Mit Vernichtung ist Putin auf dem “richtigen Weg”. Wer das sagt, macht sich strafbar, entschied das OLG Braunschweig. Das Urteil zeigt, dass eine einheitliche Rechtsprechungslinie zur Billigung von Straftaten noch auf sich warten lässt. Eine Frau hat sich mit einem Kommentar, der die Aussage enthielt, Putin sei in der Ukraine “auf dem richtigen Weg”, um “faschistische Unsauberkeit zu vernichten”, wegen Billigung von Straftaten nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar gemacht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit Urteil vom 18. Mai 2026 entschieden (1 ORs 12/26). Der 1. Strafsenat bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen, allerdings mit teilweise abweichender Begründung. Lediglich die Höhe der Geldstrafe setzte er herab, und zwar auf 1.485 Euro. Hintergrund des Verfahrens war eine Äußerung auf der Profilseite eines russischen Online-Kontaktnetzwerks. Dort hatte die Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Göttingen im April 2022 Veranstaltungen kritisiert, auf denen der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gefeiert und verherrlicht worden sei. Sie rief die russischsprachige Bevölkerung in Deutschland unter anderem dazu auf, sich von solchen Veranstaltungen zu distanzieren und das “Z-Symbol” nicht zu verwenden. Die Angeklagte kommentierte dies mit den Worten: “Wir sind mit Putin, er ist auf dem richtigen Weg, um endlich die gesamte faschistische Unsauberkeit zu vernichten, die in den letzten acht Jahren Menschen im Donbass, Luhansk und Donetsk umgebracht haben. Da hat man irgendwie euer Geschrei nicht gehört, dass Menschen, unter anderem Kinder und Alte, nicht getötet werden sollen.” Der Beitrag war für die rund 800 Kontakte der Vorsitzenden sowie für die Kontakte der Angeklagten in dem Netzwerk einsehbar. Das Amtsgericht Duderstadt verurteilte die Frau daraufhin wegen Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB) zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.980 Euro. Die Berufung der Angeklagten vor dem Landgericht Göttingen blieb ohne Erfolg. Auch die Revision gegen das Berufungsurteil hatte nun im Schuldspruch keinen Erfolg.
Arkansas state trooper wrote ‘white supremacist’ texts to wife, resigns after she reveals them in divorce filing
The former state trooper sent more than two dozen racist, homophobic and sexist text messages to his wife, according to her court filings reviewed by PEOPLE Divorce filings revealed at least 30 racist, sexist, and homophobic text messages former Arkansas state trooper Michael Austin Kennedy appeared to have sent his wife. Kennedy resigned from the Arkansas State Police force soon after the texts were made public The text messages were filed amid the couple’s divorce proceedings and a bitter custody battle over their two children An Arkansas state trooper has resigned after his wife filed court documents showing more than two dozen racist and sexist text messages he appeared to have sent to her over the years. The filings late last month came amid the couple’s divorce proceedings and a custody battle over their two young children. Michael Austin Kennedy has since resigned from the Arkansas State Police after the text messages were revealed. Alana Delaney Kennedy wrote in a complaint last month that she’s seeking sole custody of their children because she’s concerned her estranged husband “is a white supremacist and as such is going to poison the minds of the children with his views and actions.” PEOPLE has reviewed the court documents, which show 30 screenshots of text messages the former state trooper allegedly sent his wife using racial slurs and bragging about arresting people from minority backgrounds. Some of the text messages included photos he allegedly took posing with people he appeared to be arresting at the time. Another text message reviewed by PEOPLE shows Michael suggesting the repeal of the 19th Amendment, which gave women the right to vote. Another shows Michael using homophobic slurs.
Prozess um „Goldschatz“ für AfD: Gutachterin hält Testament zugunsten der Partei wohl für ungültig
Der Erfinder Reiner Strangfeld machte die AfD kurz vor seinem Suizid zur Alleinerbin. Entfernte Verwandte Strangfelds klagen dagegen. Der Prozess soll klären, wie es um den Geisteszustand des 79-Jährigen vor seinem Tod stand. Es ist ein Millionenvermögen, das der Erfinder Reiner Strangfeld der AfD vermacht hat: Gold im Wert von rund 35 Millionen Euro, Immobilien und Barvermögen, wie der „Spiegel“ berichtet. Doch entfernte Verwandte des im Juli 2018 durch Suizid gestorbenen 79-Jährigen wollten das nicht hinnehmen und zogen vor Gericht. In dem Prozess vor dem Amtsgericht Bückeburg in Niedersachsen geht es um die Frage, ob Strangfeld, der mit der Erfindung einer smarten Toilettenspülung reich geworden war, kurz vor seinem Tod noch wusste, was er tat. Nun liegt laut „Spiegel“ ein erstes psychiatrisches Gutachten vor, dem zufolge Strangfeld vor seinem Suizid an einer schweren „schizoaffektiven Störung“ litt und „nicht testierfähig“ war, als er die in Teilen rechtsextreme AfD zur Alleinerbin bestimmte. Damit könnte das Testament ungültig sein. (…) In dem seit November laufenden Prozess wurden bereits mehrere Zeugen befragt. Unter anderem ging es dabei laut „Spiegel“ um einen Prozess um nicht bezahlte Nebenkosten für Strangfelds Wohnung im Mai 2018 – also kurz vor dem Verfassen des Testaments. Der Erfinder soll in dem Verfahren wirr, laut und ungehalten aufgetreten sein, berichtet das Magazin. Der Richter habe ihn aus dem Gerichtssaal bringen lassen und angeregt, die Prozessfähigkeit des „renitenten älteren Herrn“ zu überprüfen. Auch die Prüfung einer „Betreuung von Amts wegen“ schlug er demnach vor. Strangfeld war in der Vergangenheit laut dem Bericht zudem zweimal zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen worden. Die Anwälte der AfD halten das Gutachten laut „Spiegel“ für „eher nicht relevant“. Es bestehe der „Anschein der Voreingenommenheit“. Für die AfD macht das Erbe laut „Spiegel“ einen Großteil des Parteivermögens aus, das nach deren Angaben 2024 bei knapp 41 Millionen Euro lag.
via tagesspiegel: Prozess um „Goldschatz“ für AfD: Gutachterin hält Testament zugunsten der Partei wohl für ungültig
siehe auch: AfD-Testament laut Gutachten ungültig – was wird jetzt aus Weidels Millionenschatz? Die AfD muss vor Gericht um ihren millionenschweren Goldschatz bangen: Zeugen berichten nach SPIEGEL-Informationen von wirren Auftritten des Erblassers Reiner Strangfeld – und zweifeln an dessen Urteilskraft. (…) Weitere Hinweise auf eine massive geistige Beeinträchtigung Strangsfelds finden sich nach SPIEGEL-Recherchen in einem forensisch-psychiatrischen Gutachten, das seine Verwandten im April 2024 bei der Frankfurter Psychiaterin Sophia Falke in Auftrag gaben. Die Sachverständige sichtete Gerichtsdokumente, medizinische Befunde und Unterlagen aus Strangfelds Nachlass. Dazu befragte sie Zeugen aus seinem Umfeld und hatte Zugriff auf rund 90 Stunden Audio-Aufnahmen, auf denen der Erfinder ausschweifende Monologe über vermeintliche »Wunder« oder angebliche Verschwörungen aufgezeichnet hatte. Am 6. November, unmittelbar vor Prozessbeginn, legte die Fachärztin ihr 70-seitiges Gutachten vor. Strangfeld litt demnach vor seinem Suizid an einer »schizoaffektiven Störung«, die sich mit einer »narzisstischen Persönlichkeitsstörung« verbunden hatte. Damit einhergegangen sei eine »chronifizierte wahnhafte Symptomatik«, heißt es in dem Gutachten.
ILM-KREIS (THÜRINGEN) – AfD, CDU und Freie Wähler kürzen gemeinsam Gelder für „Demokratie leben!“ – #brandmauer
Im Ilm-Kreis in Thüringen wurde der Kreishaushalt 2026 beschlossen – mit einer Streichliste, die Klimaprojekte, Integrationsprogramme und Bildungsförderung trifft. Ein Beschluss sorgt dabei für besonderes Aufsehen. napp 100.000 Einwohner hat der Ilm-Kreis in Thüringen, und die dortigen Wahlberechtigten haben im Jahr 2024 mehrheitlich blau gewählt: Die AfD hat aktuell 14 Sitze im Kreistag (Sitzungsorte: Arnstadt und Ilmenau) und somit die Mehrheit, gefolgt von 11 Abgeordneten der CDU, FWG (8), Linke (5), SPD (4), Grüne (3) und FDP (1). Verhältnisse, die auch die Verabschiedung eines Haushalts erschweren. Wie die „Thüringer Allgemeine“ (TA) berichtet, wurde jüngst zum vierten Mal versucht, den Haushalt 2026 zu verabschieden. Dies gelang zwar. Aber das Ergebnis war dann „nicht das, was sich Landrätin Petra Enders (parteilos) mitsamt ihrer Verbündeten von Linken, Grünen und SPD vorgestellt (…)“ hatte, berichtet die „TA“. Denn die Anträge, die CDU, FDP und Freie Wähler gemeinsam in der Sitzung vom 27. Mai 2026 einbrachten, sahen teils erhebliche Kürzungen (minus 3,57 Millionen Euro) im Verwaltungshaushalt vor. Ferner habe vor allem die AfD ihren Teil dazu beigetragen, dass der Haushalt nun „im Wesentlichen nicht die Handschrift der (…) Landrätin (…), sondern der Opposition aus CDU/FDP, Freien Wählern und AfD“ trage, schreibt die Zeitung weiter. Insgesamt sechs Änderungsanträge dieser vier Fraktionen fanden Mehrheiten, mit dem Ergebnis, dass der Haushaltsentwurf der Kreisverwaltung nun „gründlich“ umgekrempelt worden sei. (…) Überregional Schlagzeilen machte die Entscheidung des Kreistags, die Mittel für das Programm „Demokratie leben!“ komplett zu streichen (21 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen und 11 Gegenstimmen). Unter anderem das Portal „Apollo News“ berichtete über den Vorgang, der mit Ja-Stimmen aus der AfD und Enthaltungen aus den Reihen der CDU und der Freien Wähler erfolgte. Die Absage an das Programm „Demokratie leben!“ (das vom Bund finanziert und vom Ilm-Kreis koordiniert wird), wurde vonseiten der örtlichen AfD laut „Thüringer Allgemeine“ so begründet: Diese dafür abgestellten Steuergelder würden „meist ideologisch gebunden eingesetzt“. Eine solch „staatlich geförderte Bevorzugung bestimmter politischer Haltungen“ lehne man aber ab.
via welt: ILM-KREIS (THÜRINGEN) AfD, CDU und Freie Wähler kürzen gemeinsam Gelder für „Demokratie leben!“

Entscheidung des Verwaltungsgerichts – Hessische AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden
Schon 2022 hat der Verfassungsschutz die AfD beobachtet, dagegen ging die Partei vor. Nun hat ein Verwaltungsgericht im Hauptverfahren entschieden: Die Behörde darf ihre Arbeit machen und nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD bereits vor vier Jahren als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und begonnen, sie zu beobachten. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt. Gleichzeitig entschied das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben. Das ist nun anders. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Zur Frage der Einstufung hatte es bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls entschied, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung wurde 2025 in zweiter Instanz bestätigt. Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung Auch im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun, dass »hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte« dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieß es. Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall und somit den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.
via spiegel: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hessische AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden
siehe auch: Verwaltungsgericht Wiesbaden beschließt: Verfassungsschutz darf hessische AfD beobachten Die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremer Verdachtsfall ist laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden rechtens. Die AfD spricht von einem politischen Manöver. Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt.
Drei Tage nach Gerichtsurteil – Trifft sich hier eine Neonazisekte trotz ihres Verbots?
Die taz beobachtet eine Feier auf einem Bauernhof in Brandenburg. Viele Gäste lassen sich der verbotenen „Artgemeinschaft“ oder deren Umfeld zurechnen. Eigentlich ist für Heike und Dirk Kupke samstags immer Markt. Feinste Wurst, geräuchertes Fleisch, Schinken oder Chiliknacker bietet das Paar auf seinem Stand auf den Berliner Wochenmärkten am Südstern in Kreuzberg oder auf dem Kollwitzplatz in Prenzlauer Berg an. Die Spezialitäten stammen aus der eigenen „Schweinemeisterei“ im Süden Brandenburgs. Dort, im Dorf Arenzhain, das in die Stadt Doberlug-Kirchhain eingemeindet wurde, haben sich die Kupkes 1997 in einen über Hundert Jahre alten Bauernhof verliebt. Nun züchten sie seltene Wollschweine ohne „Antibiotika oder Wachstumsförderer“, in Ruhe und „geborgen in familiären Verbänden“. So zumindest beschreibt es das Landwirtschaftsministerium Brandenburgs 2022 in einer Broschüre, die sich um „gefährdete Rassen“ sorgt und das Paar porträtiert. Doch am ersten Mai-Wochenende dieses Jahres geht es in Arenzhain nicht nur um Landwirtschaft, und um „gefährdete Rassen“ – und um „familiäre Verbände“ höchstens in einem anderen Sinne. Es ist Samstag, der 2. Mai, und auf dem alten Hof blitzen über ein Dutzend Limousinen, Kleinbusse und Wohnwagen in der Mittagssonne. Das Anwesen liegt taktisch günstig: umgeben von weiten Feldern, schwer einsichtig und grün umwachsen. Rund 15 Familien, insgesamt mehr als 70 Kinder und Erwachsene, verbringen nach Beobachtungen der taz das Wochenende auf dem Bauernhof von Heike und Dirk Kupke. Vom Hof hört man Musik, zu sehen ist aber wenig – da das Anwesen zur Straße hin mit hohen Mauern und Toren abgeschirmt ist. Die Artgemeinschaft bot jahrzehntelang rechtem Terror Obhut. Andrea Röpke, Rechtsextremismusexpertin Was nach außen wie ein harmloses Familientreffen wirken könnte, führt nach taz-Recherchen zahlreiche Personen aus dem völkisch-rassistischen Teil der Neonaziszene zusammen: Frauen, Männer und ganze Familien mit Bezügen zu rechtsextremen oder völkischen Organisationen und Netzwerken, darunter zur verbotenen Wiking-Jugend, zur verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“, zum „Jungadler“, zum „Freibund“ und zum rechten „Hannibal“-Prepper-Netzwerk. Verbindungen zur alten Kaderschmiede Viele der angereisten Familien verbindet nach taz-Recherchen eine Nähe zur „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, bei mehreren Personen liegen Hinweise auf frühere Mitgliedschaften oder enge Verbindungen vor. Die rassistische und antisemitische Organisation existierte seit 1951 und galt bis zu ihrem Verbot 2023 über Jahrzehnte als Sammelbecken und Kaderschmiede der deutschsprachigen Neonaziszene. (…) Kürzlich, am 29. April, hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Verbot der Artgemeinschaft höchstrichterlich bestätigt. Nur drei Tage später treffen sich, davon scheinbar unbeeindruckt, ehemalige Mitglieder auf dem Bauernhof in Südbrandenburg. Mehrere Jurtezelte stehen im Hof, die Kinder spielen auf einer Wiese Fußball und „Räuber und Gendarm“ und tragen überwiegend die für die völkische Szene typische Kleidung mit weißem Baumwollhemd und lederner kurzer Hose, die ein wenig an die Hitlerjugend erinnert. Abends schallt Musik von dem abgeschotteten Gelände, man sieht Männer und Frauen – Letztere ebenfalls in typischen langen Röcken und gedeckten Farben. Vordergründig ein Maitanz-Treffen, eigentlich aber ein politisches Vernetzungstreffen von Anhänger*innen der Artgemeinschaft.
via taz: Drei Tage nach Gerichtsurteil Trifft sich hier eine Neonazisekte trotz ihres Verbots?
Entscheidung von tschechischem Gericht – Neonazi Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden – #KickHimOut #LockHimUp
Der verurteilte Rechtsextremist Sven alias Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen am Montag angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Nun hat er einige Tage Zeit, um Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist also noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit auf Rechtsmittel. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt. Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden (queer.de berichtete). Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart. (…) Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird. Verurteilung im Juli 2023 Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh Ende August 2025 (queer.de berichtete).
via queer: Entscheidung von tschechischem Gericht Neonazi Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden
siehe auch: Nach Prozess in Pilsen Gericht ordnet die Auslieferung von Marla Svenja Liebich an. Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten ihm noch bleiben und wie es dann weitergeht. Die verurteilte rechtsextreme Person Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen am Montag angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Liebich hat nun einige Tage Zeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt. Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis untergebracht zu werden und dort Schaden zu nehmen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Die Bedingungen dort gelten als hart. (…) Nach der Auslieferung wird Liebich zunächst ins Frauengefängnis in Chemnitz gebracht, weil noch eine entsprechende Ladung existiert, die die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des eingetragenen Geschlechts Liebichs ausgestellt hat. Damit ist noch nichts über Liebichs dauerhaften Verbleib gesagt. Das sächsische Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass zunächst ein Antrittsgespräch stattfindet und die Gefängnisleitung sodann über die Art der Unterbringung entscheidet. Das Prinzip der Trennung von weiblichen und männlichen Insassen ist dabei die Regel, allerdings gibt es die Möglichkeit, hiervon im Einzelfall Ausnahmen zu machen. Maßgeblich für die Entscheidung der Leitung ist die Einschätzung, ob Liebich durch andere Insassinnen gefährdet werden könnte oder selbst eine Gefahr für andere dort inhaftierte Frauen darstellt. Die Regelungen zum Strafvollzug dienen dazu, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen, sicherzustellen.