Rechtsextreme #Anschlagsserie in #Berlin-#Neukölln – #Kammergericht sieht keinen dringenden #Tatverdacht gegen Neonazi Sebastian T. – #terror #npd

Ermittler:innen gehen davon aus, dass der vorbestrafte ehemalige NPD-Politiker an über 70 Straftaten beteiligt war. Beweisen können sie ihm allerdings nichts. Sebastian T. soll mit einem Komplizen hinter einer ganzen Reihe von rechtsextremen Straftaten in Berlin-Neukölln stecken, darunter mehr als 20 Brandstiftungen. Beweisen kann ihm die Staatsanwaltschaft allerdings bislang keine der Taten. Und nun kam auch das Berliner Kammergericht zu dem Schluss, dass in Bezug auf die Brandstiftungen kein dringender Tatverdacht gegen ihn vorliege. Im Dezember, einen Tag vor Heiligabend, hatte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den vorbestraften Neonazi und ehemaligen NPD-Kader vollstreckt. Rund einen Monat später kam Sebastian T. aus der Untersuchungshaft frei, auch der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben. Schon damals sah das Landgericht keinen dringenden Tatverdacht gegen ihn, an Brandstiftungen beteiligt gewesen zu sein. Nun hat das Berliner Kammergericht eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Haftbefehls als unbegründet verworfen. Zwar gibt es Vorwürfe, bei denen das Gericht durchaus einen dringenden Tatverdacht sieht – neben den Brandstiftungen wirft die Staatsanwaltschaft ihm einen gewerbsmäßigen Betrug in Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen und die Beteiligung an rechtsextremen Schmierereien vor. Auch wenn das Gericht in diesen Fällen mit einer „nicht bewährungsfähigen Freiheitsstrafe“ rechnet, liege keine Fluchtgefahr vor, die einen Haftbefehl rechtfertigen würde. Zu den anderen Delikten seien weitere Ermittlungen nötig, hieß es in einer Mitteilung. Generalstaatsanwältin hatte Ermittlungen an sich gezogen Für die Generalstaatsanwaltschaft ist das eine Niederlage – und dürfte Betroffene der Anschläge in ihrem Misstrauen gegenüber den Behörden bestärken. Erst im Sommer 2020 hatte Generalstaatsanwältin Margarete Koppers die Ermittlungen in der rechtsextremen Anschlagsserie an sich gezogen, nachdem Zweifel an der Unabhängigkeit des ermittelnden leitenden Staatsanwaltes aufgekommen waren. 

via tagesspiegel: Rechtsextreme Anschlagsserie in Berlin-Neukölln Kammergericht sieht keinen dringenden Tatverdacht gegen Neonazi Sebastian T.

Querdenker-Demonstration -In Wut vereint – #covidioten #berlin #b2104 #pack

Wieder haben Querdenker in Berlin demonstriert. Zu sehen waren Menschen, die immer stärker die Konfrontation mit der Polizei suchen – und die Nähe zu Rechtsextremen. Auf der Straße des 17. Juni in Berlin hat ein Mann einen Tipp für die Leute, die ihm zuhören. Er gehe seit acht Monaten maskenfrei einkaufen. Ohne Attest, aber er habe eine eidesstattliche Versicherung geschrieben. Darin stehe, er wolle sich niemals den Corona-Maßnahmen beugen. Niemand fragt, ob er es damit je bis zu einer Wursttheke geschafft hat. Aber er bekommt viel Applaus. (…) Einen wirklichen Austausch von Inhalten kann man hier kaum noch beobachten. Es sind eher Stichworte, die alle zum Kochen bringen, selbst wenn es inhaltlich nicht zusammenpasst. Irgendwer ruft “Bill Gates”, andere nicken wissend. Ein anderer sagt “Lügenpresse”, die Umherstehenden grölen. Die Bundesrepublik ist mal DDR-Unrechtsstaat, mal ein Unternehmen, mal die Inkarnation eines neuen Faschismus. Das Virus ist erfunden und die Impfung ein tödlicher Pilz. Die Polizei soll sich mal verpissen und dann wieder der Gruppe anschließen. Mal ist Jesus die Antwort, mal Liebe, mal Widerstand. Es wehen russische Fahnen neben israelischen und amerikanischen, solchen mit Smileys drauf und mit Regenbogen, mit Stadtwappen von irgendwo und dem Logo von Hertha BSC. Die Bewegung wird anscheinend nur zusammengehalten von einer gemeinsamen Wut auf die Welt.
Männer in Anoraks, Reichsbürger und Hooligans
Hier treffen sich Frauen in den Fünfzigern mit Rucksäcken voller Stullen oder Wecken, je nachdem, aus welchem Teil Deutschlands sie angereist sind. Männer in Funktionsjacken, die sie als Anorak bezeichnen, und die Pappschilder an Holzlatten geklebt haben. Männer, die sich Neonazichiffren ins Gesicht, den Nacken oder auf die Waden tätowiert haben, und andere Rechtsextreme, die bloß optisch nicht so glatzenhaft daherkommen wie die Hooliganfraktion. Compact-Chefedakteur Jürgen Elsässer, der Corona-Leugner und Ex-AfD-Mitglied Heinrich Fiechtner, der sächsische Neonazi Sven Liebich, der am Nachmittag in einem Pullover mit gelbem Stern drauf und dem Tagebuch von Anne Frank in der Hand vor dem Holocaustmahnmal posiert und dafür dann von der Polizei festgesetzt wird. Sie alle sind Teil einer laut Polizeiangaben etwa 8.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassenden Versammlung. (…) Ein paar schaffen es auf anderem Wege offenbar sogar in das Gebäude rein, weil der AfD-Abgeordnete Hansjörg Müller sie mitnimmt. Doch das Gros der Menge wird von der Polizei weiträumig von Reichstagsgebäude und Brandenburger Tor ferngehalten. Beamte werden zu Boden gezerrt Die hat dann allerdings einige Mühe, die Menge dort aufzulösen. Nicht nur, weil die Polizeiketten durch die Sträucher und Bäume nur in kleinen Gruppen vorwärtskommen. Sondern auch, weil die Gruppe mehr und mehr den Konflikt sucht. Immer wieder werden Polizisten von Neonazis angegriffen, wenn die gerade versuchen, jemanden aus der Menge zu ziehen. Beamte werden mit Flaschen und Ästen beworfen, zu Boden gezerrt, geschlagen, getreten und zurückgedrängt. Polizisten reagieren ihrerseits mit Schlägen, Tritten, Schwitzkasten und Pfefferspray. (…) Es ist ein sich wiederholendes Bild an diesem Tag. Beamte ziehen einzelne Personen aus der Menge, Hooligans greifen die Polizisten an, empörte Querdenker rennen ins Getümmel. Sie machen jetzt gemeinsame Sache mit den Rechtsextremen. Für die sind sie willkommene Prellböcke

via zeit: Querdenker-Demonstration -In Wut vereint

Medienkodex zum Schutz von Journalistinnen vorgestellt

Die Gewalt gegen Journalist*innen in Deutschland hat ein neues Niveau erreicht. Das haben die jüngsten Erhebungen von Reporter ohne Grenzen (RSF) und dem Europäischen Zentrum für Presse- und Meinungsfreiheit (ECPMF) gezeigt. Demnach lag die Zahl der körperlichen Übergriffe 2020 mit 65 bzw. 69 verifizierten Fällen so hoch wie nie zuvor seit Beginn der Erfassung. Zudem häufen sich verbale Übergriffe per E-Mail oder Social Media bis hin zu Morddrohungen. Um die Pressefreiheit zu gewährleisten und feste wie freie Journalistinnen vor Gewalt und Bedrohungen zu schützen, hat ein Bündnis von Journalistinnenorganisationen, Mediengewerkschaften und Beratungseinrichtungen Standards entwickelt und einen Schutzkodex für Medienhäuser formuliert. Der Kodex umfasst ein Dutzend praktische Maßnahmen, wie unter anderem feste Ansprechpersonen bei den Arbeitgeber*innen sowie psychologische und juristische Unterstützung der Betroffenen. „Festangestellte, aber vor allem auch freie Journalistinnen und Journalisten müsse sich darauf verlassen können, im Fall von Angriffen die notwendige Unterstützung zu erhalten. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass Medienschaffende die Berichterstattung über bestimmte Themen aus berechtigter Sorger um ihre Sicherheit meiden und somit blinde Flecken entstehen. Eine zutiefst beunruhigende Entwicklung, der wir Einhalt gebieten müssen. Der Kodex ist dafür ein erster wichtiger Schritt mit Signalwirkung auch nach außen“, sagte die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Monique Hofmann.
Dem Schutzkodex haben sich bereits die dpa, die taz, ZEIT und ZEIT ONLINE, der SPIEGEL und die Frankfurter Rundschau angeschlossen. Sebastian Horn, stellvertretender Chefredakteur von ZEIT ONLINE: „Es ist uns sehr wichtig, Kolleg*innen vor Anfeindungen und Bedrohungen zu schützen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung erleben, seien sie fest angestellt oder frei für uns tätig. Deshalb setzen wir bei ZEIT und ZEIT ONLINE die Punkte der Initiative bereits um. Wir treten ihr bei, um dies bekannt zu machen und ein Zeichen zu setzen – nach innen wie außen.“
Was zum Schutz von Betroffenen notwendig ist. „Für viele Kolleginnen – insbesondere Frauen und Journalistinnen of Color – stieg in den vergangenen Jahren der Druck durch Hass und Angriffe. Mit dem Schutzkodex können Medienhäuser mehr Sicherheit geben, signalisieren, dass sie diese Gefahr für die Pressefreiheit ernst nehmen – und dafür sorgen, dass wichtige Stimmen nicht verstummen“, so Thembi Wolf, Vorsitzende der Neuen deutschen Medienmacher*innen, die selbst schon aufgrund ihrer Arbeit im Netz attackiert wurde. Für Journalistinnen, die zur Zielscheibe von Hass und Hetze werden, ist die Bedrohung psychisch sehr belastend. Häufig machen die Angriffe auch vor Familienmitgliedern nicht Halt. Der Schutzkodex beinhaltet daher auch juristische und psychologische Unterstützung für die Familien der Betroffenen. Wenn im Rahmen von Berichterstattung und Recherche mit körperlichen Angriffen zu rechnen ist, verpflichten sich die Medienhäuser, Journalistinnen die Begleitung durch Sicherheitspersonal anzubieten. Weitere Punkte des Kodex‘ sind die schnelle Sperrung von Hater*innen-Profilen in sozialen Netzwerken, rechtliche Unterstützung bei Auskunftssperren von Meldeadressen oder die Nachverfolgung juristisch strafbarer Mails und Kommentare.

via dju.ve.di: Medienkodex zum Schutz von Journalistinnen vorgestellt

Nach umstrittenem Beschluss – Verwaltungsgericht Weimar bestätigt Maskenpflicht im Unterricht

Ein Familienrichter aus Weimar hatte per einstweiliger Verfügung die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen aufgehoben. Das Verwaltungsgericht entschied in der Frage nun anders. Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Pflicht gekippt werden sollte, im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die achte Kammer bestätigte auch für kleinere Klassen die Maskenpflicht. Es sieht keine gesundheitlichen Bedenken für die Kinder durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. »Soweit es bei einzelnen Schülerinnen und Schülern zu Beschwerden kommen sollte, sähen die Regelungen der Allgemeinverfügung einzelfallbezogene Ausnahmen von der Tragepflicht vor«, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Eine Mutter hatte zuvor beim Familiengericht beantragt, weil sie die Gesundheit ihrer beiden acht und 14 Jahre alten Söhne durch Test- und Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot in deren Schulen gefährdet sah. Ein Familienrichter gab ihrem Antrag Anfang vergangener Woche statt: Per einstweiliger Anordnung ordnete er Präsenzunterricht an, zugleich untersagte er Abstands-, Test- und Maskenpflicht. Und zwar nicht nur für die beiden Schüler, sondern für sämtliche Kinder an den beiden betroffenen Schulen. Unter »Querdenkern« und Coronaleugnern wurde der Beschluss gefeiert, als habe ein Familienrichter aus Weimar die Pandemiepolitik im ganzen Land annulliert.
Das Verwaltungsgericht beschloss nun, das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der Personen in der Nähe der Antragsteller, der anderen Schülerinnen und Schüler und der gesamten Bevölkerung wiege schwerer als das Interesse der Antragsteller, von den Maßnahmen vorläufig verschont zu bleiben. Familiengericht hat keine Befugnis Außerdem habe das Familiengericht keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Für eine solche Anordnungskompetenz fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten, heißt es weiter in der Mitteilung

via spiegel: Nach umstrittenem Beschluss – Verwaltungsgericht Weimar bestätigt Maskenpflicht im Unterricht

light blue one use medical protective masks
symbolbild; Photo by Karolina Grabowska on Pexels.com

#Polizei-#Seminar an der #Uni #Hannover – :Racial #Profiling ausgespart

An der Leibniz Uni hält ein Soziologe und Polizist ein Seminar über Polizei. Asta und Fachrat kritisieren mangelnde wissenschaftliche Distanz. Die Leibniz Universität Hannover hat den aktiven Polizeibeamten Frank-Holger Acker beauftragt, ein kriminologisch-soziologisches Einführungsseminar in „Polizei und Kriminalität“ zu halten – ohne zusätzliches Entgelt. Promoviert hat der Polizist und Soziologe Acker zu Alterskriminalität. Die Literaturliste seines Seminars enthält durchaus renommierte kritische Texte zur Institution Polizei, unter anderem von Rafael Behr. Laut Seminarplan sollte es auch um Racial Profiling gehen. „Zu unkritisch“ finden der Asta der Leibniz Universität Hannover (LUH) und der studentische Fachrat Sozialwissenschaften (SoWi) den neuen Dozenten dennoch. Die Polizei gerate fast täglich durch strukturellen Machtmissbrauch, Rassismus und Rechtsextremismus in den Blick der Öffentlichkeit. Regelmäßig komme es zu Todesfällen von durch Rassismus betroffenen Menschen in Gewahrsam oder bei Abschiebungen. Trotz entsprechender akademischer Qualifikation stehe eine aktive Tätigkeit für die Behörde einer kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Institution im Wege. Besonders eine von Ackers jüngeren Publikationen kritisieren Asta und Fachrat. „Die deutsche Racial-Profiling-Debatte: Stigmatisierung der uniformierten Polizei?“, erschienen in Ausgabe 4/2020 der „unabhängigen interdisziplinären Zeitschrift“ Polizei & Wissenschaft. Das Magazin versteht sich als Angelpunkt zwischen Theorie und Praxis der Polizeiarbeit. Aufbauend auf Begriffsdefinitionen geht es in dem Text um die Frage, ob die Polizei in Deutschland rassistisch geprägtes Racial Profiling betreibe und welche Konsequenzen die öffentlich geführte Debatte haben könne. Vor allem das Fazit des Textes, dass polizeiliche Arbeit nicht rassistisch geprägt sei, ist den Studierenden ein Dorn im Auge. Das sei „eine gewagte These für jemanden, der selbst Begriffe wie ‚Subsahara-Afrikaner‘ nutzt und ‘vermeintliches Racial Profiling’ mit ‘vermeintlicher uniform stigmatization’ auf eine Stufe stellt“, heißt es in einer Pressemitteilung von Asta und Fachrat SoWi.

via taz: Polizei-Seminar an der Uni Hannover – :Racial Profiling ausgespart

Volksverhetzung: Dortmunder Ex-Feuerwehrchef in Haft

Der ehemalige Dortmunder Feuerwehrchef Klaus Schäfer sitzt in Haft. Er hatte gegen Bewährungsauflagen verstoßen, zu denen er bei seinem Urteil 2018 wegen Volksverhetzung vom Dortmunder Landgericht verurteilt worden war. Schäfer war verurteilt worden, 5000 Euro an ein Hospiz in Hamm zu zahlen. Das war seine Bewährungsauflage. Aber der ehemalige Leiter der Dortmunder Feuerwehr zahlte die Raten irgendwann trotz Aufforderung nicht mehr. Von der Polizei abgeholt
Damit wurde die Haftstrafe wirksam. Nach Angaben der Dortmunder Staatsanwaltschaft erschien aber Schäfer nicht zum Haftantritt. Er musste von der Polizei abgeholt werden und sitzt jetzt seit Anfang März im Gefängnis.

via wdr: Volksverhetzung: Dortmunder Ex-Feuerwehrchef in Haft

Reichsbürger eröffnen Bankfiliale in Dresden – Verfassungsschutz warnt

In Dresden-Laubegast hat eine Filiale der „GK GemeinwohlKasse“ eröffnet. Der sächsische Verfassungsschutz warnt davor, dort Bankgeschäfte zu tätigen. Die Kasse gehöre zur Reichsbürgerszene, genauer zum „Königreich Deutschland“ von Peter Fitzek. In Dresden-Laubegast hat seit einigen Tagen eine Filiale der „GK GemeinwohlKasse“ in unmittelbarer Nähe einer Bäckerei geöffnet. Das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) warnt nun, dass dort unerlaubte Bankgeschäfte angeboten werden. Die „Bank“ werde der extremistischen Reichsbürgerszene zugerechnet und gehöre zum „Königreich Deutschland“. „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat dem selbst ernannten ‚König‘ dieses ‚Königreichs‘, Peter Fitzek, derartige Bankgeschäfte mehrfach untersagt“, erklärte LfV-Präsident Dirk-Martin Christian am Mittwoch in Dresden. Erste Aktivität in Sachsen Bislang war Fitzek vor allem in Sachsen-Anhalt aktiv und wird dort auch vom Verfassungsschutz beobachtet. Er leugnet die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und ist mehrfach vorbestraft.

via lvz: Reichsbürger eröffnen Bankfiliale in Dresden – Verfassungsschutz warnt