Justizministerin Hubig findet verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum “schwer erträglich” – und will Strafen dafür prüfen lassen. Aus der Union kommt Kritik am SPD-Vorstoß. “Symbolgesetzgebung” helfe nicht weiter.Bundesjustizministerin Stefanie Hubig strebt an, verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen. “Ein neuer Straftatbestand für verbale sexuelle Belästigung ist aus meiner Sicht durchaus denkbar”, sagte die SPD-Politikerin der Rheinpfalz. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden zu prüfen, ob eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor Belästigungen möglich sei. “Genau das gehen wir gerade an.” Hubig erklärte, dass Frauen und Mädchen viel zu häufig von sexueller Belästigung betroffen seien und sollen so verletzt oder eingeschüchtert werden. “Ich finde das schwer erträglich – und viele Frauen mit mir.” Auf die Frage, wo künftig die Grenze zwischen einem misslungenen Kompliment und einer strafbaren Handlung verlaufe, antwortete Hubig: “Verbale Grenzüberschreitungen sind in der konkreten Situation meist sehr klar als solche zu erkennen – auch von denen, die sie begehen.”Sie räumte zwar Graubereiche ein, betonte aber auch: “Unser Rechtsstaat ist gut darin, mit solchen Graubereichen umzugehen – und es nicht zu übertreiben.”

via tagesschau: Ministerin kündigt Prüfung an Hubig will verbale sexuelle Belästigung unter Strafe stellen

siehe auch: Gewalt gegen Frauen: Hubig hält Strafen für verbale sexuelle Belästigung für möglich Derzeit wird die Modernisierung des Strafgesetzbuches geprüft. Strafen für verbale sexuelle Belästigung seien “durchaus denkbar”, sagt die Bundesjustizministerin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Strafen für verbale sexuelle Belästigung in Aussicht gestellt. “Ein neuer Straftatbestand für verbale sexuelle Belästigung ist aus meiner Sicht durchaus denkbar”, sagte die SPD-Politikerin der Rheinpfalz. Sie halte es für schwer erträglich, wie oft Frauen und Mädchen von sexueller Belästigung betroffen seien. Auf die Frage, wo künftig die Grenze zu einer strafbaren Handlung verlaufe, sagte Hubig: “Verbale Grenzüberschreitungen sind in der konkreten Situation meist sehr klar als solche zu erkennen – auch von denen, die sie begehen.” Sie räumte zwar Graubereiche ein, sagte aber auch, dass der Rechtsstaat mit diesen umzugehen wisse. Bislang gilt verbale sexuelle Belästigung in Deutschland im juristischen Sinne nicht als Beleidigung oder persönliche Herabsetzung. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von 2017 festgestellt, dass damit eine Gesetzeslücke vorliegt.