Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Freispruch von Rechtsextremisten, die gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen haben, kassiert. Anders als das Urteil in erster Instanz, sorgt der Beschluss nun nicht für Schlagzeilen. Schlappe für Michael Brück & Co. Anfang November berichteten Medien und Agenturen ausführlich über das ungewöhnliche Urteil am Amtsgericht Dortmund. In der Szene der Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen wurde der Richterspruch in den sozialen Medien, Messenger-Kanälen und Chats als bahnbrechend bewertet. Erstritten hatten jenes Urteil der damalige Multifunktionär der neonazistischen Miniaturpartei „Die Rechte“ (DR), Michael Brück, ein weiterer Neonazi aus dem DR-Umfeld und ein dritter Mann aus Chemnitz. „Hält dieses Urteil stand, sind alle (!) Rechtsverordnungen, die seit März erlassenen wurden, unwirksam, ebenso die daraus resultierenden Verfahren“, teilte der heute selbst in Chemnitz lebende Brück vollmundig mit. Gericht: Freispruch hat keinen Bestand Nachdem die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hat steht nun indes fest: Der Freispruch hat vorerst keinen Bestand. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat Anfang Februar beschlossen, dass das „Ansammlungsverbot“ von mehr als zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten nach der im April 2020 geltenden Corona-Schutzverordnung eine ausreichende gesetzliche Grundlage habe.

via bnr: Corona-Verordnung: Schlappe für Neonazis vor Gericht