Er war rechtskräftig verurteilt und hätte nicht zur Wahl antreten dürfen: Ein Kandidat kostet die AfD 9900 Stimmen und einen Sitz im Stadtrat – und sieht sich jetzt einem weiteren Strafverfahren ausgesetzt. Von Olaf Przybilla, Erlangen Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat ein Verfahren gegen einen AfD-Kandidaten der Stadtratswahl in Erlangen eingeleitet. Nach Angaben einer Sprecherin ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der „Fälschung von Wahlunterlagen“. Demnach soll der Kandidat bei der Stadt Erlangen nicht angegeben haben, dass er zu einer Bewährungshaftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist. Aufgrund dieser Strafe sei der Kandidat nicht wählbar gewesen. Der neue strafrechtliche Vorwurf besteht nun darin, dass er dies hätte wissen und vor seiner Kandidatur hätte angeben müssen. Gemäß Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bestraft, wer sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist. Nach Auffassung der Stadt Erlangen traf dies auf den Kandidaten zu.

via sz: Erlangen Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Stadtratskandidaten