Warum die AfD ihre Rund­funk-Ver­sp­re­chen nicht halten kann – #lügenafd

Die AfD steuert in Sachsen-Anhalt auf einen Wahlsieg zu. Dann will sie den öffentlichen Rundfunk umgestalten, Verträge kündigen und den Rundfunkbeitrag abschaffen. Warum sie damit rechtlich scheitern wird, erklärt Dieter Dörr. Gleich als “erste Amtshandlung” möchte die AfD in Sachsen-Anhalt die “Rundfunkstaatsverträge” kündigen. So steht es in ihrem “Regierungsprogramm” für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. Einen Rundfunkstaatsvertrag gibt es zwar seit 2020 nicht mehr. Die AfD meint damit erkennbar die Staatsverträge, die die Grundregeln für den Rundfunk und seine Finanzierung enthalten, also den Medienstaatsvertrag (MStV) und den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) sowie den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll zwar nicht ganz abgeschafft werden, doch er soll sich auf einen “Grundfunk” beschränken. Die Rundfunkgebühr soll zugunsten der Finanzierung über Abomodelle und gegebenenfalls Werbung und Haushaltsmitteln wegfallen. (…)
Eine Kündigung dieser Staatsverträge ist nach der Wahl am 6. September also frühestens zum Schluss des Kalenderjahres 2026 möglich und würde mit dem Ablauf des Jahres 2028 wirksam.  Die Kündigung muss durch das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch seinen Ministerpräsidenten erfolgen und ist schriftlich gegenüber dem oder der Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs zu erklären. Allerdings hat Sachsen-Anhalt durch den neugefassten Art. 69 Abs. 2 seiner Verfassung die Kündigung von Staatsverträgen als einziges Bundesland von der Zustimmung des Landtages abhängig gemacht. Wenn die AfD die absolute Mehrheit bei Landtagswahlen erreicht, wäre dies allerdings kein Hindernis. Allerdings darf die Kündigung nicht rechtsmissbräuchlich erfolgen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der Entscheidung vom 28. Mai 1980 zum NDR-Staatsvertrages herausgearbeitet. Ein Rechtsmissbrauch kann dann vorliegen, wenn durch die Kündigung der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt in einer Weise geschwächt werden soll, die mit den Vorgaben der Rundfunkfreiheit und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlechthin unvereinbar ist. Wo die Grenzen eines Rechtsmissbrauchs bei der Kündigung von Medien- bzw. Rundfunkstaatsverträgen verlaufen, ist ungeklärt. Das BVerwG hielt es im konkreten Fall für nicht notwendig, darauf näher einzugehen. Für die übrigen fünfzehn Bundesländer blieben die Staatsverträge im Falle einer wirksamen Kündigung durch Sachsen-Anhalt auch über den Ablauf des Jahres 2028 hinaus in Kraft. (…)
Der AfD geht es bei der beabsichtigten Kündigung in erster Linie darum, die “Zwangsgebühr”, also die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Rundfunkbeiträge, die an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen und gegenwärtig monatlich 18,36 Euro betragen, zumindest in Sachsen-Anhalt abzuschaffen. Wenn eine AfD-Landesregierung den RBStV und den RFinStV mit Wirkung zum Ablauf des Jahres 2028 kündigt, scheinen die Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung in Sachsen-Anhalt ab diesem Zeitpunkt zu entfallen. Dann wäre der Rundfunkbeitrag in Sachsen-Anhalt ab dem 1. Januar 2029 abgeschafft. So zwingend dieses Ergebnis auf den ersten Blick ist, so wenig trifft es zu. Dies beruht auf der Entscheidung des BVerfG vom 20. Juli 2021 (1 BvR 2756/20 -, – 1 BvR 2775/20 – und – 1 BvR 2777/20). Diese Entscheidung betraf die Weigerung von Sachsen-Anhalt (!), den Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) umzusetzen, die monatliche Beitragshöhe durch eine Änderung des RFinStV ab dem 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro festzusetzen. In dieser Entscheidung geht das BVerfG davon aus, dass eine Handlungspflicht der Länder als “föderale Verantwortungsgemeinschaft” besteht, die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten. Mit dieser Handlungspflicht korrespondiere ein aus der Rundfunkfreiheit folgender Finanzierungsanspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Mit der Weigerung, den Vorschlag der KEF, die monatliche Beitragshöhe auf 18,36 Euro festzusetzen, habe Sachsen-Anhalt diesen aus der Rundfunkfreiheit folgenden Finanzierungsanspruch verletzt.  Mit dieser Feststellung hat sich das BVerfG aber nicht begnügt. Vielmehr hat es im Wege einer Vollstreckungsanordnung auf Grundlage des § 35 BVerfGG die Beitragshöhe und die Verteilung der Beiträge zwischen den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio entsprechend dem Vorschlag der KEF auf 18,36 Euro festgesetzt. Diese Zwischenregelung gilt so lange, bis alle Länder gemeinsam eine staatsvertragliche Neuregelung zustande bringen, womit gegenwärtig nicht zu rechnen ist. Die Rechtsgrundlage für die Zahlung der monatlichen Rundfunkbeiträge in Höhe von 18,36 Euro ist also diese Vollstreckungsanordnung des BVerfG. Daher bleibt in Sachsen-Anhalt auch im Falle einer Kündigung des RBStV und des RFinStV durch eine AFD-Landesregierung die Pflicht bestehen, monatliche Rundfunkbeiträge ab dem 1. Januar 2029 zu entrichten

via lto: Warum die AfD ihre Rund­funk-Ver­sp­re­chen nicht halten kann

KREIS SONNEBERG – “Kompetenzen überschritten”: Landesverwaltungsamt stoppt AfD-Landrat Sesselmann

In den Streit um die Finanzierung der Jugendarbeit im Landkreis Sonneberg hat sich das Landesverwaltungsamt eingeschaltet. Demnach hat Landrat Robert Sesselmann (AfD) seine Kompetenzen überschritten, indem er versuchte, das Thema aus dem Jugendhilfeausschuss in den Kreistag zu verschieben. Im Streit um Fördermittel im Landkreis Sonneberg hat das Thüringer Landesverwaltungsamt Landrat Robert Sesselmann (AfD) gestoppt. Präsident Frank Roßner sagte MDR THÜRINGEN, es habe eine Prüfung gegeben, an der auch das Sozialministerium beteiligt gewesen sei. Der Landrat dürfe nicht allein über neue Finanzhoheiten beim Verteilen der Fördermittel entscheiden. Eine entsprechende Information an den Landrat sei unterwegs – und damit rechtzeitig vor der Kreistagssitzung am Mittwoch. Man habe dem Landrat empfohlen, die strittigen Tagesordnungspunkte zurückzuziehen, heißt es aus dem Landesverwaltungsamt in Weimar (…) Landrat Sesselmann hatte die Hoheit über diese Finanzen dem Jugendhilfeausschuss entzogen und dem Kreistag zugeordnet. Ausschlaggebend dafür sollen personelle Differenzen gewesen sein. Im Kreistag haben Sesselmann und die AfD bessere Aussichten als im Jugendhilfeausschuss, ihre Vorschläge durchzubekommen. Sesselmann habe seine Kompetenzen überschritten, heißt es nun vom Landesverwaltungsamt. Der Landrat dürfe so etwas nicht allein entscheiden. “Die Beschlusskompetenz für Angelegenheiten der Jugendförderung liegt ausschließlich beim Jugendhilfeausschuss, eine Übertragung auf den Kreistag ist so nicht möglich”, teilte Behördenchef Frank Roßner mit.

via mdr. KREIS SONNEBERG “Kompetenzen überschritten”: Landesverwaltungsamt stoppt AfD-Landrat Sesselmann

Urteil nach Messerattacke – Kein Mord, kein Rassismus

Ein AfD-Anhänger ersticht Ayoub F. auf dem Weg zur Moschee. Das Gericht verurteilt ihn zu zehn Jahren Haft. Ein rassistisches Tatmotiv will es nicht erkennen. „13 Jahre durfte ich meinen Sohn Ayoub nicht in Deutschland besuchen. 13 Jahre konnten wir uns nur über Facetime sehen“, sagt Kheir Eddine F. „Erst jetzt, nachdem Ayoub ermordet wurde, habe ich ein Visum bekommen. Dabei haben wir immer auf ein Wiedersehen gehofft.“ Ruhig und aufmerksam verfolgte der Rentner aus einer algerischen Kleinstadt die Urteilsverkündung zum gewaltsamen Tod seines ältesten Sohns am Landgericht Lüneburg. Die 1. Große Strafkammer des Gerichts verurteilte den 26-jährigen Daniel F. wegen Totschlags an Ayoub F. zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Diese hatte am vorletzten Prozesstag auf Totschlag plädiert und zum Motiv explizit festgestellt: „Ohne eine fremdenfeindliche Einstellung des Angeklagten wäre es nicht zu der Tat gekommen.“ Die Strafkammer sieht Ayoub F. dagegen als Zufallsopfer eines Mannes, der zwar ein möglicherweise rassistisches Weltbild habe, aber vor allem nach selbstprovozierten Auseinandersetzungen „einmal als Sieger“ dastehen wollte. Der Kieler Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter Björn Elberling hatte auf Mord und Rassismus als Tatmotiv für die tödlichen Messerstiche auf Ayoub F. plädiert. Er warf dem Gericht vor, die gezielte Opferauswahl und den tödlichen Angriff eines „Rassisten und AfD-Anhängers“ auf eine trotzige Selbstbehauptungsreaktion zu reduzieren. „Der Angeklagte hat Ayoub F. angegriffen und getötet, weil er ihn stellvertretend für eine ganze abgewertete Gruppe als Ausländer und als Muslim wahrgenommen hat.“ Der 30-jährige Ayoub F. war am 11. Januar 2026 auf dem Weg zum Sonntagsgebet in der Moschee in der Uelzener Innenstadt, als ihm Daniel F. mit einer Schneeschaufel entgegenkam und einen Streit provozierte. Dann zog der Angeklagte, ein arbeitsloser Metallbauer und bekennender AfD-Anhänger, sein mitgebrachtes Küchenmesser und stach dem 30-Jährigen von hinten in den Rücken. Die 12 Zentimeter lange Klinge traf Lunge und Hauptschlagader. Ayoub F. starb wenige Stunden später im Krankenhaus an inneren Blutungen. Zeu­g:in­nen berichteten vor Gericht, wie der Angeklagte nach den tödlichen Messerstichen in ein nahe gelegenes Restaurant stürmte und laut fragte, ob jemand die Auseinandersetzung beobachtet habe. Dabei rief er unter anderem: „Es war Notwehr“ und „Das gibt bestimmt wieder Ärger mit Multikulti.“ Auch bei der Festnahme habe der Angeklagte auf eine vermeintliche Notwehrsituation hingewiesen, sagte eine Polizeibeamtin. „Als wir da ankamen, hat der Angeklagte gleich gesagt, ich bin das Opfer.“ Diese Behauptung wiederholte Daniel F., dem ein Gutachter volle Schuldfähigkeit bescheinigte, auch vor Gericht in einer Erklärung, die seine Verteidiger verlasen.

via taz: Urteil nach Messerattacke – Kein Mord, kein Rassismus

Sven Krüger erneut wegen Waffen vor Gericht

Der bekannte Neonazi Sven Krüger muss sich am Amtsgericht Wismar wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten. Bei einer Razzia im Jahr 2023 wurden zahlreiche Schuss- und Stichwaffen bei ihm gefunden, obwohl ihm der Besitz verboten wurde. Jetzt plädiert sein Anwalt darauf, dass Krüger von dem Verbot nichts wusste. Im September 2023 gab es eine Razzia auf dem Grundstück von Sven Krüger in Jamel. Grund dafür war das Vereinsverbot der sogenannten Hammerskins. Krüger soll dort Mitglied sein. Neben zahlreichen Objekten mit Hammerskins-Bezug fanden die Behörden außerdem eine größere Anzahl Waffen.
Bei der heutigen Verhandlung am Amtsgericht Wismar wurde der Staatsanwalt genauer. Neben Kurz- und Langwaffen, Munition, einem präpariertem Luftgewehr und einem Wurfstern wurden außerdem zwei Sprengladungen gefunden. Auch mehrere Schwerter, Repetierkarabiner und ein Speer waren laut Staatsanwaltschaft in Krügers Besitz. Nichts davon hätte der rechtsextreme Lokalpolitiker besitzen dürfen, denn gegen ihn wurde ein Waffenverbot ausgesprochen.
Gegen einen entsprechenden Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen des illegalen Besitzes legte Krüger Mitte des Jahres Einspruch ein. Jetzt plädiert sein Anwalt Sven Rathjens darauf, dass Krüger von dem Verbot nichts gewusst habe. Das Verbot sei ausgesprochen worden, als Krüger wegen illegalen Waffenbesitzes und Hehlerei in der JVA Bützow saß. Dort habe es den Rechtsextremen aber nicht erreicht, so sein Anwalt. Auch im Rahmen der Jagdprüfung, die Krüger 2023 ablegte, sei das Verbot angeblich nicht zur Sprache gekommen.

via endstation rechts: Sven Krüger erneut wegen Waffen vor Gericht

Polizei schießt auf Schüler in München – Aussage gegen Aussage – #polizeigewalt

Ein 14-Jähriger wird wegen einer Spielzeugwaffe angeschossen. Gut, dass Betroffene der Darstellung der Polizei nun leichter in sozialen Medien widersprechen können. Die alte Form der Polizeikommunikation funktioniert nicht mehr: Ein Fall von Polizeigewalt spielt sich ab, jemand wird von Be­am­tin­nen angeschossen oder misshandelt, die Polizei gibt daraufhin Informationen – manchmal auch bewusst erfundene Details – und Rechtfertigungen heraus, viele Medien übernehmen diese unkritisch und dann fragt niemand mehr nach. Diese Symbiose zwischen Polizeibehörden und zu unkritischen Redaktionen geht im Zeitalter der demokratisierten Kommunikation in den sozialen Medien nicht mehr auf. Das zeigt auch ein aktueller Fall aus München. Am Dienstagabend wurde ein Jugendlicher im Münchner Stadtteil Schwabing von Po­li­zis­tin­nen angeschossen und schwer verletzt. Was mittlerweile bekannt ist: Der 14-Jährige trug eine Softair-Waffe bei sich, also ein Spielzeug. Das sei laut mehreren Berichten auch in einem Überwachungsvideo deutlich zu sehen. An­woh­ne­r*in­nen alarmierten daraufhin die Polizei. Ab hier gehen die Darstellungen der Behörden und der Familie des Opfers auseinander.Die Polizei sagt: Der Junge, den sie zunächst viel älter, ja sogar volljährig eingeschätzt hätten, habe eine Handbewegung gemacht, als hätte er durchgeladen und sich daraufhin in Richtung der Be­am­tin­nen mit erhobener Waffe umgedreht. Dann seien die Schüsse von Seiten der Polizei gefallen. Genau diese Darstellung gaben viele lokale und überregionale Medien als Tatsachenbehauptung an ein breites Publikum weiter. Kurze Zeit später meldete sich allerdings die Familie des Jungen zu Wort: Die Mutter berichtete, dass ihr Sohn seine Arme erhoben hätte, darauf hingewiesen habe, dass es sich um eine Attrappe handle. „Es ist ein Spielzeug“, soll er gesagt und daraufhin „Bitte nicht schießen!“ gerufen haben. Ihr Sohn sei dennoch angeschossen, gefesselt und auf dem Boden fixiert worden. Erst Sa­ni­tä­te­rin­nen hätten den schwer verletzten und traumatisierten Jungen befreit. Die Familie beklagt auch, dass sie von der Polizei nicht benachrichtigt worden sei. Die Frage, woher überhaupt das Waffen-Spielzeug kommt, schneidet ein viel größeres Thema an: Online machen Use­r*in­nen darauf aufmerksam, wie einfach es ist, im Billigwarenhaus Kik für einen Euro eine Spielzeugwaffe aus einer Grabbelkiste zu fischen und an der Kasse zu kaufen. Die Botschaft: Jedes Kind, das einen Euro zur Verfügung hat, kann so ein Plastikspielzeug erwerben und damit auf die Straße gehen. Dabei bleibt es fraglich, ob Waffenattrappen überhaupt als Spielzeug vertickt werden sollten.

via taz: Polizei schießt auf Schüler in München Aussage gegen Aussage

siehe auch: Demo nach Polizeischuss auf Schüler Die Veranstaltung verlief laut Polizei friedlich. Quelle: A9999/Michael Faulhaber/dpa Rund 100 Menschen demonstrieren in München gegen das Vorgehen der Polizei nach dem Schuss auf einen 14-Jährigen. Der genaue Ablauf des Vorfalls ist bisher nicht geklärt. Hintergrund der Demo ist der Fall eines Jugendlichen mit türkischer Staatsangehörigkeit, der laut Polizei am Dienstagabend mit einer Softair-Waffe im Stadtteil Schwabing unterwegs war. Dabei soll der Schüler aus dem Landkreis Miesbach, der in Begleitung eines etwa gleichaltrigen Mädchens gewesen sein soll, auf offener Straße mit der Pistole hantiert haben. Als Zivilbeamte ihn aufgefordert haben sollen, die mutmaßlich echte Waffe fallen zu lassen, habe er sich damit in der Hand zu den Polizisten umgedreht. Daraufhin habe ein Beamter geschossen und den Jugendlichen in den Oberkörper getroffen, so die Polizei. Die Mutter des Jungen berichtete dem Sender München.TV, wie ihr Sohn ihr die Situation geschildert habe: Er habe sich umgedreht und die Lage wahrscheinlich gar nicht richtig erfasst, sagte die Frau, die sich in einem kurdischen Dialekt äußerte. Dann habe ihr Sohn sofort die Arme hochgenommen und gerufen, dass die Waffe ein Spielzeug sei, die Polizisten sollten nicht schießen.

Erstmals CSD in Königs Wusterhausen: Innenminister Redmann nimmt an Umzug teil – rechtsextreme Jugendgruppierung kündigt Protest an

Unter Polizeischutz und trotz Protests will ein bunter Demonstrationszug zum Christopher Street Day durch Königs Wusterhausen ziehen. Zur Premiere am nächsten Samstag wird politischer Besuch erwartet. Zum ersten Mal feiert Königs Wusterhausen südöstlich von Berlin am kommenden Samstag (29.8.) einen Christopher Street Day. Zum Schutz ist die Polizei im Einsatz – auch weil Protest einer rechtsextremen Jugendgruppierung angekündigt ist. Die Veranstalter des CSD erwarten mindestens 500 Teilnehmer. Auch Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) will beim CSD-Umzug in der 40.000-Einwohner-Stadt Königs Wusterhausen im Landkreis Dahme-Spreewald dabei sein. Das sei ein wichtiges Zeichen der Solidarität gerade nach dem Anschlag beim CSD im Juli in Berlin, sagte Mitorganisator André-Eike Schwalbach. Außerdem wird Bürgermeisterin Michaela Wiezorek (Bündnis 21) erwartet. (…) Die Jägertruppe Berlin-Brandenburg rief zum Protest in Königs Wusterhausen auf. „Wir sagen nein zum CSD“, hieß es etwa bei Instagram. Die Jägertruppe ist laut Verfassungsschutz eine von mehreren aktionsorientierten, rechtsextremistischen Jugendgruppen, die in sozialen Medien entstanden sind. Immer wieder kommt es bei Veranstaltungen der queeren Community in Deutschland zu Gegenaktionen aus der rechtsextremen Szene. Innenminister Redmann hatte der dpa vor kurzem gesagt: „Wer an Christopher Street Days (CSD) teilnimmt, soll das ohne Angst tun können.“ Zugleich erfordere es in kleinen Orten Brandenburgs aus seiner Sicht mehr Mut von queeren Menschen, sich offen zu zeigen. Redmann ist schwul und geht offen mit seiner Homosexualität um.

via tagesspiegel: Erstmals CSD in Königs Wusterhausen: Innenminister Redmann nimmt an Umzug teil – rechtsextreme Jugendgruppierung kündigt Protest an

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Police investigate terrorist flags and neo-nazi banners flown at Edinburgh anti-immigration march

Police are investigating after a Scottish Defence League demonstration in Edinburgh saw marchers display flags of a proscribed paramilitary group and banners for sanctioned neo-nazi organisations. AScottish Defence League (SDL) march through Edinburgh city centre on 15 August, at the height of the tourist season, included the sight of demonstrators displaying the flag of the proscribed terrorist organistions, the Ulster Defence Association and the Ulster Freedom Fighters. There were also banners of the sanctioned neo-nazi groups Combat 18 and Blood and Honour. Cover name The Ulster Freedom Fighters (UFF) was banned in November 1973, after being used as a cover name by UDA to claim attacks. The UDA itself remained legal for nearly two decades afterward, despite being widely known as the parent organisation behind the UFF’s killings.

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