückt haben. Der Angeklagte bestreitet das und spricht von notwendiger Gewaltanwendung in einer aufgeheizten Lage. Schon zum Auftakt des Prozesses prallten diese Darstellungen aufeinander. Während der Beamte von einem aggressiven, sich heftig wehrenden Mann berichtet, schildert der 38-Jährige eine Eskalation, die aus seiner Sicht grundlos gewesen sei und in massiver Gewalt geendet habe. Sein Schwager hatte T.s Zustand später als schockierend beschrieben. Fest steht: Es kam zu einer Festnahme und zu Verletzungen, die dokumentiert sind. Hämatome im Gesicht, ein abgebrochener Backenzahn. Wie genau es dazu kam, ist die zentrale Frage, die das Gericht nun klären muss. Aussage gegen Aussage: Kollegen widersprechen Gewaltvorwürfen Mehrere beteiligte Polizeibeamte hatten am ersten Verhandlungstag die Darstellung ihres Kollegen gestützt. Sie gaben an, keine gezielten Faustschläge beobachtet zu haben. Er habe lediglich einen sogenannten Schockschlag eingesetzt, um die Situation zu kontrollieren, sagte Angeklagter P. Der Geschädigte beschreibt den Einsatz hingegen als überraschend und unverhältnismäßig. Die Nebenklage wertet seine Verletzungen als deutliches Indiz für eine erhebliche Gewalteinwirkung durch Alexander P. (…) Die Schwester des Opfers bestätigt den Eindruck schwerer Verletzungen. Sie habe das Gesicht ihres Bruders kurz nach der Tat stark geschwollen und verfärbt erlebt. Ein Auge sei beinahe zugeschwollen gewesen. Der Geschädigte selbst habe unter Tränen vom Einsatz berichtet und geschildert, von einem Polizisten mit Sandhandschuhen im Streifenwagen geschlagen worden zu sein. Auf Nachfrage des Anwalts bestätigt die Zeugin, ihr Bruder habe den Beamten mit den Worten „Jetzt siehst du mal, wer hier das Sagen hat“ zitiert.

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Reichsbürger attackiert Polizisten bei Verkehrskontrolle

Ein 55-Jähriger verweigerte die Kontrolle durch die Polizei und verlangte einen „Geltungsparagraphen”. Acht Beamte mussten vor Gericht aussagen. Weilheim – Gleich zu Beginn der Verhandlung im Weilheimer Amtsgericht erfahren die Prozessbeteiligten, welche Weltanschauung der Angeklagte vertritt. Und auch im Laufe der Verhandlung macht er immer wieder deutlich, dass er in klassischer Reichsbürger-Manier den Staat und damit die staatliche Gewalt in Form von Gerichten, aber auch der Polizei nicht anerkennt: „Alle Macht geht vom Volke aus“, sagt er. Und erklärt das Gericht für nicht zuständig. Mehrmals verlangt er nach der Nennung eines „Geltungsparagraphen“ für das Verfahren. Einen Paragraphen, der den Juristen im Saal unbekannt ist. Er spricht davon, dass noch immer nach NS-Gesetzen Recht gesprochen werde, da das Grundgesetz, das er andererseits eigentlich auch nicht anerkennt, diese nicht aufgehoben habe. Bei den Fragen zur Person gibt er als Nationalität nicht deutsch, sondern „Freistaat Bayern“ an. Er verbittet sich, „Angeklagter“ genannt zu werden. Er will wissen, wer eigentlich angeklagt ist: eine juristische Person, eine natürliche Person oder, wie er es nennt, eine Meldeperson? Er fragt, ob er den Pflichtverteidiger ablehnen kann. Von der Richterin verlangt er die Ablegung des Amtseides nach §36 des Richtergesetzes. Als die Richterin den Redeschwall unterbricht und der Staatsanwältin das Wort erteilt, fragt er diese, ob sie „Prokura“ für den Fall habe.(…) Die Richterin stellt in ihrem Urteil fest, dass die Beamten alles richtig gemacht und sich sehr geduldig gezeigt hätten. Ihnen sei nichts anderes übrig geblieben, als Gewalt anzuwenden. Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist, verurteilt sie ihn zu elf Monaten Haft auf Bewährung – und bleibt damit geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwältin. Dem Pflichtverteidiger untersagt der 55-Jährige ein Plädoyer. Er selbst sagt in seinem Schlusswort, dass er sich bedroht gefühlt hätte und sofort ausgestiegen wäre, wenn die Beamten ihm den „Geltungsparagraphen“ für ihre Kontrolle genannt hätten

via merkur: Reichsbürger attackiert Polizisten bei Verkehrskontrolle

Vergewaltigernetzwerke bei Telegram – „Deliktstypisches Dunkelfeld“

Im Internet teilen Männer aus der ganzen Welt Videos, in denen Frauen betäubt und vergewaltigt werden. Warum ist es so schwer, das zu verhindern? (…) Eine Gruppe von acht Männern, denen in den vergangenen Monaten vor deutschen Gerichten der Prozess gemacht wurde und wird, hat rund ein Jahr lang in einem kleinen geschlossenen Chat Videos und Fotos ausgetauscht, die zeigen, wie die Männer sedierte Frauen zum Teil brutal vergewaltigen. Auf den Handys der Männer fanden die Ermittler mehrere solcher Chatgruppen. Teilweise hatten sie 4500 Mitglieder. Angesichts dieser Dimensionen ist es schwer nachzuvollziehen, wie solche Verbrechen so lange fast unbemerkt bleiben können. Das Bundeskriminalamt verweist auf taz-Anfrage auf das „deliktstypische Dunkelfeld“: Die meisten dieser Übergriffe fänden vor allem im familiären Umfeld oder im Bekanntenkreis statt. Weil die Opfer sediert sind, bekommen sie von den Straftaten häufig nichts mit – oder können mögliche Anzeichen nicht interpretieren. Die Polizei brauche aber Hinweise auf mögliche Straftaten, um reagieren zu können. Was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert, ist, dass die Chatgruppen häufig international organisiert sind. Das BKA arbeitet in diesen Fällen auch mit Europol zusammen. Telegram löscht täglich Der Plattformbetreiber Telegram ist gesetzlich verpflichtet, Gewaltdarstellungen zu löschen. Auf taz-Anfrage schreibt ein Sprecher, dass Telegram-Moderator:innen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz die öffentlichen Inhalte der App beobachten und jeden Tag „Millionen schädlicher Inhalte“ löschten – einschließlich solcher, die zu sexualisierter Gewalt aufriefen. Auch Nut­ze­r:in­nen können strafbare Inhalte bei Telegram melden. Nur dürften die zumeist männlichen Mitglieder solcher Vergewaltigerchats selten ein Interesse daran haben, dass sie auffliegen. Die Chatgruppe des Mannes, der nun in München verurteilt wurde, hat Telegram jedenfalls nicht aufgespürt. Sie ist aufgeflogen, weil sich einige Opfer an die Polizei gewandt hatten. Das Landeskriminalamt Hessen gründete daraufhin eine 40-köpfige Ermittlergruppe mit dem Namen „EG Inserat“, die die Chats ausgewertet und Kol­le­g:in­nen im Rest von Deutschland über die weiteren Verdächtigen informiert hat. Der Ermittlungsaufwand in diesem Fall war außergewöhnlich hoch

via taz: Vergewaltigernetzwerke bei Telegram „Deliktstypisches Dunkelfeld“

siehe auch: Schwere Vergewaltigung, versuchter Mord Elf Jahre Haft für frauenverachtende Taten Das Landgericht München hat einen Mann verurteilt, der Teil eines verbrecherischen Telegram-Netzwerks war. Es gibt Parallelen zum Fall Pelicot. Seine Taten habe der Angeklagte als egoistisch, ungehobelt und gefährlich beschrieben, sagt Richter Markus Koppenleitner, aber das sei noch verharmlosend. „Wir würden sie eher als hochkriminell, hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend betrachten.“ Er spricht von „monströsen“ Taten, um die es in dem Prozess vor dem Münchner Landgericht geht. Der Saal ist voll, als nach siebzehn Verhandlungstagen das Urteil gegen Zhongyi J. fällt: Elf Jahre und drei Monate Haft, weil er seine Nachbarin, mit der er ein sexuelles Verhältnis hatte, monatelang immer wieder betäubt und dann vergewaltigt hat. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung behält sich das Gericht vor. Dem 28-jährigen Studenten aus China muss seine Strafe erst übersetzt werden. Regungslos hört er dem Dolmetscher zu, der neben ihm auf der Anklagebank sitzt. Zhongyi J. hat seine Taten im Laufe des Prozesses gestanden – wohl auch deshalb, weil die Beweislast erdrückend war. Er war Teil einer Telegram-Gruppe, in der sich acht Männer – überwiegend Chinesen, die in Deutschland leben – darüber austauschten, wie sie Frauen betäuben und vergewaltigen können. Sie gaben sich Tipps, welche Medikamente man wie dosiert und verabreicht. Sie teilten Fotos und Videos ihrer Taten im Chat und feierten sich gegenseitig dafür. In der Gruppe kommunizierten die Männer mit einer Art Geheimsprache. Frauen waren für sie „Autos“, sich selbst nannten sie „Autofahrer“. Die Medikamente bezeichneten sie als „Öl“ oder „Sprit“. Wenn die Frauen betäubt vor ihnen lagen, nannten sie sie „tote Schweine“.

„Freund-Feind-Spirale“: Verteidigungspolitischer Sprecher der AfD legt alle Ämter nieder

Ein interner Machtkampf in der AfD endet mit einem Rückzug an der Spitze. Nun räumt einer der profiliertesten Sicherheitspolitiker seinen Posten. Seit Monaten schwelt der Streit um den AfD-Verteidigungspolitiker und früheren Bundeswehr-Oberst Rüdiger Lucassen. Jetzt hat er  Konsequenzen gezogen. Der 74-Jährige, einst Hubschrauberpilot bei der Bundeswehr, hat Anfang der Woche seinen Rücktritt als Vorsitzender des parteiinternen Arbeitskreises Verteidigung, als verteidigungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion sowie als AfD-Vertreter im Verteidigungsausschuss des Bundestages erklärt. Das bestätigte er in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla, das der Berliner Zeitung vorliegt. Intern war seine Ablösung bereits vorbereitet worden. Den Parteifreunden zuvorgekommen Eigentlich sollte am Dienstag im Arbeitskreis Verteidigung über seine Abwahl abgestimmt werden. In einem Antrag war von Vertrauensverlust, Alleingängen und einem Führungsdefizit die Rede. Lucassen kam dem Schritt zuvor. Offiziell begründet er seinen Rücktritt mit den anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Personaldebatten wolle er der Partei ersparen. Zugleich räumt er ein: Die Diskussion um seine Person habe sich zuletzt zugespitzt. Er spricht von einer „Freund-Feind-Spirale“.

via berliner zeitung: „Freund-Feind-Spirale“: Verteidigungspolitischer Sprecher der AfD legt alle Ämter nieder

siehe auch: AfD-Verteidigungspolitiker Lucassen tritt zurück Es geht um die Wehrpflicht, Streit mit Björn Höcke und Kritik an seinem Führungsstil: Der AfD-Politiker Lucassen ist einem Misstrauensantrag zuvorgekommen und als verteidigungspolitischer Sprecher seiner Fraktion zurückgetreten. Es gab schon länger Spannungen zwischen dem verteidigungspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und seiner Partei. Nun ist Rüdiger Lucassen mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Das bestätigte sein Büro. Lucassen kam damit auch einem Misstrauensantrag im Arbeitskreis Verteidigung der AfD-Fraktion zuvor, der am Dienstag auf die Tagesordnung sollte. (…) Nach Lucassens Lesart wurde seine Absetzung von Anhängern des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke betrieben, den er im vergangenen Jahr kritisiert hatte. Höcke, so Lucassen, sei zu dem Schluss gekommen, “dass Deutschland es nicht mehr wert sei, dafür zu kämpfen”. Beide diskutierten anschließend öffentlich bei X. Es gab Schlagzeilen und viel Berichterstattung. Die Fraktionsführung sprach eine Missbilligung gegen Lucassen aus.Am Wochenende feuerte der Bundestagsabgeordnete dann in einem langen Beitrag auf X Salven mit Vorwürfen gegen seinen Fraktionskollegen Torben Braga ab – ein Vertrauter Höckes im Bundestag. Dies wurde schon als Abschiedsbrief vom Amt gedeutet; AfD-Verteidigungssprecher Lucassen wirft Fraktion „Anti-BRD-Sound“ vor – und zieht Konsequenzen. Rüdiger Lucassen ist mit sofortiger Wirkung als verteidigungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion zurückgetreten. Sein Büro bestätigte den Schritt, mit dem der 74-Jährige einem Misstrauensantrag im Arbeitskreis Verteidigung der Fraktion zuvorkam, der am Dienstag auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte. In seinem Rücktrittsschreiben an den Fraktionsvorstand, das der Deutschen Presse-Agentur sowie dem Spiegel vorliegt, begründete Lucassen seinen Rückzug damit, „die großen Siegchancen der AfD“ bei den anstehenden Landtagswahlen, unter anderem in Sachsen-Anhalt, nicht durch Personaldebatten schmälern zu wollen.

Oberbürgermeisterwahl in Schwerin – Fette Schlappe für die AfD

Bei der OB-Wahl in Schwerin holt die CDU die meisten Stimmen. Zweite wird die SPD-Kandidatin – knapp vor der AfD, die es nicht in die Stichwahl schafft. In Schwerin haben die Kandidaten von CDU und SPD im ersten Durchgang zur Wahl eines neuen Oberbürgermeisters die meisten Stimmen erhalten. Die AfD kommt nur auf Platz 3 und schafft es damit nicht in die Stichwahl. Die Rechtsextremen hatten sich Hoffnung auf einen Wahlsieg in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern gemacht. Stattdessen fährt sie zur wiederholten Wahl eine Pleite bei Kommunalwahlen ein. Wer künftig in Schwerin regieren wird, entscheidet sich bei einer Stichwahl in zwei Wochen, da weder Sebastian Ehlers (CDU) noch Mandy Pfeifer (SPD) eine absolute Mehrheit erreichten. Ehlers erreichte am Sonntag 34,2 Prozent, Pfeifer kam auf 27,9 Prozent. Mit 26,3 Prozent landete die AfD-Kandidatin Petra Federau auf dem dritten Platz. Vier weitere Kandidaten erreichten je weniger als sieben Prozent.

via taz: Oberbürgermeisterwahl in Schwerin Fette Schlappe für die AfD

US-PSYCHOLOGE – „Im Pflegeheim würden wir Patienten wie Donald Trump Antipsychotika verabreichen“

Wirre Tiraden, Größenwahn – in der vergangenen Woche zeigte Donald Trump Symptome, die Psychologen wie John Gartner zu denken geben. Für ihn ist die Diagnose inzwischen klar. John Gartner wies 2017 als erster Psychologe auf den Geisteszustand von US-Präsident Donald Trump hin. Der renommierte Wissenschaftler warnte in Trumps erster Amtszeit, der Präsident werde irgendwann Kriege anzetteln. Damals wurde Gartner als Panikmacher abgetan. Herr Gartner, in der vergangenen Woche wetterte der US-Präsident auf seiner Plattform Truth Social: „Öffnet endlich die verdammte Straße von Hormus, ihr irren Mistkerle!“ Dann drohte er dem Iran mit der Vernichtung der Zivilisation. Was sagt uns das über das Persönlichkeitsprofil von Donald Trump?  Ich habe bei Donald Trump bösartigen Narzissmus diagnostiziert. Die Persönlichkeitsstörung wurde ursprünglich von dem Psychologen Erich Fromm definiert, der 1934 aus Nazideutschland geflohen war und zu erklären versuchte, wie Hitler und seine Leute zu solchen Greueltaten fähig waren. Bösartiger Narzissmus hat vier Komponenten, jede davon ist unschwer in Trump zu erkennen: Das ist erstens natürlich sein Narzissmus, also Größenwahn, das Bedürfnis, bewundert zu werden und so fort. Hinzu kommt die Psychopathie, auch antisoziale Persönlichkeitsstörung genannt. Er betrügt, lügt, ist gewaltbereit, hat keine Empathie. Dann sein Verfolgungswahn, also das Gefühl, dass andere es auf ihn abgesehen haben – Leute, die nicht seiner Meinung sind, oder Einwanderer oder Menschen, die anders aussehen als er.  Und die vierte Komponente wäre?  Sadismus. Sie ist im Grunde die gefährlichste, denn hier haben wir es mit jemandem zu tun, der – und das ist für normale Leute schwer zu verstehen – enorme Freude daran hat, Menschen zu verletzen und Dinge zu zerstören. Das gibt ihm ein Gefühl von Macht. Das war einer der Gründe, warum ich von Anfang an davor warnte, Trump zu einer Position zu verhelfen, in der seiner Macht keine Grenzen gesetzt sind. Dieser Mann ist jetzt Oberbefehlshaber der US-Armee, stellen Sie sich das vor.(…) Dieser Mann hat sich nun im Irankrieg sichtlich in eine sehr schwierige Position manövriert. Wie gefährlich ist ein in die Enge getriebener Trump?  Auf einer Skala von eins bis zehn würde ich sagen: elf. Trump hatte noch nie einen moralischen Kompass, es gab also ohnehin nie etwas, was er aus ethischen Gründen nicht tun würde. Aber jetzt ist er auch noch völlig hemmungslos und lebt seine aggressiven Impulse auf chaotischere, primitivere und unberechenbare Weise aus. Er hat kein Urteilsvermögen mehr. Patienten mit Demenz lassen ihren Impulsen freien Lauf, sie benehmen sich daneben. Im Pflegeheim verabreicht man ihnen dann Antipsychotika. Meiner Meinung nach fällt Trump in diese Kategorie. Er ist klinisch gesehen nicht mehr in der Lage zu verstehen, wie Dinge zusammenhängen, geschweige denn, eine Strategie zu entwickeln. Er tut einfach das, was ihm in diesen verwirrten Momenten gerade in den Sinn kommt.  Nun ist er gerade wieder von seiner großen Drohung zurückgerudert, und seine Leute präsentieren das als cleveren Schachzug. Was halten Sie von der These?  Donald Trump spielt kein Schach. Er spielt nicht mal Dame. Er spielt Murmeln, und die meisten seiner eigenen hat er schon verloren. Wissen Sie, das Schlimmste an der derzeitigen Situation ist, dass Trumps Leute in den Verhandlungen mit dem Iran vor dem Krieg Konzessionen gewonnen hatten, die die Iraner selbst Obama verweigert hatten. Trump hätte das also als großen Erfolg verkaufen können. Er hätte sich hinstellen können und sagen: „Ich habe gewonnen“, und wäre als Held gefeiert worden. Aber er zettelte lieber diesen Krieg an. Stellen Sie sich das mal vor.

via stern: US-PSYCHOLOGE „Im Pflegeheim würden wir Patienten wie Donald Trump Antipsychotika verabreichen“