Nach dem Prozess um einen getöteten Polizisten in Völklingen hat der Freispruch des Angeklagten wegen krankheitsbedingter Schuldunfähigkeit teils heftige Kritik ausgelöst. Selbstverständlich dürften Gerichtsurteile in einer freiheitlichen Demokratie hinterfragt, kritisiert und auch gescholten werden, teilte der Saarländische Richterbund mit. „Dass solche Kritik bisweilen extreme Formen annimmt und sogar in strafbare Drohungen gegenüber an dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken beteiligten Richterpersonen mündet, können wir allerdings nicht akzeptieren und verurteilen dies in schärfster Form“, hieß es weiter. Die vielen unzufriedenen Reaktionen auf das Urteil basierten auf einem „grundlegenden Missverständnis“. Ein Strafprozess habe über die Schuld des Angeklagten im Sinne des Strafgesetzbuches zu befinden – nicht über eine Schuld im moralischen Sinn. 19-jähriger Angeklagter wurde freigesprochen Der Prozess habe auch nicht die Aufgabe, Opfern einer Straftat Genugtuung zu verschaffen oder bei der Bewältigung von Trauer zu helfen. Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Handlung sei die Strafbarkeit eines Täters. Das Landgericht Saarbrücken hatte den 19 Jahre alten Angeklagten wegen einer Schizophrenie-Erkrankung von den Tötungsvorwürfen freigesprochen. Er hatte die dauerhafte Unterbringung des jungen Mannes in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter angeordnet.

via welt: „Grundlegendes Missverständnis“ – Richterbund verurteilt Drohungen nach Freispruch

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