Vor Gericht: Prinz Reuß weist Vorwurf der #Reichsbürger-Ideologie zurück – #terror

Im Prozess um eine mutmaßliche terroristische Vereinigung hat der Hauptangeklagte gewaltsame Umsturzpläne abgestritten. Ein Fürstentum habe er jedoch ausgerufen. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat Heinrich XIII. Prinz Reuß als Hauptangeklagter im Prozess um seine mutmaßliche Reichsbürger-Gruppe, deren Rädelsführer er gewesen sein soll, ausgesagt. Er stritt die Reichsbürger-Ideologie sowie Pläne für einen gewaltsamen Umsturz des Staates ab. Ein eigenes Fürstentum habe er jedoch ausgerufen. Den Beteiligten der Gruppe wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Auf Frage seines Anwalts bezüglich Reuß’ Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland sagte der 74-Jährige, diese sei „faktisch existent“. Zudem habe er „Steuern in diesem Land bezahlt und nicht wenig“. Er sehe sich in eine Ecke gestellt, in die er nicht gehöre. Der Reichsbürgerbegriff sei wie ein Gummiband, das gedehnt werde, wie man es gerade brauche. (…) Reuß räumte jedoch ein, ein selbstständiges Fürstentum ausgerufen zu haben. Dieses sei jedoch kein Fantasiestaat. Das Fürstentum sei Vorläufer heutiger staatlicher Strukturen gewesen. Pläne für einen gewaltsamen Umsturz seien damit nicht verbunden gewesen, Waffen oder Soldaten habe es nicht gegeben. Er habe vielmehr Fragen aufwerfen und mit den Alliierten ins Gespräch kommen wollen und sich um Restitution, also die Rückerstattung geraubter oder unrechtmäßig enteigneter Kulturgegenstände, bemüht.

via berline rzeitung: Vor Gericht: Prinz Reuß weist Vorwurf der Reichsbürger-Ideologie zurück

siehe auch: Prinz Reuß bestreitet vor Gericht, Reichsbürger zu sein – trotz eigenem Fürstentum. Heinrich XIII. Prinz Reuß hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt bestritten, ein Reichsbürger zu sein. Der Hauptangeklagte in einem Prozess um eine mutmaßliche Reichsbürger-Gruppe wies die Vorwürfe zurück, einen gewaltsamen Umsturz geplant zu haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und acht weiteren Angeklagten vor, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Planung eines Staatsstreichs. Reuß erklärte vor Gericht, die Bundesrepublik Deutschland sei faktisch existent. Er besitze Ausweise der Bundesrepublik, keine des Deutschen Reiches. «Ich habe Steuern in diesem Land bezahlt und nicht wenig», sagte der Angeklagte. Er räumte ein, ein eigenes Fürstentum ausgerufen zu haben. Dies sei jedoch keine Fantasie gewesen, sondern eine historische Perspektive. «Für mich ist das keine Fantasie, sondern eine historische Betrachtungsweise», so Reuß. Er bestritt, dass seine Aktivitäten Pläne für einen gewaltsamen Umsturz, Waffen oder Soldaten umfasst hätten.

Gericht bestätigt Verbot von rechtsextremer Sekte Artgemeinschaft

Die Artgemeinschaft wurde 2023 als verfassungsfeindlich verboten. In ihrer Klage dagegen berief sie sich auf Religionsfreiheit und ist damit nun gescheitert. Die 2023 verbotene rechtsextreme Gruppierung Artgemeinschaft bleibt verboten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage der Gruppe gegen das Verbot abgewiesen. Die Artgemeinschaft richte sich gegen die Verfassung, teilte das Gericht mit. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Gruppierung 2023 als Verein verboten, weil die Artgemeinschaft sich gegen Verfassung und Völkerverständigung richte. Faeser bezeichnete die Gruppierung damals als »sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung.« Nach Argumentation des Bundesinnenministeriums nimmt die »Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung«, wie die Gruppe vollständig heißt, eine kämpferisch-aggressive Haltung ein und missachtet die Menschenwürde in grober Art und Weise. Als rassistisch wertete das Ministerium den von der Gruppe propagierten »Artglauben«, etwa den Glauben an eine angebliche »nordische« Art, während anderen ethnischen Gruppen feindlich begegnet werde. (…) Zudem greift die Gruppe nach Darstellung des Gerichts auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück und ist mit Akteuren des rechtsextremen Spektrums vernetzt. Bei zahlreichen Mitgliedern sei eine »Vielzahl« von Nazi-Devotionalien gefunden worden, etwa »großformatige Hakenkreuzfahnen« sowie Weihnachtsbaumschmuck mit Hakenkreuzen. Zwar stufte auch das Gericht die Gruppe als Weltanschauungsgemeinschaft ein. Allerdings ließen sich ihre Glaubenssätze nicht auf dem Boden des Grundgesetzes verwirklichen, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Auch solche Gemeinschaften müssten ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ordnen und verwalten, führte das Gericht aus. Ermittlungen gegen Umfeld der Sekte verzögerten Urteil Die Artgemeinschaft wurde 1951 gegründet, der zugehörige Verein 1957. Die Gruppe bezeichnet sich als »größte heidnische Gemeinschaft Deutschlands«, spricht von der »Erhaltung und Förderung unserer Menschenart« als »höchstem Lebensziel« und fordert »Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden Feind von Familie, Sippe, Land, Volk, germanischer Art und germanischem Glauben«. Geprägt wurde die Gruppe unter anderem vom langjährigen NPD-Funktionär Jürgen Rieger, der den zugehörigen Verein 20 Jahre lang führte.

via zeit: Gericht bestätigt Verbot von rechtsextremer Sekte Artgemeinschaft

“Sieg Heil”-Rufe: Strafbefehl für künftigen AfD-Stadtrat – #LockHimUp

Nachts soll er “Sieg Heil” gerufen haben, bald sitzt er im Würzburger Stadtrat. Ein Kommunalpolitiker der AfD hat einen Strafbefehl erhalten. Dagegen wollte er vorgehen – doch zu einem Gerichtstermin erschien er nicht. Der Gerichtstermin endete nach gerade einmal 15 Minuten. In dem kleinen Saal im Würzburger Justizzentrum saßen Richterin, Staatsanwalt, sieben Zuschauer. Der künftige Würzburger Stadtrat Thomas Bayer (AfD) erschien hingegen nicht. Dabei war der Termin seine Gelegenheit, etwas an einem Strafbefehl zu ändern oder ihn abzuwenden. Den Strafbefehl hat er vor wenigen Wochen erhalten. Die Staatsanwaltschaft wirft Bayer vor, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. “Sieg Heil”-Rufe in der Nacht Nach Angaben des Amtsgerichts Würzburgs geht es um einen Vorfall im Juni 2025. Den Vorwürfen zufolge sei Bayer in den frühen Morgenstunden mit einer Frau unterwegs gewesen. An einer belebten Tankstelle sollen beide in Richtung einer dritten Person wiederholt “Sieg Heil” gerufen haben. Dabei habe Bayers Begleitung “Sieg” und er selbst “Heil” gerufen. Wegen des Vorfalls gingen Strafbefehle bei Thomas Bayer und der beteiligten Frau ein – das Gericht hat also zunächst ohne Hauptverhandlung entschieden. Der Strafbefehl gegen Bayer sah eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor. Insgesamt müsste Bayer etwa 4.000 Euro zahlen, heißt es aus Justizkreisen. Gegen den Strafbefehl hat der künftige Stadtrat Einspruch erhoben. Deshalb wurde der Termin am Amtsgericht angesetzt. Einspruch gegen Strafbefehl verworfen Weil Bayer bei dem Termin unentschuldigt gefehlt hat, hat das Gericht den Einspruch gegen den Strafbefehl nun verworfen. Bayer selbst äußert sich auf eine Anfrage des BR nur knapp. In seiner Antwort spricht er von “lauter Lügen”. Was genau er damit meint, lässt er offen. Thomas Bayer arbeitet selbst als Rechtsanwalt. In der Vergangenheit war er für das Landesschiedsgericht der AfD Bayern tätig

via br: “Sieg Heil”-Rufe: Strafbefehl für künftigen AfD-Stadtrat

„Chef eines Bundeswehrkommandos“ – Lebenslauf von AfD-Verteidigungspolitiker wirft Fragen auf – #LügenAfD

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Heinrich Koch beansprucht für sich „36 Dienstjahre in der Bundeswehr“ und nannte sich „Oberstleutnant außer Dienst“. Doch eine Recherche zu seinem militärischen Engagement nach dem Grundwehrdienst offenbart anderes. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Heinrich Koch macht in seinem Lebenslauf auf seiner eigenen sowie der Bundestags-Website und auf seinen Kanälen in den sozialen Medien mehrere irreführende Angaben zu seiner Karriere in der Bundeswehr. Dies zeigt eine WELT-Recherche für den „Politico“-Podcast „Inside AfD“. Demnach suggeriert der 64-Jährige durch seine Angaben eine jahrzehntelange aktive Dienstzeit sowie durchgehende militärische Tätigkeit in der Bundeswehr. Auf der Bundestags-Website schreibt der Verteidigungspolitiker über sich selbst: „Seit 1981 Bundeswehrzeit, Offiziersausbildung, heute Oberstleutnant. Chef eines Bundeswehrkommandos befasst mit der zivil-militärischen Verteidigung.“ Auf seiner eigenen Website schreibt er: „Im Rahmen meiner Bundeswehrzeit (1981 bis dato) wurde ich zum Offizier ausgebildet und habe bis heute den Dienstgrad Oberstleutnant (A15).“ Die Besoldungsstufe nennt er auch in Kürschners Volkshandbuch, in dem auf Grundlage einer Abfrage bei den Abgeordneten deren Kurzbiografien vorgestellt werden. Tatsächlich war Koch seit dem Grundwehrdienst zwischen Juli 1981 und September 1982 ausschließlich neben seinem zivilen Berufsleben als Reservist tätig, wie die von der Bundeswehr bestätigte Recherche von „Inside AfD“ zeigt. Demnach absolvierte er seine Ausbildung zum Offizier über die Reserveoffizieranwärter-Laufbahn. Nach den Angaben der Bundeswehr wurde Koch 1986 zum Leutnant der Reserve und 2004 zum Oberstleutnant der Reserve ernannt. Etwa im Juni 2025 wurde auf Kochs Facebook- und Instagram-Seite ein Posting zur Einführung des Nationalen Veteranentags veröffentlicht. „Als Oberstleutnant a.D., mit 36 Dienstjahren bei der Bundeswehr, begrüße ich diesen wichtigen Schritt ausdrücklich“, heißt es darin. Erneut erweckt Koch damit den Eindruck einer jahrzehntelangen aktiven und regulären militärischen Laufbahn.

via welt: „Chef eines Bundeswehrkommandos“ – Lebenslauf von AfD-Verteidigungspolitiker wirft Fragen auf

1,5 Promille Alkohol im Blut – „Ein Wodka auf den Schreck“: AfD-Politiker Jan Schenk wegen Alkohol-Unfall vor Gericht

Der frühere AfD-Fraktionschef im KWer Stadtrat, Jan Schenk, muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer verantworten. Nach einem Unfall wurden bei ihm 1,5 Promille gemessen. Die will er sich aber erst nach dem Unfall angetrunken haben. Am 22. Mai vorigen Jahres gegen 22.40 Uhr krachte der damalige AfD-Fraktionschef und angehende Schulzendorfer Bürgermeisterkandidat Jan Schenk auf Höhe der Königs Wusterhausener Jet-Tankstelle mit seinem Mercedes in ein anderes Auto. Zwei junge Frauen wurden verletzt, die Polizei stellte bei Schenk später einen Blutalkoholwert von 1,5 Promille fest. Der Unfall legte damals Schenks politische Karriere auf Eis. Und nun, ein knappes Jahr später, muss sich der 42-Jährige auch strafrechtlich verantworten. Am Dienstag (28. April) begann am Königs Wusterhausener Amtsgericht der Prozess gegen Schenk. Die Anklage lautet auf fahrlässige Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer. Die Staatsanwaltschaft wirft Schenk vor, den Unfall stark alkoholisiert verursacht zu haben – was der AfD-Politiker allerdings bestreitet. Schenks Erklärung für die 1,5 Promille: Er habe direkt nach dem Unfall eine erhebliche Menge Wodka getrunken. (…) Ursprünglich war für den Prozess nur ein Verhandlungstag angesetzt. Nun müssen aber zwei Gutachten die offene Fragen klären: Wie genau ist der Unfall abgelaufen und wie glaubhaft ist es, dass sich Jan Schenk mit einem „großen Schluck“ aus der Wodkaflasche von null auf 1,5 Promille getrunken hat?

via maz online: 1,5 Promille Alkohol im Blut „Ein Wodka auf den Schreck“: AfD-Politiker Jan Schenk wegen Alkohol-Unfall vor Gericht

Three Minors Sentenced to Multiple Years in Prison in Murder Case of Teacher Giga Avaliani – #terror

Three minors – Aleksandre Gabashvili, Giorgi Rikadze and Demetre Chikovani – were found guilty and sentenced to multiple years in prison in the high-profile murder case of 28-year-old teacher Giga Avaliani. Tbilisi City Court Judge Romeo Tkeshelashvili, who delivered the guilty verdict on April 5, handed down the sentences on April 8. Their jail terms were reduced automatically by one-fourth under the juvenile justice code. Aleksandre Gabashvili, the main defendant in the case, was sentenced to 14 years in prison, but will serve ten and a half years. He was convicted under Georgia’s Criminal Code for intentional infliction of serious harm to health resulting in death, committed by a group (Article 117), in the Avaliani case, and organizing and participating in group activity accompanied by violence (Article 225) in the Avaliani case and four other episodes. Giorgi Rikadze, Gabashvili’s friend, who recorded the attack on Avaliani on the phone, faced identical charges and received the same sentence, serving ten and a half years. Demetre Chikovani, another friend of Gabashvili, was accused of attempted intentional infliction of serious harm to health in the Avaliani case and organizing group violence in that case and four other incidents. He was sentenced to nine years in prison and will serve six years and nine months. Avaliani, a 28-year-old doctor and private tutor, was attacked late at night on October 1, 2025, near the entrance to his apartment block in Tbilisi. He was hospitalized with critical head injuries and fell into a coma, and died on October 24. (…) According to the authorities, Gabashvili, Rikadze, and Chikovani, together with other individuals, “used various communication methods to impersonate girls, lured selected victims outside, arranged meetings at preselected times and locations, and subjected them to group physical assaults, including brutal beatings and verbal abuse.”

via civil.ge: Three Minors Sentenced to Multiple Years in Prison in Murder Case of Teacher Giga Avaliani

CDU arbeitete mit AfD zusammen, jetzt gibt es Ärger in Biebesheim am Rhein – #brandmauer #braunzone

Dank der CDU konnte die AfD im hessischen Biebesheim am Rhein erstmals einen Sitz im Gemeindevorstand ergattern. Mehreren CDU-Mitgliedern droht nun der Parteiausschluss. CDU-Politiker sollen der AfD im hessischen Biebesheim am Rhein zu einem Sitz im Gemeindevorstand verholfen haben. Nun droht den CDU-Gemeindevertretern der Ausschluss aus ihrer Partei. Das Verfahren sei eingeleitet worden, sagte Michael Trock, CDU-Kreisgeschäftsführer des Landkreises Groß-Gerau. Was ist genau passiert? Bei der Kommunalwahl im März hatte die erstmals in Biebesheim angetretene AfD dort 20,1 Prozent der Stimmen erhalten. Damit wurde sie nach der SPD mit 27 Prozent sowie der CDU mit 26,7 Prozent drittstärkste Kraft im Gemeindeparlament. Aufgrund des knappen Wahlausgangs haben SPD und CDU jeweils acht Sitze in der Gemeindevertretung. Zu dem Eklat kam es Medienberichten zufolge bei der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am vergangenen Donnerstagabend. Dabei hatten SPD, Grüne und Freie Wähler eine gemeinsame Liste für den Gemeindevorstand vorgelegt. CDU und AfD hätten zunächst jeweils eigene Listen eingebracht. Die CDU habe einen Kandidaten aus ihren eigenen Reihen als Ersten Beigeordneten gefordert. Auf ihre Liste für den Gemeindevorstand hatte sie auch Kandidaten aus anderen Fraktionen gesetzt, ohne jedoch zuvor deren Zustimmung einzuholen. Dies sei moniert worden, heißt es, die Sitzung daraufhin unterbrochen worden. Überraschend soll die CDU dann eine gemeinsame Liste mit der AfD für die Gemeindevorstandswahl vorgelegt und der AfD damit in dem Gremium einen Sitz gesichert haben.

via spiegel: CDU arbeitete mit AfD zusammen, jetzt gibt es Ärger in Biebesheim am Rhein