Prozess gegen „Sächsische Separatisten“ – Rechte Anwälte nutzen Terror-Prozess für Polit-Show – #terror

In Dresden hat die Verhandlung gegen acht mutmaßliche Rechtsterroristen begonnen – darunter AfD-Politiker. Sie sollen ethnische Säuberungen geplant haben. Dubravko Mandic poltert. “Ich werde jederzeit das Wort ergreifen”, schimpft der Anwalt in sein Mikrophon. “Im Moment erteile ich Ihnen nicht das Wort”, weist ihn die Vorsitzende Richterin zurecht. Es ist Freitagvormittag, gegen kurz nach 10 Uhr und der Rechtsaußen-Anwalt Mandic hat mit 18 weiteren Rechtsanwälten im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden Platz genommen. Vor ein paar Minuten wurde dort der Prozess gegen die mutmaßliche Terrorgruppe der “Sächsischen Separatisten” eröffnet. Und wie es in den ersten Minuten begann, so wird es weitergehen. Mandic vertritt den Angeklagten Kurt Hättasch, AfD-Politiker aus dem sächsischen Grimma. Schon vor Prozessbeginn hatte er von einem “explizit politischen Prozess” und “konstruierter Beweislage” gesprochen, hatte “Feindstrafrecht” und “präventive Ausschaltung vermeintlich gefährlicher Personen” beklagt sowie eine “Mundtotmachung” seines Mandanten. Es ging ihm wohl darum, das zu verharmlosen, zu bagatellisieren und anders zu framen, was nun am Freitag im Gerichtssaal verhandelt wird und in den vergangenen Wochen und Monaten medial über seinen Mandanten und die weiteren Angeklagten berichtet wurde. Mutmaßliche Terrorgruppe mit NS-Gedankengut Im Kern besteht der Vorwurf, dass diese sich mit insgesamt 20 Mitgliedern zu einer rechtsextremen Terrorgruppe vereint und paramilitärische Übungen betrieben haben sollen. Dass sie sich auf ethnische Säuberungen größerer Gebiete in Ostdeutschland nach einem befürchteten Zusammenbruch der staatlichen Ordnung an einem “Tag X” vorbereitet hätten, dass sie Liquidierungen von Staatsvertretern geplant und Waffen besessen hätten. Mandic hatte dem bereits in einer Pressemitteilung am Freitagmorgen widersprochen und forderte darin einen Freispruch. Andere Verteidiger kündigten Erklärungen an, manch einer legte noch am Freitag los. Etwa Martin Kohlmann, der Jörg S. vertritt, dem die Rädelsführerschaft vorgeworfen wird. Kohlmann forderte die Einstellung des Verfahrens. “Ich sehe Terrorismus gegen acht junge Leute und ihre Familien. Die Terroristen sitzen dort”, polterte er und zeigte auf die Bank mit den Vertreter*innen der Bundesanwaltschaft. Die Anklage sei “völlig unbestimmt”, die Vorwürfe “aus der Luft gegriffen”. Was sein Mandant in Chatgruppen gegenüber einem FBI-Mann erklärt haben soll, davon hätten alle anderen jedenfalls nichts gewusst. Die paramilitärischen Übungen? “Pfadfinderei auf durchschnittlichem Niveau.” Ohnehin: “Sächsische Separatisten”, damit habe sein Mandant keine eigene Gruppe gemeint, sondern vermeintlich erklärt, was andere in Deutschland so vorhätten, mithin die “Freien Sachsen” – also die rechtsextreme Kleinstpartei, die Anwalt Kohlmann selbst gegründet hat. Zahlreiche Verteidiger mit Verbindungen zur rechten Szene Es ist ein rechtes Polit-Spektakel, das sich über den Tag zieht. Viele der Rechtsanwälte, die am Freitag im Gerichtssaal sitzen, sind selbst für eine Biografie in der rechten Szene bekannt: neben Kohlmann und Mandic etwa auch Wolfram Nahrath, ehemaliger Vorsitzender der heute verbotenen Wiking Jugend, einst aktiv für NPD und die ebenfalls verbotene Heimattreue Deutschen Jugend sowie Verteidiger des NSU-Helfers Ralf Wohlleben. Auch Günther Herzogenrath-Amelung trat am Freitag als Verteidiger auf. Bereits Anfang der 1990er Jahre hatte er die National Front verteidigt.

via tza: Prozess gegen „Sächsische Separatisten“ Rechte Anwälte nutzen Terror-Prozess für Polit-Show

BGH bestätigt OLG Jena – ” #Knoc­kout51 ” ist keine ter­r­o­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung – #terror

Ist “Knockout 51” kriminell oder gar terroristisch? Darum ging es vor dem BGH. Die Bundesanwaltschaft konnte mit ihrer Argumentation abermals nicht überzeugen. Die Nazi-Kampfsportgruppe “Knockout 51” ist im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB) keine terroristische (§ 129a StGB), sondern eine kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 22.01.2026, Az. 3 StR 33/25). Anders hatte das der Generalbundesanwalt (GBA) gesehen und deshalb gegen ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) in Jena Revision eingelegt (Az. 3 St 2 BJs 4/21). Dieses hatte mehrere Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Doch aus Sicht des OLG war “Knockout 51” eben nur kriminell, nicht terroristisch. Ziel der spätestens Anfang 2019 gegründeten Vereinigung sei gewesen, gewaltsam gegen Linke, Polizisten und “Asoziale” vorzugehen. Weil es der Kampfsportgruppe aber nicht um die Tötung politischer Gegner gegangen sei, verneinte das OLG den § 129a StGB, welcher einen deutlich höheren Strafrahmen hat als § 129 StGB. Der GBA argumentierte: Im Laufe der Zeit habe sich die Gruppe radikalisiert. Es sollten linke Angriffe provoziert werden, um dann in (vermeintlicher) Notwehr zur Tötung der Angreifer überzugehen. “Antifas umlegen, 32 StGB ausreizen”, habe dazu innerhalb der Gruppierung geheißen, so die Bundesanwaltschaft vor dem BGH – § 32 StGB regelt die Notwehr. Weiteres Verfahren gegen Gruppenmitglieder läuft noch Schon in der mündlichen Verhandlung Ende November vergangenen Jahres hatte sich abgezeichnet, dass der 3. Strafsenat das OLG-Urteil nicht aufheben würde. Der BGH hat das Urteil nun lediglich in wenigen Detailfragen unter anderem zur Strafzumessung aufgehoben – die Einordnung als kriminelle Vereinigung sei seitens des OLG gleichwohl rechtsfehlerfrei erfolgt. Der Thüringer Verfassungsschutzbericht 2024 schreibt zu “Knockout 51”: “Unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampfsport-Trainings wurden junge und nationalistisch gesinnte Personen angelockt und bewusst mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht.” Das Training sollte demnach außerdem zur Vorbereitung auf den “politischen Kampf” sowie zur “Etablierung als bestimmende Ordnungsmacht in Eisenach” dienen. Die aus zehn bis 15 Mitgliedern bestehende Gruppierung hat mehrere (gefährliche) Körperverletzungsdelikte begangen (§§ 223, 224 StGB).

via lto: BGH bestätigt OLG Jena “Knoc­kout 51” ist keine ter­r­o­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung

siehe auch: „Knockout 51“ laut BGH keine terroristische Vereinigung Die vom Oberlandesgericht Jena verhängten Haftstrafen gegen vier Mitglieder der neonazistischen Gruppierung „Knockout 51“ aus Eisenach sind teilweise rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat heute eine Revision gegen die Urteile in großen Teilen zurückgewiesen – und sieht keine terroristische Vereinigung. Anfang Juli 2024 verurteilte das Oberlandesgericht Thüringen (OLG) in Jena die Mitglieder des neonazistischen Netzwerks „Knockout 51“, Leon Ringl, Eric K., Bastian A. und Maximilian A. zu Haftstrafen zwischen 26 Monaten und drei Jahren und zehn Monaten. Der ebenfalls angeklagte Eric K. erhielt eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Zu den Straftatbeständen gehörten u.a. Körperverletzungen, Verstöße gegen das Waffengesetz sowie Mitgliedschaft in und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte in dem Verfahren fast doppelt so hohe Strafen verlangt, denn in ihren Augen hatte sich die 2019 gegründete Gruppierung „Knockout 51“ in der Zeit ihres Bestehens zu einer terroristischen Vereinigung entwickelt. Spätestens seit April 2021 sollen die Neonazis bereit gewesen sein, unter dem Deckmantel einer vermeintlichen „Selbstverteidigung“ tödliche Gewalt anzuwenden und „den Tod etwaiger Angreifer billigend in Kauf“ zu nehmen. Dazu hatten sie sich mit Messern, Macheten und Äxten bewaffnet, ihr Ziel soll die Tötung von Personen der linken Szene gewesen sein. Ringl hatte bereits damit angefangen, mit einem 3D-Drucker Maschinenpistolen mit Munition herzustellen. Auf Schießständen in Tschechien hatten die Mitglieder den Umgang mit Schusswaffen trainiert. Urteile gegen Angeklagte teilweise aufgehoben Das OLG in Jena aber hatte die Eröffnung des Verfahrens wegen einer terroristischen Vereinigung abgelehnt und sich neben anderen Delikten stattdessen auf „Knockout 51“ als kriminelle Vereinigung konzentriert. Bei der Urteilsverkündung hatte der Richter den Terrorvorwurf der BAW als „reine Fiktion“ zurückgewiesen und von Gewalt als „angedachte Notwehr“ sowie „Selbstverteidigung und Abschreckung“ geredet. Der BGH stützte die Entscheidung für eine kriminelle Vereinigung. Die Revision der BAW hatte aber zumindest in zwei Punkten Erfolg. So hob das Gericht das Urteil gegen Ringl auf, weil ein Waffendelikt womöglich falsch bewertet wurde, außerdem sei die verhängte Jugendstrafe für Eric K. zu gering bemessen. Weil der BGH seine Rechtsprechung in Bezug auf das Verhältnis der Straftaten zueinander seit dem OLG-Urteil geändert hat, muss das Gericht in Jena die Haftstrafen gegen insgesamt drei Angeklagte neu bemessen

Staatsanwaltschaft ermittelt – Landtagsausschuss lehnt Immunität für AfD-Politiker Wilko Möller ab – #LockHimUp

Der Hauptausschuss des Landtags hat am Mittwoch empfohlen, den Antrag des AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller auf Immunität abzulehnen. Nach Informationen von rbb-Reportern wurde dies mit einer Mehrheit von fünf zu drei Stimmen entschieden. Final entscheidet der Landtag in einer Sitzung am kommenden Mittwoch. Hintergrund ist die Klage der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen Möller wegen des Verdachts des Verwendens verbotener Symbole im Brandenburger Landtagswahlkampf 2024. Wegen eines Wahlplakats mit mutmaßlichem Hitlergruß muss sich der Kreisvorsitzende der AfD Frankfurt (Oder) ab kommenden Dienstag vor Gericht verantworten – also einen Tag vor der Entscheidung des Landtages. Um sich davor zu schützen, beantragte er im Dezember die Immunität, wie Möller damals dem rbb bestätigte. Eine vorab bestehende Immunität von Abgeordneten, die erst auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall aufgehoben wird, gibt es in Brandenburg nicht. Anders als in anderen Parlamenten stellt der Landtag die Immunität im Einzelfall erst auf Antrag her – aber nur, wenn die Strafverfolgung die parlamentarische Arbeit beeinträchtigt.

via rbb: Staatsanwaltschaft ermittelt Landtagsausschuss lehnt Immunität für AfD-Politiker Wilko Möller ab

AfD-Abgeordnetem Klaus Esser droht hohe Geldstrafe

Weil er bei einer Bewerbung Teile seines Lebenslaufs gefälscht haben soll, droht dem Landtagsabgeordneten eine hohe Geldstrafe. Von Christoph Ullrich Geht es nach der Staatsanwaltschaft Aachen, muss Klaus Esser 13.500 Euro zahlen. Hintergrund ist ein mutmaßlich gefälschter Hochschulabschluss, den er für die Bewerbung auf einen AfD-Parteiposten benutzt haben soll. Würde Esser den Strafbefehl von 90 Tagessätzen über je 150 Euro akzeptieren, wäre er nicht vorbestraft. Das wäre er erst ab 91 Tagessätzen. Es ist allerdings unwahrscheinlich dass der Abgeordnete die Summe akzeptieren wird. Esser will sich gegen Strafe wehren In der kommenden Woche entscheidet der Landtag darüber, ob Essers Immunität weiter aufgehoben werden soll. Esser selber äußerte sich in der Sache in einem Statement auf seinen Social-Media-Kanälen. “Ich werde den kleinlauten Versuch der Staatsanwalt, das Verfahren mit einer symbolischen Geldstrafe zu beenden, selbstverständlich nicht hinnehmen und Einspruch erheben”, so der Abgeordnete aus Düren.

via wdr: AfD-Abgeordnetem Klaus Esser droht hohe Geldstrafe

siehe auch: StA Aachen beabsichtigt Strafbefehl – AfD-Abge­ord­neter soll Exa­mens­zeugnis gefälscht haben. Gegen den AfD-Abgeordneten Klaus Esser soll ein Strafbefehl wegen des Vorwurfs gefälschter Hochschul-Abschlüsse ergehen. Es geht dabei um das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens und das Führen des Titels “Master of Laws”. Die Staatsanwaltschaft Aachen will einen Strafbefehl über 90 Tagessätze von je 150 Euro gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser wegen mutmaßlich gefälschten Hochschulabschlüsse beantragen. Es geht auch um das 1. juristische Staatsexamen. Das erfuhr die dpa. Für den Vorgang soll die Immunität des Abgeordneten temporär aufgehoben werden. Darüber soll laut einem WDR-Bericht in der kommenden Woche entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft Aachen äußerte sich auf Anfrage nicht. Bei dem geplanten Strafbefehl in Höhe von insgesamt 13.500 Euro wäre Esser gerade so nicht vorbestraft – das wäre er gemäß §§ 32 Abs. 2 Nr. 5 lit. a), 53 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erst ab 91 Tagessätzen. Der Abgeordnete kündigte am Mittwoch allerdings an, gemäß § 410 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) Einspruch einzulegen – damit könnte es dann gemäß § 411 Abs. 1 S. 2 StPO zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung kommen.

Betreiberin distanziert sich – Rassistische Gesänge in Saarbrücker Bar – Staatsschutz ermittelt

Nach einem mutmaßlich rassistischen Vorfall in einer Saarbrücker Bar ermittelt nun der Staatsschutz. In einem Video von Samstagnacht sind Szenen zu erkennen, die an das bundesweit diskutierte Sylt-Video erinnern. (…) Am Samstagabend soll sich Ähnliches in Saarbrücken zugetragen haben, genauer: in der Fuchslounge am St. Johanner Markt. Wegen eines Videos, das der SZ vorliegt, ermittelt jetzt der Staatsschutz. Das berichtet der Saarländische Rundfunk (SR). In dem Video, das auf der Facebook-Seite des am Abend auflegenden DJs veröffentlicht worden sein soll, hört man die gleichen Parolen wie 2024 auf Sylt. (…) Der Staatsschutz sei demnach wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeschaltet. Die Betreiberin der Fuchslounge betonte gegenüber dem SR, bei der Party zwar anwesend gewesen zu sein, von den vermeintlichen Vorfällen aber nichts mitbekommen zu haben. Gegenüber dem Sender distanzierte sie sich klar von den Äußerungen, die im Video zu hören sind.

via saarbrücker zeitung: Betreiberin distanziert sich Rassistische Gesänge in Saarbrücker Bar – Staatsschutz ermittelt

ICE agents pull guns on police officers ‘of color’ and demand papers: MN chief

Brooklyn Park Police Chief Mark Bruley revealed that Immigration and Customs Enforcement (ICE) agents have been pulling guns on off-duty officers of color while illegally demanding their citizenship papers. At a press conference on Tuesday, Bruley said he opposed abolishing ICE but disagreed with how federal officers were carrying out immigration enforcement. “Recently, as the last two weeks, we as law enforcement community have been receiving endless complaints about civil rights violations in our streets from US citizens,” he said. “What we’re hearing is they’re being stopped in traffic stops or on the street with no cause and being forced to show paperwork to determine if they are here legally.” “As this went on over the past two weeks, we started hearing from our police officers the same complaints as they fell victim to this while off duty,” he continued. “Every one of these individuals is a person of color who has had this happen to them.” Bruley said ICE “boxed in” one officer on a roadway. “They demanded her paperwork, of which she’s a US citizen and clearly would not have any paperwork,” he said. “When she became concerned about the rhetoric and the way she was being treated, she pulled out her phone in an attempt to record the incident, the phone was knocked out of her hands, prevented her from recording it.” “The officer had their gun drawn during this interaction,” he added. “And after the officer became so concerned, they were forced to identify themselves as a Brooklyn Park police officer in hopes of slowing the incident and de-escalating the incident down.” “The agents then immediately left after hearing this, making no other comments, no other apologies, just got in their vehicles and left.” Bruley said the anecdote was not an isolated incident.

via rAWSTORY. ICE agents pull guns on police officers ‘of color’ and demand papers: MN chief

Portugal’s Far-Right Crackdown: Neo-Nazi Group Dismantled – #1143

Portuguese police arrested 37 individuals suspected of being part of a far-right group responsible for hate crimes. The operation, involving 300 officers, uncovered weapons and neo-Nazi propaganda. The group’s leader, Mario Machado, is already imprisoned. Concerns rise amid Portugal’s growing far-right political influence. n a sweeping operation, Portuguese authorities detained 37 individuals allegedly affiliated with an ultra-right group charged with hate crimes. The police mobilized 300 officers for the crackdown, which exposed weapons caches and neo-Nazi materials. The group, known as ‘1143’, harks back to the era when Portugal was established as a kingdom. Its leader, Mario Machado, is serving time for racial discrimination and related offenses. In a previous operation, police apprehended suspected neo-Nazis linked to illegal militia activities.

via devidscourse: Portugal’s Far-Right Crackdown: Neo-Nazi Group Dismantled

siehe auch: PJ lead megaoperation against 1143 Neo-Nazi group Group suspected of crimes of violence and hatred against immigrants. PJ judicial police have launched an operation this morning, from north to south of the country, to combat hate crimes committed against immigrants.  SIC Notícias and CNN Portugal explain that the operation is essentially targeted at members of the Neo-Nazi group 1143, whose ‘leader’ Mário Machado is currently serving jail time for crimes of hatred (on this occasion against female left-wingers). The operation started at 7am and is focused on exercising more than 30 arrest warrants. It is being conducted by the PJ’s Counterterrorism Unit. CNN Portugal particularly cites the targeting of “immigrants from Islamic countries” by 1143 – suggesting that Mário Machado has been ‘passing instructions’ to his group from prison. A source close to the process has also told Lusa that Machado’s cell was searched this morning.

siehe dazu auch: Grupo 1143: A Far Right Football Club Revived as Anti-Muslim Activists. In January, Portuguese news outlets reported on the shocking news that a new far-right group  with ties to neo-fascists and neo-Nazis, “Grupo 1143” (Group 1143) planned an “Against the Islamization of Europe” march with tiki torches through a diverse central Lisbon neighborhood. Online, promoters of the event were raising money to “buy 40 firecrackers” and “five bottles of liquid paraffin,” as well as “40 maritime green and red flares.” This provoked a backlash from local politicians, anti-fascist groups, and anti-racist NGOs that called for the march to be canceled. (At the time of publishing, Lisbon City Hall has canceled the march originally proposed to be held at the Praça Martim Moniz, but organizers say they will still march elsewhere in the city at the same time.) An investigation by the Global Project Against Hate and Extremism (GPAHE) into “Grupo 1143” (Group 1143), resuscitated by infamous Portuguese neo-Nazi Mario Machado in late 2023 and the organizers of the march, finds that there are reasons to worry about whether an event such as the one originally planned for February 3 might descend into violence. This is due in part to the membership, which includes amongst its ranks neo-Nazis, skinheads, and historical ties to the violent neo-Nazi skinhead group, Portuguese Hammerskins, through Machado himself. In addition, Grupo 1143’s efforts to leave tags with references to Nazism, and overt harassment of minorities, implies that a demonstration in one of Lisbon’s most multicultural districts would be at least provocative. Grupo 1143 had long been a Portuguese ultras sports group, known for their fanatical team support. Such outfits are prominent in Europe, with Grupo 1143 having explicit ties to the Portuguese far right, and more specifically, the Portuguese Hammerskins, the most violent skinhead group in Portugal in recent decades. Originally formed in 2003, after ultra football culture was spread through Portugal, by a dissident from the Juventude Leonina (Juve Leo) ultras, the group became a faction within the larger Juve Leo club. The group would infamously be led by Machado, who first came into contact with far-right ideology when attending football matches with the Juve Leo, and consisted of a significant amount of “carecas” (skinheads) as members, all of whom were under 30 years old.