Rechtsextremer Bombenbauer? Neue Details nach Razzia in Weißenborn – #artgemeinschaft #terror

Nach dem Fund von Waffen und Chemikalien in Weißenborn sind neue Details über einen 25-jährigen Beschuldigten aufgetaucht. Sie liegen MDR Investigativ exklusiv vor. Die Behörden sollen ihn der rechtsextremistischen Szene zuordnen. Offenbar gibt es auch Verbindungen zu einem einschlägigen, verbotenen Verein. Der Fund von Waffen und Chemikalien in Weißenborn im Burgenlandkreis hat Sicherheitskreisen zufolge einen rechtsextremistischen Hintergrund. Bei der Durchsuchung entdeckte Metallrohre könnten in Verbindung mit den Chemikalien auf einen Bombenbau hinweisen. Was der Fall mit der rechtsextremistischen sogenannten “Artgemeinschaft” zu tun haben könnte. Nach dem Fund von Waffen und sprengstofffähigen Chemikalien bei einem 25-Jährigen im Burgenlandkreis Ende Januar werden nun neue Details über die Hintergründe bekannt. Wie MDR Investigativ aus Sicherheitskreisen erfuhr, rechnen die Behörden den Beschuldigten der rechtsextremistischen Szene zu. Er soll bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten sein. Laut Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft Halle liegen keine Vorstrafen vor. Die Behörde verwies auf die laufenden Ermittlungen, insbesondere auf die Auswertung von sichergestellten Gegenständen. Bei der Durchsuchung auf einem Gehöft in Weißenborn wurden nach Informationen von MDR Investigativ zahlreiche rechtsextreme Devotionalien gefunden, darunter Hakenkreuzflaggen sowie Bild- und Fotomaterial mit NS-Bezug. Auf dem Hof wurde laut Sicherheitskreisen ebenfalls eine laborähnliche Räumlichkeit entdeckt und durchsucht. Die Ermittler fanden neben Luftgewehren und Armbrüsten auch Schwarzpulver, Munitionsteile und eine Stopfmaschine. Dazu sprengfähiges Material im zweistelligen Kilobereich. Außerdem sollen zugesägte Metallrohre gefunden worden sein (…) Der Fall steht offenbar im Zusammenhang mit der rechtsextremistischen sogenannten “Artgemeinschaft”. Wie die taz zuerst berichtete, soll der Vater des Beschuldigten Mitglied dieses völkisch-rassistischen Vereins sein. Auch die Mutter soll zur rechtsextremen Szene gehören. Die Vereinigung war im September 2023 durch das Bundesinnnenministerium (BMI) verboten worden. Dagegen klagt der Verein zurzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Am 28. Januar fand parallel zur mündlichen Verhandlung die Hausdurchsuchung in Weißenborn statt. Kurz darauf hat das Gericht die Urteilsverkündung verschoben und einen weiteren mündlichen Verhandlungstermin angesetzt. Damit folgte das Gericht einem Antrag des Bundesinnenministeriums (BMI), das neue Erkenntnisse ins Verfahren einbringen will.

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Verwaltungsgericht Köln – AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden. Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch »nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann«. Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen. AfD wurde 2025 als gesichert rechtsextrem eingestuft Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextrem eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit .

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siehe auch: Gerichtsurteil: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Alice Weidel sieht „einen großer Sieg für Demokratie und Rechtsstaat“. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die gesamte AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen und noch diese Einordnung öffentlich bekanntgeben. Die Behörde muss für eine politische Einschätzung zunächst den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten, wie das Gericht entschied. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD, bezeichnete die Entscheidung als „einen großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat“. Das Verwaltungsgericht Köln habe mit seinem Beschluss „auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel“ vorgeschoben. Gericht: Keine verfassungsfeindliche Grundtendenz In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass es zwar hinreichende Gewissheit dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfaltet würden. Allerdings werde die Partei dadurch nicht in einer Weise geprägt, die in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz erkennen lasse. Der Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.

Nach Angriff auf Schöffen in Berlin: Querdenker-„Friedenspianist“ wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen

Überraschung am zweiten Prozesstag: Statt einer angekündigten Erklärung gibt „Friedenspianist“ Arne S. ein Fehlverhalten zu. Das Amtsgericht Tiergarten verhängt eine Geldstrafe. Großes hatte er angekündigt für den zweiten Tag im Prozess um eine Attacke gegen einen Schöffen. Eine schriftliche Erklärung und weitere Anträge wollte Arne S. vorbringen. Es schien, als wollte der selbsterklärte „Friedenspianist“ aus der Querdenker-Szene den Gerichtssaal als Bühne nutzen. Doch am Ende gab es ein überraschendes Eingeständnis vor dem Amtsgericht Tiergarten und ein schnelles Urteil mit einer Geldstrafe von 1350 Euro. Der 53-Jährige, dessen Markenzeichen ein rollendes Piano ist, hatte im August vorigen Jahres vor dem Kriminalgericht in Moabit einen Schöffen abgepasst. Er verlangte die Personalien des ehrenamtlichen Richters – er wollte den Mann anzeigen. Als der Schöffe seinen Weg fortsetzte, stellte sich S. laut Anklage in den Weg. Er habe ihn eigenmächtig festnehmen wollen, hieß es. Während er den Schöffen und die ihn begleitenden Wachtmeister verbal anging, rief er bei der Polizei an, um Anzeige gegen den Schöffen zu stellen. Dem ehrenamtlichen Richter gelang es schließlich, vor dem damaligen Angeklagten auf seinem Motorroller zu fliehen. Festnahme zwei Wochen nach der Attacke Der Schöffe war Mitglied jener Strafkammer, die von April bis Ende August 2025 in einem Berufungsverfahren gegen Arne S. wegen Landfriedensbruchs mittels Piano im April 2021 bei einer Querdenken-Demonstration verhandelte. S. wurde zwei Wochen nach der Attacke gegen den Schöffen festgenommen – wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr. Erst im Oktober kam er wieder frei. Noch in der Haft hatte S. plötzlich die erstinstanzlich verhängte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro akzeptiert.

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TECH IN DER PFLICHT “Förderung gewalttätiger Aktivitäten”: Nach #Amoklauf sieht Kanada ChatGPT in der Pflicht

KI-Minister nach Treffen mit OpenAI-Vertretern: “Eine interne Überprüfung allein reicht nicht aus, wenn die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht” Zwei Wochen nach den tödlichen Schüssen an einer Schule in Kanada haben Regierungsvertreter Verbesserungen bei der Gefahren-Meldekette des ChatGPT-Entwicklers OpenAI gefordert. “Eine interne Überprüfung allein reicht nicht aus, wenn die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht”, erklärte Kanadas Minister für Künstliche Intelligenz (KI), Evan Solomon, am Mittwoch nach einem Gespräch mit dem führenden Sicherheitsteam des Plattform-Betreibers. Hintergrund des Treffens von Solomon und weiteren Ministern war die Gewalttat vom 10. Februar im westkanadischen Ort Tumbler Ridge, bei der insgesamt neun Menschen starben. Den Ermittlungen zufolge hatte eine 18-Jährige acht Menschen getötet, sechs davon in einer Schule, bevor sie sich das Leben nahm. Täterin soll Chatbot missbraucht haben Danach wurde bekannt, dass die 18-jährige Schützin Monate vor ihrer Tat den KI-Chatbot zur “Förderung gewalttätiger Aktivitäten” missbraucht haben soll, wie der Sender CBC berichtete. Laut Medienberichten soll sie dem KI-Bot ChatGPT Szenarien beschrieben haben, die Waffengewalt beinhalteten. OpenAI sperrte ihr Konto – eine Meldung an Strafverfolgungsbehörden erfolgte allerdings nicht.

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Bezeichnung als „Unterstützer der AfD“ rechtens: Molkerei-Unternehmer Theo Müller verliert vor Gericht

Campact protestierte mit einer Kampagne gegen die Nähe des Molkerei-Milliardärs Theo Müller zu Alice Weidel. Dieser leitete rechtliche Schritte ein. Nun hat das Landgericht Hamburg entschieden. Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller darf als „Unterstützer der AfD“ bezeichnet werden. Diese Formulierung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht und sei eine zulässige Meinungsäußerung, weil es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ dafür gebe. Das berichten „Der Spiegel“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ mit Bezug auf einen Beschluss, der den Medien vorliegt. (…) Müller hatte versucht, den Kernsatz der Kampagne „Theo Müller unterstützt die AfD“ anzugreifen. Nun wies das Landgericht Hamburg den Eilantrag auf einstweilige Verfügung zurück, wie „Der Spiegel“ berichtet. Es finde keine „durchgreifende Distanzierung von der AfD“ durch Müller statt, zitiert das Medium den Gerichtsbeschluss. Somit habe er keinen Unterlassungsanspruch. Dem Bericht zufolge kann Müller gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. Das Landgericht habe „bedauerlicherweise abgelehnt, Campact zu untersagen, Unwahrheiten zu verbreiten. Aber: Wir leben in einem Rechtsstaat – Gott sei Dank – und haben diesen Spruch zu akzeptieren“, teilte Müller der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit. Weitere rechtliche Schritte werde er demnach nicht ergreifen

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siehe auch: Molkereigründer Theo Müller unterliegt vor Gericht gegen Campact. Die Organisation „Campact“ plakatiert, Molkereigründer Theo Müller „unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das tue er in keiner Weise, sagt Müller. Er wollte Campact die Äußerung verbieten lassen. Das Landgericht Hamburg sieht es anders. Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26). Der Begriff des „Unterstützens“, meint das Gericht, lasse sich „aus Sicht des verständigen Durchschnittsrezipienten zwanglos ohne das Vorhandensein eines dem Beweis zugänglichen Elements definieren“. Für das „Unterstützen“ einer Partei oder Gruppierung sei es bereits ausreichend, „wenn davon ausgegangen werden kann, dass der als ,Unterstützer’ Bezeichnete dieser eine nicht ablehnende Haltung gegenüber aufweist“. Es sei auch „problemlos denkbar“, dass jemand als „Unterstützer“ einer Partei angesehen werde, „ohne, dass er dieser in irgendeiner Form eine tatsächliche Zuwendung zukommen lässt“; “Unterstützer der AfD” Molkerei-Milliardär verliert Klage gegen NGO Laut Landgericht Hamburg darf der Unternehmer als “Unterstützer der AfD” bezeichnet werden. Vorlesen Artikel teilen Der Molkerei-Milliardär Theo Müller scheitert mit einem Eilantrag gegen eine Campact-Aktion. Müller darf als “Unterstützer der AfD” bezeichnet werden. Der Unternehmer Müller verklagte die NGO-Plattform Campact, die im Herbst letzten Jahres eine Kampagne gegen sein Unternehmen gestartet hatte. Im Rahmen dessen wurden laut Campact 28.000 Plakate und 2,2 Millionen Sticker verteilt. Zudem wurden kritische Slogans auf Gebäude in 18 verschiedenen Orten in Deutschland projiziert. “Alles AfD, oder was?” war dort etwa zu lesen – eine Anspielung auf den Müllermilch-Werbetext “Alles Müller oder was?”. Außerdem warb Campact ironisch für Müller mit dem Slogan: “Jetzt mit AfD Geschmack”.

Staats­an­walt­schaft sieht “Pinoc­chio” als zuläs­sige Kritik an Merz

Nach fast 400 Kommentaren zu einer Veranstaltung des Bundeskanzlers im vergangenen Oktober prüfte die Staatsanwaltschaft unter anderem eine Anspielung auf die berühmte Kinderbuchfigur. Es handele sich um erlaubte Machtkritik.   Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als “Pinocchio” hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein, weil es an einem hinreichenden Tatverdacht fehle. Es handele sich bei dem Post “um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik”, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag mit. Aus diesen Erwägungen sei auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden. Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Bei 38 Beiträgen müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie strafbar sind – darunter der Satz “Pinocchio kommt nach HN”. In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.

via lto: Staats­an­walt­schaft sieht “Pinoc­chio” als zuläs­sige Kritik an Merz

Rassismus in Behörden – über diese Studie will Innenminister Dobrindt nicht reden

13.000 Befragte, sechs Millionen Euro Kosten: Trotzdem versenkt das Innenministerium eine Untersuchung über Rassismus bei Bundespolizei, Zoll, Bamf. Weil Alexander Dobrindt die Ergebnisse nicht passen? Ein Spitzenbeamter, zwei Minister, Dutzende Journalisten: Das Interesse war groß, als Innenminister Alexander Dobrindt am Dienstag vorvergangener Woche eine Dunkelfeldstudie zu häuslicher und sexualisierter Gewalt  vorstellte. Der CSU-Politiker saß zwischen BKA-Präsident Holger Münch und Familienministerin Karin Prien (CDU) und lobte, dass es nun endlich Belege für etwas gebe, das viele bislang nur erahnt hätten. Gewalt sei in Partnerschaften und Gesellschaft viel weiter verbreitet als befürchtet. Abends berichtete die »Tagesschau« – gleich zu Beginn. Nur drei Tage später veröffentlichte Dobrinds Ministerium eine weitere wegweisende Studie. Auch sie liefert Belege für ein Problem, das viele vermuten, dessen Ausmaß aber bislag nie gründlich untersucht worden ist: Rassismus in deutschen Behörden. Sechs Millionen Euro hat sich das Innenministerium die mehrjährige Arbeit des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) kosten lassen: Fachleute von zehn Forschungseinrichtungen haben in 23 Projekten untersucht, wie ausgeprägt Rassismus in deutschen Behörden ist. Die Wissenschaftler gingen in Gesundheitsämter, befragten Muslime, werteten Datensätze von mehr als 400 Jobcentern aus. Fast 250 Seiten hat der Abschlussbericht mit dem Titel »Rassismus in deutschen Institutionen und institutioneller Rassismus in Deutschland«. Eine derart umfangreiche Studie zu dem Thema hat es hierzulande noch nicht gegeben. Die Veröffentlichung der Ergebnisse aber fand still und leise statt. Keine Pressekonferenz, keine O-Töne, nicht einmal eine Mitteilung für Medien verschickte Dobrindts Haus. Lediglich auf der Website des Innenministeriums tauchte eine Nachricht auf. An einem Freitagnachmittag. Unter der Rubrik »Kurzmeldungen«. Frustrierte Wissenschaftler Es wirkt, als habe das Ministerium die Studie gezielt versenkt. Weil dem Minister die Ergebnisse nicht genehm waren? Beteiligte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vermuten das. »Herr Dobrindt scheint keine große Lust zu haben, sich mit strukturellem Rassismus in deutschen Behörden ernsthaft zu befassen«, sagt Sina Arnold von der Technischen Universität Berlin dem SPIEGEL. Die Sozialwissenschaftlerin war als eine von 23 Projektleiterinnen für einen Teilbereich der Studie verantwortlich und ärgert sich darüber, wie das Ministerium mit ihrer Arbeit umgeht. »Durch die unangekündigte Meldung am Freitag hatten wir noch nicht einmal die Chance, die Veröffentlichung mit eigener Pressearbeit zu begleiten, sagt sie. Die Studie bekomme dadurch nicht die Aufmerksamkeit, die sie verdiene. Dabei habe das Ministerium an der Entstehung großen Anteil gehabt, sagt Arnold und meint damit nicht nur die Finanzierung. »Für Forschende ist es extrem hilfreich, ein Ministerium im Rücken zu haben«, sagt sie. »Da gehen manche Türen auf, die sonst verschlossen bleiben.« Sie bezieht sich auf den eigentlichen Kern der Studie, die Befragung von vier Bundesbehörden. Fast 13.000 Beschäftigte des Asylamtes Bamf, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundespolizei und des Zolls füllten einen Fragebogen aus.

via spiegel: Rassismus in Behörden – über diese Studie will Innenminister Dobrindt nicht reden