„Verstärkung kam erst, als wir eingekesselt wurden“: Göring-Eckardt kritisiert nach Dienstwagen-Blockade die #Polizei scharf – #polizeiproblem

Nachdem ihr Auto von Pöblern bedrängt wurde, kritisiert Göring-Eckardt die unzureichende Vorbereitung der Polizei. „Wir können die ländlichen Räume nicht einem Mob überlassen“, so die Politikerin. Ein neuer Vorfall mit offenbar gewaltbereiten Demonstranten löst Empörung aus: Mehrere Personen hatten das Auto von Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) nach einer Partei-Veranstaltung in Lunow-Stolzenhagen im Landkreis Barnim in Brandenburg bedrängt und an der Abfahrt gehindert. Göring-Eckardt kritisiert nun das Verhalten der Polizei scharf und fordert mehr Schutz für politische Veranstaltungen in ländlichen Regionen. „Die Landespolizeien müssen sich dringend Gedanken darüber machen, wie sie politische Veranstaltungen auf dem Land absichern, und sich auf einheitliche Kriterien verständigen, welche Standards sie dabei eigentlich anwenden“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Dieser Vorfall war ja keine Ausnahme.“ Göring-Eckardt verwies auf die Blockade einer Fähre in Schlüttsiel (Schleswig-Holstein), auf der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck saß, Angriffe am Rande einer Veranstaltung in Biberach (Baden-Württemberg) mit der Parteivorsitzenden Ricarda Lang und Ministerpräsident Winfried Kretschmann sowie ähnliche Ereignisse in den letzten Tagen. „Das kann unser Rechtsstaat nicht hinnehmen“, betonte die Grünen-Politikerin. „Deshalb muss bei der Polizei jetzt ein anderes Bewusstsein her. Demonstrations- und Meinungsfreiheit sind genauso zu gewährleisten wie die ordnungsgemäße Durchführung politischer Veranstaltungen und der Schutz von politisch Engagierten. Wir können die ländlichen Räume nicht einem Mob überlassen.“

via tagesspiegel: „Verstärkung kam erst, als wir eingekesselt wurden“: Göring-Eckardt kritisiert nach Dienstwagen-Blockade die Polizei scharf

siehe auch: Drohungen gegen Po­li­ti­ke­r*in­nen :Hass im Wahlkampf Die Grüne Göring-Eckardt ist in Brandenburg bedroht worden – und fordert mehr Schutz durch die Polizei. Auch andernorts häufen sich Angriffe. Die Ansage von Nancy Faeser ist deutlich. „Solche Einschüchterungsversuche haben nichts mehr mit demokratischem Protest zu tun“, erklärte die Bundesinnenministerin und Sozialdemokratin am Donnerstag. „Wir sollten nie vergessen, wo politische Aggression hinführen kann. Der zunehmenden Verrohung müssen sich alle Demokraten entgegenstellen.“ Vorausgegangen waren Bedrohungen gegen Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) im brandenburgischen Lunow-Stolzenhagen, die erst jetzt bekannt wurden. Die Politikerin hatte am vergangenen Samstag in dem Ort an der polnischen Grenze vor rund 100 Zuhörenden bei einem Wahlkampftermin gesprochen – just zum Thema Demokratie. Laut Angaben von Teilnehmenden kam es dabei zu Gegenprotesten von 40 bis 50 Leuten, auch mit Hupen und Sirenengeheul. Als Göring-Eckardt dann wieder habe abfahren wollen, sei ihr Dienstwagen von zwei Männern blockiert worden, die sich davor und dahinter gesetzt hätten. Laut dem Büro der Politikerin schlugen mehrere Personen aggressiv auf das Fahrzeug, in dem Göring-Eckardt saß. Erst als die Polizei Verstärkung gerufen habe, sei die Abfahrt mit 45 Minuten Verspätung möglich gewesen. Die Polizei bestätigte die Blockade: Gegen einen 19- und einen 26-Jährigen sei eine Anzeige wegen Nötigung aufgenommen worden. Der Ältere habe eine Gegenanzeige gestellt, weil er angeblich von dem Auto touchiert worden sei. Laut Polizei waren aber „keine Verletzungen ersichtlich“. Inzwischen gibt es laut Polizei eine weitere Anzeige wegen Sachbeschädigung, da bei der Aktion der Dienstwagen von Göring-Eckardt am Heck beschädigt worden sein soll. (…) Ein Mitarbeiter von Göring-Eckardt sagte, man sei überrascht gewesen, wie „sorglos“ die Polizei mit Aufrufen zum Gegenprotest im Vorfeld umgegangen sei, die etwa in Nachrichtengruppen kursierten. Vor Veranstaltungsbeginn sei nur ein Polizeieinsatzleiter mit einer Handvoll Einsatzkräften vor Ort gewesen, am Ende noch zwei Polizeibeamte. Ein Polizeisprecher sagte am Donnerstag auf taz-Nachfrage, zu Einsatzstärken äußere man sich grundsätzlich nicht. Der Einsatz werde aber nachbereitet; Grünen-Veranstaltung im Barnim Polizei räumt Versäumnisse wegen Blockade von Göring-Eckardts Wagen ein. Nach einer Grünen-Veranstaltung im Barnim sollen zwei Männer das Auto der Bundestagsvizepräsidentin Göring-Eckardt blockiert haben. Die Polizei ermittelt nun wegen Nötigung und räumt eigene Versäumnisse ein. Im Zusammenhang mit dem Vorfall bei einem Wahlkampfauftritt von Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Brandenburger Polizei Versäumnisse eingeräumt. Die Sprecherin der Polizei Brandenburg, Beate Kardels, sagte rbb24 Brandenburg aktuell am Donnerstag, es gebe erste Anhaltspunkte dafür, dass bei der Abreise von Göring-Eckardt zu wenig Beamte vor Ort waren. Das Ganze werde nun in der Polizeidirektion Ost nachbereitet. Der Polizei liege viel daran, dass sich die Amts- und Mandatsträger sicher fühlen, so Kardels. Man wolle die Erkenntnisse aus der Einsatznachbereitung bei kommenden Einsätzen im Rahmen des Wahlkampf berücksichtigen.

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Superbass” title=”User:Superbass”>Superbass</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

In #Velbert (NRW) – “#Reichsbürger” mit #Messer bedroht #Polizisten – #terror

Am Dienstag hat ein bewaffneter Mann in Velbert einen Polizeieinsatz ausgelöst. Er hat sich nach einer Sachbeschädigung in seiner Wohnung verschanzt und hat ausgerufen, er hasse Polizisten. Ein selbsternannter “Reichsbürger” hat in Velbert bei Düsseldorf einen Spezialeinsatzkommando (SEK)-Einsatz ausgelöst, weil er Polizisten mit einem Messer bedroht hat. Wie die Polizei in den frühen Morgenstunden des Mittwochs mitteilte, konnte der 30-jährige Mann von den Einsatzkräften schließlich überwältigt und festgenommen werden. Die Beamten waren ursprünglich am späten Dienstagabend wegen einer Sachbeschädigung zu einem Mehrfamilienhaus gerufen worden. Sie entdeckten, dass der besagte Mann eine Tür beschädigt hatte. Als sie eintrafen, wurden sie mit einem Messer bedroht. Laut Angaben der Polizei rief der Mann dabei, dass er die Polizei hasse und sich als “Reichsbürger” identifiziere. (…) Der Verdächtige verschanzte sich nach dem Vorfall in seiner Wohnung. Infolgedessen wurde das SEK zur Unterstützung hinzugezogen. Sie überwältigten den Mann letztlich durch Aufsprengen der Wohnungstür und nahmen ihn in Gewahrsam

via t-online: In Velbert (NRW) “Reichsbürger” mit Messer bedroht Polizisten

siehe auch: „Reichsbürger“ bedroht Polizei mit Messer – SEK-Einsatz. Bei einem Polizeieinsatz im nordrhein-westfälischen Velbert werden die Beamten von einem 30-Jährigen mit einem Messer bedroht. Er bezeichnet sich selbst als „Reichsbürger“ und schloss sich in seiner Wohnung ein – ein Sondereinsatzkommando überwältigte ihn. Anzeige Ein selbst ernannter „Reichsbürger“ hat in Velbert bei Düsseldorf Polizisten mit einem Messer bedroht und damit einen SEK-Einsatz ausgelöst. Die Spezialkräfte überwältigten den alkoholisierten 30-Jährigen und nahmen ihn fest, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Dabei wurde er leicht verletzt.

#QUERDENKER MARCUS FUCHS WEGEN ANSPRACHE VERURTEILT! “WIEDERHOLUNG DER RUSSISCHEN #PROPAGANDAMÄRCHEN”

Die Demo, die er besuchte, war angemeldet. Die kurze Ansprache allerdings, die der einstige OB-Kandidat und “Querdenker” Marcus Fuchs (40) dort hielt, war laut Amtsgericht die Billigung von Straftaten. Mehr noch: “Das ist nichts anderes als die Wiederholung der russischen Propagandamärchen!”, urteilte Dr. Holger Schindler (61), Präsident des Amtsgerichts Dresden. Er verdonnerte Fuchs zu einem Strafgeld von 1500 Euro. Im Oktober 2022 war der Wirtschaftsinformatiker einer von über 80 Teilnehmern der Demo “Für bezahlbare Energie und Frieden” in der Landeshauptstadt. Dabei kam es am Rande zu einer Diskussion mit einer Frau. Ein Video belegt, wie Fuchs sie energisch agitiert: “Welcher Krieg? Das ist kein Krieg. Das ist eine notwendige Verteidigung. Eine Spezialoperation. Die ist explizit erlaubt!”, sagt er da unter anderem und spickte seine Argumente mit Artikelnummern der UN-Charta. Das Video wurde öffentlich, der Staatsanwalt ermittelte. Fuchs hätte mit seinen Äußerungen den öffentlichen Frieden gestört und den russischen Angriffskrieg gebilligt, so die Anklage.

via tag24: QUERDENKER MARCUS FUCHS WEGEN ANSPRACHE VERURTEILT! “WIEDERHOLUNG DER RUSSISCHEN PROPAGANDAMÄRCHEN”

Aufnahmen von #Polizeieinsätzen von der #DSGVO gedeckt – Kein Film ist illegal – #polizeiproblem

Seit langem umstritten: Dürfen Polizeieinsätze zum Zweck der Dokumentation gefilmt werden? Ja, meinen Christoph Schnabel und Markus Wünschelbaum. Die Zulässigkeit ergebe sich aus der DSGVO. Die Justiz müsse umdenken. In Hamburg eskalierte ein Polizeieinsatz am Jungfernstieg: Polizeikräfte hielten einen Feuerwehrmann für einen “Corona-Spaziergänger” und attackierten ihn unverhältnismäßig. Anschließend zeigten sie das Opfer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung an. Vor Gericht sagten die Polizist:innen einheitlich und überzeugend die Unwahrheit aus. Nur durch eine Handyaufnahme des Vorfalls konnte das Opfer in letzter Minute freigesprochen werden. Die Polizist:innen waren dann selbst Ermittlungen wegen Falschaussage und Körperverletzung im Amt ausgesetzt. Geht es nach der herrschenden Meinung in Deutschland, wäre die Anfertigung dieser entscheidenden Aufnahme wohl strafbar gewesen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits 2015 entschieden, dass es nicht grundsätzlich unzulässig sein kann, Polizeibedienstete im Einsatz zu filmen. Nun gehen Polizeikräfte aber anders vor: Nicht das Bild, sondern die Tonaufnahme während des Einsatzes würde die Vertraulichkeit ihrer Ansprache nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) verletzen. Diese Strafbarkeit richtet sich nämlich nicht nach dem Inhalt des Gesagten, sondern ob die Worte in der “Nichtöffentlichkeit”, also vertraulich gefallen sind. Ob dies der Fall ist, wird in der Rechtsprechung kunterbunt unterschiedlich beurteilt. (…) In Rechtsprechung und Literatur versteht man hierunter einen – an sich unnötigen – Verweis auf die allgemeine Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Notstand und Einwilligung. Ein solches Verständnis missachtet die Gesetzesbegründung zu § 201 StGB. Danach sollte der Strafausschluss gerade nicht auf bestimmte Rechtfertigungstatbestände des StGB oder die Einwilligungen beschränkt sein. Vielmehr verwies der Gesetzgeber in den 1960er Jahren auf eine Abwägung anhand der Gesamtrechtsordnung, um über die Strafbarkeit zu entscheiden. Dieser Verweis auf die Gesamtrechtsordnung führt dazu, dass heute vor allem das Datenschutzrecht das Merkmal der “Unbefugtheit” in § 201 StGB ausfüllen kann: Ist eine Aufnahme nach den Maßstäben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zulässig, kann kein unbefugtes Handeln vorliegen. Denn das EU-Datenschutzrecht regelt die Frage der Datenverarbeitung durch eine Tonaufnahme abschließend und einheitlich für die Union. Es wäre damit unvereinbar, wenn die Mitgliedstaaten eine nach der DSGVO erlaubte Handlung durch ihr nationales Strafrecht ausnahmslos kriminalisieren würden. DSGVO als Ermöglichungsrecht Einschlägig ist dabei der Erlaubnistatbestand des “berechtigten Interesses” in Art. 6 Abs. 1 lit f. DSGVO. Hiernach sind Aufnahmen erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich sind und keine überwiegenden Interessen der aufgenommenen Personen entgegenstehen. Auf der einen Seite steht das Interesse des Bürgers, Beweise zu sichern gegen ein möglicherweise rechtswidriges, staatliches Hoheitshandeln. Grundsätzlich stehen die Persönlichkeitsrechte natürlich auch Polizist:innen zu. Sie müssen diese während eines hoheitlichen Einsatzes aber regelhaft zurückstellen. Denn die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben genießt regelhaft Vorrang. Daher kommt es bei der Frage, ob Aufnahmen von Polizeieinsätzen zulässig sind, entscheidend darauf an, ob hoheitliche Befugnisse ausgeübt werden. Denn hier besteht ein klares Machtgefälle zwischen Bürger und Staatsgewalt. Dieses Ungleichgewicht spricht in der Abwägung meist für ein überwiegendes Kontrollinteresse der Öffentlichkeit. Vor allem wenn es später zu einem Gerichtsverfahren kommen könnte, in dem der genaue Inhalt des Gesprächs wichtig wird. Pauschale Ansichten überzeugen da nicht, wenn sie Aufnahmen von Polizeieinsätzen für generell datenschutzwidrig erklären oder den Einsatz unmittelbaren Zwangs voraussetzen, um ausnahmsweise eine Aufnahme in Notwehr anzuerkennen. Dies gilt natürlich nicht unbegrenzt. Bei Routinetätigkeiten wie Streifenfahrten, Pausen und Brötchenholen besteht kein Kontrollinteresse der Öffentlichkeit. Hier müssen es sich Polizeibeamte nicht gefallen lassen, ungefragt gefilmt zu werden. Erst recht nicht, wenn die Aufnahmen sie verhöhnen oder lächerlich machen sollen.

via lto: Aufnahmen von Polizeieinsätzen von der DSGVO gedeckt Kein Film ist illegal

16-jährige Aktivistin im #Iran: #NikaShakarami Bericht zufolge von #Polizisten sexuell misshandelt und ermordet – #WomanLifeFreedom

Ein geleakter Bericht iranischer Behörden kommt zu dem Schluss, dass Nika Shakarami – entgegen der Behauptungen des Regimes – von Sicherheitsbehörden sexuell misshandelt und getötet wurde. Im September 2022 wurde die Leiche der 16-jährige Aktivistin Nika Shakarami nahe Teheran gefunden. Die Behörden des islamischen Gottesstaates sprachen von Selbstmord, auch wenn für viele klar war, dass staatliche Stellen für den Tod der Aktivistin nach einer Antiregierungs-Demonstration verantwortlich waren. Aus einem an die „BBC“ geleakten Bericht geht hervor, dass die junge Frau tatsächlich von Sicherheitskräften sexuell misshandelt und getötet worden sein soll. Der als „streng vertraulich“ eingestufte Bericht soll von Beteiligten verfasst worden sein und thematisiert demnach eine Anhörung zu Shakaramis Fall, die von den islamischen Revolutionsgarden abgehalten wurde. Der BBC zufolge habe man Monate damit verbracht, den Bericht auszuwerten. Er enthalte die Namen der Mörder und der hochrangigen Kommandeure, die dabei geholfen haben sollen, die Tat zu vertuschen. (…) Sie konnte zunächst fliehen, wurde jedoch kurze Zeit später von den Sicherheitskräften überwältigt und in einen Undercover-Van geworfen. Dort wurde die junge Frau demnach von den Sicherheitskräften Arash Kalhor, Sadegh Monjazy und Behrooz Sadeghy festgehalten, gefesselt und sexuell belästigt. Laut dem Bericht habe sich Shakarami trotz Handschellen gegen die drei Männer gewehrt, die mit Schlagstöcken auf sie einprügelten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der sexuelle Übergriff das Handgemenge im hinteren Teil des Vans auslöste und die Schläge der iranischen Staatsbeamten zu Nikas Tod führten.

via tagesspiegel: 16-jährige Aktivistin im Iran: Nika Shakarami Bericht zufolge von Polizisten sexuell misshandelt und ermordet

siehe auch: Geleaktes Dokument Aktivistin Shakarami offenbar durch Schläge und Misshandlung iranischer Sicherheitskräfte getötet Irans Behörden versuchten lange, den Tod der 16-jährigen Nika Shakarami als Suizid darzustellen. Ein geheimer Bericht legt nun nahe, was bereits lange vermutet wurde: Die Aktivistin fiel offenbar dem Regime zum Opfer; Secret document says Iran security forces molested and killed teen protester. Atash Shakarami Nika was just 16 years old when she disappeared during protests against Iran’s strict dress code for women An Iranian teenager was sexually assaulted and killed by three men working for Iran’s security forces, a leaked document understood to have been written by those forces says. It has let us map what happened to 16-year-old Nika Shakarami who vanished from an anti-regime protest in 2022. Her body was found nine days later. The government claimed she killed herself. We put the report’s allegations to Iran’s government and its Revolutionary Guards. They did not respond. Marked “Highly Confidential”, the report summarises a hearing on Nika’s case held by the Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) – the security force that defends the country’s Islamic establishment. It includes what it says are the names of her killers and the senior commanders who tried to hide the truth. It contains disturbing details of events in the back of an undercover van in which security forces were restraining Nika. These include: One of the men molested her while he was sitting on her Despite being handcuffed and restrained, she fought back, kicking and swearing An admission that this provoked the men to beat her with batons

Verstoß gegen Nachrichtensperre – Trump muss Ordnungsstrafe von 9.000 Dollar zahlen

Im Schweigegeld-Prozess sind Ex-US-Präsident Trump Kommentare über Verfahrensbeteiligte gerichtlich verboten worden. Er äußerte sich trotzdem und muss nun eine Strafe zahlen. Bei weiteren Verstößen droht Trump sogar Haft.Im Prozess gegen Donald Trump im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin muss der frühere US-Präsident eine Ordnungsstrafe von 9.000 Dollar (rund 8.420 Euro) zahlen. Richter Juan Merchan reagierte damit in New York auf wiederholte Kommentare Trumps über Prozessbeteiligte. Diese sind ihm wegen einer entsprechenden Nachrichtensperre – einer “gag order” – nicht erlaubt.Die von Merchan verhängte Geldstrafe setzt sich aus je 1.000 Dollar für neun Verstöße zusammen. In seiner schriftlich bekanntgegebenen Entscheidung wies der Richter den Ex-Präsidenten zudem an, sieben “beleidigende Beiträge” aus Trumps eigenem Onlinedienst Truth Social und zwei Beiträge von seiner Wahlkampfwebsite zu entfernen. Merchan erklärte: “Der Angeklagte ist hiermit gewarnt, dass das Gericht fortgesetzte vorsätzliche Verstöße gegen seine gesetzmäßigen Anweisungen nicht hinnehmen wird und es, falls nötig und den Umständen angemessen, eine Haftstrafe verhängen wird.”

via tagesschau: Verstoß gegen Nachrichtensperre Trump muss Ordnungsstrafe von 9.000 Dollar zahlen

siehe auch: Verstöße gegen Maulkorberlass Gericht ordnet 9000 Dollar Geldstrafe gegen Trump an Im Vergleich zu Donald Trumps sonstigen Anwalts- und Gerichtskosten sind 9000 Dollar wohl nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Verstößt der Ex-Präsident aber erneut gegen die richterliche »gag order«, droht ihm Gefängnis.

#Verfassungsschutz – Weitere #Brandenburger AfD-Parlamentarier als rechtsextrem eingestuft

Sechs der 24 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion sind mittlerweile als rechtsextrem eingestuft. Die Partei prüft, ob sie gegen die neuen Einstufungen der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Schieske juristisch vorgehen will. Der Brandenburger Verfassungsschutz stuft nun auch die beiden AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch und Lars Schieske als Rechtsextremisten ein. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte gegenüber dem rbb am Dienstag entsprechende Medienberichte. Schieske sagte am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Potsdam, er sei verwundert über die Einstufung. Wer ihn kenne merke, dass sich der Verfassungsschutz lächerlich mache. (…) Wie das Innenministerium auf rbb-Anfrage mitteilte, liegen für eine Einstufung der Abgeordneten hinreichend juristisch gesicherte Belege vor. Maßgebend seien dafür aber nicht Äußerungen oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats. Mit Hohloch und Schieske stuft der Verfassungsschutz insgesamt sechs Mitglieder der Brandenburger AfD-Fraktion als rechtsextremistisch ein. Zur AfD-Fraktion gehören insgesamt 24 Abgeordnete. Zuvor hatte die Behörde den Fraktionsvorsitzenden Hans-Christoph Berndt und die Landtagsabgeordneten Lars Günther und Daniel Freiherr von Lützow eingestuft. Auch das einstige AfD-Mitglied Andreas Kalbitz wird weiterhin als Rechtsextremist geführt.

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