Polizeigewerkschafter Ostermann klagte Böhmermann gewinnt gegen “selbst radikalisierten Michel”

Knapp anderthalb Jahre nach einer brisanten Böhmermann-Sendung über die Bundespolizei in Pakistan ist der Streit entschieden: Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann muss Böhmermanns Attacken hinnehmen. Ein Urteil im Streit zwischen zwei Männern, die beide oft Kontroversen auslösen, steht fest: Jan Böhmermann siegt über Manuel Ostermann – der Moderator und Satiriker geht mit dem ZDF als Gewinner aus einem Prozess hervor, den der Gewerkschaftsfunktionär der Bundespolizei und Bestsellerautor angestrengt hatte. Das Landgericht München I hatte über die Sendung des “ZDF Magazin Royale” vom 28. März 2025 zu entscheiden, die politisch einige Sprengkraft hatte. Es ging um mögliche Sicherheitsprobleme bei der Aufnahme von Menschen aus Afghanistan und um die sogenannte Visa-Affäre. (…) Böhmermann wählte für Ostermann in der Sendung Bezeichnungen wie “Herrenmensch im Skoda”, “selbst radikalisierten Michel” und “dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegsfrisur”. Der Polizeigewerkschafter hatte sich dadurch herabgewürdigt und zu Unrecht in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt gesehen. Mit der Rechtsanwaltskanzlei Höcker hatte er Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat eingelegt. Ralf Höcker kündigte auf X an, dem “Hetzer Böhmermann” einzuheizen. Den Antrag bei Gericht, diese Aussagen zu untersagen, zog Ostermann dann aber zurück. Der Rechtsstreit drehte sich nun um die grundsätzlichere Frage, wie die Vorgänge in Pakistan und die Rolle der Bundespolizei dabei zu bewerten sind. (…) Das Gericht gestand Ostermann zu, selbst in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht berührt zu sein: Den Zuschauern werde er als Teil der Bundespolizei präsentiert, die nach der Darstellung missbraucht werde, “um Politik zu machen”. Sein eigenes Auftreten fiel aber auch aus Sicht des Gerichts auf ihn zurück.

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Gericht bestätigt Nutzungsverbot von Kino für AfD-Events

Die AfD wollte in Weilheim unter anderem ein Kino als Veranstaltungsraum nutzen. Die Pläne trieben Bürger auf die Straße – das Landratsamt lehnte die Pläne ab. Nun waren die Richter am Zug. Es bleibt dabei: Die AfD darf ein ehemaliges Kino sowie ein Bürgerbüro im oberbayerischen Weilheim vorerst nicht für Veranstaltungen nutzen. Die Behörden hatten dem Plan der Partei, gegen den es massive Bürger-Proteste gab, einen Riegel vorgeschoben. Nun hat das Verwaltungsgericht München Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Nutzungsuntersagungen des Landratsamts Weilheim-Schongau abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte darüber berichtet.  Die Kammer sei zu der Auffassung gelangt, dass die beabsichtigte Nutzung der Räume für Veranstaltungen nicht von den bestehenden Baugenehmigungen gedeckt sein dürfte. Diese sehen für die betroffenen Räume eine Nutzung als Ladenflächen beziehungsweise als Kino vor. Deshalb sei für die geänderte Nutzung eine neue Baugenehmigung nötig.

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Polizeifunktionär warnt: AfD-Sieg könnte “inneren Notstand” auslösen

Der GdP-Vize ruft die Polizei zu Vorbereitungen auf eine AfD-Regierung auf. Die Beamten sollen Widerstand leisten – unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt könnte auch erhebliche Auswirkungen auf die Polizei haben. Denn gewinnt die Partei die absolute Mehrheit, könnte sie sämtliche Ministerien besetzen – auch das Innenministerium, das den Kurs der jeweiligen Landespolizei bestimmt. In Sachsen-Anhalt sind dort 6.400 Polizisten im Dienst. Für viele Beamte stellt sich damit auch die Frage nach dem möglichen Umgang mit einer solchen Regierung. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in einer AfD-Regierung eine Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. So appelliert der stellvertretende Bundesvorsitzende Sven Hüber in einem Beitrag für die Gewerkschaftszeitung an die Polizisten, in bestimmten Fällen Widerstand zu leisten. Er verweist dabei auf die Lehren aus dem Nationalsozialismus. Gerichtsentscheidungen: Über 100 AfD-Mitglieder können Waffen verlieren Angriff war keiner: Jetzt wird gegen den AfD-Kandidaten ermittelt Hüber argumentiert, Polizisten seien zuallererst ans Grundgesetz gebunden. Daher seien Maßnahmen gegen eine AfD-Regierung legitim, sollte diese gegen das Grundgesetz verstoßen. Aber was folgt aus seinen Äußerungen? Verfassungsrechtler widersprechen in manchen Punkten. Polizisten in der AfD? “No-Go” Hüber sieht zunächst einmal keine Vereinbarkeit von AfD-Mitgliedschaft und einer Tätigkeit als Polizist. Aufgrund der Einstufung zahlreicher AfD-Landesverbände als “gesichert rechtsextrem” sowie der Einordnung weiterer Landesverbände als Verdachtsfall fordert Hüber grundsätzlich für alle Polizisten: “No-Go mit der AfD!” Wer seinen Eid auf das Grundgesetz abgelegt habe, könne keine verfassungsfeindliche Partei wählen oder unterstützen, betont der Gewerkschafter. Wer bei der AfD mitmache, besitze “nicht die erforderliche charakterliche Eignung für den Polizeiberuf”, schreibt er mit Verweis auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts. In der GdP gibt es bereits einen Unvereinbarkeitsbeschluss. Allerdings zeigt die Realität, dass diese Ansicht nicht in der gesamten Polizei vorherrschend ist. Zwar hat die GdP rund 214.000 Mitglieder und ist damit die größte Polizeigewerkschaft in Deutschland, allerdings vertritt sie längst nicht alle Polizisten. Neben ihr existiert noch die inhaltlich weiter nach rechts ausgerichtete Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit rund halb so vielen Mitgliedern. Trotz inhaltlicher Schnittmengen distanziert sich aber auch die DPolG von der AfD.

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Staatsschutz ermittelt – Siegburger Ex-Karnevalsprinz ausgeschlossen

Ein ehemaliger Karnevalsprinz aus Siegburg soll rassistische Inhalte auf Facebook gepostet haben. Vereine ziehen Konsequenzen. Auf dem Social-Media-Portal “Facebook” soll ein ehemaliger Karnevalsprinz unter einem Beitrag über ein verletztes Kind aus Afghanistan menschenverachtende Aussagen gepostet haben. Er soll es als “Kreatur” und “DNA-Müll” bezeichnet haben. Initiativen gegen “Hatespeech” wurden darauf aufmerksam und haben den Post veröffentlicht. Die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis hat durch die Bevölkerung Kenntnis über das Posting erhalten und aufgrund des Inhalts den Staatsschutz der Bonner Polizei informiert. Dieser hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Der Vorgang wird außerdem aktuell der Staatsanwaltschaft Bonn zur weiteren rechtlichen Bewertung vorgelegt. Beim Siegburger Karnevalskomitee sorgten die Äußerungen für Entsetzen. Der Siegburger Karneval stehe für Offenheit, Vielfalt und Toleranz – also das genaue Gegenteil von dem, was der ehemalige Prinz im Internet gepostet habe, erklärte der Präsident des Siegburger Karnevalskomitees Jörg Sola Schröder. Rauswurf aus dem Karneval Als ehemaliger Prinz war er bislang Ehrengast bei den Siegburger Jecken. Doch sowohl die Siegburger Ehrengarde als auch das Siegburger Karnevalskomitee haben ihn nach dem mutmaßlichen Rassismus-Eklat rausgeworfen und ihm Hausverbot bei all ihren Karnevalsveranstaltungen in Siegburg ausgesprochen.

via wdr: Staatsschutz ermittelt Siegburger Ex-Karnevalsprinz ausgeschlossen

siehe auch: Staatsschutz ermittelt – nächster Verein reagiert. Der Siegburger Karneval wird von einem heftigen Rassismus-Fall erschüttert. Seit Montag (10. August 2026) stehen die Telefone bei den Verantwortlichen nicht mehr still. Es gab rasch einberufene Sitzungen und es wurden schnell Entscheidungen getroffen. Ein früherer Karnevalsprinz hatte in den sozialen Netzwerken zu einem Bericht über das Schicksal einer Frau aus Afghanistan, die nach einer Flut schwer verletzt ist, geschrieben: „Was haben wir damit zu tun? Es interessiert doch nicht, was mit diesen Kreaturen passiert. Es ist menschlicher DNA-Müll. Wir haben in unserem Land genug für unsere deutsche Bevölkerung zu tun.“ Gegen 12.30 Uhr wurde Farid Wagner, Präsident und Geschäftsführer der Siegburger Ehrengarde, über den Beitrag seines Mitglieds informiert. „Mir ist speiübel geworden“, sagt er im EXPRESS.de-Gespräch. „Wir sind geschockt, entsetzt und distanzieren uns von dieser menschenverachtenden Aussage natürlich aufs Schärfste.“ Noch am Montagabend wurde eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. „Das Votum war einstimmig. Wir haben ihn mit sofortiger Wirkung aus der KG ausgeschlossen“, sagt Wagner.

Ukrainische Drohnen treffen Putins Palast-Schutz: S-400-Startrampe „stundenlang in Flammen“

Eine ukrainische Drohnenattacke hat eine Raketenstartrampe getroffen, die einen von Wladimir Putins prunkvollen Wohnsitzen vor Langstreckenangriffen schützen sollte. Die ukrainischen Drohnen trafen eine Raketenstartrampe des S-400-Systems „Triumf“, die zum Schutz eines von Wladimir Putins luxuriösen Anwesen vor Langstreckenangriffen eingesetzt wurde. Die Startrampe liegt rund 20 Kilometer von dem im italienischen Stil errichteten Palastkomplex des russischen Präsidenten nahe Gelendschik im Süden Russlands entfernt und ist zur Abwehr von Flugzeugen, Drohnen und Marschflugkörpern konzipiert. Kreml-Chef Wladimir Putin dürfte dieser Erfolg der Ukraine besonders ein Dorn im Auge sein. Laut Major Robert Browdi, dem Kommandeur der ukrainischen Truppen für unbemannte Systeme, stand die Anlage nach dem Angriff „stundenlang in Flammen und am Stottern“. Das Luftabwehrsystem wird gemeinsam mit elektronischen Kriegführungssystemen und mobilen Feuergruppen eingesetzt, um den Palast zu schützen, der Berichten zufolge von einer rund 70 Quadratkilometer großen „Pufferzone“ umgeben ist. Sicherheitsbeamte halten über dem Komplex eine permanente Flugverbotszone aufrecht. Partner-Content Dieser Artikel von Antonia Langford entstand in Kooperation mit telegraph.co.uk Major Browdi erklärte, die Startrampe sei umfunktioniert worden, um Munition auf ukrainische Städte abzufeuern, darunter sechs Raketen am 8. August. Analysten zufolge hat Moskau verstärkt auf diese Systeme zurückgegriffen, um seine Raketenangriffe auf die Ukraine zu intensivieren, da es an Patriot-Abfangraketen mangelt, die den einzigen Schutz vor ballistischen Salven darstellen. (…) Der ukrainische Militärgeheimdienst teilte am Montag mit, dass Kiews Drohnen zudem zwei weitere russische S-400-Triumf-Startgeräte sowie eine Antenne getroffen hätten, mit der in den besetzten Teilen der Krim Orion-Drohnen in mittlerer Höhe gesteuert werden. Die Verluste durch den Angriff könnten sich nach Angaben der ukrainischen Geheimdienstbehörde auf einen Gegenwert von mehreren Dutzend Millionen Dollar belaufen.

via merkur: Ukrainische Drohnen treffen Putins Palast-Schutz: S-400-Startrampe „stundenlang in Flammen“

“Verzupf dich”: Rechtsextremist Sellner in Wiener Lokal abgewiesen – #kickhimout

Anführer der Identitären versuchte Stimmung gegen das Restaurant zu machen, andere feiern es. Es begann mit einem verweigerten Kaffee und endete mit einem digitalen Drama. Martin Sellner, Anführer der rechtsextremen Identitären Bewegung, behauptet, am vergangenen Samstag im Wiener Rooftop-Lokal “Oben” wegen seiner politischen Gesinnung nicht bedient worden zu sein. Ein “über und über tätowierter” Koch habe ihm erklärt, er bekomme “nichts”. Sellner, der sich wie in diesem Fall gerne als Opfer inszeniert, veröffentlichte anschließend einen ganzen Schwall an Beiträgen auf Telegram und X und teilte ein selbst aufgenommenes Video aus dem Lokal. Darin ist zu hören, wie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihn zum Gehen auffordern. “Verzupf dich”, ist zu hören. Sellner verbreitete danach ein Video und die Adresse des Lokals und rief dazu auf, dort vorbeizuschauen. Der angekündigte Besucherstrom blieb aus – das Lokal war geschlossen. Die Auseinandersetzung verlagerte sich stattdessen ins Internet. Auf Google häuften sich negative Bewertungen, auf Instagram gingen wütende Kommentare ein. Auch rechtsgerichtete Medien griffen den Vorfall auf. Bei seinen rassistischen Remigrations-Fans dürfte der Vorfall nicht so gut angekommen sein, weil das Lokal für thailändisches Essen bekannt ist, weshalb sich Sellner auf X offensichtlich genötigt sah, zu erklären, dass er nur “inländisches oder zumindest europäisches” Personal angetroffen habe. “Das Ganze ist weder von außen noch von innen als thailändisches Restaurant zu erkennen. Ich dachte, es sei einfach ein Café”, schreibt er auf Musks Plattform. Zulässiges Hausverbot Rechtlich können Lokale grundsätzlich selbst entscheiden, wen sie bewirten. Ein Hausverbot ist zulässig, solange es nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Geschützt sind im Dienstleistungsbereich Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit und Behinderung, heißt es seitens des Klagsverbands zum STANDARD, der sich für die Durchsetzung und Weiterentwicklung des Rechts auf Gleichstellung und Antidiskriminierung einsetzt. Im Gegensatz zur Arbeitswelt sind Weltanschauung und Religion in der Gastronomie nicht geschützt. In ähnlichen Fällen wurde seitens Juristen betont, dass es in Ordnung ist, wenn Lokalbesitzer ein Zeichen setzen und dadurch ihrer Meinung Ausdruck verleihen. Auf der Instagram-Seite des Lokals finden sich inzwischen allerdings auch zahlreiche Unterstützungsbekundungen. “Ich finde es großartig, dass ihr Sellner rausgeschmissen habt”, schreibt ein Nutzer. Die Schriftstellerin und Cartoonistin Stefanie Sargnagel zeigte sich von der Küche begeistert, andere loben das “stabile” Personal. Der Inhaber des Lokals, Georg Wallisch, meinte gegenüber dem STANDARD: “Ich stehe zu meiner Belegschaft.”

via standard: “Verzupf dich”: Rechtsextremist Sellner in Wiener Lokal abgewiesen