Corona-Verordnung: Schlappe für Neonazis vor Gericht

Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Freispruch von Rechtsextremisten, die gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen haben, kassiert. Anders als das Urteil in erster Instanz, sorgt der Beschluss nun nicht für Schlagzeilen. Schlappe für Michael Brück & Co. Anfang November berichteten Medien und Agenturen ausführlich über das ungewöhnliche Urteil am Amtsgericht Dortmund. In der Szene der Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen wurde der Richterspruch in den sozialen Medien, Messenger-Kanälen und Chats als bahnbrechend bewertet. Erstritten hatten jenes Urteil der damalige Multifunktionär der neonazistischen Miniaturpartei „Die Rechte“ (DR), Michael Brück, ein weiterer Neonazi aus dem DR-Umfeld und ein dritter Mann aus Chemnitz. „Hält dieses Urteil stand, sind alle (!) Rechtsverordnungen, die seit März erlassenen wurden, unwirksam, ebenso die daraus resultierenden Verfahren“, teilte der heute selbst in Chemnitz lebende Brück vollmundig mit. Gericht: Freispruch hat keinen Bestand Nachdem die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hat steht nun indes fest: Der Freispruch hat vorerst keinen Bestand. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat Anfang Februar beschlossen, dass das „Ansammlungsverbot“ von mehr als zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten nach der im April 2020 geltenden Corona-Schutzverordnung eine ausreichende gesetzliche Grundlage habe.

via bnr: Corona-Verordnung: Schlappe für Neonazis vor Gericht

#Geheimnisverrat, rechtsextreme Nachrichten, #Kinderpornografie – Radikale #Chatgruppen der #Polizei – vier Männer angeklagt – #polizeiproblem #terror

Im Zuge der Ermittlungen zu rechtsradikalen Umtrieben der hessischen Polizei wurden aktive und ehemalige Beamte angeklagt. Sie sollen Hitlerbilder geteilt und illegal Waffen gebunkert haben. Es begann mit dem Auffliegen einer rechtsextremen Chatgruppe im Jahr 2018: Seitdem ermittelt die hessische Polizei gegen etliche Kollegen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitgeteilt, dass vier Männer angeklagt wurden. Zwei von ihnen sind derzeit nicht im Dienst, zwei sind ausgeschieden. Ihnen werden unterschiedliche Straftaten vorgeworfen. Ein 46-Jähriger soll rechtsradikale Nachrichten per WhatsApp verschickt haben. Darunter ein Bild Adolf Hitlers und rassistische Bilder schwarzer Menschen und von Muslimen. Zudem soll er unerlaubt Waffen besessen haben, darunter ein Luftgewehr und drei Revolver samt Munition. Auch diverse »NS-Devotionalien« wurden bei ihm gefunden, wie die Ermittler mitteilten. Bei einer zweiten Durchsuchung seien drei Fallmesser, eine Stahlrute und Munition für Kriegswaffen gefunden worden – alles besaß der Mann laut Staatsanwaltschaft illegal. Der Polizeioberkommissar war zuletzt im Polizeipräsidium Westhessen tätig, die Dienstgeschäfte sind ihm derzeit verboten. Der Bruder des 46-Jährigen, ein 37 Jahre alter Polizist, soll unter anderem ein Video Adolf Hitlers verschickt haben. Zudem soll er ebenfalls illegal vier Pistolen und einen Revolver besessen haben. Schließlich hat er laut Anklage zweimal Informationen über Privatpersonen aus polizeilichen Datenbanken an Dritte weitergegeben. Der Mann war bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden wie sein Bruder Polizeioberkommissar im Polizeipräsidium Westhessen. Ein 39 Jahre alter Beamter des Polizeipräsidiums Mittelhessen ist des Geheimnisverrats angeklagt. Er soll zwischen März 2017 und Juli 2018 drei Abfragen in polizeilichen System vorgenommen und die Informationen an Dritte weitergegeben haben. Bei den abgefragten Personen handelt es sich laut Staatsanwaltschaft nicht um bekannte Persönlichkeiten. Der Polizist ist derzeit vom Dienst freigestellt. Auf dem Handy eines ehemaligen Polizeianwärters fanden die Ermittler nach eigenen Angaben zwei Videos, die die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zeigen. Gegen den 27-Jährigen erging ein Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro – dagegen hat er Widerspruch eingelegt und muss sich deshalb vor Gericht verantworten. (…) Seit dem Jahr 2015 liefen gegen hessische Polizisten 77 Verfahren wegen des Verdachts einer rechtsradikalen Gesinnung, hatte das Innenministerium im vergangenen Oktober mitgeteilt. Einem Lagebericht zufolge gab es in den vergangenen drei Jahren in den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern etwa 380 Rechtsextremismus-Verdachtsfälle.

via spiegel: Geheimnisverrat, rechtsextreme Nachrichten, Kinderpornografie – Radikale Chatgruppen der Polizei – vier Männer angeklagt

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Von Land Hessen – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.polizei.hessen.de/File/polizei-hessen-750-tr_18.png”>Im Suchverzeichnis benannt mit „Logo Polizei Hessen”</a>/Umwandlung in SVG, Gemeinfrei, Link – symbolbild

AfD-Kreisrat als “Kasperl” beleidigt – Prozessbeginn im März

Am Amtsgericht Viechtach im Kreis Regen wird voraussichtlich im März über eine Beleidigungsklage des AfD-Kreisrats Thomas Seidl verhandelt. Es geht um Plakate, auf denen er sich als “Kasperl” verunglimpft sah. Der AfD-Kreisrat im Landkreis Regen, Thomas Seidl, fühlte sich von Plakaten der Partei “Die Partei” beleidigt, die im Vorfeld der Kommunalwahl 2020 unter seinen Wahlplakaten angebracht waren. Darauf stand: “Der Kasperl kommt”. Das Amtsgericht Viechtach wird Seidls Beleidigungsklage voraussichtlich am 10. März verhandeln. Wie Amtsgerichtsdirektor Johann Zankl dem BR sagte, kann es sein, dass der Termin möglicherweise noch einmal verschoben wird. “Kasperl”-Plakate mussten umgehängt werden In der Verhandlung geht es um Plakate des Regener Kreisverbandes “Die Partei”. Dieser hatte im Bürgermeisterwahlkampf 2020 unter die Wahlwerbung von Seidl Plakate aufgehängt, auf denen das Unterteil eines Trachtenjankers und dazu die Textzeile “Der Kasperl kommt” zu sehen war. Darüber hatte sich der AfD-Kommunalpolitiker damals bei der Stadtverwaltung beschwert, mit dem Hinweis, Plakate dürften nur am Wahlkampf beteiligte Parteien aufhängen. Er erreichte, wie er dem BR sagte, dass die “Kasperl”-Plakate zumindest umgehängt wurden, damit kein direkter Bezug mehr auf ihn da war. Facebook-Post veranlasste Seidl schließlich zur Anzeige Die Anzeige wegen Beleidigung habe Seidl dann erst eingereicht, als “Die Partei” auch noch einen Facebook-Post veröffentlichte, in dem zu einer Veranstaltung am Wahlabend eingeladen wurde. Darin hieß es wörtlich “Treiben wir dem Kasperl gemeinsam das AfDerjucken aus”.

via br; AfD-Kreisrat als “Kasperl” beleidigt – Prozessbeginn im März

BeinKasper.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:Settembrini&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:Settembrini (page does not exist)”>Settembrini</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link – symbolbild

„#Querdenken“-Bewegung in #Stuttgart – #Verwaltungsgericht hebt #Verbot von #Autokorso auf – #covidioten

Ein für Donnerstag durch die Stuttgarter Innenstadt geplanter Autokorso war von der Stadt zunächst verboten worden. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart habe die Stadt nicht ausreichend dargelegt, dass man den zu erwartenden Gefahren eines Autokorsos nicht auch mit „milderen Mitteln“ begegnen könne. Das Verbot wurde demnach teilweise aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Verbot eines Autokorsos durch die Landeshauptstadt teilweise aufgehoben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Stadt nicht ausreichend dargelegt hatte, dass man den zu erwartenden Gefahren auch mit „milderen Mitteln“ in Form von Auflagen begegnen könne, wie eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag mitteilte (Az.: 5 K 840/21). Der Kläger hatte sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, da ein für (den heutigen) Donnerstag durch die Stuttgarter Innenstadt geplanter Autokorso von der Stadt verboten worden war. Die Stadt hatte das Verbot demnach damit begründet, dass die Teilnehmer bei vorigen Autokorsos gegen Auflagen verstoßen hätten. So hätten sie etwa in Wohngebieten laut gehupt und sich nicht an „infektionsschutzrechtliche Auflagen“ gehalten. Gericht hält die geplante Route des Autokorsos für problematisch Das Gericht hält die geplante Route des Autokorsos für problematisch wegen einer „unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ und verpflichtet die Stadt deshalb dazu, unter Beachtung des Entscheids erneut über die Genehmigung zu entscheiden. Ein Sprecher der Stadt kündigte am Donnerstag an, die Veranstaltung könne unter strengen Auflagen stattfinden.

via StZ: „Querdenken“-Bewegung in Stuttgart – Verwaltungsgericht hebt Verbot von Autokorso auf

Attack on #Kosovo #Investigative #Journalist Condemned

International and Kosovo media associations have condemned the brutal Wednesday night attack on Kosovo investigative journalist Visar Duriqi, with some warning that ‘violence against journalists in Kosovo is on the rise’. International and local Kosovo press associations have condemned the attack against an investigative journalist who was brutally beaten near his house in Fushe Kosove/Kosovo Polje, at around midnight on Wednesday. Visar Duriqi, a journalist of the local Kosovo online news portal Insajderi as well as the author and producer of local show INDOKS, was assaulted by three unidentified individuals at around midnight after a TV debate. “Three people had been waiting for the journalist Duriqi, in front of the entrance of his apartment. He was attacked as soon as he got out of his car,” Insajderi reported on Thursday. Duriqi has authored several episodes on crime and corruption on Insajderi’s show, INDOKS.

via balkan insight: Attack on Kosovo Investigative Journalist Condemned

#Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus bei der #Polizei in NRW – #Ermittlungen gegen #Bielefelder eingestellt – #polizeiproblem #staatsversagen

Ein Bielefelder Hauptkommissar, der in einer Chat-Gruppe der Polizei das Foto einer Christbaumkugel mit Hakenkreuz verbreitet hatte, hat sich damit nicht strafbar gemacht Zu diesem Ergebnis ist die Staatsanwaltschaft Bielefeld gekommen. Sie hat das Verfahren gegen den Beamten eingestellt. Aus dem Schneider ist der Polizist damit noch nicht, denn nun läuft im Polizeipräsidium ein Disziplinarverfahren gegen ihn – das Posten des Fotos könnte gegen die Wohlverhaltenspflicht eines Beamten verstoßen haben. Im Zusammenhang mit Rechtsextremismus, Antisemitismus, Reichsbürgertum und Rassismus stehen aktuell 156 Polizisten aus Nordrhein-Westfalen im Fokus strafrechtlicher und/oder dienstrechtlicher Ermittlungen. Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Aufklärung des Komplexes zur Chefsache gemacht, nachdem Polizisten aus Essen und Mülheim an der Ruhr 2020 mit volksverhetzenden Chats aufgeflogen waren. Eine der Chat-Gruppen hieß „Alphateam“, eine andere „Kunta Kinte“ – nach einem schwarzen Sklaven aus dem Roman „Roots“ (1976). (…) Der Dienstgruppenleiter hatte 2016 in einer Whats­App-Gruppe, die für dienstliche Zwecke genutzt wurde, das Foto der Christbaumkugel mit Hakenkreuz gepostet. Solche Kugeln wurden während der Nazi-Herrschaft produziert. Weitere extremistische Inhalte sollen nicht auf dem Handy des Beamten gefunden worden sein. Moritz Kutkuhn, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld: „Das öffentliche Verbreiten von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen steht unter Strafe.“ Die vergleichsweise kleine Bielefelder Chatgruppe sei aber nicht als Öffentlichkeit zu werten gewesen. Deshalb sei das Verfahren eingestellt worden. Weil sich in Essen und Mülheim die Verdachtsfälle häuften, übernahm im vergangenen Jahr das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) in Selm die dienstrechtlichen Ermittlungen für die beiden Dienststellen. „Aktuell sind dort noch 26 Beamte suspendiert“, sagte Ministeriumssprecher Markus Niesczery am Mittwoch. (…) Bisher sind Hinweise auf 222 Polizeibeschäftigte aus NRW eingegangen. 39 hatten keine straf- oder dienstrechtliche Relevanz. 31 Fälle wurden bereits straf- oder dienstrechtlich geahndet. In 156 Fällen läuft die Überprüfung noch. Dabei handelt es sich in 82 Fällen nur noch um eine dienstrechtliche Prüfung (weil Staatsanwaltschaften strafbares Handeln bereits verneint haben). In 74 Fällen dauern die staatsanwaltschaftlichen und die dienstrechtlichen Ermittlungen noch an

via westfalen blatt: Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus bei der Polizei in NRW – Ermittlungen gegen Bielefelder eingestellt

Logo der Polizei Nordrhein-Westfalen
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:Hellboy3690&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:Hellboy3690 (page does not exist)”>Hellboy3690</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

Rechtsextreme #Hooligan-Szene – #Staatsanwalt plädiert für #Haftstrafen im “#Jungsturm”-Verfahren

Die vier im “Jungsturm”-Prozess angeklagten Fußball-Fans sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen erhalten. Die Männer sollten für jeweils drei bis viereinhalb Jahre ins Gefängnis, weil sie Mitglieder einer kriminellen Vereinigung seien und als solche Gewalttaten verübt hätten, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Gera. Ausführlich begründete er, dass der sogenannte “Jungsturm” aus Sicht der Ermittler eine Gruppierung ist, die das Ziel hat, Straftaten zu begehen. Die Staatsanwaltschaft Gera sieht es als erwiesen an, dass die 21 bis 29 Jahre alten Angeklagten Mitglieder des “Jungsturms” sind – einer Gruppierung aus dem Umfeld des FC Rot-Weiß Erfurt, in der sich gewaltbereite und rechtsextremistische Fußballfans gesammelt haben sollen. Als solche haben sie nach Überzeugung der Ermittler Übergriffe auf Fans des FC Carl Zeiss Jena etwa an den Bahnhöfen von Saalfeld und Gotha in den Jahren 2018 und 2019 verübt. Auch sollen sie sich mit anderen Hooligans zu Schlägereien verabredet haben.

via mdr: Rechtsextreme Hooligan-SzeneStaatsanwalt plädiert für Haftstrafen im “Jungsturm”-Verfahren

siehe dazu auch exif-recherche: PROZESSBEGINN GEGEN NEONAZIS DER HOOLIGANGRUPPE «JUNGSTURM ERFURT» (11/2020). Ende April 2020 fanden in mehreren Städten in Thüringen und Sachsen-Anhalt Durchsuchungen statt. Betroffen waren die Wohnungen, sowie ein von Mitgliedern der Neonazi-Hooligan Gruppe «Jungsturm Erfurt» genutztes Objekt. Theo Weiland, Marco Klingner und Steve Weinhold sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Nur wenige Monate später, am 29. Juli 2020, folgte die Verhaftung des «Jungsturm»-Mitglieds Robin Brandt aus Waltershausen. Nun soll am 12. November 2020 am Landgericht Gera der Prozess gegen die vier Neonazis eröffnet werden. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt. Bisher scheint sich die Anklage vor allem auf die inhaftierten Mitglieder zu konzentrieren und deren Aktivitäten im Zusammenhang mit verabredeten „Ackerkämpfen“. Die personelle Stärke sowie die politische Dimension der Gruppe reicht jedoch viel weiter – besonders hinsichtlich ihrer Bedeutung innerhalb der Thüringer Neonaziszene. Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung Wie das Landgericht Gera in einer Pressemitteilung im Oktober 2020 bekannt gab, werden mehrere Taten der Gruppe angeklagt, welche sich im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 ereignet haben sollen. Es geht dabei vorrangig um abgesprochene „Ackerkämpfe“ mit anderen Hooligan-Gruppen, wie auch organisierte Angriffe auf Fans des Erzrivalen FC Carl Zeiss Jena. Laut Anklage sollen Steve Weinhold und Marco Klingner den «Jungsturm» im Jahr 2014 ins Leben gerufen haben. Seit spätestens Sommer 2016 soll Theo Weiland aktives Mitglied beim «Jungsturm» gewesen sein. Robin Brandt sei der Gruppierung 2017 beigetreten. Spätestens ab Sommer 2017, so die Staatsanwaltschaft, seien außerdem Mitgliedsbeiträge erhoben worden und es habe gemeinsame Veranstaltungsbesuche, sowie Kampfsporttrainings gegeben. Für Treffen und Trainings nutzte die Gruppierung Räumlichkeiten im rechten Szeneobjekt «Erlebnisscheune» in Kirchheim, bestätigt die Anklage.