Schlüsselfigur aus nordhessischer Szene – Verbot und Razzia gegen Neonazi-Gruppe "Combat 18"

Bundesinnenminister Seehofer (CSU) hat die rechtsextreme Gruppe “Combat 18” verboten. Ermittler suchten auch in Lauterbach nach Beweisen – und bei einer Schlüsselfigur der nordhessischen Neonazi-Szene. Im Zuge des Verbots der rechtsextremen Gruppe “Combat 18” (“C18”) durch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Polizei am Donnerstagmorgen mehrere Objekte in sechs Bundesländern durchsucht, auch im osthessischen Lauterbach (Vogelsberg). Genauere Angaben wollte das Innenministerium in Wiesbaden zunächst nicht machen. Bundesweit 210 Beamten waren an dem Einsatz beteiligt. Sie stellten einen mit Nägeln präparierten Baseball-Schläger, einen Teleskop-Schlagstock, einen sogenannten Morgenstern und Reizgas sicher. Zudem seien Mobiltelefone, Laptops, Datenträger, Tonträger, Kleidung, NS-Devotionalien und Propagandamittel mitgenommen worden. Scharfe Schusswaffen wurden nach ersten Informationen nicht entdeckt.
Stanley R. seit 2001 im Raum Kassel Die Verbotsverfügung wurde insgesamt sieben mutmaßlichen Anhängern der Gruppe überreicht. Schwerpunkte der Aktion waren Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Dort ging es vor allem um einen Mann, der schon vor Jahren als Schlüsselfigur der rechtsextremen Szene in Nordhessen galt: Stanley R. wurde den Angaben zufolge von der Polizei an seinem Arbeitsplatz in Thüringen angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die durchsucht wurde. In Thüringen wurden nach Angaben des dortigen Landeskriminalamts zwei Objekte durchsucht: eins im Raum Erfurt, eins im Raum Eisenach. Nach Informationen der antifaschistischen Recherche-Plattform “Exif” trat R. seit 2001 im Raum Kassel auf, wohnte zumindest in der Vergangenheit in Kaufungen und arbeitete in einer Kantine von VW in Baunatal. Er gehörte zu den Gründern der 2015 vom hessischen Innenministerium verbotenen Gruppe “Sturm 18 Cassel”. Dass R. und Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), sich aus der Szene kannten, gilt als gewiss. Ob sie in in jüngerer Zeit Kontakt hatten, ist nicht bekannt.

via hessenschau: Schlüsselfigur aus nordhessischer Szene Verbot und Razzia gegen Neonazi-Gruppe “Combat 18”

siehe auch: „COMBAT 18”-VERBOT – Darum führte Schlag gegen Neonazis Ermittler nach Malchin. Stundenlang hat die Polizei am Donnerstag die Wohnung eines mutmaßlichen Mitglieds der rechtsextremen Gruppe „Combat 18“ durchsucht. Nachbarn waren völlig überrascht, wer da in ihrem Block wohnt. (…) Die Durchsuchung galt – wie mehrere weitere in sechs Bundesländern – einem mutmaßlichen Mitglied der rechtsextremen Gruppe „Combat 18“, die das Bundesinnenministerium am Donnerstag verboten hat. Anführer einer rechtsextremen Gruppe Der Mann soll seit etwa drei Jahren in Malchin wohnen. Er stammt aus Rheinland-Pfalz und war hier Anführer der rechtsextremen „Chaos Crew 33“, wie die Recherche-Plattform Exif berichtet, die sich auf das Auswerten von Bildmaterial von Aufmärschen, Treffen und Veranstaltungen konzentriert. Die Mitglieder der „Chaos Crew 33“ ließen sich demnach besonders gern mit „Blood & Honour“- und „Combat 18“-Symbolik ablichten. Im Juni 2011 hat der junge Mann laut Exif zusammen mit weiteren „Chaos Crew“-Mitgliedern einen anderen Neonazi fast zu Tode geprügelt. Sie hatten ihr Opfer des Verrats verdächtigt und es in eine Falle gelockt. Der Crew-Anführer wurde daraufhin zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung soll er sich der Neonazi-Gang „Sturmgruppe 44“ angeschlossen haben, die jedoch 2016 zerfiel. Daraufhin sei er dann offensichtlich zu „Combat 18“ weiter gezogen, heißt es auf verschiedenen Recherche-Plattformen. Auf Internetseiten linker Gruppen ist der Malchiner auch auf Rechtsrockkonzerten und bei Treffen verschiedener Neonazi-Gruppen zu sehen, darunter auch Gruppen aus anderen europäischen Ländern; SWR-Recherche nach Durchsuchungen in Trierweiler – Mutmaßliches “Combat 18”-Mitglied früher im NPD-Umfeld aktiv. Im Fall der Durchsuchung bei einem mutmaßlichen Mitglied der rechtsextremen Gruppe “Combat 18” in Trierweiler gibt es neue Details. Nach SWR-Recherchen fand der Einsatz bei einem Mann statt, der sich in der Vergangenheit im Umfeld der NPD bewegt hatte. Demnach nahm er 2013 an einer Kundgebung der NPD in Trier teil. Auf der Veranstaltung trug er Kleidung mit der Aufschrift des am Donnerstag verbotenen Neonazi-Netzwerks “Combat 18”. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass der Mann Kontakte in die Trierer Hooliganszene hat

Mietvertrag gekündigt – Berliner #AfD muss Parteitag erneut verschieben

Die Berliner AfD muss ihren fürs Wochenende geplanten Parteitag absagen. Der Partei wurden die Räumlichkeiten gekündigt, weil die Vermieterin bedroht wurde – vor Gericht bekam sie nun recht. Für die Berliner AfD geht die Suche nach Räumen für den geplanten Parteitag weiter. Der Landesverband ist mit einem Eilantrag vor dem Berliner Landgericht gegen die Kündigung eines Mietvertrags für das kommende Wochenende gescheitert. “Der Parteitag muss natürlich abgesagt werden”, sagte Landeschef Georg Pazderski. Ein neuer Termin ist demnach noch nicht absehbar. Das Gericht wies den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Vermieterin zurück. Die Partei hatte am 20. Dezember den Mietvertrag geschlossen, die Vermieterin war aber am 6. Januar davon zurückgetreten, weil sie und ein Mitarbeiter bedroht worden seien.
Das Landgericht erklärte zu seiner Entscheidung, die Vermieterin habe “glaubhaft gemacht, dass ein Mitarbeiter wegen der geplanten Veranstaltung bedroht worden sei”. Sie dürfe selbst darüber “befinden, ob sie bereit sei, das Risiko durch die Vertragserfüllung auf sich zu nehmen”. Die Entstehung dieses Risikos gehe “ersichtlich weit über die vertraglich übernommene Verpflichtung zur Bereitstellung von Veranstaltungsräumen hinaus”. Der Vermieterin stehe daher ein Recht zur Verweigerung der Leistung zu. Rund 170 Anfragen an Vermieter und nur Absagen Der Berliner AfD-Parteitag war eigentlich bereits für November geplant gewesen. Der Landesverband hat jedoch seit Monaten Probleme bei der Suche nach Räumlichkeiten, weshalb zuletzt der 25. und 26. Januar vorgesehen waren. Insgesamt stellte die AfD nach eigenen Angaben rund 170 Anfragen an Berliner Vermieter, die alle abgewiesen wurden.

via spiegel: Mietvertrag gekündigt Berliner AfD muss Parteitag erneut verschieben

Seehofer verbietet Neonazi-Gruppe "#Combat18" – #terror #c18 #318 #mitAnkündigung #verbot #lübcke

Das Bundesinnenministerium geht gegen eine Gruppierung vor, die sich als “Kampfgruppe Adolf Hitler” versteht. Beamte durchsuchen nach SPIEGEL-Informationen in sechs Bundesländern Wohnungen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rechtsextreme Gruppe “Combat 18 Deutschland” zerschlagen. Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und sei mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt, heißt es in der Verbotsverfügung. Am Donnerstagmorgen durchsuchten nach SPIEGEL-Informationen Beamte in Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und drei weiteren Bundesländern Wohnungen und beschlagnahmten Unterlagen. Das Verbot zeichnete sich seit Monaten ab. Nach der Ermordung des Kasseler CDU-Politikers Walter Lübcke im Juni 2019 hatten mehrere Landesinnenminister darauf gedrängt, “Combat 18” aufzulösen. Lübckes mutmaßlicher Mörder hatte zumindest in der Vergangenheit Kontakt zu Anhängern der Truppe. Auch die EU-Polizeibehörde Europol warnte zuletzt vor länderübergreifenden Aktivitäten von “Combat 18”. (..) Als Führungsfiguren von “Combat 18” in Deutschland galten zuletzt Stanley Röske, 43, aus der Nähe von Kassel und der Dortmunder Neonazi Robin Schmiemann, 35. Schmiemann soll vor einigen Monaten vermummt und mit verzerrter Stimme als “Combat 18”-Sprecher in einem Video aufgetreten sein. Er gilt als gewaltbereit. Wegen eines Supermarkt-Überfalls, bei dem er einen Tunesier anschoss, saß er lange im Gefängnis. Während der Haft pflegte er eine innige Brieffreundschaft mit der NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Der zuletzt in Thüringen ansässige Rechtsextremist Röske trainierte im Herbst 2017 mit weiteren “Combat 18”-Mitgliedern in Tschechien das Schießen. Bei der Rückreise hielt die Spezialeinheit GSG9 die Gruppe auf, Röske erhielt eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Durch Medienrecherchen wurden zudem Kontoauszüge öffentlich, wonach bei ihm Mitgliedsbeiträge für “Combat 18” eingingen. Anfang der Nullerjahre bewegte sich Röske in derselben Szene wie der mutmaßliche Lübcke-Mörder Stephan Ernst, Fotos zeigen die beiden bei einem Neonazi-Aufmarsch in Kassel.

via spon: Seehofer verbietet Neonazi-Gruppe “Combat 18”

Infos zu C18 bei EXIF: «Combat 18» Reunion. Im Jahr 2012 gründete sich die Neonaziorganisation «Combat 18» („Kampfgruppe Adolf Hitler“) Deutschland. «Combat 18» (C18) Deutschland ist die „autorisierte“ deutsche Division eines internationalen Netzwerks von C18-Gruppen, die sich als eine weltweite Bruderschaft verstehen und organisatorisch und sozial eng verbunden sind. Regionale Schwerpunkte in Deutschland bilden der Raum Dortmund, Ostholstein, Thüringen und Nordhessen. Von ca. 50 Personen lässt sich eine Mitgliedschaft in «Combat 18» Deutschland belegen. Dutzende weitere Neonazis tauchen regelmäßig in Personenzusammenhängen von «Combat 18» Deutschland auf und/oder beziehen sich auf die Organisation, doch bei ihnen fehlen Nachweise für eine Mitgliedschaft. «Combat 18» Deutschland hat eine feste Organisationsstruktur. Ein Richtlinien-Papier, das im Stil einer Vereinssatzung gehalten wird, legt diverse „Bruderpflichten“, monatliche Treffen und Beitrittszahlungen, Aufnahme- und Ausschlusskriterien und sogar eine Kleiderordnung fest. Die Gründung von «Combat 18» auf internationaler Ebene im Jahr 2012 geschah unter dem Motto „Reunion 28“ – Wiedervereinigung. Mittlerweile gibt es in ca. 25 Staaten Divisionen. Tatsächlich ist «Combat 18» Deutschland die Weiterführung einer Struktur, die seit den 1990er Jahren existiert. Diese Struktur erlebte Flauten und Hoch-Zeiten, Umbrüche und personelle Fluktuation, wie es in vielen politischen Zusammenhängen passiert. Die „Reunion“ im Jahr 2012 ist je nach Sichtweise eine Reorganisierung, Wiederbelebung, Neustrukturierung und Neugründung. «Combat 18» Deutschland versteht sich als das „originale“ «Combat 18» und hat das Selbstverständnis, der harte Kern und der bewaffnete Arm von «Blood & Honour» (B&H) zu sein – einer Organisation, die in Deutschland im 2000 verboten wurde. Die Gruppen des «Combat 18»-Netzwerkes nennen sich „B&H/C18“ und nutzen die Grußformeln „C18/28“ und „318/28“. 318 steht für C18, die 28 für BH, «Blood & Honour». Die Selbstsicherheit, mit der «Combat 18» Deutschland auftritt, ist nicht nur mit Naivität und den typisch neonazistischen Allmachtsphantasien zu erklären. Einzelne Führungspersonen sind erfahrene Leute, die die Grundregeln konspirativen Handelns durchaus kennen. Und doch agieren sie so, als ob ihnen nichts passieren könne.

Holocaust-Leugner wegen Facebook-Postings in Wien verurteilt

Replik an Mauthausen-Komitee endete mit 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs unbedingt. Ein 64-Jähriger ist am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Wiener Landesgericht zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Der Mühlviertler hatte den Holocaust geleugnet. Er nahm die über ihn verhängte Strafe an. Das Urteil ist nach einem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig. Der Mann war seinen Angaben zufolge beim Surfen im Internet auf einer Webseite mit zahlreichen Verschwörungstheorien gelandet. Darauf fand er einen angeblichen Bericht des Roten Kreuzes, in dem von 272.000 durch die Nazis getöteten Juden die Rede war. Kurze Zeit später poppte laut Aussage des Mühlviertlers bei Facebook ein Posting des Mauthausen-Komitees auf, in dem von sechs Millionen Opfern die Rede war. Das veranlasste den ehemaligen Maurer im März des Vorjahres zu einer Replik, in der er die Opferzahl in Zweifel stellte. (…) Die Geschworenen sprachen den Mühlviertler mit 5:3 Stimmen im Sinn der Anklage schuldig. Von den 18 Monaten wurde ein halbes Jahr unbedingt ausgesprochen, der Rest wurde für drei Jahre bedingt nachgesehen. Zudem wurde dem 64-Jährigen sein Wahlrecht aberkannt. Erschwerend waren bei der Strafzumessung die Tatbegehung innerhalb zweier Probezeiten für nicht einschlägige Verurteilungen. Mildernd wertete das Schwurgericht eine “gewisse intellektuelle Minderbegabung” und die einmalige Tatbegehung.

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Beschwerde gegen Strafbefehl: Ex-KSK-Soldat vor Gericht

Ein wegen Kontakt zu rechten Netzwerken ins öffentliche Schlaglicht geratener Unteroffizier muss sich nach seiner Beschwerde gegen einen Strafbefehl vor Gericht verantworten. Andre S., einst im Kommando Spezialkräfte (KSK) im Einsatz, war wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verurteilt worden. Das Amtsgericht Böblingen hatte im September eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt. Die Höhe der Tagessätze ist unbekannt. Die Kammer verhandelt heute. Bei Hausdurchsuchungen hatten Ermittler bei Andre S. Patronen, Nebel- und Signalgranaten sichergestellt sowie eine Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden. Dem Mann wurde “vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Munition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in zwei tateinheitlichen Fällen” vorgeworfen. Der frühere Unteroffizier S. – Spitzname “Hannibal” – war in den Blick von Behörden geraten, nachdem der terrorverdächtige Offizier Franco A. wegen einer auf dem Flughafen Wien versteckten Waffe 2017 aufgeflogen war

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Mehrfache Volksverhetzung – #schauhin #kaltland

65-Jährige steht wegen antisemitischer und extremistischer Äußerungen vor Gericht. In Nürnberg hatte ein Auftritt von Marianne W. vor anderthalb Jahren politische Verwerfungen ausgelöst. Ende Juni 2018 war die Rentnerin aus Oberfranken als Rednerin einer rechtsextremistischen Kundgebung am Willy-Brandt-Platz ans Mikrofon getreten und hatte die Geschichte erzählt, wie sie einen “russischen Kontingentflüchtling” kennengelernt haben will; wie dieser sie angeblich gefragt habe “Ja, Mariannchen, warum meldest du dich nicht mehr, was ist los?” und die Rentnerin diesen daraufhin – eigenen Angaben zufolge – mit Folgendem konfrontiert habe: “Die Vergasung der Juden ist eine Lüge, und du weißt es, und du bist beteiligt.” Die Kundgebung hatte nicht nur in Nürnberg für Empörung gesorgt. So wollte unter anderem die Landtags-SPD wissen, warum diese Veranstaltung von der Polizei nicht aufgelöst wurde, zumal die Rede der Rentnerin beileibe nicht der einzige volksverhetzende Exzess dabei gewesen sei. (…) Im Fall der Rentnerin Marianne W. hat das nun zur Anklage geführt: Am Amtsgericht Hof muss sich die 65-Jährige aus dem Landkreis Hof derzeit unter anderem wegen mehrfacher Volksverhetzung verantworten. Ihre Rede in Nürnberg ist dabei nur einer der angeklagten Vorfälle. (…) Wenige Tage nach ihrem Auftritt in Nürnberg soll die Rentnerin laut Anklage in einem öffentlich zugänglichen Blog einen Post hochgeladen und darin einen Brief an einen Hofer Staatsanwalt veröffentlicht haben. Den Brief hatte sie dem Staatsanwalt nach einem gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren geschrieben. Sie bezeichnet darin laut Anklage den Holocaust als eine “Jahrhundertgeschichtsfälschung”. Angeblich wüssten heute “Millionen Aufgewachte in Deutschland”, dass “die Hitlergaskammern” niemals existiert hätten. Die 65-Jährige schwadroniert überdies über eine vorgebliche “Lüge”, die “zionistischen und kommunistischen Ursprungs” sei, einen “gigantischen politischen und finanziellen Betrug ermöglicht” hätte, an dem wiederum seither vermeintliche “deutsche Volksverräter” mitverdienen würden.

via sz: Mehrfache Volksverhetzung

Haftbefehl aufgehoben – #connewitz #le3112

Silvesternacht in Connewitz: Staatsanwaltschaft lässt Haftbefehl aufheben. Seit drei Wochen sitzen drei Leipziger in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz Polizisten angegriffen zu haben. Nun wurde ein Haftbefehl überraschend aufgehoben. Das Amtsgericht Leipzig widerrief am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen einen 30-jährigen, der seit rund drei Wochen in Untersuchungshaft saß. Der Mann wurde in der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz von der Polizei festgenommen. Ihm wird ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung und Gefangenenbefreiung vorgeworfen. Verteidiger Daniel Werner hatte zuletzt in verschiedenen Medienberichten die Inhaftierung seines Mandanten kritisiert. Die Beweislage nannte er »dürftig«, es gebe bislang nur die Aussage zweier Polizisten, die selbst einer Körperverletzung tatverdächtig seien, erklärte er. Sein Mandant sei aufgrund der Polizeimaßnahme gegen 01:00 Uhr in der Silvesternacht so schwer verletzt worden, dass er das Bewusstsein verloren habe und stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Werner beantragte bereis vor mehreren Tagen eine Haftprüfung und stellte einen Freilassungsantrag für seinen Mandanten. Darauf reagierte die Staatsanwaltschaft nun anscheinend mit einem eigenen Antrag. Angesichts der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten und gerichtlicher Auflagen bestehe auch angesichts des zu erwartenden Strafmaßes keine akute Fluchtgefahr. »Die Staatsanwaltschaft hat daher dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend einen entsprechenden Antrag gestellt, dem der Ermittlungsrichter entsprochen hat«, erklärt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz auf kreuzer-Anfrage. Auch ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts bestätigte die Aufhebung des Haftbefehls auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

via kreuzer leipzig: Haftbefehl aufgehoben