Entschluss des #Bundesgerichtshofs – Mutmaßliche #NSU-Unterstützerin muss vor Gericht – #terror

Die NSU-Morde liegen fast 20 Jahre zurück. Mit Susann E. wurde jetzt das Verfahren gegen eine mutmaßliche Mittäterin eröffnet. Eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) muss sich vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ließ nach Angaben vom Dienstag die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Susann E. zu und eröffnete das Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht. Dieses hatte die Anklage zuvor nur teilweise zugelassen und den Fall an das Landgericht Zwickau verwiesen. Obwohl E. mit der NSU-Mittäterin Beate Zschäpe befreundet war, sah das Oberlandesgericht keine hinreichenden Indizien dafür, dass E. auch von den Morden des NSU wusste. Der Generalbundesanwalt wandte sich an den BGH, der die Lage anders beurteilte als das Dresdner Gericht. In seiner vorläufigen Bewertung sah er einen hinreichenden Tatverdacht.

via t-online: Entschluss des Bundesgerichtshofs Mutmaßliche NSU-Unterstützerin muss vor Gericht

siehe auch: Beschwerde der Staatsanwalt beim BGH erfolgreich – NSU-Pro­zess gegen Susann Eminger vorm Ober­lan­des­ge­richt Dresden. Gut fünf Jahre hatte das Münchener NSU-Verfahren gedauert, doch der Komplex gilt nach wie vor nicht als vollständig aufgeklärt. Wie weit reichte Susann Emingers Unterstützung für die rechtsterroristischen Taten des NSU? Darüber wird das OLG Dresden nun doch zu verhandeln haben, nachdem es die Eröffnung eines Verfahrens wegen Terrorunterstützung zuvor abgelehnt hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden muss nun doch gegen Susann Eminger, Ehefrau des im Münchner NSU-Verfahren verurteilten André Eminger, wegen des Vorwurfs der mehrfachen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verhandeln. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschl. v. 16.04.2025, Az. StB 69/24). Mitglieder des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ermordeten neun türkisch- bzw. griechisch-stämmige Kleingewerbler sowie eine Heilbronner Polizistin, verübten Anschläge mit einer Vielzahl von Verletzten und begingen mehrere Raubüberfälle mit Waffen. Im Juli 2018 erging nach mehrjähriger Verhandlung das Urteil im NSU-Prozess: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde damals zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, mehrere Mitangeklagte erhielten ebenfalls teils mehrjährige Freiheitsstrafen. Unter den rechtskräftig Verurteilten ist auch André Eminger, der seitens der Bundesanwaltschaft wegen der engen ideologischen Verbundenheit als eine Art viertes NSU-Mitglied betrachtet wurde und mit einer vielfach als (zu) milde kritisierten Strafe davon kam. Immer wieder wurde unter anderem von den Angehörigen der Opfer nach dem Abschluss des Münchner Verfahrens gefordert, es dürfe keinen Schlussstrich geben. Der Generalbundesanwalt (GBA) ermittelte seitdem weiter und erhob im Februar 2024 Anklage gegen Emingers Ehefrau Susann. Der Vorwurf: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen.

Telegram, the FSB, and the Man in the Middle

The technical infrastructure that underpins Telegram is controlled by a man whose companies have collaborated with Russian intelligence services. A company owned by a Russian network engineer named Viktor Vedeneev controls thousands of Telegram IP addresses and maintains its servers. Vedeneev’s other companies have a history of collaborating with Russia’s defense sector, the FSB security service, and other highly sensitive agencies. Because of the way Telegram’s encryption protocols work, even users who use its “end-to-end” encryption features are vulnerable to being tracked by anyone who can monitor its network traffic. Telegram, the wildly popular chat and messaging app, is the pride of the Russian IT industry. According to Pavel Durov, the enigmatic entrepreneur who created the service twelve years ago, it now has over a billion monthly active users around the world. Among the reasons for this success is Telegram’s reputation for security, coupled with Durov’s image as a free speech champion who has defied multiple governments. (…) When reporters investigated who controls the infrastructure that keeps Telegram’s billions of messages flowing, they found a man with no public profile but unparalleled access: Vladimir Vedeneev, a 45-year-old network engineer. Vedeneev owns the company that maintains Telegram’s networking equipment and assigns thousands of its IP addresses. Court documents show that he was granted exclusive access to some of Telegram’s servers and was even empowered to sign contracts on Telegram’s behalf. There is no evidence that this company has worked with the Russian government or provided any data. But two other closely linked Vedeneev companies — one of which also assigns Telegram IP addresses, and another which did so until 2020 — have had multiple highly sensitive clients tied to the security services. Among their clients is the FSB intelligence agency; a secretive “research computing center” that helped plan the invasion of Ukraine and developed tools to deanonymize internet users; and a flagship state-owned nuclear research laboratory.

via occrp: Telegram, the FSB, and the Man in the Middle

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UK teenager who killed herself was ‘highly affected’ by terrorism arrest, inquest finds

Rhianan Rudd died of ‘self-inflicted act’ after facing charges but coroner says failures in her case were ‘not systemic’ A vulnerable teenage girl who died five months after terrorism charges against her were dropped was “highly affected” by her arrest but failures in her case were “not systemic”, a coroner has concluded. Rhianan Rudd died at a children’s home aged 16 in May 2022, as the result of a self-inflicted act, said the chief coroner of England and Wales, Alexia Durran. (…) It was not known what Rhianan was told by her legal team when the charges were dropped but this may have had a “psychological impact” on her, the coroner said. When Rhianan was arrested in October 2020, she was so small that no handcuffs would fit on her wrists. Aged 15, she became the youngest girl ever to be charged with terror offences in the UK after being groomed online by an American “neo-Nazi”. Less than 18 months later, she was found dead at the Bluebell House residential home in Nottinghamshire. Once a “bubbly, kind and loving” teenager, who loved animals and liked to bake, Rhianan had gradually become quiet and withdrawn. At first she told her mother that it was the coronavirus lockdown that had led to her change in behaviour, but in reality the teenager was being exploited. Rhianan remained under police investigation for more than two years before the charges were dropped, in light of evidence that she had been groomed and sexually exploited. Five months later, she took her own life in a children’s home. She had remained under investigation by MI5 until the day she died. Rhianan had been speaking online to Chris Cook, an Ohio-based 28-year-old far-right extremist. Cook, who was later convicted of being part of a terrorist plot, had messaged the then 14-year-old on WhatsApp, sending her links to “racially motivated, violent extremist books”. Evidence also showed she had been influenced by Dax Mallaburn, her mother Emily Carter’s former boyfriend, and a member of the Arizona Aryan Brotherhood, a neo-Nazi group. Carter knew her daughter had been radicalised; she had even referred her to the government’s de-radicalisation programme, Prevent, in September 2020, after Rhianan came downstairs and told her she had downloaded a bomb-making manual. “It was really scary. I knew it had to be done, but it doesn’t stop it being scary,” Carter said. “I was hoping that it was just going to take her two or three times a week to work on her mind, unpick her head, and turn her back into Rhianan, not end up with all these police officers turning up arresting her and pulling my house apart. You don’t expect that at all.” At the time of her arrest, Rhianan had a shrine to Adolf Hitler in her bedroom, and described herself as a fascist. She had sent messages on WhatsApp saying she “wants to kill someone in the school or blow up a Jewish place of worship” and she “does not care who she kills and nothing matters any more”. The inquest heard police had initially refrained from arresting the teenager as they thought to do so may “risk some impact on her mental health” and “could possibly lead to further self-harm and suicide attempts”. But in October 2020, a day after she had been treated in hospital after carving an image of a swastika into her forehead, 19 police officers and three detectives turned up at the family home in Bolsover, Derbyshire, to take her into custody.

via guardian: UK teenager who killed herself was ‘highly affected’ by terrorism arrest, inquest finds

Rechtsextremes Magazin vor dem Aus?: Gericht entscheidet über „Compact“-Verbot

Nach 15 Jahren könnte das Sprachrohr der rechtsextremen Szene verstummen. Chefredakteur Jürgen Elsässer, Verfechter der „Querfrontstrategie“, warnt seine Leser vor dem Ende des Magazins. Eine juristische Niederlage lasse sich „nicht vollkommen ausschließen“, hat Jürgen Elsässer auf X verkündet. Deshalb rief er seine Anhänger vergangene Woche dazu auf, noch schnell Tatsachen zu schaffen und möglichst viele Silbermedaillen zu ordern, die sein Verlag zum Verkauf anbietet. Zum Beispiel den „Höcke-Taler“ mit dem Konterfei von Thüringens AfD-Chef (Werbeslogan: „patriotisch und wertbeständig“). Im Verbotsfall, warnt „Compact“, würden alle verbliebenen Höcke-Taler vom Staat konfisziert und „vermutlich eingeschmolzen“. Am Dienstag beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Prozess, der über die Zukunft des rechtsextremen Magazins „Compact“ entscheiden wird. Im Juli 2024 hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Verbot erlassen, Ermittler überraschten Chefredakteur Jürgen Elsässer morgens im Bademantel, als sie Beweismittel und Vermögen sicherstellen wollten. Doch in einem Eilverfahren erreichte die Compact-Magazin GmbH, dass ihr Magazin unter Auflagen zunächst weiter erscheinen durfte – bis zur Entscheidung im nun anstehenden Hauptsacheverfahren. Laut Verfassungsschutz verbreitet „Compact“ regelmäßig antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Hauptmerkmal sei „die Agitation gegen die parlamentarische Demokratie im Allgemeinen und gegen die Bundesregierung im Besonderen.“ Nancy Faeser verbot die Compact-Magazin GmbH nach Vereinsrecht. Dass die Anwendung dieses Rechts grundsätzlich legitim ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Rahmen des Eilverfahrens festgestellt.

via tagesspiegel: Rechtsextremes Magazin vor dem Aus?: Gericht entscheidet über „Compact“-Verbot

ChatGPT: Euer Löschen-Button ist jetzt wirkungslos – KI-Chats werden zu Beweismitteln

Was passiert eigentlich mit den Daten, die ihr bei ChatGPT löscht? Die Antwort auf diese Frage hat sich für Millionen Nutzer:innen gerade grundlegend geändert – ganz und gar unfreiwillig. Das KI-Unternehmen OpenAI aus San Francisco im US-Bundesstaat Kalifornien wird ab sofort Konversationen, die Nutzer:innen in ChatGPT löschen, nicht mehr wie bisher nach 30 Tagen endgültig von seinen Systemen entfernen. Stattdessen werden diese Daten auf unbestimmte Zeit aufbewahrt. Grund dafür ist eine gerichtliche Anordnung, die im Rahmen einer weitreichenden Urheberrechtsklage ergangen ist. Die Kläger, darunter die New York Times, werfen OpenAI nicht nur vor, ihre Artikel unerlaubt zum Training genutzt zu haben. Ein zentraler Vorwurf lautet zudem, dass ChatGPT auf Anfrage in der Lage ist, geschützte Inhalte fast wortgleich auszugeben. Damit würde der KI-Bot zur direkten Konkurrenz für die Bezahlangebote der Verlage. Aus der Sorge heraus, dass Nutzer:innen Beweise für einen solchen Missbrauch – etwa die Umgehung einer Paywall – durch das Löschen ihrer Chats vernichten könnten, ordnete das Gericht die Datenspeicherung an. (…) Allein die Speicherung der Daten für diesen Zweck und die potenzielle Möglichkeit eines Zugriffs werfen jedoch kritische Fragen auf – insbesondere für Nutzer:innen in Europa. Denn die erzwungene, unbegrenzte Speicherung von Daten steht im direkten Widerspruch zu fundamentalen Prinzipien der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dazu zählen vorrangig das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) und der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO). Ein US-Gerichtsbeschluss hebelt hier also de facto zentrale Datenschutzrechte für europäische Bürger:innen aus. OpenAI selbst räumt diesen Konflikt indirekt ein. In einem Blogbeitrag zur neuen Regelung schreibt der OpenAI-COO Brad Lightcap, die Forderung der Kläger stehe nicht im Einklang mit den eigenen Datenschutzstandards des Unternehmens.

via t3n: ChatGPT: Euer Löschen-Button ist jetzt wirkungslos – KI-Chats werden zu Beweismitteln

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Eilantrag gescheitert – Langjähriger AfD-Mitarbeiter darf nicht Volljurist werden – #KickHimOut

Der Staat muss niemanden zum Volljuristen machen, der die Verfassung bekämpft: Einem Aktivisten aus dem Umfeld des AfD-Fraktionsvizes Sebastian Münzenmaier darf das Referendariat verweigert werden, so ein Gericht. Ein langjähriger Mitarbeiter der AfD darf nicht Richter, Staatsanwalt oder Anwalt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das Ansinnen des Mannes zurückgewiesen. Er wollte sich in die Ausbildung zum Volljuristen einklagen. Daraus wird nichts wegen diverser Texte, die die Menschenwürde verletzen, und wegen seiner Rolle beim gesichert rechtsextremistischen Verein “Ein Prozent” und in der “Jungen Alternative”. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist deutlich: Nach dem Prinzip der “wehrhaften” Demokratie sei es “nicht (…) dem Staat zuzumuten, verfassungsuntreue Bewerber in den Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen”. Rechtsreferendare müssten sich durch “ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen”. Der Mann hatte sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz beginnen wollen – die notwendige Voraussetzung, um Anwalt oder Richter werden zu können. Der Bewerber ist der 38-Jährige John Hoewer, der seit mindestens 2017 für die AfD arbeitet. Zuerst hatte das Portal “Endstation rechts” berichtet, dass es um ihn gehe. Für Abgeordneten “Neue Rechte” in den Bundestag geholt Hoewer war zunächst als Referent in der 2016 gewählten Landtagsfraktion der AfD in Sachsen-Anhalt beschäftigt und dann bei dem damaligen Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann (65) tätig. 2018 half er auch Pasemann, Köpfe der Neuen Rechte zu einer Veranstaltung in den Bundestag zu holen. Darunter war Philip Stein, Vorsitzender des Vereins “Ein Prozent”. In diesem Verein wurde Hoewer später stellvertretender Vorsitzender. Er publiziert auch im Verlag von Stein. Die beiden kannten sich spätestens seit 2017, als sie gemeinsam an einem Kongress der rechtsextremen italienischen Bewegung Casa Pound teilnahmen. (…) Während Münzenmaier bereits wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung bei einem Angriff von Kaiserslauterer Hooligans verurteilt ist, wurde Hoewer zwar laut SWR beim Kampfsporttraining mit Neonazis der früheren NPD fotografiert. Strafrechtlich hat er aber eine weiße Weste. Er hat auch die freiheitliche demokratische Grundordnung “nicht in strafbarer Weise bekämpft”. So steht es im Beschluss. Darauf kommt es aber nicht an, so die Richter: Auch wer die freiheitliche demokratische Grundordnung “in bislang nicht strafrechtlich geahndeter Weise” beeinträchtigen oder beseitigen wolle, könne vom Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden. Für eine funktionierende Rechtspflege sei es unerlässlich, derartige Bewerber nicht zuzulassen. Gesellschaftliches Vertrauen in die Justiz insgesamt sei nicht gewährleistet, wenn in Rechtsstreitigkeiten jemand mitwirke, der möglicherweise verfassungsfeindliche Ziele verfolge oder aktiv unterstütze.

via t-online: Eilantrag gescheitert Langjähriger AfD-Mitarbeiter darf nicht Volljurist werden

siehe auch: VG Koblenz verneint Verfassungstreue Dip­lom­ju­rist nicht zum Refe­ren­da­riat zuge­lassen. Das VG hat bestätigt, dass einem Nachwuchsjuristen die Einstellung als Referendar zu Recht verwehrt wurde. Dem ehemaligen Mitglied der “Jungen Alternative für Deutschland” fehle die Verfassungstreue, auch wegen seiner verfassten Bücher. Einem Diplomjuristen bleibt in Rheinland-Pfalz der Weg zum Volljuristen vorerst versperrt. Dem Mann, der Texte mit menschenverachtenden Inhalten veröffentlichte und zeitweise Mitglied bei der Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) war, fehle es an der notwendigen Verfassungstreue. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden (Beschl. v. 09.05.2025, Az. 5 L 416/25.KO). Damit hat das VG den Eilantrag des Mannes gerichtet auf Einstellung als Rechtsreferendar im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgelehnt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Absolventen des ersten Staatsexamens den Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt. Das VG entschied nun: Der Mann habe keinen Anspruch aus § 6 Abs. 4 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung (LAG) auf Einstellung in das Rechtsreferendariat. Denn aus den §§ 1 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 4 S. 1 sowie Abs. 5 S. 2 LAG und § 49 des Landesbeamtengesetzes ergebe sich, dass sich Rechtsreferendare durch “ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen”. Diesem Erfordernis werde der Bewerber aber nicht gerecht.

Umstrittene Veranstaltungsorte Hessen: Diese Anwesen werden von Rechtsextremen genutzt

Rechtsextreme Gruppen nutzen in Hessen mehrere Immobilien für Treffen und Veranstaltungen – darunter auch eine Adresse in Frankfurt. In mehreren hessischen Städten und Gemeinden werden Immobilien regelmäßig für rechtsextreme Veranstaltungen genutzt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Landtag hervor. Insgesamt sechs Objekte stuft das Land als klar rechtsextremistisch genutzt ein – darunter auch eines, bei dem ein früherer Pfleger des NS-Kriegsverbrechers Rudolf Heß auftrat. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem sogenannten Kulturzentrum Ludenbeck im Wesertal (Kreis Kassel). Seit Ende 2020 wird es von einem bekannten Rechtsextremisten bewohnt und dient als überregionaler Veranstaltungsort für die Szene. Im Dezember fand dort eine “Wintersonnwendfeier” statt, im April trat ein früherer Heß-Pfleger mit einem Vortrag auf, wie das Ministerium mitteilt. Ein weiteres Objekt im Kreis Kassel wird gewerblich vom Klosterhaus Verlag genutzt, der rechtsextreme Schriften vertreibt. Laut Innenministerium wird der Verlag von einer Frau geleitet, die wegen Holocaustleugnung verurteilt wurde. Frankfurt: Rechtsextreme Nutzung verhindert Auch das Haus Richberg im Schwalm-Eder-Kreis gilt seit Jahren als bekannte Szeneadresse. Dort gründete die rechtsextreme Partei “Der III. Weg” im März 2023 ihren sogenannten Stützpunkt Kurhessen. Die Gruppierung wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Ebenso habe es im Verbindungshaus der Marburger Burschenschaft Germania Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene gegeben. In Frankfurt war eine Nutzung durch die inzwischen verbotene Gruppierung “Königreich Deutschland” im Gespräch.

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