Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Teich darf nicht rein. Jetzt klagt die AfD-Landtagsfraktion vor dem Verfassungsgerichtshof und Aigner nennt ihre Gründe. (…) Gut 3000 Menschen werden erwartet, wenn Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) kommenden Dienstag ins Neue Schloss Schleißheim zum Sommerempfang des Landtags lädt. Üblich ist, dass auch Landtagsabgeordnete Gäste auf die Liste setzen dürfen. Doch bei einem Vorschlag des AfD-Landtagsabgeordneten Benjamin Nolte sagte Aigner jetzt Nein. Der AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende Tobias Teich soll draußen bleiben. Bayerische AfD-Fraktion klagt: Aigner instrumentalisiere ihr Amt für politische Einflussnahme Dagegen klagt die bayerische AfD-Fraktion nun. Aigner „instrumentalisiert ihr Amt, um Einfluss im politischen Meinungskampf auszuüben,“ beschwert sich der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Landtag, Christoph Maier. Die Rechte der AfD als demokratisch gewählte Opposition würden beschnitten. „Besonders brisant“ sei, so Maier, dass sich Aigner bei ihrer Entscheidung auf das gut 1100 Seiten starke Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz stützt, das die AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ einstuft. Darin spielen offenbar auch Äußerungen von Teich auf X, früher Twitter, eine Rolle. Die AfD klagt gegen die Einstufung – bis zu einem Urteil hält das Bundesamt still. Dass Aigner das Gutachten nun dennoch anführt, bezeichnet Maier als „erschreckenden Missbrauch eines politisch motivierten Gutachtens.“ Aigner kontert: Sie mache sich nicht die Bewertung des Gutachtens zu eigen. Vielmehr gehe es um rechtsextremistische Äußerungen Teichs (den Aigner nicht namentlich nennt), die durch das Gutachten belegt seien. Aigner: „Grundlage der Entscheidung ist das individuelle Verhalten der betroffenen Person.“ Mit dem diesjährigen Sommerfest wird das kommunale Ehrenamt gewürdigt. Dazu zählen auch viele Helfer aus dem Asylbereich. In diesem Zusammenhang will die Präsidentin erst recht keinen Raum für rechtsextreme Agitation bieten. Nach Informationen unserer Redaktion sind deshalb auch weitere Personen nicht eingeladen worden. Die AfD im Gesamten ist aber nicht betroffen, ihre Landtagsabgeordneten dürfen ohnehin kommen. Aigner: „Für Personen, die nicht dem Hohen Haus angehören, besteht aber erst recht und von vornherein kein Anspruch auf eine Einladung.“
via augsburger allgemeine: BAYERISCHER LANDTAG Empfang auf Schloss Schleißheim: Landtagspräsidentin Aigner lädt AfD-Politiker aus
siehe auch: Streit um Landtags-Empfang – Aigner kontert AfD-Klage. Beim Sommerempfang des bayerischen Landtags in Schloss Schleißheim kommen alljährlich etwa 3500 Gäste – auf Einladung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner. (Foto: Peter Kneffel/dpa) Der Sommerempfang des Landtags ist ein Highlight im bayerischen Veranstaltungskalender. Die Einladungen sind begehrt. Nachdem die Gastgeberin einen Gästevorschlag eines AfD-Abgeordneten abgelehnt hatte, droht nun ein Prozess. Eine verweigerte Einladung für den Sommerempfang des bayerischen Landtags könnte bald ein Fall für die Justiz werden. Nach eigenen Angaben will die AfD-Fraktion gegen Landtagspräsidentin Ilse Aigner klagen, weil diese für die große Feier auf Schloss Schleißheim am 22. Juli einen Gästevorschlag des AfD-Abgeordneten Benjamin Nolte zurückgewiesen hat. Die AfD, die schon mehrfach erfolglos gegen Aigner beziehungsweise den Landtag vor Gericht gezogen ist, argumentiert, die Landtagspräsidentin habe ihre Neutralitätspflicht verletzt. „Die Landtagspräsidentin sollte politisch neutral auftreten. Leider instrumentalisiert sie ihr Amt jedoch, um Einfluss im politischen Meinungskampf auszuüben“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag, Christoph Maier. Der Landtag wies die Vorwürfe und Kritik der AfD umgehend zurück: „Die Unterstellung, die Landtagspräsidentin würde einen ‚Meinungskampf‘ im Zusammenhang mit Einladungen zum Sommerempfang auf Schloss Schleißheim führen, ist Unfug“, teilte die Pressestelle mit. Es sei zutreffend, dass Aigner dem Einladungswunsch nicht gefolgt sei, jedoch nur, weil die vorgeschlagene Begleitperson sich zuvor „auf X (Twitter) rechtsextremistisch geäußert“ habe.