Die AfD-Fraktion im Bundestag hat gegen den sachsen-anhaltischen Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt ein Ordnungsverfahren eingeleitet. Grund sind Vorwürfe parteischädigenden Verhaltens, die Schmidt zurückweist. Geprüft wird sein Ausschluss aus der Bundestagsfraktion. Im Streit um Vorwürfe von Vetternwirtschaft in der AfD hat der Vorstand der Bundestagsfraktion ein Ordnungsverfahren gegen den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus Sachsen-Anhalt eingeleitet. Ein Sprecher bestätigte das am Montagabend. Die Fraktions-Geschäftsordnung sieht bei einem solchen Verfahren zunächst eine Anhörung vor, bevor entschiedeng werden kann. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird geprüft, den Abgeordneten aus der Fraktion auszuschließen. Zuvor hatte sich schon die AfD-Bundesspitze einem vom AfD-Landesvorstand Sachsen-Anhalt geführten Parteiausschlussverfahren angeschlossen und Schmidts Verhalten als schwer parteischädigend bezeichnet. Vorwurf: Geschäftsbeziehungen nach China Schmidt war von 2022 bis Februar 2025 Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt. In der AfD heißt es, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Auch wird ihm angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben. Schmidt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und selbst Vorwürfe der Vetternwirtschaft an seine Parteifreunde in Sachsen-Anhalt gerichtet. Er kündigte auch Belege dafür an.
via mdr: AUSSCHLUSS GEPRÜFT AfD-Bundestagsfraktion leitet Verfahren gegen Jan Wenzel Schmidt ein